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IGNORED

Gemeinsame Waffenaufbewahrung abgelehnt


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Geschrieben

Nicht zu reden von den teilweise sehr gravierenden waffenbezogenen Beschränkungen, die man durch sein Ehegespons möglicher hinnehmen muß .

"Mir kommen keine Waffen ins Haus!"

"Entweder ich oder Deine Waffen!"

"So etwas Häßliches kommt mir nicht an die Wand - was sollen unsere Besucher denken!"

Ich habe insofern Glück, daß ich nur Gemeinschaftsräume nicht dekorieren darf - Büro und Billardraum untersteht meiner jurisdiktion.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb MarkF:

"So etwas Häßliches kommt mir nicht an die Wand - was sollen unsere Besucher denken!"

 

"Drum prüfe was sich ewig bindet -ob sich nicht was besseres findet!"

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb blackys:

:rofl:....daraus schließe ich messerscharf, dass du nicht verheiratet bist...so´n lumpiger Safe gegenüber einer Hochzeit, von der Ehe ganz zu schweigen...:gr1:

Dein Messer ist stumpf..... :laugh:

 

Abs4 (Gemeinschaftlichineinemtresoraufbewahrer)

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb AGS:

 

"Drum prüfe was sich ewig bindet -ob sich nicht was besseres findet!"

 

Nicht selten entwickeln sich solche Vorliegen ja erst nach der Eheschließung. Wer andererseits jemanden ehelicht, der sich schon vor der Eheschließung so outet, ist wirklich selbst schuld.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb MarkF:

Nicht zu reden von den teilweise sehr gravierenden waffenbezogenen Beschränkungen, die man durch sein Ehegespons möglicher hinnehmen muß .

"Mir kommen keine Waffen ins Haus!"

"Entweder ich oder Deine Waffen!"

Echt, muss ich mal in den Vereinen rumfragen. Meine Frau schießt zwar nicht oft, aber so 2-3 Mal pro Monat kommt sie entweder mit oder es gibt einen "Familienausflug" auf den Stand. Ist halt mit diversen Kurzwaffen, zusätzlich noch KK und jeweils Munition immer etwas viel "geschleppe", allerdings auch nicht mehr als beim letzten Training vor einer Meisterschaft. ;-)

Geschrieben

Ach, ein Traum ... eine mitschießende Gattin. Bei der diesbezüglichen Ablehnung, die mir bei den Freundinnen der Mutter meiner Kinder entgegenschlägt (und einige haben Gatten und Söhne, die Sportschützen sind, allerdings "richtige" ohne ein faible für Waffen), kann ich über die mir entgegengebrachte Toleranz ja schon dankbar sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb MarkF:

Ach, ein Traum ... eine mitschießende Gattin. Bei der diesbezüglichen Ablehnung, die mir bei den Freundinnen der Mutter meiner Kinder entgegenschlägt

ja, ein Traum und das nicht nur im Bereich "Waffen", dass darf ich nur nicht vergessen bzw. als zu "selbstverständlich" nehmen. Muss mal fragen, ob die Freundinnen mal zu einem "Frauenabend" mitkommen. Sind ein paar Singles dabei und da finde ich bestimmt genügend Aufsichten für den "Event". ;-)

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HBM:

ja, ein Traum und das nicht nur im Bereich "Waffen", dass darf ich nur nicht vergessen bzw. als zu "selbstverständlich" nehmen. 

 

Genau. Jeden Tag ein liebes Wort und alles paar Tage einen Struaß Blumen. Naja. Vielleicht einmal im Monat, man soll ja nicht übertreiben.  Oder eine Schleife für die Lieblingswumme.

 

Muss mal fragen, ob die Freundinnen mal zu einem "Frauenabend" mitkommen. Sind ein paar Singles dabei und da finde ich bestimmt genügend Aufsichten für den "Event". ;-)

 

Das wird ja immer schöner. Single-Frauen mit auf dem Schießstand. Du wohnst nicht zufällig im Rhein-Main-Gebiet? ;-)

Geschrieben
Gerade eben schrieb MarkF:

Das wird ja immer schöner. Single-Frauen mit auf dem Schießstand. Du wohnst nicht zufällig im Rhein-Main-Gebiet? ;-)

Nein, in München, aber ich weis ja noch gar nicht ob die Lust darauf haben. Bei mir im Betrieb hatten bisher allerdings noch alle die ich gefragt habe Interesse an einem Standbesuch. Du kannst Dich ja als Aufsicht "bewerben", falls Du genug Zeit hast. :-)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schakal:

Also wir hatten unser erstes Date tatsächlich auf einem Schießstand. :wub::wub:

Mit G19 und MR223.

 

Das wird ja immer besser. Wäre doch die Grundlage für eine TV-Schmonze. Dann aber garniert mit einem saftigen Mord auf dem Schießstand (natürlich später). Und wo kann so etwas nur passieren? Natürlich in Münster. Die Leiche wird dann in einem riesigen Faß mit leeren Hülsen oder dem Abraum vom Stand oder so gefunden  ... Drehbuchautoren fällt dazu etwas ein.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Nein, in München, aber ich weis ja noch gar nicht ob die Lust darauf haben. Bei mir im Betrieb hatten bisher allerdings noch alle die ich gefragt habe Interesse an einem Standbesuch. Du kannst Dich ja als Aufsicht "bewerben", falls Du genug Zeit hast. :-)

 

Och, Zeit hätte ich schon, aber München ist zu weit. Das könnte ich hier auch nicht so recht erklären ... ;-)

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Um das Thema zum Abschluss zu bringen. Nachdem er drauf bestand das ganze schriftlich zu bekommen, hat das Amt zurückgerudert. Gemeinsame Aufbewahrung geht klar. ;)

Nun gehen wir die untersagte Überlassung an. (Die Waffe wurde für den Zweck "Jagd" gekauft, daher darf sie nicht zum Thema "Sport" überlassen werden. So Aussage unseres Amtes)


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb cyber40014:

Um das Thema zum Abschluss zu bringen. Nachdem er drauf bestand das ganze schriftlich zu bekommen, hat das Amt zurückgerudert. Gemeinsame Aufbewahrung geht klar.

Nun gehen wir die untersagte Überlassung an. (Die Waffe wurde für den Zweck "Jagd" gekauft, daher darf sie nicht zum Thema "Sport" überlassen werden. So Aussage unseres Amtes)

 

Gut! Was wieder mal zeigt: wer sich nicht wehrt (zumindest, wenn es das wert ist), lebt verkehrt.

 

Zum zweiten: Die sollen doch mal das Gesetz lesen, das erleichtert die Rechtsfindung und -ausübung. Da steht etwas zum Überlassen an Berechtigte zu deren Bedürfniszweck.

Geschrieben

Ja, da gebe ich dir recht, zumal es ja genügt hat eine schriftl. Stellungnahme anzufordern.
;)

Bei der Überlassung hab ich auch mit meiner SB geredet.
Die stellt sich aber auf stur, hat bisher aber auch (bewusst?) nicht auf meine Anfrage reagiert, mir das Ganze schriftlich zu geben.

Ein Schelm wer böses denkt. :)


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht aufgeben, auch wenn es bereits zwei negative VG-Urteile gibt. Ich weiß leider nicht, ob die Kläger aufgeben haben oder im Rechtsmittelverfahren gescheitert sind. Die Begründungen weisen aber greifbare Schwachstellen, Unrichtigkeitrn auf, Beachten schlichtweg nicht das Gesetz VG Darmstadt behauptet einfach ohne jede jede gesetzlichd Grundlage - und natürlich unter Mißachtung dieser ausdrücklichen gesetzlichdn Überlassungsregelung - eine Art "Widmung" der Waffe: Die Waffe eines Sammlers ist dieeines Sammlers ist die eines Sammlers .... und kann nichts anderes werden. Völlig absurd.

Unsere Behörde ist einsichtig und trägt ein, daß die Waffe zum sportliche Schießen benutzt werden darf. Mein Argument: Sonst kaufe ich mir alles halt noch mal. Dahee kann ich nicht klagen ...

 

Bearbeitet von MarkF

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