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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb MarkF:

 

Selbstverständlich hat Chapmen unrecht. Zumal es ihm nur um Stänkern geht; das ist ja hier bekannt.

 

Der war gut, nicht wahr, Herr Anwalt?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Die erste Fundstelle ist zur Waffenhandelserlaubnis unter Ziff. 21.3 und dort im zweiten Satz (zum mit der Inbesitznahme unmittelbar zusammenhängenden Gegenstück der Überlassung) zu finden:

Überlassen in diesem Sinne bedeutet jede mit der

Übertragung des unmittelbaren Besitzes verbundene Einräumung

der tatsächlichen Möglichkeit, über den Gegenstand

nach eigener Entschließung zu verfügen, unabhängig davon,

ob die Verfügungsmöglichkeit als dauernd oder nur vorübergehend

gedacht ist, wenn sie nur für eine gewisse Zeitspanne

geplant ist.

 

Das klingt jetzt arg weit gestrickt. Aber der nächste Satz zeichnet das schon anders:

 

Zitat

Überlassen ist hauptsächlich das Verkaufen, daneben auch das Verleihen, Versteigern, Vermieten, Verpfänden, Verwahren oder Befördernlassen.

 

 

 

vor 9 Stunden schrieb MarkF:

Ihr Job ist es, das Gesetz praktisch und restriktiv anzuwenden und dazu hat ihnen der BMI seine naturgemäß restriktive Rechtsauffassung in Form der WaffVwV zur Seite gestellt. Das funktioniert (das Thema bewußt, also willkürlich, zum Nachteil des Bürger getrofffene Entscheidungen) im Tagesgeschäft auch ausreichend gut, aber bei komplizieten, kniffligen Dingen hakt es natürlich.

 

Wenn ich mir die Regelungen in der Verwaltungsvorschrift zum §8 WaffG durchlese (im Wesentlichen Ziff 8.1 und 8.1.1 ;) ), dann ist das schon schwer zu ertragen, wie ein Ministerium zusammen mit dem Bundesrat mal eben die negative Koalitionsfreiheit aus dem Grundgesetz de facto einfach so aushebeln kann - und auch noch die Chuzpe haben, das klar und deutlich so da rein zu schreiben. Die Sachbearbeiter werden sich das ja als Leitfaden nehmen und danach entscheiden, was dann gelebte Praxis wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun ja, sie hebeln es ja nicht wirklich aus sondern versuchen es nur, negieren sozusagen die betreffenden Grundrechte. Aber dies wird den Innenministern offenbar mit der Ernennung ins Gehirn gepflanzt - und die Regierungen als solche, egal welche Ebene, sind ja nicht eben dafür bekannt, die Grundrechte besonders ernst zu nehmen, zu hegen und zu pflegen. Aus deren Verhalten zu schließen sind die Grundrechte für sie in der Praxis nur ein ärgerliches Hindernis, so zu regieren, wie sie es gerne möchten, die sie aber in Sonntagsreden, wenn es darum geht, den Schein zu wahren, in höchsten Tönen gelobt wird. Es müßte drakonische Haftstrafen für alle daran Beteiligte und damit Verantwortliche geben, wenn ein Gesetz, eine Regelung, als verfassungswidrig erkannt wird. 

Erinnert sich noch jemand daran, wie Ex-BMI Schily früher als RAF-Anwalt war? Mannomann, was für eine linke Socke, was für ein Freiheitskämpfer, auch wenn natürlich die Verbrechend er RAF in keiner Weise zu rechtfertigen waren. Aber kaum wurde er BMI, unterschied er sich in seiner anti-freiheitlichen Meinung, Einstellung und Vorgehensweise nur insoweit von seinen konservativen Vorgängern, als er diese in den Schatten stellten. Für den bekannten, absurden Entwurf des WaffG2002, der ja die damals restrikive Situation noch viel mehr verschärfen sollte, zeichnet ja er verantwortlich, auch wenn ausführende Organe andere waren. 

Bis zu einem gewissen Punkt verstehe ich das sogar, denn als Innenminister ist man halt anders in der Pflicht als ein Oppositionspolitiker und die innere Sicherheit ist schon ein heikles Thema. Aber das man gleich übertreiben und die Grundrechte vor allem der unbescholtenen und harmlosen Bürger auf dem Altar der angeblichen Sicherheit, die ja dennoch nicht erreicht wird, opfern muß, ist keineswegs zwingend.

Zurück: Soweit ich mich erinnere wurde diese Beschränkung der negativen Koalitionsfreiheit doch vom BVerfG gebilligt? Oder erinnere ich falsch, verwechsele ich dies? 

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb uwewittenburg:

Auch vor Gericht stehen sich mehrere Juristen gegenüber und jeder sucht im Dschungel der umfangreichen Kommentare das passende heraus bis einer ein Machtwort spricht, gegen das dann wieder vorgegangen wird.

So ist mein Verwaltungsrechtsverfahren nun schon in das 4. Jahr gegangen und es ist kein Ende absehbar.

 

Das laienhafte Verständnis oder Nichtverständnis der prozessualen procedere ist doch immer wieder bemerkenswert. "Machtwort", "vorgegangen" .... 

Natürlich ist eine lange Prozeßdauer grundsätzlich unerfreulich, vor allem dann, wenn das konkrete Ergebnis zu einem früheren Zeitpunkt positiver gewesen wäre. Abgesehen davon, daß die lange verwaltungsgerichtliche Verfahrensdauer der umfänglichen Belastung der Verwaltungsgerichte mit Asylverfahren geschuldet ist - wer "refugees welcome" gebrüllt hat möge sich an de eigene Nase fassen -  ist Dir aber ein langer, aber gerecht und richtig entschiedener Prozeß lieber als der sprichwörtliche "kurze" Prozeß mit einem willkürlichen und/oder ungerechten, falschen Ergebnis. Gut Ding will nun einmal Weile haben und das rechtliche Gehör ist keine Sache von fünf Minuten, sofern man nicht wie viele Politiker und leider auch (Verfassungs)Richter meint, daß es nur darum geht, zu reden, dagegen an/zuhören und bedenken aber nicht zum rechtlichen Gehör zähle. Aber unsere (Berufs)Politiker meinen ja, daß nur ein kurzer Prozeß ein guter Prozeß sei, denn in ihrer Ignoranz wissen sie ja nicht, was sie tun und sagen. Also, lieber lange prozessieren, alles vortragen können, was man meint, die Sache ausführlich hin- und hererörtern und dann eine wenn nicht positive dann doch wenigstens wohl abgewogene Entscheidung erhalten, als in einem kurzen Prozeß über den Löffel barbiert zu werden.

Und nein, ich spreche hier nicht pro domo, denn die weit überwiegend Zahl der Verfahren wird nicht auf Grundlage von Honorarvereinbarungen geführt und Seitengelder gibt es schon seit hundert(en) Jahren nicht mehr. Übernehme ich ein Mandat auf gesetzlicher Basis der Gebührenordnung, dem RVG, dann ist mein Honorar gleich, ob ich nun eine zweiseitige Klage pinsele und einmal zu Gericht dackele und die Sache in 3 Monaten beendet ist oder ob ich in 5 Jahren 300 Seiten vollschreibe und fünf Termine wahrnehme.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb chapmen:

 

Der war gut, nicht wahr, Herr Anwalt?

 

Schon blöd, daß die erste, ursprüngliche Version des posts an die den Fred abonnierten Mitglieder geht, nicht? ;--)

Im übrigen: Du hast Dir dies selbst zuzuschreiben. Ich habe in der Vergangenheit häufig genug versucht, mit Dir friedlich auszuklommen, und ziehe es auch nach wie vor vor. Aber es funktioniert nicht, offenbar kannst Du mich so wenig leiden (was Dir natürlich unbenommen bleibt), daß Du es einfach nicht lassen kannst. Traurig. Schade.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MarkF:

Das laienhafte Verständnis oder Nichtverständnis der prozessualen procedere ist doch immer wieder bemerkenswert. "Machtwort", "vorgegangen" .... 

Wenn ich kein Laie wäre benötigte ich ja auch keinen Rechtsbeistand.

Wenn ich die Begründungen der Gegenseite lese zweifle ich dann wieder an meinem oder deren Verstand.

Natürlich spricht ein Richter auch mal ein "Machtwort" vor einer Hauptverhandlung!

Z.B.: "Entweder wir einigen uns ohne Urteil oder es wird ein Urteil geben was nicht in ihrem Sinne ausfallen wird."

Na mal sehen, der nächste Termin ist am 08.11.17.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb MarkF:

Aber es funktioniert nicht, offenbar kannst Du mich so wenig leiden (was Dir natürlich unbenommen bleibt), daß Du es einfach nicht lassen kannst. Traurig. Schade.

Ab und zu sollte man auch mal vor der eigenen Haustüre kehren......lang ists her.....

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wenn ich die Begründungen der Gegenseite lese zweifle ich dann wieder an meinem oder deren Verstand.

Natürlich spricht ein Richter auch mal ein "Machtwort" vor einer Hauptverhandlung!

Z.B.: "Entweder wir einigen uns ohne Urteil oder es wird ein Urteil geben was nicht in ihrem Sinne ausfallen wird."

Jeder argumentiert so gut er kann und über restriktive, auch absurde Meinungen der Behörde müssen wir nicht diskutieren.

Ich würde das eher als die gerichtsübliche Erpressung bezeichnen. Er kann dich ja nicht zwingen, einem Vergleich zuzustimmen, da hat er keine Macht, und ob die Entscheidung so negativ ausfällt wie in Aussicht gestellt bleibt abzuwarten. Denn er muß ja BEIDE Parteien zum Vergleich prügeln, also beiden in Aussicht stellen, den Prozeß (im wesentlichen) zu verlieren, und das ist durchaus ein Kunststück.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

So war das auch gemeint. Und wie schon gesagt hat das auch bei Gerichtsurteilen bereits Eingang gefunden.

Also das eine Entscheidung (= VA) nach Eintritt der Bestandskraft bindend wird ist jetzt nicht die größte Erkenntnis..... Und das dies "sogar" Eingang in die Urteile gefunden hat, verwundert dann auch nicht mehr.

 

Dass die WaffVwV manches so detailliert ausführt, wie es sich bei einer unmittelbaren Auslegung des WaffG selbst ergibt, bestreitet auch niemand. Man darf ihr nur nicht blindlings als einzig wahren Maßstab folgen.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb MarkF:

Jeder argumentiert so gut er kann und über restriktive, auch absurde Meinungen der Behörde müssen wir nicht diskutieren.

Da hast du natürlich Recht.

vor 12 Stunden schrieb MarkF:

Ich würde das eher als die gerichtsübliche Erpressung bezeichnen.

Erpressung hört sich aber genau so hart an wie "Macht", würde daher auf Nötigung stimmen.

vor 12 Stunden schrieb MarkF:

Er kann dich ja nicht zwingen, einem Vergleich zuzustimmen, da hat er keine Macht, und ob die Entscheidung so negativ ausfällt wie in Aussicht gestellt bleibt abzuwarten. Denn er muß ja BEIDE Parteien zum Vergleich prügeln, also beiden in Aussicht stellen, den Prozeß (im wesentlichen) zu verlieren, und das ist durchaus ein Kunststück.

Ja, es ist eben alles nicht so einfach, ist eben die Frage wer daraufhin als 1. einknickt.

Manchmal könnte man der Meinung sein dass man gewinnt, dann aber doch lieber das kleinere Übel wählt, also die Waagschale.

Meinte ja auch Machtwort sprichwörtlich, bin ja nur "Laie"!:drinks:

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Erpressung hört sich aber genau so hart an wie "Macht", würde daher auf Nötigung stimmen.

Ja, es ist eben alles nicht so einfach, ist eben die Frage wer daraufhin als 1. einknickt.

Meinte ja auch Machtwort sprichwörtlich, bin ja nur "Laie"!:drinks:

 

Der Unterschied ist schon substantiell.

Zum Vergleich kannst Du nicht gezwungen werden, der Richter muß entscheiden, wenn eine Partei dies will, und der Profi weiß aus Erfahrung, daß vieles eben nur Taktik ist (man muß beide Parteien zum Vergleich weichklopfen) und kann aufgrund seiner Fachkenntnis durchaus auch abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, entsprechend der Drohung zu verlieren. Denn ungeachtet dessen, was wir zu Papier bringen, wissen jedenfalls die Fähigen unter uns schon, wie belastbar unsere Argumentation ist, und kommunizieren dies natürlich auch intern.

Aber ein "Machtwort" beendet etwas, z.B. wenn nach erschöpfender Streiterei und Diskussion im Termin das Gericht diese beendet und die Entscheidung ansetzt. Das - "Die Erörterung ist beendet!" - ist ein Machtwort, ein dictum, und liegt in der Entscheidungs- und Prozeßleitungskompetenz des Richters.

Damit das nicht falsch verstanden wird: Der Richter ist qua Gesetz verpflichtet, eine gütliche Lösung, also einen Vergleich, zu fördern, und nicht selten bietet sich ein Vergleich auch an, ist die beste Lösung, nicht nur, wenn es sich um offene Rechtsfragen mit beidseits gut vertretbaren Lösungen handelt, sondern auch wenn keine der Parteien "frei von Schuld ist" (nicht wörtlich nehmen), oder auch wenn ein Vergleich die beste Basis für eine weitere Zusammenarbeit ist, was nicht nur im gewerblichen Bereich auch im Hintergrund steht. Aber jenseits dieser absolut billigenswerten Zielsetzung versuchen durchaus viele Richter, sich der Arbeit der Entscheiungsfindung und -begründung in Form eines ordentlich begründeten Urteils zu entziehen, indem sie die Parteien zu einem Vergleich prügeln. Und jenseits der Frage, ob dies vielleicht doch die beste Lösung ist, spielen da leider auch viele Kollegen unter Schielen auf die Vergleichsgebühr mit. Ich hatte dies selbst einmal vor 30 Jahren als junger Anwalt in einem in eigener Sache geführten Prozeß in der Berufung, beim OLG, erlebt. Damals, in der guten alten Zeit, gab es noch die Singularzulassung beim Oberlandesgericht und ich war noch nicht lange genug zugelassen, um die OLG-Zulassung zu erhalten, und hatte überdies noch die "Weisheit" im Ohr, daß der Anwalt, der sich selbst vertritt, einen Esel als Mandanten habe (was natürlich so absolut nicht stimmt sondern ganz auf den jeweiligen Menschen ankommt). Der ältere Kollege, den ich mit meiner Beauftragung vor dem OLG beauftragt hatte, griff den seitens des Senats ausgeübten Drucks, mich zu vergleichen, geradezu (ex post betrachtet) gierig auf (die Vergleichsgebühr lockte) und in der Ausnahmesituation, "machtlos" als bloße Partei, nicht einmal Prozeßhandlungen vornehmen zu können, den Beufungsprozeß nicht selbst zu führen, also in dieser konkreten Situation wie ein Laie, diesem mehrfachen Druck ausgesetzt zu sein, eher konfus, kopflos und fast schon panisch, gab ich diesem nach. Im Nachhinein hatte ich dies natürlich bereut, aber seither weiß ich genau, wie sich eine bloße Partei in so einer Situation fühlt, daß sie dabei faktisch nicht zurechnungsfähig ist, und bemühe mich, den Mandanten vor diesem Druck abzuschirmen und diskutiere mögliche Vergleichsszenarien vor dem Termin oder sehe zu, daß der Vergleich nur unter Widerruf geschlossen wird, damit der Mandant danach in aller Ruhe überprüfen und überlegen kann, ob er den Vergleich wirklich möchte. Das mag natürlich kein Richter, ist ja klar, aber vor die Wahl gestellt, einen Widerrufsvergleich zu protokollieren oder auf jeden Fall entscheiden zu müssen, wird natürlich auch ein Widerrufsvergkeich akzeptiert (natürlich nur sofern auch der Gegner damit einverstanden ist) und es ist ja auch nicht mein Job, mich bei Richtern beliebt zu machen, indem ich Zwangsvergleiche unterstütze/fördere, sondern nur die Interessen meines Mandanten zu vertreten.

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