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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

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Geschrieben

Hallo,

ich hab mich hier für diese Frage angemeldet. Wenn ich die Frage falsch eingeordnet habe, sagt es mir bitte, dann versuch ich es, auszubessern.

Ich will mir ein Messer kaufen und bin hauptsächlich an einem Karambit interessiert.

Jetzt weiß ich nur nicht, ob man den tragen/kaufen kann, wenn der eine Klingenlänge von ca. 8 cm hat, evtl auch mehr.
Macht es einen Unterschied, ob die Klinge eingeklappt werden kann?


Und dann hätte ich noch eine Frage, ob es bei diesen zwei Messern eine rechltiche Besonderheit gibt:

Doppelklinge http://www.aliexpress.com/item-img/HX-OUTDOORS-knife-Camping-saber-tactical-fixed-knife-zero-tolerance-Hunting-survival-tools-cold-steel-folding/32552129885.html

Jagdmesser  http://www.aliexpress.com/item-img/New-Fox-Claw-Folding-Claw-Knife-Karambit-Tactical-Hunting-Knives-Double-head-knife-Outdoor-Camping-Tools/32648620839.html

Mir geht's haupsächlich um's "cool aussehen" oder evtl. abschrecken, muss nicht wirklich nützlich sein. Deswegen find ich das zweite Messer auch gut, auch wenn es kein Karambit ist.

 

Ich kenn mich leider nicht so gut mit der Rechtslage aus, das Waffengesetz find ich vom Aufbau ziemlich verwirrend und im Internet hab ich nichts Brauchbares gefunden.

 

Wenn man hier keine Links reinstellen darf, bitte schreibt es mir, dann tausche ich sie durch die Bilder aus.

 

Wenn mir jemand antworten könnte, würde mich das sehr freuen.

Geschrieben

Soweit ich das nach den Fotos beurteilen kann, können beide nach deutscher Rechtslage nicht ohne stichhaltige Begründung mit geführt werden.

Das erste ist feststehend aber von der Länge her - so wie ich das Bild interpretiere - zu lang. Bei feststehenden Messern mit Klingenlänge unter 12 cm ist das mitführen kein Problem.

Beim zweiten sind nicht die beiden Klingen das Problem, sondern dass zumindest eine davon einen Pin zum einhändigen Öffnen hat. Vermutlich ist die Klinge auch feststellbar. Also wieder nix mit mitführen.

Geschrieben (bearbeitet)

Das erste Messer hat eine Klingenlänge von ca. 12cm (wird bis zum Griff gemessen) wäre damit je nachdem knapp noch erlaubt oder knapp verboten (was das Führen betrifft), könnte allerdings auf Grund der Klingenform als Hieb-und Stoßwaffe eingeordnet werden.


 

Beim zweiten Messer wie Winzi schon bemerkte Einhandmesser-> Führverbot, und eventuelle Einordnung als Hieb- und Stoßwaffe

 

 

Zitat von "Initiative Messer sind Werkzeuge" zum Thema einstufung als Waffe:

" Es gibt eine Unzahl an Messertypen auf den Markt, auch in den diversen Mischformen. Im Einzelfall kann die Einstufung eines Messers unklar sein, die Begrifflichkeit des WaffG ist eine allgemeine, die nicht jeden Messertypus erfassen kann. Wer verbindliche Aussagen zur Waffeneigenschaft eines Messers haben möchte, hat die Möglichkeit, beim BKA einen (kostenpflichtigen) Feststellungsbescheid zu beantragen. "

 

Bearbeitet von Paddy85
Geschrieben (bearbeitet)

Messer mit denen du meiner Meinung nach mit relativer Rerchtssicherheit unterwegs sein kannst

 

-->Fixed

-->Folder

 

Noch eine kurze Anmerkung zu deiner Ursprungsfrage.

 

Karambit-Messer wurden ursprünglich zur Landwirtschaft eingesetzt und wären demnach Werkzeuge.

Allerdings wurden sie im laufe der Zeit überwiegend als Waffe genutzt und werden von unseren deutschen Behörden auch als solche behandelt, unabhängig von Klingenlänge etc.

 

 

Bearbeitet von Paddy85
Geschrieben

Der Folder könnte wiederum aufgrund seiner Klingenform als Stoßwaffe gesehen werden.

Man weiß ja nie, wer gerade die Beurteilung im Fall der Fälle durchführt und wie derjenige eventuell die Nacht vorher geschlafen hatte, ob er mal wieder nicht randurfte undundund ...

 

Welcher normal tickende Mensch würde daran denken, das Cold Steel "Double Agent" könnte verboten sein ("Schlagring").

Neulich "durfte" ich lesen, ein stinknormales feststehendes Messer wäre sogar ein verbotener Gegenstand, nur weil der Griff aus ergonomischen Gründen einen gewissen Winkel zu Klinge aufweist (wurde vom BKA als Faustmesser eingestuft, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, daß man allein mit Hilfe von LSD zur Feststellung einer Ähnlichkeit mit Faustmessern kommen kann - dazu bräuchte es m.E. noch zusätzliche Drogen).

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben

Und dieser Feststellungsbescheid sagt, ein Karambit ist eine Hieb- und Stoßwaffe ist, aber nicht verboten ist.

Das heißt, ich darf mir einen kaufen, aber nicht führen? Grundsätzlich nicht oder nur nicht bei Demos?

http://www.bka.de/nn_205626/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/120709FbZ243KarambitMesser,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/120709FbZ243KarambitMesser.pdf

Geschrieben

Wann du ihn waffenrechtlich "führen" darfst, regelt § 42a WaffG. Weitere Einschränkungen können sich je nach Situation aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. den Versammlungsrecht, ergeben. :hi:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Das Führungsverbot hat mit Demo nichts zu tun, das gilt überall und jederzeit. Ein Karambitmesser wird bei einer Kontrolle bestimmt Probleme bereiten. Ich würds lassen.

Es gibt sogar Fälle wo ein Zweihandmesser, welches sich doch einhändig öffnen lässt Probleme bereitet hat. Es gibt enige Messer, die eigentlich Zweihänder sind, aber deren Klinge so weit aus dem Griff ragt und so leichtgängig zu öffnen sind, das es auch mit einer Hand geht.

Auch diese würde ich nicht führen um kein Risiko einzugehen. Wenn ich keine waffenrechtliche Erlaubnisse hätte, wär es möglicherwiese anders, aber da diese  sofort weg sind führe ich gar kein Messer mehr und wenn dann nur etwas, was 100% problemlos ist.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Headhunter-Kev96:

Hallo,

ich hab mich hier für diese Frage angemeldet. Wenn ich die Frage falsch eingeordnet habe, sagt es mir bitte, dann versuch ich es, auszubessern.

Ich will mir ein Messer kaufen und bin hauptsächlich an einem Karambit interessiert.

Jetzt weiß ich nur nicht, ob man den tragen/kaufen kann, wenn der eine Klingenlänge von ca. 8 cm hat, evtl auch mehr.
Macht es einen Unterschied, ob die Klinge eingeklappt werden kann?


Und dann hätte ich noch eine Frage, ob es bei diesen zwei Messern eine rechltiche Besonderheit gibt:

Doppelklinge http://www.aliexpress.com/item-img/HX-OUTDOORS-knife-Camping-saber-tactical-fixed-knife-zero-tolerance-Hunting-survival-tools-cold-steel-folding/32552129885.html

Jagdmesser  http://www.aliexpress.com/item-img/New-Fox-Claw-Folding-Claw-Knife-Karambit-Tactical-Hunting-Knives-Double-head-knife-Outdoor-Camping-Tools/32648620839.html

Mir geht's haupsächlich um's "cool aussehen" oder evtl. abschrecken, muss nicht wirklich nützlich sein. Deswegen find ich das zweite Messer auch gut, auch wenn es kein Karambit ist.

 

Ich kenn mich leider nicht so gut mit der Rechtslage aus, das Waffengesetz find ich vom Aufbau ziemlich verwirrend und im Internet hab ich nichts Brauchbares gefunden.

 

Wenn man hier keine Links reinstellen darf, bitte schreibt es mir, dann tausche ich sie durch die Bilder aus.

 

Wenn mir jemand antworten könnte, würde mich das sehr freuen.

Das ist doch mal ein wirklicher guter Grund solch ein Messer führen zu wollen... manchmal kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb ProArma:

Das ist doch mal ein wirklicher guter Grund solch ein Messer führen zu wollen... manchmal kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus

Ich wollte auch zuerst schreiben, dass ich gern n paar Typen abstechen will. Habs aber doch gelassen und das hier hingeschrieben.

Glaub mir, ich weiß sehr wohl, wie gefährlich Messer sein können.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb ProArma:

Das ist doch mal ein wirklicher guter Grund solch ein Messer führen zu wollen... manchmal kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus

 

Es gibt nicht nur "fremde" Kulturen, in denen ein Mann ein cooles Messer braucht, um gut dazustehen. Selbst der § 42a WaffG kennt das Brauchtum, aka den Hirschfänger zur Krachledernen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Mausebaer:

... Selbst der § 42a WaffG kennt das Brauchtum, aka den Hirschfänger zur Krachledernen. :closedeyes:

...

Wenn ich mir überlege, daß ich vor 25 Jahren in der (heute über 100 Jahre alten) Krachledernen meines Großvaters in der dafür vorgesehenen Beintasche auf'm Fasching und sonstwo meistens das zugehörige feststehende Messer stecken gehabt habe - heute wär ich damit halb im Knast.

 

Vielleicht war früher DOCH alles besser?!?

 

 

Grüße

 

Iggy

Geschrieben

Das kann hier niemand rechtssicher sagen, also ist die Frage sinnlos.  Sicher ist aber, das man mit so einem Ding besten Chancen hat vor Gericht zu landen. Die Dich kontrollierenden Polizisten brauchen nur die Möglichkeit in Betracht ziehen, das das Teil unter das Führungsverbot fällt. Dann folgt Beschlagnahme und Gerichtsverhandlung. Und ehrlich, die Dinger sehen schon brutal aus, wie eine Raubtierklaue. Da einen Richter zu finden, der das erlaubt halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Außerdem kann man diese Dinger sehr einfach mit einer Hand öffnen, auch ohne Pin etc. Ich habe das schon mal probiert, es geht und der Richter wird das auch hinkriegen.

Viel Spaß für etwas völlig sinnloses wie ein Karambitmesser.

Sehe ich bei Butterflymessern genaus. Der größte Schrott überhaupt, wackelig und bestens dazu geeignet sich selber zu verletzen aber so cool für kiddies das sie verboten wurden.

 

Geschrieben

Ich versuche mir immer noch vorzustellen, wie jemand mit Wurfsternen eine Tankstelle überfällt. :rotfl2:

Auch die wurden wegen ihrer gewaltigen Gefährlichkeit total verboten. :gaga: 

 

Eigentlich ist ein Karambit ja ein Erntegerät (Minisichel). Nur das interessiert kaum. Nunchakus sind schließlich eigentlich auch nur kleine Dreschflegel. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Der Sinn des deutschen Waffenrechts ergibt sich nicht aus der Sinnhaftigkeit einzelner Regelungen, sondern in der Reaktion von gesetzestreuen Bürgern auf den Gesamtregelungwust des Waffenrechts. Wie forderte da einst Siegrfried Schiller, der faktische Vater des bundeseinheitlichen Waffenrechts? "MÖGLICHST IN ALLEN REGIONEN IST DEM BÜRGER ZU VERWEHREN, SICH ZU BEWEHREN." ( Der Spiegel Nr. 47/1971)

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Mausebaer:

Das sind Gartenmesser für Frauen und Mädchen.

Also ich käme nie auf die Idee, mich in der Öffentlichkeit mit einem "Mädchenmesser" zu Zeigen, käme bei der ganzen Orientierungs- und Genderdiskussion vielleicht ziemlich blöd.

Für meine Kräutertöpfchen auf der Küchenfensterbank, so als "Erntehelfer", sind die Dinger Genial.

 

Sorry, das konnt ich mir jetzt einfach nicht verkneifen.....

Geschrieben

DAS ist doch noch harmlos. :closedeyes: Die meisten westlichen Tanto-Messer entsprechen noch am ehesten einem Kaiken(-Tanto). Ein Messer für den rituellen Suizid von Frauen. Wenn man so überlegt, wer in der Zeit als Tantos in Mode waren alles mit Frauenselbsttötungsmessern ausgestattet wurde ... :unsure2:

Geschrieben

Ich halte persönlich nix von diesem neumodischen Kram, das da http://www.gerbergear.com/Knives/Folding/Applegate-Combat-Folder_45780

ist seit gut 20 Jahren das immer dabei Taschenmesser,mann kann es auch so pflegen, dass geschnittene Lebensmittel nicht nach Balistol schmecken.

Wäre denke ich im Fall des Falles auch abschreckend, aber Doktrin ist eigentlich es wird im Bedarfsfall frühstens nach dem Einsatz wahrgenommen.

LG

Geschrieben

In Muttis "Wirrettendieweltland" leider nicht legal zu führen......

Selbst "BKA-Feststellungsbescheide" sind im Zweifel nicht das Papier wert auf dem sie stehen.

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