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IGNORED

Motivation und wie man sie behält? Tips wären toll


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb airbeaver:

Nein, aber mit der Vereinsgurke habe ich nicht viel zu tun (schiessen), weil es schönere gibt. :-) Der TE beschwert sich ja, daß er in der Wartezeit keine anständige Waffe hat.

 

Stimmt, nur ist die "Wartezeit" des TE hauptsächlich dadurch bedingt, dass er anscheinend erst nach fast zwei Jahren die Bedürfnissbescheinigung beantragt hat und jetzt aber ein Problem mit "weiteren" sechs Wochen Wartezeit hat bzw. diese sechs Wochen den TE komplett demotivieren.

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Find ich auch irgendwie komisch..Noch zudem ein Fehler der Behörde, weswegen der Antrag KOMPLETT neu gestellt werden muss und wieder die ganze Wartezeit anfällt... ?

 

Also mein Interesse ist ja auch groß...Genau deswegen habe ich nach haargenau 12 Monaten den Antrag auf Bedürfnisbescheinigung persönlich beim Verband abgegeben und bin nach Rückerhalt direkt zur Behörde marschiert und bin den Antrag persönlich mit ihnen durchgegangen ob alles da ist etc.

 

Also was genau war das für ein "Fehler" der Behörde ?! Wurde dein Antrag abgelehnt ?

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vor 10 Minuten schrieb keks:

Also was genau war das für ein "Fehler" der Behörde ?! Wurde dein Antrag abgelehnt ?

 

Die Frage wurde so ähnlich schon 3 Mal gestellt und nie beantwortet. Es kann was dran sein, dass uns die Information vorenthalten wird.

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Bei dem Ganzen Offtopic Gemülle ist mir diese Frage schlichtweg entgangen das bitte ich zu entschuldigen.

ich hatte innerhalb dieser Zeit meinen dauerhaften Erstwohnsitz beruflich bedingt im Ausland.

Ich habe damals im Verein gefragt ob es ein Problem ist oder das regelmäßige Training reicht.

Laut Behörde bzw Verband geht es aber genau so nicht.

Ist ein relativ komplexer Vorgan weshalb ich den hier nicht in epischer Bandbreite dalegen werde.

Wer genaueres Interesse hat kann gerne eine PM schreiben.

Es handelt sich auch nicht um sechs Wochen mehr Wartezeit sondern bedingt dadurch das mir erst Ternine seit August letzten Jahres angerechnet werden um eine deutlich längere Zeitspanne.

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Der Sinn des Griffes vorne erschließt sich mir nicht ganz, es sei denn jemand hat sein Gewehr so mit Zeug vollgehängt, daß einfach kein Platz für einen vernünftige Haltung bleibt, was bei Zivilisten aber eher nicht vorkommen sollte. Soll natürlich jeder machen, wie er mag. Ich mische die Generationen und mache auch an eher taktisch-schwarze Waffen eine Montage für den Garand-Baumwollriemen (also unten). Mit einer Quick-Detatch-Vorrichtung kann man auch praktischerweise erst den Riemen am Arm anbringen und dann einfach vorne einstöpseln, was das Problem löst, daß das "looping up" mit fest angebrachtem Riemen anscheinend auch für trainierte Soldaten locker sechs Sekunden gedauert hat, für mich jedenfalls deutlich länger. Sieht komisch und anachronistisch aus, hilft aber aus improvisierten Positionen auf die Schnelle was zu treffen.

 

 

Hallo Member,

 

ich gebe gern zu das ich auch auf Looks nicht nur Praktikabilität Wert gelegt habe. Allerdings nutze ich ihn zum herstellen meiner Handhaltung. So muss ich nicht überlegen wo ich greife, sondern habe die für mich optimale Haltung schneller gefunden. 

 

Zum Thema Riemen nutzt du einen two point statt single point, damit du ihn als Schießriemen verwenden kannst? Falls ja bin ich da ganz bei dir. 

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vor 7 Stunden schrieb steven:

Hallo Gunsmoke Joe

 

du glaubst doch nicht wirklich, dass das so ist?

Ein gutes Beispiel ist das Führverbot für bestimmte Messer. Wurde per Gesetz beschlossen, weil einige Ministerialbeamte das so wollten und die beschließenden Politiker keine Ahnung hatten.

 

Steven

....und du glaubst wirklich, die beschließen einfach so, weil sie gerade nix anderes zu tun haben?

 

Ich kenne den Vorgang nicht, und natürlich haqben wir zuviele Gesetze und Bestimmungen,  deren Sinn sich nicht auf Anhieb erschließt.

 

Gunsmoker

 

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vor 1 Stunde schrieb Staju1985:

Bei dem Ganzen Offtopic Gemülle ist mir diese Frage schlichtweg entgangen das bitte ich zu entschuldigen.

ich hatte innerhalb dieser Zeit meinen dauerhaften Erstwohnsitz beruflich bedingt im Ausland.

Ich habe damals im Verein gefragt ob es ein Problem ist oder das regelmäßige Training reicht.

Laut Behörde bzw Verband geht es aber genau so nicht.

Ist ein relativ komplexer Vorgan weshalb ich den hier nicht in epischer Bandbreite dalegen werde.

Wer genaueres Interesse hat kann gerne eine PM schreiben.

Es handelt sich auch nicht um sechs Wochen mehr Wartezeit sondern bedingt dadurch das mir erst Ternine seit August letzten Jahres angerechnet werden um eine deutlich längere Zeitspanne.

 

Danke, diese Antwort erklärt es doch ganz gut...Um ehrlich zu sein machte es bis dahin eben einen etwas komischen Eindruck, so kann man jetzt deinen Ärger wesentlich eher nachvollziehen...

 

Im Waffengesetz (WaffG) unter:
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

 

steht sogar, dass die Erlaubnis verwehrt werden kann wenn du nicht mindestens seit 5 jahren im Bereich des Gesetzes deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Erstwohnsitz im Ausland klingt also nicht nach Lebensmittelpunkt in Deutschland und nur Arbeit auswärts, sondern als hättest du echt länger im Ausland gewohnt.

 

Wie auch immer es in deinem Fall ist, sicher extrem ärgerlich jetzt noch warten zu müssen bis August bis der Antrag gemacht werden kann...ABER: Wurde wenigstens die Zuverlässigkeitsüberprüfung die ja aktuell in Hessen so lange dauert schon angestoßen ?!

zB kleiner Waffenschein beantragt um das alles schon vorab zu klären, dann ist die Wartezeit beim WBK Antrag gleich viel geringer...

Hat bei mir wunderbar geklappt damals...

 

Auch wenns kein Trost ist hast du dann aber deine eigene Waffe wenigstens noch dieses Jahr...

 

 

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