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Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018


J.D.

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vor 6 Minuten schrieb carcano:

Und diese Verbesserung ist nur gegen den DJV möglich. 

Mit anderen Worten, es soll die Lokomotive gewechselt, die Fahrtrichtung geändert werden und das bei einem Zug der schon seit zwei Jahren seinem Zielbahnhof Tag für Tag näher kommt ?

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vor 10 Stunden schrieb carcano:

.... an und für sich gut nachvollziehbare BWaldG-Ergänzung (Artikel 2) ist misslungen. ....  

 

Carcano

 

Da hätte ich bitte mal eine kurze Antwort zu:

 

"Um welche Ergänzung des BWalldG handelt es sich da"?

 

 

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vor 17 Stunden schrieb SC:

Was ist daran so unverständlich, daß es nicht in Kraft treten soll ?

Das "Übungsschießen" ist explizit mit eingeschloßen, außer der letzte schlafende Hund wird von euch hoch getrieben. :pissed:

 

Das wurde ja schon mehrfach hier im Thread geschireben. Unter anderem von mir hier recht ausführlich: http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-für-jäger/?do=findComment&comment=2338671

 

Ich wäre dir dankbar, wenn du uns hier nachvollziehbar (also nich in einem Satz) erklärst, warum meine Gegenargumente dort falsch sein sollen.

 

vor 15 Stunden schrieb SC:

Dieser D r o p s  ist schon längst gelutscht, daß sollte hier jedem klar sein.

 

Heißt das nun, die Zertifizierung ist vom Tisch oder heißt das, sie ist nicht mehr vom Tisch zu kriegen? Und welche Position hat eigentlich das FWR zur Zertifizierung von Munition?

 

Was der DJV überhaupt nicht verstanden hat ist, dass Jagdrecht eben nun primär Ländersache ist und nicht mehr vorrangiges Bundesrecht. Daher ist die Positionierung auf bundeseinheitlichen Inhalten veraltet. Das war früher mal so. Wenn man das ändern will, dann muss man Jagdrecht wieder auf Bundesebene ansiedeln. Das ist aber eine GG Änderung.

 

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vor 56 Minuten schrieb knight:

 

Das wurde ja schon mehrfach hier im Thread geschireben. Unter anderem von mir hier recht ausführlich:

(a) Ich wäre dir dankbar, wenn du uns hier nachvollziehbar (also nich in einem Satz) erklärst, warum meine Gegenargumente dort falsch sein sollen.

 

(b) Heißt das nun, die Zertifizierung ist vom Tisch oder heißt das, sie ist nicht mehr vom Tisch zu kriegen? Und welche Position hat eigentlich das FWR zur Zertifizierung von Munition?

 

(c) Was der DJV überhaupt nicht verstanden hat ist, dass Jagdrecht eben nun primär Ländersache ist und nicht mehr vorrangiges Bundesrecht. Daher ist die Positionierung auf bundeseinheitlichen Inhalten veraltet. Das war früher mal so. Wenn man das ändern will, dann muss man Jagdrecht wieder auf Bundesebene ansiedeln. Das ist aber eine GG Änderung.

 

 

(a) "Übungsschießen auf wild lebende Tiere" war der Grund weshalb ich Deinen Beitrag schon damals nicht weiter gelesen habe und das wird sich nicht ändern.

 

(b) Stell diese Frage direkt an das FWR.

 

(c) Das BJagdG ist das Fundament und die jeweiligen LJagdG sind Ergänzungen (positiv/negativ) dazu - daraus zu schließen, daß "die Positionierung auf bundeseinheitlichen Inhalten veraltet" sei tritt nicht zu.

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Am 14.5.2016 um 09:10 schrieb Joe07:

Da hätte ich bitte mal eine kurze Antwort zu:

"Um welche Ergänzung des BWaldG handelt es sich da"?

 

Es geht um die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bedenken wegen der ggw. Beförsterungspraxis hins. Privat- und tlw. Körperschaftswald. Diese Sache ist politisch wie forstpraktisch von hoher Bedeutsamkeit, deshalb wurden die vielen ganz und gar unmöglichen (und teilweise inhaltlich untragbaren) Änderungsvorschläge zum BJagdG an dieses vorrangig eilige Novellierungsbestreben in der Art eines "Artikelgesetzes" darangehängt, sollten also gewissermaßen mit im Schiffsrumpf fahren. Ich würde sagen, als Konterbande. ;-)

Wenn Du Dich über den Hintergrund informieren willst, hier ist eine recht faire Zusammenfassung der Problematik:

 

http://www.deutschlandfunk.de/streit-um-einheitsforst-in-baden-wuerttemberg-das-ist-eine.694.de.html?dram:article_id=353497

 

Gruß,

Carcano

 

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vor 1 Stunde schrieb carcano:

 

...hier ist eine recht faire Zusammenfassung der Problematik:

...

 

 

Ist zwar hier OT, aber ich würde eher sagen hart an der Grenze zur Desinformation.

Eigentlich handelt es sich um 2 Verfahren. Das Kartellamt sagt nicht, dass ForstBW im Privatwald nix zu melden hätte, sondern nur, dass für die fachliche Unterstützung angemessen bezahlt werden muss.

Der andere Komplex ist der Holzverkauf. Da hatte ForstBW nämlich faktisch ein Monopol.

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Nun, es ist mit diesem Thread verbunden, und warum das so ist (nämlich kraft Willkür des BMEL), hae ich oben erklärt.
Was ich im übrigen gerade höre (und was sogar der DJV indirekt schon angedeutet hat), ist dass es mit dem Novellierungsbestreben des BWaldG und BJagdG wohl doch noch nicht so schnell etwas werden wird, dafür sind die berechtigten Vorbehalte von verschiedenen Seiten zu stark geworden. Dazu, wie der Kartellsenat des OLG Düsseldorf den Umstand des Novellierungsbestrebens aufgenommen und in der mündlichen Verhandlung vorläufig bewertet hat, kannst Du aber gerne etwas sagen. :-)

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