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IGNORED

Pfefferspray, CS-Spray


sniper-k98

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Schaut man sich diverse Tests mit Foxlabs Mean Green an, dann scheint der Farbstoff einfach mit Wasser wieder von der Haut abwaschbar zu sein.

Wenn es um Täteridentifikation geht, wäre das ja eher suboptimal.

 

Dafür hat man dann eine Klage am Hals, wenn ein Passant drei Tropfen auf seine 800 € Wellensteyn-Jacke bekommen hat.

 

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Am ‎08‎.‎06‎.‎2016 um 12:02 schrieb chief wiggum:

Dafür hat man dann eine Klage am Hals, wenn ein Passant drei Tropfen auf seine 800 € Wellensteyn-Jacke bekommen hat.

Eher eine gef. KV, von daher würde ich schon auf eine rechtmäßige Verteidigungsmaßnahme achten, da Pfefferspray nur zur Tierabwehr zugelassen wurde.

Eigentlich eine böse Falle, weil es trotzdem ein Reizstoffsprühgerät nach dem WaffG bleibt, eben nur als Ausnahme und von daher?????

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vor 53 Minuten schrieb uwewittenburg:

da Pfefferspray nur zur Tierabwehr zugelassen wurde.

Eigentlich eine böse Falle, 

 

Warum? Bei berechtigter Notwehr (und um nichts anderes geht es hier) ein Mittel, das eingesetzt werden darf. Genauso wie ein 58er Maulschlüssel oder ein Wagenheber, wobei man die meistens nicht zur Hand hat, wenn man sie in einer Notwehrsituation gebrauchen könnte.

 

Falls Du auf das Farbmarkiermittel in einem Tierabwehrspray anspielst: 

 

Es gibt natürlich auch Charakterzwerge unter Polizeibeamten bzw. Staatsanwälten/Richtern, die einem Bürger in Zeiten totalen Staatsversagens aus dem Führen eines Pfeffersprays bzw. der falschen Antwort, warum es geführt wird, einen Strick drehen wollen. Denen sei gesagt, dass ein Markiermittel z.B. bei der Abwehr eines angreifenden Hundes (und nur deshalb führt man das Mittel schließlich, weil man schlimme Angst vor Hunden hat) durchaus Sinn macht, wenn es darum geht hinterher ggf. den Halter ermitteln zu können.

Bearbeitet von chief wiggum
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vor 8 Minuten schrieb chief wiggum:

Warum? Bei berechtigter Notwehr (und um nichts anderes geht es hier) ein Mittel, das eingesetzt werden darf. Genauso wie ein 58er Maulschlüssel oder ein Wagenheber, wobei man die meistens nicht zur Hand hat, wenn man sie in einer Notwehrsituation gebrauchen könnte.

Du hast es noch nicht verstanden, ein Pfefferspray unterliegt dem WaffG als Reizsoffsprühgerät,

aber eben nur als Ausnahme.

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Die Polizei kommt vor Ort, keiner will was sagen, oder erzählt nur "Müll", da wir eben alles "eingetütet" und verschiedene Verdachtsgründe geschrieben.

Klar,

was soll es,

keiner weiß was, keiner hat was gesehen,

also weiter zum nächsten!

Im schlimmsten Fall heißt es dass du angefangen und der Verursacher bist,

also nachdenken!

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vor 14 Minuten schrieb uwewittenburg:

Dass du automatisch eine Anzeige wegen gef. KV einfängst?

 

 

Ja und? Ich kenne einen Busfahrer, der wird mittlerweile jede Woche mehrmals wegen Rassismus angezeigt.

Viele Ladendetektive schaffen das Pensum wahrscheinlich sogar täglich.

 

Das jeder Depp jeden wegen allem möglichen anzeigen kann, weißt Du wahrscheinlich.

 

Zitat

also nachdenken!

 

Ich soll mich im Zweifelsfall zu Brei treten lassen, damit ich nicht angezeigt werden?!

Bearbeitet von chief wiggum
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vor 30 Minuten schrieb WOF:

Nein, ein zur Tierabwehr bestimmtes Reizstoffsprühgerät unterliegt gerade nicht dem WaffG!

 

 

Das Problem ist, dass wir in Deutschland (viel zu) viele Vollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter haben, die noch nicht mal ihre eigenen Gesetze, also ihr tägliches Handwerkszeug richtig kennen.

 

Ich hatte jahrelang beruflich mit dem Zoll zu tun. Mit den dortigen Beamten gab es quasi Wöchentlich eine andere Lachnummer.

 

 

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vor 31 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es bleibt ein Reizstoffsprühgerät und von daher bleibt es eben mit der Ausnahme im WaffG, das Thema hatte ich mit der Staa durch und du kommst daran nicht vorbei.

Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der

falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei.

Herr RA Jede hat es mal fein säuberlich auseinandergedröselt,
ist lesenswert: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/

 

 

vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:

Dass du automatisch eine Anzeige wegen gef. KV einfängst?

Der andere wurde doch unschuldig angegriffen!

Auch wenn du Zeugen hast, er wurde verletzt.

Ich weis, komisch!

In der Tat muss bei einer KV ermittelt werden.
Es gibt kein Gesetz welches verlangt daß ich nach einer
Notwehr am Ort bleibe. Und der/die Angreifer haben in
der Regel auch wenig Interesse die Polizei zu rufen.
Ansonsten muss man schon aufpassen daß da nicht aus
dem Nichts ein paar falsche Zeugen auftauchen...

 

vor 6 Minuten schrieb chief wiggum:

 

Das Problem ist, dass wir in Deutschland (viel zu) viele Vollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter haben, die noch nicht mal ihre eigenen Gesetze, also ihr tägliches Handwerkszeug richtig kennen.

 

Ich hatte jahrelang beruflich mit dem Zoll zu tun. Mit den dortigen Beamten gab es quasi Wöchentlich eine andere Lachnummer.

Ja, das kenne ich auch gut.

 

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vor 9 Minuten schrieb WOF:

Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der

falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei.

Ich denke mal, ohne jemand nahetreten zu wollen dass es einem aktiven Staa einem RA  aus der "Wüste" egal ist, er verknackt dich!

Punkt

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände

1.

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
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vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich denke mal, ohne jemand nahetreten zu wollen dass es einem aktiven Staa einem RA  aus der "Wüste" egal ist, er verknackt dich!

Punkt

Und ich habe immer geglaubt im Westen seien (noch) Richter für "verknacken" zuständig und weder Staatsanwälte noch Vopos. 

 

 

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vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich denke mal, ohne jemand nahetreten zu wollen dass es einem aktiven Staa einem RA  aus der "Wüste" egal ist, er verknackt dich!

Punkt

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände

1.

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6.

Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden

muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken.

Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...

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vor 9 Minuten schrieb WOF:

Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6.

Brauche ich deine Erkenntnis?

Nein.

Darum bist du ja auch auf meiner Igno-Liste.

Wenn ich will schaue ich mir es doch mal an und komme zu der Erkenntnis das ich das lassen sollte.

vor 9 Minuten schrieb WOF:

Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden

muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken.

Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...

Die Staatsanwälte haben noch mehr Befugnisse, nicht immer muss der Richter entscheiden.

Ja klar,

als RA benötige ich schon den Instanzenweg!

 

Darum fliege ich ja auch jetzt aus meiner RSV raus.

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vor 26 Minuten schrieb VP70Z:

Und ich habe immer geglaubt im Westen seien (noch) Richter für "verknacken" zuständig und weder Staatsanwälte noch Vopos. 

So langsam solltest du mal einen Arzt deines Vertrauens aufsuchen, aber scheinbar gehörst du zu der Sorte Mensch die nicht mal einem Marienkäfer vertrauen und die als einen Vertreter der Stasi betrachten.

Mann, seid ihr ärmlich!

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vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:

Darum bist du ja auch auf meiner Igno-Liste.

...

Die Staatsanwälte haben noch mehr Befugnisse, nicht immer muss der Richter entscheiden.

Warum liest du mein Post dann?

 

Klar, ein StA kann einen Strafbefehl raushauen.

Dagegen kann ich Einspruch einlegen. Fettich :)

 

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vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:

So langsam solltest du mal einen Arzt deines Vertrauens aufsuchen, aber scheinbar gehörst du zu der Sorte Mensch die nicht mal einem Marienkäfer vertrauen und die als einen Vertreter der Stasi betrachten.

Mir ist kein Fall bekannt bei dem Marienkäfer mit der

Stasi zusammengearbeitet haben. Bei VoPos war das
aber häufig der Fall. Gesundes Misstrauen ist demnach
also angebracht.

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Hm, wird nicht wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, egal welcher Gegenstand zum Einsatz kam?

 

Wenn jetzt jemand zufällig einen 19er Ringschlüssel in der Jacke hat, weil er auf dem Nachhauseweg von der Werkstatt ist und sich damit zur Wehr setzt, wird erst mal wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt werden.

Der 19er Schlüssel hat aber deswegen nichts mit dem Waffengesetz zu tun.

 

Das nur mal, weil weiter oben geschrieben wurde, es wird beim Pfeffersprayeinsatz eine gefährliche Körperverletzung draus, weil das Spray unters Waffenrecht fallen würde.

 

Nach meinem Kenntnisstand ist jeder Angriff mit einem Gegenstand, der geeignet ist Verletzungen hervorzurufen, eine gefährliche Körperverletzung.

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Es geht ja nicht in erster Linie darum, dass ermittelt wird. Jeder Notwehrfall zieht erst einmal Ermittlungen nach sich (viele Gewalttäter und Schläger kommen regelmäßig mit der Schutzbehauptung, sie hätten in Notwehr gehandelt).

 

Es geht darum, dass es Interessengruppen gibt (und da fallen Polizeibeamte regelmäßig negativ auf - warum auch immer), die dem Bürger ganz offensichtlich Angst vor Notwehr und entsprechenden Abwehrmitteln machen wollen. Da fragt man sich schon, warum das so ist.

 

 

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Da muss ich mich nicht lange fragen :-)

 

Ich denke man will unmissverständlich klarstellen, daß der Staat das Gewaltmonopol hat.

Ist ja erst mal auch ganz ok, aber wenn der Staat eben aufgrund von sich ändernden Faktoren nicht mehr vollumfänglich in der Lage ist, seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachzukommen, fängt ein normal denkender Mensch womöglich an zu zweifeln.

 

Und es wäre äusserst fahrlässig von dem Staat, nicht im Vorfeld zu versuchen, den Zweiflern Angst zu machen indem er ihnen einredet, daß es besser ist, sich nicht zu wehren, sondern weiterhin auf die Staatsmacht zu vertrauen  :-)

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Am ‎15‎.‎06‎.‎2016 um 17:21 schrieb uwewittenburg:

Die Polizei kommt vor Ort, keiner will was sagen, oder erzählt nur "Müll", da wir eben alles "eingetütet" und verschiedene Verdachtsgründe geschrieben.

...

Klar, und weil man einen Ermittlungserfolg braucht haut man den Falschen in die Pfanne??

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