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IGNORED

Mit der AR15 nach Österreich ?!


2011-Jack

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Damit man es mitnehmen kann brauch man die at-version. Gibt es aktuell nur von OA, Hera, oder oder schmeisser. Muss ein besonderer Fake MFD sein und die verschlusswarze muss kastriert sein. Teils weiße kaufen die Oberbayern die Waffe gleich so , wenn sie oft in At trainieren.

Allerdings soll es wohl mit EWFP auch möglich sein mit einer dt. Waffe, die ja zwangsläufig in Amt verboten ist, einzureisen und zu schießen, da soll es wohl Abkommen geben , dass die Waffen bei Reisen zu Sportveranstaltungen akzeptiert werden müssen. Ich würde z.b. mal die landespolizeidirektion in Innsbruck anschreiben und da mal nachfragen.

Edited by kulli
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Damit man es mitnehmen kann brauch man die at-version. Gibt es aktuell nur von OA, Hera, oder oder schmeisser. Muss ein besonderer Fake MFD sein und die verschlusswarze muss kastriert sein. Teils weiße kaufen die Oberbayern die Waffe gleich so , wenn sie oft in At trainieren.

Allerdings soll es wohl mit EWFP auch möglich sein mit einer dt. Waffe, die ja zwangsläufig in Amt verboten ist, einzureisen und zu schießen, da soll es wohl Abkommen geben , dass die Waffen bei Reisen zu Sportveranstaltungen akzeptiert werden müssen. Ich würde z.b. mal die landespolizeidirektion in Innsbruck anschreiben und da mal nachfragen.

Also irgendwie ist heute "dummes Posting Tag" bei Dir?

Zum einen ist es NONSENS, und zum anderen wiedersprichst dir im Posting selber!!

Warum sollten den die Oberbayern die AT-Versionen kaufen wenn es mit EFWP möglich wäre???

Edited by CZM52
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:traurig_16:

ja gut oder besser :icon13:

Aber nun interessiert es mich aber wo liegt da denn der Unterschied ?

Ich dachte da wurden lediglich n paar Modelle bestimmt und das war es.

Kein MFD, Comp ja

Verschlusswarze fehlt, in der Barrelextension ist da ein Stahlpin drin....

Und die AT-Beschriftung auf der Waffe.

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Also: Wir haben uns intensiv mit der Österreich-Problematik beschäftigen müssen, da wir immer mal wieder in Italien Büchsen-IPSICK schießen wollen.

Fazit: Wir haben uns eine Österreich-Version gekauft - in Österreich.

Wie richtigerweise schon geschrieben worden war, es muß eine Verschlußwarze entfernt worden sein und es muß an der korrespondierenden Stelle in der Barrel-Extension ein Stahlstift eingebracht sein, der das Verwenden eines nicht-abgeänderten Verschlußkopfes verhindert.

I.d.R. wird auf der Waffe ein Spruch aufgelasert, der sinngemäß besagt, daß die Waffe vom BMI (Österreichs :chrisgrinst: natürlich) zum Verkauf in Österreich freigegeben ist.

Zumindest bei OA-Waffen gibt es einen Exklusivvertrag mit einem Importeur, wo nur der österreichische Importeur in Österreich diese Aufschrift anbringen darf. Man kann zwar in D eine österreich-konforme Waffe kaufen, aber nur ohne den Schriftzug.

Wie mir zahlreiche Österreicher versichert haben, ist dieser Schriftzug nicht unabdingbar notwendig, man ist aber latürnich eher auf der sicheren Seite, damit.

Der andere Einwurf eines Users ist nicht 100%ig aus der Luft gegriffen, es gibt hier im IPSC-Unterforum einen Thread betreffs IPSC-Flinten-WM 2015 in Italien, wo es hieß, eine österreichische Landeshauptmännin (heißt das so?) würde sogar in Österreich verbotene Vorderschaftrepetierflinten zur Durchfuhr erlauben. (Was m.W. österreich. Waffenrecht klar widerspricht.)

Grüße

Iggy

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