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cyber40014

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Alle Inhalte von cyber40014

  1. Spaß beiseite, ist ja auch das gute Recht jedes Landes. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. Ist bei uns zumindest nicht gefordert, arbeite aber auch schon ein paar Jährchen in der Firma. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  3. Lag vielleicht in D etwas vor? Oder hat die Firma das gefordert? Also die US-Anwaltskanzlei die für mich das L1B macht, sagt ich muss nur nochmal ins Konsulat und dort ein Interview machen, das wars. Allerdings leg ich jedem nahe eine Zeit rüber zu gehen um alle Angelegenheiten zu klären. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  4. du musst schon weiterlesen Im 2. Link II. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Zur Vermeidung von Belastungen deutscher Arbeitnehmer auf dem Gebiet des Steuerrechts, hat die Bundesrepublik Deutschland mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern bilaterale Verträge abgeschlossen. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht ein “Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern” vom 29.08.1989 („DBA“).“ D.h du zahlst nur dort wo du dich 183 Tage im Jahr aufhältst. Aber ja grundsätzlich kann ich jedem eine Steuerrechtliche Beratung nahelegen. Übrigens Rente ist auch relativ simpel solang man nicht mehr als 90% der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens außerhalb der deutschen Rentenkasse ist. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  5. Dank Doppelsteuerabkommen zwischen USA und Deutschland nicht. (Gott sei dank) So wie es mir erklärt wurde muss ich meine US Steuererklärung machen und dann ist gut, da lt Doppelsteuerabkommen nur in einem Land versteuert werden muss. :-) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. Danke für die Zusammenfassungen an Alle! Warte noch auf Rückmeldung meiner SB. Das Work Visa L1B ist ein non-resident visa. Das BVA... nunja als der MA dort sagte "Also ich interpretiere das so..." habe ich aufgehört zuzuhören und als er sagte "ich denke die Passage ist so gedacht..." habe ich mich verabschieden. Glücklicherweise habe ich mit dem Einwohnermeldeamt geredet und ich kann meinen Wohnsitz die gesamte Zeit behalten. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  7. Das mit dem Hinweis auf das Nichteinwanderungsvisum ist gut. Das werde ich mal vorbringen. Werde nichtsdestotrotz morgen mal mit dem Bundesverwaltungsamt reden. Mal sehen vielleicht kann ich mit deren Stellungnahme nochmal an meine SB ran. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  8. Danke für die Informationen. Ja das IL nicht so freizügig damit umgeht hatte ich schon mitbekommen. Ich dachte bisher aber eigentlich ich könnte einen Jagdschein über die DNR machen und dann eine FOID bekommen. Das DNR lässt aber mit einer Antwort länger auf sich warten als die State Police -.-. Nunja Vereinsmitglied könnte ich bleiben, ok. Aber so wie es meine SB darstellt, würd ich einer Bedürfnisprüfung nicht wirklich standhalten und damit meine WBK verlieren. Ich werd morgen mal mein Glück beim BVA versuchen. Hoffentlich sagen die "Einlagern/dauerhaft überlassen und in USA 12-18x schießen und gut ist" So wie ich die erste Bedürfnisprüfung verstanden habe, muss der Verband über den Verein das Fortbestehen des Bedürfnisses auf Basis des regelmäßigen Trainings bescheinigen. Hier hört man öfters das das Training zumindest zum Teil beim Verein stattfinden muss. Hätte eine Range in der Nähe des Wohnorts (Wheaton, IL) wo ich für 50$ pro Stunde zzgl. 12$ pro Waffe zzgl. Munition"private Lessons" bekommen könnte die mir es auch als non resident ermöglichen würden zu trainieren. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  9. Erst wollte ich nur das hier posten: §17 BMG Abs. 2: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. [...]" Aber du hast recht... wie definiert sich ein Auszug??? Ich nehme ja nur ein paar leere Koffer und Klamotten mit. Mein Hausstand verbleibt in D...... Guter Punkt Dank Doppelsteuerabkommen ists irrelevant und Steuererklärung muss ich wegen Vermietung eines Zimmers an meine Freundin in D eh machen. Allerdings bin ich bzgl. Vermietung im Steuerfreibetrag. Einkommen wird in den USA besteuert, was ich gern in Anspruch nehme. ~25% vs. 42% Einkommenssteuer ~7,6% vs. 21% Sozialabgaben. Aber danke für den Hinweis. Hast schon recht, der Aufwand muss sich rechnen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  10. Ok also ich könnte als Eigentümer die Waffen - dauerhaft - einer berechtigten Person überlassen. Wie komme ich nach X Jahren wieder dran? Ich komme wieder, hole sie ab und gut ist? Ist hier die WBK nicht in Gefahr? Es gibt evtl Ausnahmeregelungen für Jäger in IL, grundsätzlich hab ich auch kein Problem damit, dass non-residents keine FOID gewährt wird. Ich habe das nur geschrieben um die pauschalen "Dat kostet dort doch nur ein Appel und ein Ei, kauf doch einfach dort wieder." Antworten vorzubeugen. Ansonsten danke für die schnelle Antwort. Leider tut sich meine SB mit Lesen und Schreiben manchmal etwas schwer. Da bekommt man nur die Hälfte der Fragen beantwortet, oder Rückfragen führen zu einer völlig anderen Antwort, weil nochmals nachgeprüft wird, was Sache ist. Allerdings gehe ich ihr mit ständigen Rückfragen gerne mal auf den Keks und da mein Gefühl mir sagt, dass bei der Geschichte eine Wohlwollende SB nicht übel ist, versuche ich "zu viel nerven" zu vermeiden. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  11. Halli Hallo, Folgende Situation: Ich habe ein Jobangebot aus den USA Das ganze würde mittels Intercompany Transfer stattfinden. D.h. L1B Visum und ich würde erstmal für bis zu 5 Jahre als non-resident in den USA verweilen. (Illinois) Ich bin Sportschütze und habe aktuell (noch?) eine grüne sowie gelbe WBK. Da ich eine durch meine Freundin (keine WBK) bewohnte Eigentumswohnung besitze würde ich zumindest solang wie möglich meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Nun war meine erste Idee: Waffen befinden sich in einem dauerhaft bewohnten Ort in einen Tresor dessen Zahlenkombination nur ich habe. Also kein Problem, solang ich in den USA regelmäßig schießen gehe. (Die 3 jährige Bedürfnisprüfung ist noch nicht gemacht) So einfach geht es natürlich nicht. Leider ist es für non-residents schwierig bis unmöglich eine Lizenz zum Waffenbesitz zu erhalten. Mitnehmen, kaufen oder nur Führen ist also schwierig bis unmöglich. Meine SB konnte mir da leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Sie sagte mir: 1) BVA in Köln ist für WBK Inhaber ohne Wohnsitz in D zuständig 2) Sobald mein Wohnsitz in D wegfällt muss sie meine gesamte Akte an das BVA übersenden 3) Bei Verkauf der Waffen muss bei Rückkehr alles wieder neu gemacht werden. (WBK Anträge, 12 Monate Verbandszugehörigkeit, Trainingseinheiten, 2/6 Regelung etc.) Nun, vielleicht hat sich jemand ja schon mit dem Thema befassen müssen, dasselbe durchgemacht oder hat eine gute Idee, wie die Waffen ggf. nicht verkauft werden müssen. Lg Chris Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  12. Also wenn ich es nicht besser wüsste würde ich drauf tippen, dass Herr von Stosch an einer mono- oder bipolaren Störung leidet. Ich habe das schon miterleben dürfen und die Parallelen sind gravierend. Das Problem ist, dass man eine Manie ohne Zutun der Angehörigen eigentlich nicht diagnostizieren kann. Ich bin vor geraumer Zeit mal über den ganzen Sachverhalt gestolpert, aber hab jetzt erst mitbekommen, dass es sich um Herr von Stosch handelt. Ganz ehrlich, ich bin schockiert, dass sich das so lang gezogen hat. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  13. Wie gesagt für Spon ziemlich(!) sachlich. Normal wäre hier für den Spon eine Bildzeitungsüberschrift Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  14. Wie ich finde für SPON erstaunlich sachlich http://www.spiegel.de/panorama/justiz/pinneberg-polizei-findet-114-waffen-und-1-5-tonnen-munition-a-1135180.html Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  15. Ja, da gebe ich dir recht, zumal es ja genügt hat eine schriftl. Stellungnahme anzufordern. Bei der Überlassung hab ich auch mit meiner SB geredet. Die stellt sich aber auf stur, hat bisher aber auch (bewusst?) nicht auf meine Anfrage reagiert, mir das Ganze schriftlich zu geben. Ein Schelm wer böses denkt. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  16. Um das Thema zum Abschluss zu bringen. Nachdem er drauf bestand das ganze schriftlich zu bekommen, hat das Amt zurückgerudert. Gemeinsame Aufbewahrung geht klar. Nun gehen wir die untersagte Überlassung an. (Die Waffe wurde für den Zweck "Jagd" gekauft, daher darf sie nicht zum Thema "Sport" überlassen werden. So Aussage unseres Amtes) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  17. Danke checkinthedark, für den Fristhinweis. Nun, da mein Mitbewohner sobald er mit derAusbildung fertig ist, eh auszieht um im Familienbetrieb einzusteigen, reden wir hier von einem Zeitraum von ca 2 Jahren, bevor er sich eh einen eigenen Schrank zulegen muss. Außerdem hat er dann einen anderen SB in einer anderen Stadt. Mir ist das Problem des Begriffes "häusliche Gemeinschaft" durchaus bewusst. Dieser ist rechtlich nicht klar definiert. Es könnte sich auch um eine reine Zweckwg handeln. Dort wäre die häusliche Gemeinschaft nicht gegeben. Gleichzeitig muss man sich weiterhin klar von der Bedarfsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) abheben. Allerdings beschreibt der Begriff häusliche Gemeinschaft unseren aktuellen Lebensstil perfekt. Es wird zusammengelebt. Gemeinsam gekocht und gegessen, des Weiteren gestaltet man das weitere Leben im gemeinschaftlich genutzten Wohnraum überwiegend zusammen, obwohl jeder für sich wirtschaftet. Eine rechtliche Klärung anzustreben macht mangels Rechtsschutzversicherung meines Mitbewohners und dem bereits 'quasi' fest geplanten Auszugs meines Mitbewohners sicherlich keinen Sinn. (Ökonomisch) Wir harren der Dinge die da kommen und warten mal ab welche rechtlichen Quellen unsere SB in der schriftl. Stellungnahme anführt, aus denen hervor geht, dass eine gemeinschaftliche Aufbewahrung wie auch eine gegenseitige Überlassung unzulässig sind, da eine Jagdwaffe mit dem Bedürfnis Jagd erworben wird und eine Sportwaffe mit dem Ergebnis Sport. Dies war nämlich die mündliche Erklärung, die bei genauerer Betrachtung ganz nebenbei bedeuten würde, dass eine zum jagdlichen Zweck erworbene Waffe nicht an einem Sportschützen veräußert werden dürfte und umgekehrt. Definitiv Unfug, von dem ich schon auf mehreren Seiten gelesen habe. (Die Verknüpfung von Bedürfnis und Waffe anstatt der Verknüpfung von Person und Bedürfnis) Aber es freut mich, dass so viele von Euch bereit sind ein bisschen Hirnschmalz in dieses Thema zu investieren und uns damit weiterhelfen. An dieser Stelle ein dickes Dankeschön! Ich werde schauen, dass ich euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halte. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  18. Danke :-) das ist genau wonach ich gesucht habe. Also Schritt 1. Schriftl. Bescheid anfordern 2. falls nötig mal mit der Fachaufsichtsbehörde telefonieren. 3. falls nötig schriftl. Fachaufsichtsbeschwerde. Denke nicht dass es gerichtlich wird, da mein Mitbewohner eh nach der Ausbildung umzieht und spätestens dann einen eigenen Schrank braucht. Danke :-) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  19. Ja so hatte ich das im Kopf, da ich BDS und DSB Mietglied bin, außerdem aktiv IPSC schieße bleibt da nicht viel über was ich nicht erwerben könnte. Das einzige was mir jetzt eingefallen ist, war die Sache mit der HA Pistole, denn laut Sbine (hatte ich bei meiner WBK Beantragung damals gefragt) wurde seitens des Ministeriums angeordnet, bis zur Klärung der endgültigen Rechtslage keine HA Pistolen(!) und Gewehre mehr über den Jagdschein einzutragen. (Gilt nicht für Revolver) Die Frage ist was tun? Schriftlich Stellungnahme vom Amt anfordern(Bescheid?) Widerspruch einlegen? Oder Schrank kaufen? Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  20. Halli Hallo, Ich wohne in einer WG. Mein Mitbewohner ist Jäger und ich bin Sportschütze. Ich habe bereits einen Waffenschrank (A/B) Bei der Beantragung seiner WBK hat er nach Absprache mit dem Amt angegeben, dass die Waffen gemeinsam gelagert werden. Dies war auch ok. Nun hat mich die SBine angerufen und mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der übergeordneten Stelle die Lagerung so nicht i.O. geht und das wir uns keine Waffen überlassen dürfen. Leider konnte sie mir keine Verweise geben, wo genau das steht. Habt ihr mit so einem Sachverhalt Erfahrungen gesammelt? Habt ihr eine Ahnung wo man entsprechende Gesetzestexte findet, die für die Argumentation der SB sprechen? Habe im AWaffV 13.10 nur gefunden dass von ähnlichen Bedürfnissen geredet wird. Das einzige, das mir in den Sinn käme, wäre die Geschichte mit den HA Waffen für Jäger. Ich besitze derzeit ein KK Gewehr, ein Luftgewehr sowie eine 9mm HA Pistole und eine PTB Waffe. Er besitzt noch keine Waffe. Hier hatte ich gefragt, ob es dann wenigstens i.O geht, wenn er nur Zugriff auf den A Teil des Schrankes bekommt. Auch das wurde verneint. Hilfe!? -.- Mich betrifft es zwar nur indirekt, da sich für mich ja keine Einschränkungen ergeben, aber vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen gesammelt, was eine solche Aufbewahrung sowie ggf. Widersprüche angeht. Wie sollte man jetzt verfahren? Ich habe die Sorge, dass evtl. anderen denen eine solche Aufbewahrung genehmigt wurde ein Bärendienst erwiesen wird, wenn zu lang rumdiskutiert wird. (HA Jäger....) Lg Chris Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  21. War gerade auf dem Amt in einer Stadt in Baden-Württemberg. Habe ein bisschen mit meiner SB geschnackt und sie hat mir gesagt , dass es nun in BaWü eine Anweisung an die Ämter gab keine HA Schusswaffen(!) (inkl. Pistolen) mehr für Jäger einzutragen sofern diese mit mehr als 2 Schuss geladen werden können und das vorsorglich bis eine klare Rechtslage besteht, was ja in D bekanntlich sehr schnell geht. Was mich schockiert hat, war, dass es auch wirklich für Selbstladepistolen (keine Revolver) umgesetzt wird. Gut ich bin kein Jäger, allerdings graut es mir vor dem was da noch kommen mag. Lg Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  22. Ui, danke für die zahlreichen Antworten. @Merkava3: Ja, das kenn ich auch. Was mich jedoch gewundert hat, war dass sie mir explizit gefragt haben ob ich Kontakt zu Sprengstoff hatte und auf meine Rückfrage haben sie gesagt, dass beim Wischtest Spuren gefunden wurden. :-) Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel, die waren auch froh, dass sie mal richtig lagen. @Sheldon C Die "Shooting Range" / "shooting area" in der ich war, war der 25m Stand bei uns im Verein. war nett, bist jederzeit willkommen. @Delta*Kilo Lang hat es nicht gedauert. Da hast recht, allerdings war ich doch überrascht. Und länger als die Routinekontrollen bei denen das Tablet mal abgewischt wird, war es schon. ;-) @Uwe: Das mit der Luftpolsterfolie versteh ich. Die fand ich als Kind schon als Kind klasse. Die hoffen doch nur das dann zum Spielen zu bekommen. :-) Insgesamt also bisher von niemand wirklich negative Erfahrungen. Das beruhigt mich. Lg Chris Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  23. Liebe Schützenkollegen, Ich war nun wieder ein paar Tage geschäftlich in der EU unterwegs und durfte einen Wischtest der Hände bei den Sicherheitskontrollen machen. Da ich mir nach jedem Crackpfeiffchen immer gut die Pfoten wasche waren Drogen natürlich kein Problem. Allerdings hat der Sprengstofftest scheinbar positiv reagiert. Nach einigen Rückfragen war klar, das wird wohl mit dem Einschießen meiner Waffe kurz vor dem Trip vor ein paar Tagen zusammenhängen. (War doch etwas mehr Munition, die ich da verschossen habe.) Da das Land aus dem ich zurückreise ein recht liberales Waffengesetz hat, konnten die doch recht freundlichen Beamten direkt was damit anfangen, als ich von der Shooting Range geredet habe. Nun hab ich mich gefragt, ob ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht habt, ob ihr schonmal Probleme hattet und wie das wohl in Ländern mit sehr restriktiven Waffengesetzen so ist? Lg Chris Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  24. Kommission: In letzten 10 Jahren sind 10000 EU Bürger durch legale Waffen gestorben. Zeitplan wurde beschleunigt. Kategorie B Nr. 4: Halbautomatische Langfeuerwaffen die 3x geladen werden können (31 Kugeln) Was wir verbieten möchten sind HA Waffen, die einer automatischen Waffe ähneln. HA Kalaschnikows damit können Menschen getötet werden. HA Kalaschnikows können umgewandelt werden. Sollen wir akzeptieren dass Sportschützen und Jäger solche Waffen nutzen? Das müssen Sie entscheiden.
  25. A Szejnfeld: Wir brauchen klare Regeln. Man muss unterscheiden wer sie verwendet. Wir müssen rational bleiben. Sonst werden Regeln kontraproduktiv. Wir reagieren auf schlimme Eregnisse mit Regeln ohne echten Nutzen. Genau das haben wir hier. Restriktive Regeln beschränken legalen Markt. Ein Markt, der durch Verbot geschlossen ist führt zu Graubereich für gesetzestreue Personen. Weitere Frage: Wie sieht es mit Folgeabschätzung für solche Regelung aus? Wie viele Personen wären betroffen? Welchen Wert weißt dieser Markt auf?
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