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Privatverkauf auf egun und der Datenschutz


ChrisTV

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Moin,

 

ein Bekannter hat kürzlich etwas auf egun versteigert - an eine Privatperson. Es lief auch alles wie gehabt zwischen Käufer und Verkäufer, jedoch gab es Probleme als sich der Verkäufer bei der Behörde des Käufers informieren wollte, ob die WBK noch aktuell ist etc. Die Behörde wollte aufgrund des Datenschutzes keine Infos rausgeben.

 

Mein Sachbearbeiter meint, dass es zwar nicht sehr häufig vorkommt, aber durchaus mehrere Behörden bundesweit so verfahren. 

 

Daher meine Fragen:

 

1. Bin ich rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite wenn ich mir eine Kopie des Käufers eingescannt (oder per Post) schicken lasse, die Waffe per Overnite verschicke und sich erst im Nachgang herausstellt, dass der Käufer zwischenzeitlich seine Zuverlässigkeit verloren hat?

2. Wie handhabt ihr das - reicht eine unbeglaubigte Kopie aus? 

 

 

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Bei meinem ersten Kauf online wollte der private Verkäufer die wbk im original per Post haben.
Ich habe bei der Behörde nachgefragt, begeistert waren die nicht. Alternativen konnten Sie mir aber auch nicht nennen. Also,so lange alles gut geht gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber lieber die WbK geht verlustig, als das eine Waffe an einen,unberechtigten,verschickt wird.

Andere Alternative wäre, die Behörde speziell bei,dieser Person erlauben, Auskünfte zu geben.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

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Es kann nicht schaden, wenn sich beide Parteien auf ein Zeitfenster einigen. Der Käufer ruft dann bei seiner Behörde an: "Da meldet sich heute Nachmittag ein Herr X, wird meine Daten durchgeben und fragen, ob er mir Waffe YAB schicken kann. Ich bitte Sie, ihm diese Daten zu bestätigen."

Danach ruft der Verkäufer dort an und übermittelt die im Scan von WBK und Ausweis ersichtlichen Daten.

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hola amigos,

ich verfahre folgendermaßen: nachdem wir unsere WBK Daten als e-mail Scan und die Telefon-/FaxNr. der Behörde ausgetauscht haben ruft jeder bei des anderen zuständigen Amt an und fragt ob die vorliegende gescanten Daten noch stimmen, da jeder von uns die Daten des anderen schon hat braucht das Amt nur ja oder nein zusagen, habe das schon 6 mal so gemacht und nie hat einer dabei Probleme mit Auskunft verweigende Ämter gehabt.

 

Falls es doch mal Schwierigkeiten mit dem Amt geben sollte würde ich es so machen wie Der Großkalibrige es beschrieben hat. Die Ämter werden sowieso miteinander kommunizieren spätestens wenn es darum geht dass der Käufer die erwobene Waffe eintragen will.

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
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Ja, so hab ich´s auch schon gemacht. Wir haben, glaub ich, die gleiche Amtsdame (Hm, Lobo = L -> dann biste noch bei Frau G. oder schon Frau C.?).

 

Also Königsweg: Verkäufer ruft sein Amt an, das hält dann mit Amt von Käufer Rücksprache und gibt dem Verkäufer anschließend grünes Licht für den Versand.

Was soll man beim Internetverkauf auch sonst machen? Alle Dokumente sind fälschbar, also muß die örtliche Kreis-NWR-Zugreiferin uns helfen! Und bei obiger Methode tut sie das eben auch.

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Ich habe bei meinen letzten Verkäufen die Daten mit dem Waffen-SB des Käufers abgeglichen. Die waren da sehr auskunftfreundlichen. Wenn das Amt die Daten nicht bestätigt hätte, wäre der Kauf eben so über die Bühne gegangen. Ich habe mir JS zeigen lassen und gut ist. Kaufvertrag, Kopie vom JS etc. einen Zeugen habe ich bei Verkäufen immer dabei. Bisher keine Probleme gehabt..

Bearbeitet von sniper-k98
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hola amigo der Großkalibrige,

nee Frau G. ist für PI zuständig, ich wohne aber im Krs. Steinburg und auch die Nachfolgerin von Frau S. ist iO.

Falls Du auch aus dem HH Umland kommen solltest könnte ich dir als PN (kann nur schreiben nicht empfangen weil Postfach voll-bleibt auch so) mal ein paar Einladungen für KK/GK LW und KW statisch und dynamisch 300m 100m 25m 20m 15m und 10m als e-mail zukommenlassen, wir schiessen regelmäßig mindestens 2 mal monatlich 20 km und 70 km nördlich von HH.

saludos de pancho lobo

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overnite kanst Du vergessen; es gibt genügend andre Methoden, beim Versand Deiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dazu gibt es genügend Freds zum Nachlesen.

Definitiv Gewißheit über die Berechtigung Deines Käufers hast Du aber nur, wenn Dir die Behörde dies bestätigt, wobei natürlich nur eine schriftliche Bestätigung die letzte Sicherheit gibt, andererseits aber faktisch nie zu erhalten ist. Sollte sich also nach einer telefonischen Bestätigung herausstellen, daß der Betreffende tatsächlich nicht berechtigt war und das Amt bestreiten, Dir das Gegenteil gesagt zu haben, wirst Du ein Problem bekommen. Andererseits: Wie wahrscheinlich ist eine solche Konstellation?

Eine beglaubigte Kopie einer WK nutzt Dir aber nur dann etwas, wenn die Beglaubigung vom Tag des Absendens datiert. Ist sie auch nur einen Tag älter, kann sie schon nicht mehr aktuell und durch zwischenzeitlichen Widerruf/Rücknahme überholt sein.

Begnügt man sich mit einer für das wirkliche Leben ausreichenden Sicherheit, dann läßt man sich einen Scan der Berechtigung mailen, sucht die email-Anschrift und Rufnummer der zuständigen Behörde heraus, teiilt dieser per email mit, daß man am nächsten Tag wg. der Verifizierung des Berechtigung des XYZ anrufen werde, verifiziert diese telefonisch, bestätigt diese Auskunft per email, druckt diese aus und fertigt hierüber eine handschriftliche Aktennotiz. Ist die Behörde nicht kooperativ bleibt wirklich nur eine brandaktuelle beglaubigte Kopie oder eben die Berechtigung im Original.

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