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IGNORED

Waffe bei Egun gekauft


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Geschrieben

So wie das aussieht, hat wohl der Käufer Glück, der Händler Pech.

Zumindest sah ich nichts in der Anzeige, was den guten Glauben an das Eigentum des Verkäufers erschüttert.

Screen shot machen!!!!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Norbert_S:

SB kann ja im PC gucken, wer der Eigentümer ist.

Kann er nicht. In keinem Fall.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Mir hat sie letzens die Ohren langgezogen............................. Verkäufer ist der Verstorbene , nicht die Witwe...........................und meine Waffenbezeichnung war etwas "kreativ", sie nahm die vom Vorbesitzer aus dem PC............................... Sie konnte auch sehen das die Waffe dort schon ausgetragen war.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Ich kapier die ganzen Antworten nicht.

Der Käufer wird Eigentümer wenn er gutgläubig gehandelt hat wovon man wohl ausgehen kann.

Der ehemalige Eigentümer hat dann Schadensersatzansprüche gegen der Verkäufer.

Warum sollte der Käufer jetzt irgendwelche Nachweise vom Verkäufer fordern?

Selbst wenn der Vertrag nichtig wäre, kann der Händler doch die Waffe eh nicht zurückfordern, weil er ja selbst sagt kein Eigentum an der Waffe zu haben.

Wenigstens einer der es übereißt.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Micha176:

Wieso nicht? 

Weil Waffenrecht nur etwas mit Besitz zu tun hat, nicht mit Eigentum. Eine Waffen-Besitz-Karte heißt auch Waffen Besitz-Karte, nicht Waffen-Eigentums-Karte.

Weder in der Akte noch im NWR ist vermerkt, wer Eigentümer einer Waffe ist. Geht die Behörde ja auch nichts an.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Norbert_S:

Mir hat sie letzens die Ohren langgezogen............................. Verkäufer ist der Verstorbene , nicht die Witwe...........................und meine Waffenbezeichnung war etwas "kreativ", sie nahm die vom Vorbesitzer aus dem PC............................... Sie konnte auch sehen das die Waffe dort schon ausgetragen war.

 

vor 15 Minuten schrieb Bautz:

Weil Waffenrecht nur etwas mit Besitz zu tun hat, nicht mit Eigentum. Eine Waffen-Besitz-Karte heißt auch Waffen Besitz-Karte, nicht Waffen-Eigentums-Karte.

Weder in der Akte noch im NWR ist vermerkt, wer Eigentümer einer Waffe ist. Geht die Behörde ja auch nichts an.

 

Also was jetzt ???

Geschrieben

Gut schon klar..... aber der SB kann nachschauen auf wen die Waffe eingetragen ist, und dann könnte man die Person zu den Eigentumsverhältnissen befragen....

 

Aber in der Realität ist es doch "meistens" so, daß Waffenbesitzer und Eigentümer ein und diesselbe Person sind. Aber halt nicht immer...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb 2011-Jack:

Also was jetzt ???

Seit wann kann ein Toter etwas verkaufen?

Wer wird mit dem Tot des Erblassers Eigentümer - sofort, in der Sekunde des Todes?

 

Die SBine kann nachsehen, wer als Besitzer der Waffe registriert ist. Mehr kann sie nicht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Micha176:

Aber in der Realität ist es doch "meistens" so, daß Waffenbesitzer und Eigentümer ein und diesselbe Person sind. Aber halt nicht immer...

In der Realität liegend tausende, wenn nicht zigtausende Waffen bei Berechtigten, die nicht Eigentümer der Waffe sind.

Wie oft hast hier schon gelesen "lagere es beim Büchsenmacher ein, bis die Sperrfrist um ist " oder "habe ich für Sportskamerade auf meine WBK übernommen"?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb 2011-Jack:

B) Es stehen in der Akte und NWR also doch Personendaten zur Waffe drin

Im NRW stehen keine Eigentümer.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb 2011-Jack:

A) Die Erben

Nachdem das nun geklärt ist,

wer war nun der Eigentümer der von Norbert_S erworbenen Waffe, als Norbert_S die Waffe kaufte?

Wer war der Verkäufer der Waffe?

Wer war i.S.d.WaffG Überlasser der Waffe, als Norbert_S die Waffe erwarb?

Wer war der im NRW eingetragene Vorbesitzer?

Geschrieben

Hmm... wie war das noch mit Diebstahl und Unterschlagung?

An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum  erwerben. Soweit klar.

 

Wie sieht es aber bei der Unterschlagung aus? Ein Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist das Tatbestandsmerkmal  "Bruch des fremden Gewahrsams", vulgo: die Wegnahme einer Sache.

Liegt die Waffe beim Händler, wurde sie ihm, wie ja auch im Eingangspost geschildert, vom Eigentümer übergeben. Somit entfällt der Bruch des fremden Gewahrsams=Wegnahme. Also begeht der Händler keinen Diebstahl, sondern, weil die Waffe in seinem Besitzt ist und er sie weiterverkauft, eine Unterschlagung.

 

Und an unterschlagenen Sachen kann man sehr wohl gutgläubig Eigentum erlangen.

 

Der TS hat, allem Anschein nach, die Waffe gutgläubig erworben und ist somit Eigentümer geworden. Der Händler hat dem Vorbesitzer Schadensersatz zu leisten.

So habe ich es vor 45 Jahren mal gelernt und diverse Klausuren darüber geschrieben. Und dabei mussten die unterschiedlichen Tatbestandsmerkmale sauber herausgearbeitet und begründet werden. Da hat mein Strafrechtslehrer (Gott hab ihn selig) ganz besonders drauf geachtet.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb 2011-Jack:

(freiwillige vor)

Ist doch nicht so schwer.

 

Eigentümer war der Erbe, die Erben oder diejenigen die von den vorgeannten das Eigentum übertragen bekommen haben. Vermutlich die Witwe.

Wer Verkäufer war können wir nur aus der Schilderung von Norbert_S entnehmen. Demnach hat wohl die Witwe den Verkauf getätigt.

Eine Waffe überläßt, wer einem anderen die tatsächliche Gewalt darüber einräumt. Das war wohl auch die Witwe. Der Tote war es jedenfalls nicht.

Im NWR eingetragen als Vorbesitzer war wohl der Verstorbene.

 

So, was hat Norbert_S nun der Behörde anzeigen müssen?

Wer es genau wissen will, schaut in den § 10 Absatz 1a des WaffG. Der Vorbesitzer gehört nicht dazu, ebenso ist der Eigentümer nicht anzuzeigen. Gefordert sind Name und Anschrift des Überlassers. Das wären dann Name und Anschrift der Witwe.

Wollte die SBine andere Daten in einem Formular mit Unterschrift, dann hat sie Norbert_S eine schriftliche Lüge abverlangt.

Soviel zum Ohrenlangziehen.

 

Eigentlich hätte die Witwe den Erwerb bei Ihrer Behörde anzeigen und eine WBK beantragen müssen. Die Behörde hätte den Vorgang im NWR dokumentieren müssen und Norbert_S hätte von der Witwe erworben - was ja tatsächlich der Fall ist.

 

P.S.

Was die kreative Bezeichnung der Waffe angeht: Weder Bürger noch Untertan müssen die Begrifflichkeiten von X-Waffe kennen. Wenn eine zutreffende, umgangsprachliche Bezeichnung der Behörde nicht gefällt, dann muss sie den Bürger halt um weitere Auskunft durch sinnvolle, zielgerichtete Fragen bitten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Hallo? Habt ihr alle zu wenig zu tun? Traumhaft. Mein Tag könnte ruhig 10 Stunden mehr haben und es würde dennoch nicht reichen.

Schmitz75 hat doch schon von Anfang an die richtige Lösung präsentiert und wiederholt darauf hingewiesen: Schon nach den eigenen Angaben des Händlers, von denen er faktisch nie mehr herunterkommen wird, ein ganz und gar glasklarer Fall des gutgläubigen Erwerbs, da die Waffe nicht abhandengekommen ist. Was gibt es da noch zu diskutieren und zu quaken? Heidenei! Mod, mach den Fred zu, es gibt wichtigeres zu diskutieren.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb MarkF:

Schmitz75 hat doch schon von Anfang an die richtige Lösung präsentiert und wiederholt darauf hingewiesen

 

Ja, und?

 

In WO gibt man erst Ruhe, wenn der Faden 15 Seiten hat.

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