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IGNORED

Verwahren von deutschen Waffen in Frankreich


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Geschrieben

um ein deutsches Bedürfnis als Sportschütze aufrecht zu erhalten musst du NACH den ersten 3 Jahren als WBK-Inhaber, die 12/18 nicht mehr erfüllen (ausser für die 12 Monate vor einem weiteren Erwerb über einen Voreintrag). danach reicht eine gewisse schießsportliche Aktivität. diese kann auch mal für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden. (wurde großteils ja schon angesprochen, dass Dein SB da rumzickt ist natürlich blöd!)

 

in Deinem Fall würde ich mich mit dem BVA in Verbindung setzen und erstmal die Zuständigkeiten klären lassen! ....bevor das noch komplizierter wird....

Geschrieben

Hi Alzi,

 

Sehe ich genauso wie Du. Die haben meinen Austritt aus dem BDMP wohl als Anlass genommen für eine Bedürfnissprüfung, anders kann ich es mir nicht erklären. Fast zeitgleich bin ich auch nach Frankreich gegangen. Hätte es ich auch nur geahnt, wäre ich für die nächsten Jahre noch im BDMP geblieben. Hat nur wenig Sinn gemacht, da ich meistens DSB Disziplinen geschossen hatte und heute ausschließlich schieß.

 

Ich habe am Dienstag das BVA angeschrieben und genau wie Du auch vorgeschlagen hast, um Prüfung der Zuständigkeit und um weitere Auskünfte gebeten. Mal sehen was von da jetzt kommt.

 

Nächste Woche Mittwoch gehe ich mal wieder zu meinem Verein in Frankreich, mal sehen was es dort dann neues gibt.

Geschrieben

Hat zwar nix mit Franzeland zu tun. Aber bei uns sind auch zwei Mann aus dem BDMP ausgetreten und obwohl die wussten das beide noch im DSB und BDS sind hat der BDMP das so eingestielt (mit Androhung) das die beiden einen Nachweis ihrer Bedürfnisse (was ja kein Problem war) erbringen mussten. Sowas nennt man wohl Profilneurose.......

Geschrieben
Am 2. August 2016 um 09:54 schrieb Kai:

 

Das Problem ist, dass die Waffenbehörde nicht von ihrer Forderung abrückt, dass ich auch im Ausland mein Bedürfnis nachweisen muss und daher weiter aktiv schießen muss. Daher ist dein Vorschlag keine Lösung. Dies habe ich der Behörde schon vor 2 Jahren vorgeschlagen.

 

 

Kann mir vorstellen, daß das das Hauptproblem ist: Du bist hier mit (Erst?)Wohnsitz gemeldet, also legt die Behörde an Dir die gleiche Bedingungen an wie bei anderen auch, die hier mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Und das ist: regelmäßiges Training.

 

Wäre es keine Lösung, daß Du Dir irgend eine Flinte/Repetierer kaufst, in Frankreich damit wasauchimmer schießt und Schießbuch führst? Letzteres kannst Du ja selbst unterschreiben, wenn der Verein in F sowas nicht macht. Dann mit Rechnung, Schießbuch, F-Vereinsausweis, ein Paar Fotos beim Amt aufschlagen.

Kannst ja auch vorher klären, ob die das akzeptieren.

Geschrieben

Folgende Antwort habe ich heute vom BVA erhalten:

 

Zitat

Hinsichtlich der Zuständigkeitsregelung Bundesverwaltungsamt/kommunale Waffenbehörde knüpft das Waffengesetz an den „Fortzug ins Ausland“ an. Dieser hat nach Ihrer Schilderung durch die Beibehaltung Ihres Wohnsitzes nicht stattgefunden. Somit verbleibt es bei der Zuständigkeit der örtlichen Waffenbehörde.

 

Bitte klären Sie die offenen Fragen mit Ihren bisherigen Ansprechpartnern bei dieser Behörde.

Damit steht die Aussage der deutschen Behörde gegen die Aussage der französischen Behörde. Da es in Frankreich keine Meldewesen gibt, geht man dort vom tatsächlichen Wohnsitz aus, der zum Beispiel mit einer Stromrechnung nachzuweisen ist. Für die Franzosen wohne ich in Frankreich, für die deutschen in Deutschland. Ohne Worte ...

 

So richtig weiterhelfen tut mir die Antwort jetzt gar nicht, weil ich nicht glaube, dass die örtliche Waffenbehörde für das Verfahren der Verbringung zuständig ist, aber ich habe dennoch mal den Ball an meine örtliche Behörde zurückgespielt mit der Bitte um Erläuterung des notwendigen Verfahrens.

 

Weiterhin keine Antwort von der Präfektur. Ich denke ich gehe einfach nach der Urlaubszeit zu denen ins Büro, lege den EFP auf den Tisch und bitte um Bestötigung der Einträge. Dann werde ich ja sehen, ob die den deutschen EFP so ohne weiteres akzeptieren.

 

Bin auch grade am überlegen mit dem Flintenkauf in Frankreich. Sinn macht das ganze ja überhaupt nicht. Irgendeinen krummen Prügel für kleines Geld zu kaufen und Munition zu verplempern. Kaufe ich mir aber auf der anderen Seite ein schönes kleines Kleinkalibergewehr habe ich in 2 Jahren genau den gleichen Stress, wenn ich nach Deutschland gehe und es mitnehmen möchte. Die Welt ist verrückt.

 

Parallel muss ich auch wirklich darüber nachdenken, ob ich nicht mit meinem Vermieter über Möglichkeiten der Abmeldung spreche. Wenn er einverstanden wäre, was ich aber nicht glaube, dann wäre das ganze mit einer Unterschrift bei der Meldebehörde ersteinmal erledigt.

Geschrieben

Kurzes Update,

 

am Montag bin ich mal auf eigene Initiative bei meiner Waffenbehörde zum "Vorsprechen". Wenn ich dieses Vokabular schon höre, stellen sich mir alle Nackenhaare. Ich schlage eine Besprechung vor und erhalten habe ich eine Einladung zum Vorsprechen ...

 

Bei uns wurde schon vor Jahren der Leitfaden " Bürgernahe Verwaltungssprache " vom Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik eingeführt und wehe ich hätte bei uns jemand zum Vorsprechen eingeladen. Da hätte mich mein Vorgesetzter aber rund gemacht :-)

 

Ich zitiere mal:

 

Zitat

  Vermeiden Sie Amtsgehabe und Kanzleistil

Da die Sprache über die Sprechenden informiert, würden Amtsgehabe und scheinamtliche Redensarten Sie in kein gutes Licht rücken. Indem Sie sich klar und deutlich und dabei höflich ausdrücken, ermöglichen Sie am ehesten eine reibungslose Zusammenarbeit mit Bürgern und Bürgerinnen.

Klar zu unterscheiden von echten Fachausdrücken sind scheinfachliche, oft altertümliche Wörter, die aufgebläht und umständlich wirken und den Fachleuten keinen Gewinn an Genauigkeit bringen. Sie finden sich bei erfahrenen Kollegen und Kolleginnen ebenso wie bei jungen Beamtinnen, Beamten und Angestellten.

 

Das Werk ist gar nicht schlecht und hat auch in unserer Behörde zu einer deutlich besseren Kommunikation geführt. Aber so wie ich das mittlerweile vermute, will man nur von mir, dass ich mein Bedürfnis erläutere und selber wenig zur weiteren Klärung der Sachlage beitragen. Antworten auf Fragen habe ich bisher nur wenig erhalten. Soweit zum Thema Auskunftspflicht.

 

Ich berichte nächste Woche wie es gelaufen ist.

Geschrieben

Mal wieder ein kurzes Update:

 

Heute hatte ich ein Telefongespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter in der Präfektur. Seiner Aussage zu Folge muss ich zunächst meinen EFP bei ihm abstempeln lassen und dann kann ich mit Einladung des Vereins in Frankreich mit meinen Waffen schießen. Die Waffen muss ich aber am selben Tag wieder außer Landes bringen. Ob einzelne Einladung oder für einen Zeitraum liegt im Ermessen des Vereins.

 

Für ein Verwahren der Waffen in Frankreich ist es zunächst erforderlich, dass ich an 3 "tirs controles" im Abstand von 2 Monaten teilnehme. Diese werden in ein "carnets de tirs controles" eingetragen. Normalerweise ist vor der Ausstellung dieses Carnets noch eine Art Sachkundeprüfung zu absolvieren.  Ob ich dies auch noch machen muss wird sich zeigen. In 6 Monaten kann ich dann den Antrag bei der Präfektur stellen mit Geburtsurkunde, Gesundheitszeugnis und allem drum und dran. :rtfm:

 

Von  der deutschen Waffenbehörde habe ich allerdings noch keine Auskunft, ob ich meine Waffen einfach so nach Frankreich ausführen darf oder ob ich hier eine Erlaubnis zur vorübergehenden Verbringung benötige.

 

Ganz langsam komme ich also vorwärts. Nur sind diese 3 kontrollierten Schießübungen lästig. Wenn ich niemand finde, der mir eine 9 mm zur Verfügung stellt, muss ich insgesamt fast 2.000 km für den Spaß fahren :shout: Die Waffe muss nämlich gleichartig mit meiner Waffe sein. Wie das dann mit dem karabiner aussieht muss ich auch erst noch erfragen.

 

Zitat

L'arme utilisée lors de la séance doit présenter les mêmes caractéristiques que celle(s) détenue(s) par le tireur.

 

Ich geh jetzt mal in die Apotheke und kauf mir noch ne 100'er Packung Kopfschmerztabletten. :help:

Geschrieben

wichtiges Update:

 

Komme grade von der Präfektur und hatte ein Gespräch mit einem super netten Sachbearbeiter: hilfsbereit, geduldig und freundlich. Das war echt vorbildlich! :s82:

 

Grundsätzlich muss ich zum dauerhaften Verwahren meiner Waffen eine Genehmigung in Frankreich beantragen. Hier für muss ich wie schon beschrieben an den 3 Trainings teilnehmen und eine Befürwortung von meinem französischen beischleifen. Das scheint aber alles nur formal zu sein und keine wirklich Hürde.

 

Die beste Nachricht kommt jetzt aber, für die Dauer dieses Verfahrens kann ich, weil ich Mitglied in einem französischen Verein bin und wenn ich eine Einladung habe, meine Waffen auch in Frankreich verwahren. Hierfür sind auch keine besonderen Behältnisse erforderlich, lediglich ein Tresor.

 

Zitat: "So ein Ding für 30 € aus dem Baumarkt reicht vollkommen, muss auch nicht an die Wand geschraubt sein." :drinks:

 

Also ich schleif jetzt mal einen meiner B-Schränke hierher und dann kommt der ganze Plunder da rein.

 

So gesehen, vielleicht sollte ich doch einfach in Frankreich bleiben :rolleyes:

Geschrieben

So, wollte euch ja auf dem laufenden Halten:

 

Wie immer, ganz so einfach geht’s dann doch nicht. Nachdem die Präfektur mir mitgeteilt hatte, dass ich für den Antrag an den 3 tirs controles teilnehmen muss, kam dann die Ernüchterung am Samstag beim Verein. Um an diesen „tirs controles“ teilnehmen zu können, muss man ein „carnet de tirs controles“ haben. Dies wird durch den Verein ausgestellt, davor muss man aber einen Sachkundefragebogen ausfüllen. Das sind wohl so 15 bis 20 Fragen, zu denen es zur Vorbereitung auch Onlinetests gibt. Aber jetzt muss ich erstmal das französische Fachvokabular für den Test lernen. Im Prinzip durchlaufe ich das Verfahren zum Erwerb von Waffen der Kategorie B, nur dass ich sie ja bereits habe.

 

Wenn ich dann die 3 tirs controles gemacht habe, kann ich mit dem „carnet de tirs controles“ und der Empfehlung des Vereins zur Präfektur gehen und einen Antrag auf Verwahrung meiner Waffen stellen.

 

Auf der deutschen Seite wird es aber auch nicht einfacher. Ich hatte gestern eine Gespräch mit der Waffenbehörde, die will mich erst mal bis Ende des Jahres in Ruhe lassen, damit ich mich um das französische Verfahren kümmern kann. Damit ich meine Waffen von Deutschland nach Frankreich bringen kann, muss ich nämlich eine Erlaubnis zur Verbringung haben und nicht den EFP. Für diese Erlaubnis braucht es die Genehmigung der Präfektur.

 

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der mir ausgehändigte Antrag hierfür der richtige ist. Damit würde ich nämlich die Verbringung nach Frankreich genehmigt bekommen, allerdings einmalig und endgültig, so zumindest meine Interpretation.

 

Ich will ja aber in Frankreich trainieren und trotzdem die Möglichkeit haben, in Deutschland an Wettkämpfen teilzunehmen. Und hierfür scheint es wohl keine Lösung zu geben oder ich kenne sie noch nicht. Ich habe so das Gefühlt mich in einer Regelungslücke zu begeben. Aber irgendwie muss es doch noch etwa geben zwischen EFP und Verbringung …

 

Einfacher wäre es sicher eine weitere Waffe in Frankreich zu kaufen, aber was mache ich dann mit der, wenn ich wieder zurück nach Deutschland gehe?

 

Egal wie, jetzt mach ich erstmal 3 Wochen Pause von dem ganzen Wahnsinn.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

2 Monate später und nichtmal ein wenig schlauer. Auch der Umweg über die Verbringung hat sich als Irrweg entpuppt, denn:

 

"Einmaligkeit und Befristung der Erlaubnis
Eine erteilte Verbringungserlaubnis ist in der Regel abhängig von der Befristung,
welche der Empfängermitgliedsstaat in seiner vorherigen Einwilligung gesetzt
hat. Achten Sie darauf, dass die Waffen innerhalb dieser Frist auch tatsächlich
verbracht werden. Eine erteilte Verbringungserlaubnis gilt ferner nur für einen
einmaligen Grenzübertritt der bezeichneten Waffen.


Grenzübertritt
Beachten Sie bitte, dass Waffen von oder nach Deutschland in der Regel nicht
über die unbewachte „grüne Grenze“ transportiert werden dürfen, sondern immer
über bei einem personell besetzten Zollposten angemeldet werden müssen. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Zollamt


Austrag der Waffen aus der Waffenbesitzkarte im Falle der Ausfuhr
Sobald die Waffen aus dem Bundesgebiet ausgeführt wurden, haben Sie 14 Tage
Zeit, Ihre Waffenbesitzkarte zum Austrag bei der Waffenbehörde vorzulegen.
Als Tag der Waffenüberlassung gilt dabei der Tag der Ausfuhr."

 

Der von meiner Waffenbehörde vorgeschlagene Weg hätte dazu geführt, dass meine deutschen Waffen auf eine französische Lizenz überführt worden wären. Das hätte zwar das Problem der deutschen Behörde gelöst aber eben nicht meins. Zum Glück habe ich es noch rechtzeitig bemerkt, sonst hätte ich das gleiche Problem, nur mit anderem Vorzeichen, französische Waffen in Deutschland aufbewahren. :-)

 

Ich nehme jetzt für mich die "Hotelregelung" in Anspruch und lagere meine deutschen Waffen unter der Woche ab und zu in einem B-Schrank in meiner französischen Wohnung. Das ist zwar nicht ganz legal, aber auch irgendwie nicht illegal, da ich ja einen EFP habe. Ich brauche auch keine Einladung des Vereins, da ich Vereinsmitglied bin und eine Lizenz des französischen Verbandes habe.

Ich bin mit meinem Problem irgendwie in einem rechtlichen Niemandsland gelandet. Es ist halt so in Europa einfach nicht vorgesehen. Das Waffenrecht geht total an meiner Lebenswirklichkeit vorbei. Ich lebe sowohl in Frankreich als auch in Deutschland.

 

Zitat aus meinem französischen Verein: Weniger Fragen, mehr schießen :-)

Geschrieben

Da bist du in etwa da angekommen wie mein Kollege auch. Scheint also wirklich nicht so einfach zu sein und in der heutigen zeit nach den Anschlägen in Frankreich sicher nochmal schwieriger. Aber EIGENTLICH müsste es ja eine Lösung geben........eigentlich.............

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Kai:

Grenzübertritt
Beachten Sie bitte, dass Waffen von oder nach Deutschland in der Regel nicht
über die unbewachte „grüne Grenze“ transportiert werden dürfen, sondern immer
über bei einem personell besetzten Zollposten angemeldet werden müssen. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Zollamt

 

Das ist nicht richtig. Bei Waffeneinfuhr aus Schengenstaaten obliegt dem Zoll diese Kontrollaufgabe nicht mehr. Auch wenn dies bei vielen Zollbediensteten noch lange nicht angekommen ist. Vielle wissen aber aber bis heute nicht, daß der "Anscheinsparagraph" seit 2002 nicht mehr existiert .. Nun im Verhältnis zu etwa der Schweiz, wenn also Einfuhrabgaben fällig werden, muß man besetzte Übergänge benutzen und anmelden. aber auch nur in fiskalischer Hinsicht. Wenngleich gerade dort so manche Örtlichkeit den Deliquenten geradezu auffordert, sich diese 25% Abgaben zu ersparen. 

Geschrieben

Ehrlich,

 

ich glaube es gibt keine Lösung. Entweder nutzt du den EFP oder du lässt die Waffen zu Hause. Eine Erlaubnis zur Aufbewahrung der Waffen in Deutschland und in Frankreich scheint es wohl so nicht zu geben. Zumindest ist niemand hier etwas bekannt :-(

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