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IGNORED

Umzug von der Schweiz nach Deutschland - Mitnahme von Waffen möglich?


Madcat65

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Hallo zusammen,

ich hab versucht, mich irgendwie zu dem Thema schlau zu machen, bin aber leider gescheitert. Deshalb hier meine Anfrage: Ein Freund (schweizer Staatsangehöriger) will nach Deutschland auswandern (ja, das gibt's :-) ). Er besitzt eine Walther PPQ und zwei Stgw 57 (Halbautomaten) und würde diese Waffen gerne mit nach Deutschland nehmen, um damit weiterhin sportlich schiessen zu können. Laut Auskunft der deutschen ZuzugsWaffenbehörde sei das nicht möglich. Er müsse zuerst eine deutsche Sachkundeprüfung machen, ein Jahr regelmäßiges Schießtraining in einem Schützenverein durchführen, Bedürfnisbescheinigung, grüne WBK blablabla......erst dann könnte er die Waffen aus der Schweiz "nachkommen" lassen. Irgendwie finde ich im WaffG keine eindeutige Aussage dazu. Hat jemand schon mal mit so einer Problematik zu tun gehabt und kann mir Auskunft geben?

Danke und Grüssle

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Er müsse zuerst eine deutsche Sachkundeprüfung machen, ein Jahr regelmäßiges Schießtraining in einem Schützenverein durchführen, Bedürfnisbescheinigung, grüne WBK blablabla......erst dann könnte er die Waffen aus der Schweiz "nachkommen" lassen.

Wenn er die Waffen nach Deutschland verbringen und hier besitzen will, braucht er eine Verbringungserlaubnis und Waffenbesitzkarte. Dazu muss er die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und als Sportschütze sind das genau die, die Du oben aufgezählt hast. Nur weil er Schweizer ist und dort legal Waffen besitzt, bekommt er da keine Sonderbehandlung.

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Die einzige Möglichkeit die ich sehe (ausser auszuwandern) ist, die Waffen in der Schweiz einzulagern, zum Beispiel bei den Eltern, Verwandten oder Freunden. Dabei müssen aber die gesetzlichen Bedingungen gewährleistet sein.

Verkaufen scheint mir keine Option; die Preise der Stgw 57 bewegen sich zwischen CHF 50.- (mein letzter Kauf im Februar via Inserateportal) und CHF 150.- für normale Gewehre ohne Zubehör. Die ausgeschriebenen Gewehre mit Preisen bis CHF 800.- (Boah!) finden seit Monaten keinen Käufer.

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Er besitzt eine Walther PPQ - als halbautomatische Pistole unkritisch

und zwei Stgw 57 (Halbautomaten) - wegen dem BRD Kriegswaffenkontrollgesetz höchst problematisch

Moin!

Richtiger Ansprechpartner für Deinen Bekannten ist nicht die Zuzugs-Genehmigungsbehörde, sondern -solange er noch nicht in Deutschland Wohnsitz genommen hat- das Bundesverwaltungsamt.

Das Bundesverwaltungsamt prüft:

1. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (körperliche/psychische Eignung; Mindestalter für GK: 21+Psychotest / 25 Jahre; keine Vorstrafen)

2. Sachkunde (Anerkannter Lehrgang+ Prüfung in D; evtl anderweitiger Nachweis)

3. Bedürfnis (zB als Sportschütze)

Während Punkt 1+2 vergleichsweise einfach zu erfüllen ist; kann Punkt 3 Schwierig werden.

Hier wäre der Weg über ein Schießbuch die regelmäßige Teilnahme an schießsportlichen Trainings+Wettkämpfen in der Schweiz über 1 Jahr nachzuweisen. Gleichzeitig muß der Beitritt zu einer anerkannten schießsportlichen Vereinigung (BDS, VDRBW, BDMP) avisiert oder besser auch schon nachgewiesen werden.

Das Bundesverwaltungsamt prüft den Antrag "genau" und ist mit der Erteilung von WBK´s zurückhaltend.

Wenn die WBK erteilt wurde bedarf es auch noch zusätzlich einer Verbringungserlaubnis für die Waffe(n), die ebenfalls beantragt werden muß. Bei der Beantragung der Verbringungserlaubnis unbedingt angeben, daß der "Kriegswaffenstatus" der STGW 57 geprüft werden muß.

Als Kriegswaffe eingestuft: No Chance

Der ganze Aufwand lohnt nur, wenn ein Aufenthalt > 5 Jahre geplant ist; ansonsten lieber die Waffen in D regulär als Sportschütze neu erwerben; Nachteil: 1 Jahr ohne eigene Waffen als Sportschütze.

Gruß,

frogger

PS: Link Bundesverwaltungsamt mit Ansprechpartner

http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/waffenrechtlicheerlaubnisse-node.html

Bearbeitet von frosch
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Irgendwie finde ich im WaffG keine eindeutige Aussage dazu. Hat jemand schon mal mit so einer Problematik zu tun gehabt und kann mir Auskunft geben?

Oh das WaffG ist doch sehr eindeutig und einfach lesbar. Erst einmal stellt es jeden und jeglichen Umgang mit Waffen (ausgenommen deren Zerstörung) unter den Vorbehalt der Regelung durch das Gesetz. Dann verbietet es den Umgang mit einem Teil der Waffen. Wenn das Stgw 57 jemals ein "Vollautomat" war, dann fällt es genau da rein (wenn es keine Kriegswaffe ist). Zuständig ist dann das BKA und die Chancen für eine Erlaubnis sind ziemlich genau Null. Einen kleinen Teil aller Waffen stellt das Gesetz von Verboten und Erlaubnisvorschriften frei. Da fallen die Waffen des Schweizers aber nicht rein. Beim überwiegenden Teil der Waffen wird der Umgang unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Regelungen zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen sind dir vermutlich bekannt. Ausnahmen zu Schweizern, Deutschen oder Angehörigen anderer Nationen die nach Deutschland umziehen wollen und die keine Diplomaten sind stehen nicht im Gesetz und folglich gibt es sie nicht.

Sollten die Stgw 57 Kriegswaffen sein ist nicht das Bundesverwaltungsamt zuständig, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieses entscheidet auch ganz allein über die Kriegswaffeneigenschaft.

Was die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes angeht, solltest Du nochmals in § 48 Absatz 2 WaffG nachlesen. Soweit ich es verstanden habe ist der Freund schweizer Staatsbürger und kein Diplomat und fällt auch sonst nicht in den in § 48 Absatz 2 WaffG genannten Personenkreis. Zuständig ist deshalb die Behörde des zukünftigen Wohnsitzes.

Bearbeitet von Gast
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Erstmal danke für die Antworten. Grund für die "Um"wanderung ist keine Ausweisung :grin: Er ist gebürtiger Deutscher, vor ca. 30 Jahren ausgewandert, Schweizer StA erlangt. Jetzt wird er pensioniert, und da seine besten Kumpels etc. eh in Deutschland wohnen, will er seinen Ruhestand (mit der wohl großzügigen Schweizer Pension) in Deutschland verbringen.

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Erstmal danke für die Antworten. Grund für die "Um"wanderung ist keine Ausweisung :grin: Er ist gebürtiger Deutscher, vor ca. 30 Jahren ausgewandert, Schweizer StA erlangt. Jetzt wird er pensioniert, und da seine besten Kumpels etc. eh in Deutschland wohnen, will er seinen Ruhestand (mit der wohl großzügigen Schweizer Pension) in Deutschland verbringen.

Ist es da nicht besser die Kumpels hin und wieder zu besuchen? (bzw. wenn das zu umständlich ist neue Kumpels in der Schweiz suchen, sollte er doch nach 30 Jahren schon gefunden haben)

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Erstmal danke für die Antworten. Grund für die "Um"wanderung ist keine Ausweisung :grin: Er ist gebürtiger Deutscher, vor ca. 30 Jahren ausgewandert, Schweizer StA erlangt. Jetzt wird er pensioniert, und da seine besten Kumpels etc. eh in Deutschland wohnen, will er seinen Ruhestand (mit der wohl großzügigen Schweizer Pension) in Deutschland verbringen.

Ja was denn jetzt? Hat er die deutsche Staatsangehörigkeit, die schweizerische oder beide?

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Kann man den Thread auch für die Frage für den umgekehrten Weg nutzen?

Ich habe den Verdacht, dass es einfacher ist als Schweizer mit seinen Waffen nach Deutschland auszuwandern als umgekehrt. Ist das richtig?

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Nein. Die Gründe wurden oben dargelegt. In der Schweiz wird der Bedürfnisstuß nämlich nur, äh, symbolisch (in Form eines optionalen Einzeilers auf dem Antrag für einen Waffenerwerbsschein) gepflegt. Dort kannst Du sogar als Ausländer mit der niedrigsten Aufenthaltsbewilligung © Waffen ohne großen Kokolores wie hierzulande kaufen bzw. in das Schweizer Staatsgebiet verbringen.

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Ach?

Ich dachte das Ganze scheitert schon daran, dass man für eine Waffenbesitzerlaubnis in der Schweiz erst einmal die schweizer Staatsangehörigkeit benötigt. Diese erhält man ja nicht so ohne Weiteres mal eben. Dh. man kann als Deutscher in die Schweiz auswandern, mit dortigem Job und Wohnsitz und sogar seine (deutschen) Waffen dorthin verbringen, besitzen und nutzen?

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Angesichts der derzeitigen politischen Lage würde ich ihm dringend empfehlen, einen schweizer Wohnsitz zu behalten und dort seine Gewehre und sein Vermögen zu lagern.

Er kann sich ja zunächst eine kleine Wohnung in Deutschland nehmen und 2-3 Jahre abwarten, bis er sich über das hiesige "Klima" im Klaren ist und die nächsten Bundestagswahlen etc. zeigen, wo Deutschland endgültig hinsteuert.

Vermutlich wird er bis dahin aber eh schon wieder in die Schweiz geflüchtet sein.

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Ach?

Ich dachte das Ganze scheitert schon daran, dass man für eine Waffenbesitzerlaubnis in der Schweiz erst einmal die schweizer Staatsangehörigkeit benötigt. Diese erhält man ja nicht so ohne Weiteres mal eben. Dh. man kann als Deutscher in die Schweiz auswandern, mit dortigem Job und Wohnsitz und sogar seine (deutschen) Waffen dorthin verbringen, besitzen und nutzen?

Ja, das geht. Wenn du die C-Aufenthaltsbewilligung hast (das ist die HÖHERE, ignoriere, was ich im Beitrag obendrüber geschrieben habe), gilt das gleiche Verfahren wie für schweizer Staatsbürger. Bei B (die niedrigere) brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundesamt für Verwaltung, ein Führungszeugnis von Deinem ehemaligen Landratsamt, einen Auszug aus dem schweizer Strafregister, eine Kopie Deines Reisepasses. Damit kriegst Du dann auch einen Waffenerwerbsschein, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen.

Eine deutsche WBK erspart einem die Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung in Köln.

EDIT:

Bei Umzug von DE nach CH scheint das Procedere wohl etwas komplizierter zu sein, aber nichts, was man nicht mit etwas Geduld und Kommunikation hinbekäme.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Wenn Du in der Schweiz die C-Bewilligung hast, ist das kein Problem. Grundsätzlich ist fast alles, was in Deutschland legal ist, hier in der Schweiz auch legal (ausser Kleinigkeiten wie Schlagringe, Schlagruten, Elektroschocker etc.).

Ich würde aber eher die deutschen Waffen verkaufen und in der Schweiz neue erwerben, vor allem wenn es noch nach KWKG abgeänderte (verhunzte, sorry) Waffen sind.

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