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IGNORED

IPSC in Hamburg


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Respekt! Echt günstig da!

Dafür bist Du im HGC einem on dit zu Folge auch (ex?) Kamerad von Richter Gnadenlos, das muß einem schon was Wert sein.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ja, knackige Preise. Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass die Unterhaltskosten eines Schießstandes in HH auch knackig sind. Ich bin in den nächsten Monaten nur mit den Öffis mobil. Deshalb ist ein stadtnaher Schießstand bzw. jemand der mich evtl. zu einem außerhalb gelegenen Schießstand mitnimmt quasi Pflicht.

Vielleicht ist hier ja ein IPSC´ler aus HH der sich bei mir meldet.

Geschrieben (bearbeitet)

In Quickborn sollte etwas gehen! Direkt an der A7 nördlich von HH? Suche mal nach Hanseatic Gun Club.

In Quickborn wird aktuell kein IPSC mehr trainiert - Zauberwort Gemeinnützigkeit.

Ansonsten wirklich mal die Vereine mal kontaktieren, die auf www.BDS-LV2.de gelistet sind. Störtebecker wäre evtl. noch in Hamburg. Der Rest ist ausschließlich ausserhalb von Hamburg.

P.S. Du weißt schon, dass ein Transport von Waffen und/oder Munition mit Öffentlichen strafbar ist?

Bearbeitet von RS207
Geschrieben (bearbeitet)

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen

.

.

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

Kommt aus einem Schrieb des HVV.

Bin aber nicht der Meinung, dass ein LWB die Ordnung oder den Betrieb stört, aber die haben halt das Hausrecht...

Viele Grüße

Bearbeitet von Knoz
Geschrieben (bearbeitet)

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen

.

.

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

Kommt aus einem Schrieb des HVV.

Bin aber nicht der Meinung, dass ein LWB die Ordnung oder den Betrieb stört, aber die haben halt das Hausrecht...

Viele Grüße

Ja dann ist doch alles gut. Denn der LWB ist zum führen berechtigt. Und bevor es losgeht, transportieren gibt es nicht.

§12

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

hola amogo RS207,

was im WaffG steht hat Callhan44er in #15 schon geschrieben, im WaffG steht nix von öffenlichen Verkehrsmitteln...da sind nur die Beförderungsrichtlinien des Unternehmers bindend...ähnlich wie beim Hausrecht des Standbetreibers.

saludos de pancho lobo

Geschrieben (bearbeitet)

Also, Hanseatic Gun Club fällt aus. 65 für eine Stunde ist deutlich oberhalb des Limits.

Gibt es weitere Möglichkeiten? Ich brauche im Grunde genommen nur die Möglichkeit mit der Pistole zu schießen . Was und wie ist zweitrangig.

Bearbeitet von kontra
Geschrieben

hola amigo kontra,

mach mal dein Postfach leer...PN geht nicht! Ich kann auch keine PN bei WO empfangen, deswegen bekommst Du eine andere Möglichkeit mittels PN genannt, oder Du schickst mir eine PN bei: GunBoard--->pancho lobo.

saludos de pancho lobo

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