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IGNORED

Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze


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Geschrieben

Hatteb uns gestern beim Training gefragt, wie das ablaufen würde, konnten aber irgendwie keine gemeinsame Meinung finden.

Zunächst sind ja Revolver unter "3" grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen, genauso wie ein ar-upper in 9mm ohne BKA-Bescheid. Allerdings kann der 9mm upper gar nicht sportlich geschossen werden, der 2.5 Lauf hingegen beim BDMP geschossen werden.

Angenommen z.B. so ein Dan Wesson Wechselrevolver-Set / oder halt von Janz will erworben werden. Grundwaffe hat einen 4 er Lauf.

Kann der Schütze nun einen 2.5 Inch Lauf bedüfnisfrei dazuerwerben?

Schütze ist BDS Mitglied: In seinem Verband gibt es die kurzläufigen Wettbewerbe nicht also eher nein.

Schütze ist im BDMP: in seinem Verband gibt es ja die kurzläufigen Wettbewerbe

Schütze ist im BDS und gleichzeitig Jäger. Er hat den Revolver aber auf einem sportlichen Bedürnis erworben und könnte den Lauf aber nutzen, wenn er die Waffe jagdlich führt.

Freu mich auf Eure Meinungen!

Geschrieben (bearbeitet)

........... Allerdings kann der 9mm upper gar nicht sportlich geschossen werden, der 2.5 Lauf hingegen beim BDMP geschossen werden.

Freu mich auf Eure Meinungen!

hallo kulli,

du wolltest meinungen und keine sachlichen aussagen. okay :

du gibst da einen gewaltigen bulshit von dir !

warum sollte ein ar in 9mm NICHT sportlich geschossen werden dürfen. ?

wenn die gesamtwaffe "keinen anschein erweckt..... " ( alle die logisch denken können, wissen was damit gemeint ist ) dann ist die waffe sportlich zulässig- egal ob mit oder ohne bescheid !

zu deiner frage:

als sportschütze mit zusammengebautem revolver mit 2 1/2" lauf unterwegs und nicht im bdmp in der entsprechenden disziiplin aktiv: vom schiessport ausgeschlossene waffe im besitz ! - was das bedeutet....? selber denken macht klug !

see you on stage

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben (bearbeitet)

hallo kulli,

du wolltest meinungen und keine sachlichen aussagen. okay :

du gibst da einen gewaltigen bulshit von dir !

warum sollte ein ar in 9mm NICHT sportlich geschossen werden dürfen. ?

wenn die gesamtwaffe "keinen anschein erweckt..... " ( alle die logisch denken können, wissen was damit gemeint ist ) dann ist die waffe sportlich zulässig- egal ob mit oder ohne bescheid !

zu deiner frage:

als sportschütze mit zusammengebautem revolver mit 2 1/2" lauf unterwegs und nicht im bdmp in der entsprechenden disziiplin aktiv: vom schiessport ausgeschlossene waffe im besitz ! - was das bedeutet....? selber denken macht klug !

see you on stage

handgunner

SAG mal hängt dir was quer oder was rotzt du hier so rum?

Wir waren auch schon so weit, dass es als nur BdS Mitglied nicht der beste Einfall ist.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben (bearbeitet)

mir hängt gar nichts quer - aber warum behauptetst du so einen unsinn zu einem 9mm ar ?

hast du ahnung von dem themenbereich oder posaunst du einfach was in die welt ?

und eine bestimmte waffe ohne bedürfnis ( oder mit dem ursprünglichen erwerbsgrund nicht mehr kompatibel vereinbar..., ) ist auch logisch - im sonderfall " zu kurzer lauf " erst recht.

mfg

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Wechselsysteme, kalibergleich oder -kleiner (wozu auch wechselläufe für revolver zählen) sind wie z.b. 4mm M20-Waffen bedürfnisfrei.

Sonst dürfte man als nur-bdmp-Mitglied auch keine 4mm-waffe kaufen.

Oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst sie Bedürnisfrei ERWERBEN.......und dann ?

Ja mögliche Einsatzzwecke des Laufs sind doch oben umrissen : im BDMP 0ff duty Disziplin schießen

- jagdlich nutzen

- oder einfach mal 30 Schuss ohne entsprechende Disziplin auf die Scheibe machen

- einfach besitzen weil der kleine Lauf eh schon im set preis mit drin war und dann nicht beim büxer verschimmelt.

Lediglich schießen einer Disziplin wo er nicht erlaubt ist verbietet sich von selbst, aber ich dacht eigentlich das wäre allen klar.....

Bearbeitet von kulli
Geschrieben (bearbeitet)

Ja mögliche Einsatzzwecke des Laufs sind doch oben umrissen : im BDMP 0ff duty Disziplin schießen

- jagdlich nutzen

- oder einfach mal 30 Schuss ohne entsprechende Disziplin auf die Scheibe machen

- einfach besitzen weil der kleine Lauf eh schon im set preis mit drin war und dann nicht beim büxer verschimmelt.

jo, ggf. in deiner Welt wo auch 9mm AR nicht geschossen werden.......

In der Realität wir das ausser Jaglich nutzen eng...........

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

jo, ggf. in deiner Welt wo auch 9mm AR nicht geschossen werden.......

In der Realität wir das ausser Jaglich nutzen eng...........

sorry lese das doch mal richtig! Es wird kein ar-15 in 9mm geschossen ohne BKA bescheid. Und jetzt komm nicht ich kann mir auch ein 9mm ar zusammenbauen wie ich mag und halte mich einfach an einen bestehenden bescheid einer anderen ar-15 9mm Waffe , also z.b. kein Schubschaft etc. Klar kannst du das aber warum? Aber warum soll man das tun wenn es auch welche mit bescheid gibt. ZG Bearbeitet von kulli
Geschrieben (bearbeitet)

sorry lese das doch mal richtig! Es wird kein ar-15 in 9mm geschossen ohne BKA bescheid. Und jetzt komm nicht ich kann mir auch ein 9mm ar zusammenbauen wie ich mag und halte mich einfach an einen bestehenden bescheid einer anderen ar-15 9mm Waffe , also z.b. kein Schubschaft etc. Klar kannst du das aber warum? Aber warum soll man das tun wenn es auch welche mit bescheid gibt. ZG

Solltest ggf. mal dein geschreibsel selber lesen......

du schreibst:

"allerdings kann der 9mm upper gar nicht sportlich geschossen werden"

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

9mm ar upper ohne BKA Bescheid, wobei das auch nicht stimmt weil du ja noch auf eigenes Risiko einen ar 15 Wupper in 9mm basteln kannst , welche dann sportlich zugelassen ist. Wenn es dann besser gefällt.

Ich denk jetzt kann man den Wechsel Lauf in den Vordergrund stellen

Geschrieben

@ kulli;

es werden ar in 9mm ohne bescheid sportlich geschossen !

ob eine sl langwaffe sportlich einsetzbar ist , hat mit dem vorhandensein eines bka bescheides NICHTS zu tun.

ein positiver bescheid zum NICHT vorhandensein der ausschlusskriterien vom schiessport bringt zusätzliche sicherheit - ist aber KEINE voraussetzung damit eine bestimmte waffe sportlich eingesetzt werden darf. es gibt genug "einzelstücke" ( büchsenmacherarbeiten - keine serienfertigungen ! ) für die kein bescheid existiert, weil nie beantragt und diese gewehre sind trotzdem sportlich einsetzbar, weil sie eben den anforderungen entsprechen !

see you on stage

handgunner

Geschrieben

Ja schon! Wenn ich jetzt nich auf eine Geburtstagsfeier müsste, würde ich mir Bier und Chips besorgen!

Geschrieben

So, das ganze mit dem 9mm AR mal aussen vor:

Angenommen z.B. so ein Dan Wesson Wechselrevolver-Set / oder halt von Janz will erworben werden. Grundwaffe hat einen 4 er Lauf.

Kann der Schütze nun einen 2.5 Inch Lauf bedüfnisfrei dazuerwerben?

Ja kann er- weil die Lauflänge wird nirgends vermerkt. Und laut Affengesetz sind Wechselsysteme Bedürftnisfrei.

Schütze ist BDS Mitglied: In seinem Verband gibt es die kurzläufigen Wettbewerbe nicht also eher nein.

Hier darf er den WL nicht montieren, sonst wäre seine kurze Waffe nicht konform. Der Lauf muß also im Tresor bleiben.

Schütze ist im BDMP: in seinem Verband gibt es ja die kurzläufigen Wettbewerbe

Bin nicht im BDMP aber wenn es da eine Disziplin für den kurzen Rev. gibt, kann man den Lauf natürlich montieren.

Schütze ist im BDS und gleichzeitig Jäger. Er hat den Revolver aber auf einem sportlichen Bedürnis erworben und könnte den Lauf aber nutzen, wenn er die Waffe jagdlich führt.

Bei uns wird kein Unterschied gemacht ob man eine KW auf Sport- oder Jagdkontingent erworben hat. Ich darf meine Sprtkurzwaffen auch für die Nachsuche- und umgekehrt einen jagdlichen Vierzöller auch zum Sportschießen verwenden.

Das trifft aber nicht auf jede Behörde zu.

Geschrieben

moin prassekönig,

zitat: Bin nicht im BDMP aber wenn es da eine Disziplin für den kurzen Rev. gibt, kann man den Lauf natürlich montieren.

er darf den kurzen lauf nur montieren, wenn eine für diese bestimmte bdmp disziplin eine "kurze" kurzwaffe vom verband bestätigt bekommen und danach eingetragen bekommen hat - SONST NICHT !

nicht jedes bdmp mitglied darf einen "kurzen" revolver haben, nur weil es die disziplin gibt !

wer´s mir nicht glauben will, kann gerne beim bdmp nachfragen .........

see you on stage

handgunner

Geschrieben

Ohne es zu wissen, aber sind das nicht zwei paar Schuhe?

Ich darf auch in anderen Verbänden ohne Bedürfnis keine Waffen kaufen, darf aber trotzdem, sofern vorhanden, mit z.B. Wechselsystemen bestehende Disziplinen schiessen.

Was ich damit fragen will, darf er wirklich nicht diese Disziplin trainieren, wenn er nicht zuvor explizit ein Bedürfnis dafür nachweisen konnte? Darf dann auch kein Gastschütze mit einer Leihwaffe dafür üben?

Es ist ja nicht so, dass der kurze Lauf ausnahmslos vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist.

Geschrieben

er darf den kurzen lauf nur montieren, wenn eine für diese bestimmte bdmp disziplin eine "kurze" kurzwaffe vom verband bestätigt bekommen und danach eingetragen bekommen hat - SONST NICHT !

nicht jedes bdmp mitglied darf einen "kurzen" revolver haben, nur weil es die disziplin gibt !

Darf ich meinen auf Jagschein erworbenen Revolver mit 2,5 Zoll-Lauf im BDMP verwenden oder muss ich mir einen zweiten über den BDMP "holen"?

Geschrieben (bearbeitet)

Was handgunner in #12 schreibt ist völlig richtig. Der BKA-"Bescheid" ist rechtlich nicht Voraussetzung, entscheidet lediglich faktisch über den Verkaufserfolg.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Der Lauf muß also im Tresor bleiben.

Mit auf den Stand nehmen kann man das ganze Set dann schon; falls Läufe gewechselt werden sollen ?

Zum "Vorzeigen" (von mir aus nur im "Putzraum") kann auch der Kurze montiert werden ?

Es ist ja nicht so, dass der kurze Lauf ausnahmslos vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist.

Dachte bisher, wäre generell ausgeschlossen; das mit dem BDMP wußte ich nicht.

moin prassekönig,

zitat: Bin nicht im BDMP aber wenn es da eine Disziplin für den kurzen Rev. gibt, kann man den Lauf natürlich montieren.

er darf den kurzen lauf nur montieren, wenn eine für diese bestimmte bdmp disziplin eine "kurze" kurzwaffe vom verband bestätigt bekommen und danach eingetragen bekommen hat - SONST NICHT !

nicht jedes bdmp mitglied darf einen "kurzen" revolver haben, nur weil es die disziplin gibt !

Ist wohl in diesem Fall wegen dem "Kurzlaufstatus" eine Ausnahmeregel.

Geschrieben

Mit auf den Stand nehmen kann man das ganze Set dann schon; falls Läufe gewechselt werden sollen ?

Zum "Vorzeigen" (von mir aus nur im "Putzraum") kann auch der Kurze montiert werden ?

Das war als Metapher für "darf nicht von dir montiert werden" gemeint. Da du ja rechtmäßiger Erwerber bist, darfst du das Zeug auch vorzeigen.

Komische, verrückte Situation: du bringst deinen 4" Revolver und den Wechsellauf (nicht montiert) zum Schießen mit und dein Jäger Kollege montiert das kurze Teil und schießt damit. Somit alles legal. :bump:

Geschrieben

nicht jedes bdmp mitglied darf einen "kurzen" revolver haben, nur weil es die disziplin gibt !

Wie begründet sich das, Handgunner?

Wenn man eine .45er hat, darf man doch auch automatisch bei 9mm Disziplinen mitmachen sofern man ein Sportkonformes WS in 9mm hat- und das obwohl man kein explizites Bedürfnis nachweisen muß/kann.

Wenn der TE in dieser Snubby Disziplin antritt, wird da vorher von der Schießleitung nach der Bedürftnisbescheinigung gefragt?

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