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IGNORED

Muslimfreie Zone" am Schießstand?


Karlfried54

Empfohlene Beiträge

Irgendwie bist Du falsch in dieser Welt!

Ich bin aus der Kirche ausgetreten und achte trotzdem die Menschen die an ihrem Glauben festhalten, aber eben keine Fanatisten!

Wenn sich Glaube und Fanatismus kreuzen, geht das immer in die Hose.

Ganz egal ob bei Christen, Muslimen oder auch bei Juden.

oswald

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@sniper-k98:

Ist da schon irgend ein Verbrechen von diesen [nicht mehr gesehenen] verübt worden?

Wenn nein, hat BigMamma wirklich Recht mit der Aussage: Waffen für Jedermann, wenn nicht vorbestraft!

Verfassungsfeindliche Bestrebungen lassen sich aber nur bestrafen, sobald ganz konkrete Taten geplant sind oder Mitgliedschaft in bereits entsprechend fortgeschrittenen Gruppierungen besteht.

Eindeutigen Anhängern eindeutig verfassungsfeindlicher Ideologien, sollte man meiner Ansicht nach sehr wohl den Waffenbesitz schon _vor_ konkreter Terrorplanung verwehren. Wobei demjenigen natürlich der Rechtsweg gegen die Entscheidung offen stehen und der Ablehnungsbescheid ordentlich begründet sein muss.

Problem ist a) dass der Kern des Dschihadismus als Religion getarnt anerkannt ist und b) unser Recht nur auf deutsch-korrekt organisierte Leute eingerichtet ist, die ganz formal Vereine und Parteien für ihre Umtriebe gründen.

Mit autonomen Terrorzellen und Einzelspinnern, die in keinem Vereinsregister stehen, ist unser Rechtssystem überfordert.

Wobei es natürlich juristische Umwege gibt. Z.B. hat ein Richter mal geurteilt, die zwanghafte Angst einer schulpflichtigen Muslima, ihr Kopftuch zu verlieren und das Haupthaar versehentlich zu entblößen, entspräche einer psychischen Erkrankung (und rechtfertige eine Befreiung vom Sportunterricht).

Da stellt sich die Frage, ob dann unabhängig von der Zuverlässigkeit nicht bereits die persönliche Eignung zum Waffenbesitz abgesprochen werden kann, wenn jemand völlig irrsinnigen und verfassungswidrigen religiös-ideologischen Dogmen anhängt.

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Verfassungsfeindliche Bestrebungen lassen sich aber nur bestrafen, sobald ganz konkrete Taten geplant sind oder Mitgliedschaft in bereits entsprechend fortgeschrittenen Gruppierungen besteht.

Eindeutigen Anhängern eindeutig verfassungsfeindlicher Ideologien, sollte man meiner Ansicht nach sehr wohl den Waffenbesitz schon _vor_ konkreter Terrorplanung verwehren. Wobei demjenigen natürlich der Rechtsweg gegen die Entscheidung offen stehen und der Ablehnungsbescheid ordentlich begründet sein muss.

Problem ist a) dass der Kern des Dschihadismus als Religion getarnt anerkannt ist und b) unser Recht nur auf deutsch-korrekt organisierte Leute eingerichtet ist, die ganz formal Vereine und Parteien für ihre Umtriebe gründen.

Mit autonomen Terrorzellen und Einzelspinnern, die in keinem Vereinsregister stehen, ist unser Rechtssystem überfordert.

Wobei es natürlich juristische Umwege gibt. Z.B. hat ein Richter mal geurteilt, die zwanghafte Angst einer schulpflichtigen Muslima, ihr Kopftuch zu verlieren und das Haupthaar versehentlich zu entblößen, entspräche einer psychischen Erkrankung (und rechtfertige eine Befreiung vom Sportunterricht).

Da stellt sich die Frage, ob dann unabhängig von der Zuverlässigkeit nicht bereits die persönliche Eignung zum Waffenbesitz abgesprochen werden kann, wenn jemand völlig irrsinnigen und verfassungswidrigen religiös-ideologischen Dogmen anhängt.

Du hast natürlich Recht! Recht, das nur das böse Tun bestraft, geht ja gar nicht.

Wir brauchen ein ordentliches Gesinnungsstrafrecht! Wer das Falsche denkt oder glaubt, ist dran.

Und wenn wir schon dabei sind: in einem ordentlichen deutschen Verein hat so jemand Nichts, aber auch gar Nichts zu suchen. Übrigens auch nicht in einer ordentlichen deutschen Firma.

Dieser Blödsinn mit "unverletzlichen Grundrechten" muss aufhören.

/Ironie off/

Die Frage nach der Zuverlässigkeit und der mutmaßlich fehlenden persönlichen Eignung zum Waffenbesitz wird sich, wenn deine Intentionen wahr werden würden, für die meisten hier postenden LWB stellen, da sie in den Augen der Bevölkerungsmehrheit völlig irrsinnigen Vorstellungen von Freiheit anhängen.

Teddy

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Wir brauchen ein ordentliches Gesinnungsstrafrecht! Wer das Falsche denkt oder glaubt, ist dran.

[...]

Dieser Blödsinn mit "unverletzlichen Grundrechten" muss aufhören.

Na ja, es verbirgt sich darunter vielleicht schon eine ernstzunehmende Frage: Wie soll man mit jemandem umgehen, der öffentlich die Abschaffung nicht nur unserer staatlichen Ordnung sondern unserer Grundwerte propagiert? Einerseits will ich kein Gesinnungsstrafrecht. Ich denke auch, daß z.B. die Strafbarkeit der Volksverhetzung in Deutschland zu weit geht. Aber andererseits muß es doch irgendeine Grenze geben. Wo fängt z.B. die glaubhafte Ankündigung von Straftaten an? Was, wenn jemand seine Straftaten mit dem Vorbehalt des Legalitätsprinzips ankündigt, z.B. daß er erst auf demokratischem wenn auch verfassungswidrigem (wegen der Substanz, nicht der Methode) Wege die Strafbarkeit des Mordes abschaffen und dann bestimmte Menschen ermorden will?

Ich glaube nicht, daß diese Frage für unsere anstehenden Probleme großartige Relevanz hat. Terroristen werden gerade dadurch gefährlich, daß sie sich verbergen, im Extremfall sogar unter falscher Flagge angreifen. Intensivtäter werden schnell als solche bekannt weil sie ihre Gesinnung nicht nur äußern sondern auch regelmäßig praktizieren. Aber eine ernstzunehmende Frage ist es doch, wann man mit dem Gesinnungsstrafrecht anfangen will.

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