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IGNORED

Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?


gunwalker

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Weg mit diesem unsäglichen Bedürfnisnachweis!!!

Vollkommen richtig. Oder, wo Europarecht ein Bedürfnis verlangt, kann man das einfach so gestalten, daß das Bedürfnis von seinem Träger angemeldet und dann respektiert wird. Z.B., indem man als "Sport", "Jagd", "Sammlung" oder "Selbstschutz" auf einem Formular ankreuzt. Bei Jagd sollte der Logik halber wohl ein Jagdschein vorliegen oder eine Erklärung, daß man im Ausland legal jagen will. Wenn jemand diese Bedürfnisse angibt, dann sind sie zunächst einmal auch glaubhaft, zumal er ohne Bedürfnis ja wohl kaum überhaupt die Waffe erwerben wollte.

Dazu kommt für das Tragen, der gleichen Idee folgend, die Abschaffung der "besonderen Gefährdung" die in der Praxis immer ein Feigenblatt für das wirkliche Kriterium der "besonderen sozialen Privilegierung" ist. Wenn sich jemand den Aufwand antut, dann wird er schon in eigener Analyse zu dem Ergebnis gekommen sein, daß der Aufwand sinnvoll in bezug auf seine Lebenssituation ist.

Und dazu als Abschaffung einer mit unserer Rechtsordnung eigentlich vollkommen unverträglichen Regelung die Abschaffung der unangekündigten Hausbesuche. Nicht bloß wegen der Waffenbesitzer sondern auch weil die Abschaffung der Unverletzlichkeit der Wohnung nur wegen einer abstrakten und geringen Gefährdung nicht angeht und selbstverständlich auch Auswirkungen als Präzedenzfall für andere Lebensbereiche hat.

Ganz kurz gesagt, und auch auf andere Lebensbereiche anwendbar, also Folgendes: Eigenverantwortung. Gleichheit vor dem Gesetz. Respekt vor den Grundrechten.

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Im Gegenteil. Da wo solche Dinge Realität wurden, wurden sie es gerade weil Leute, die sich zur Not auch als Spinner haben abtun lassen, jahrzehntelang daran gearbeitet haben. (Die ehemaligen Ostblockländer sind ein Sonderfall, weil es da eine "Stunde Null" gab als die Rote Armee sie nicht mehr unterjocht hat.)

Wenn man nur für oder gegen etwas ist, nachdem es unzweifelhaft Mehrheitsposition geworden ist, dann kann man damit vielleicht Kanzler werden und bleiben. Inhalte, egal welcher Art, wird man damit nicht gestalten können. Da muß man sich dann entscheiden, was einem wichtiger ist.

Sehe ich nicht so.

Wer ist denn Deiner Meinung nach hier in Deutschland so engagiert, produktiv und eifrig dabei, den Waffenbesitz zu liberalisieren? Und dann auch noch die letzten Jahre bzw. Jahrzehnte?

Sorry, aber da fällt mir nun wirklich niemand ein.

Leute, es geht nicht darum, die Gesellschaft grundlegend zu verändern, sondern einfach nur darum, wie man realistisch mit minimalen und eher unbedeutend klingenden Forderungen ein Maximum an positiver Veränderung im Waffenrecht erreicht.

Vielleicht können wir das jetzt einfach mal im Hinterkopf behalten und nicht ständig in feuchte Wunschträume verfallen.

Danke.

Bearbeitet von gunwalker
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Wer ist denn Deiner Meinung nach hier in Deutschland so engagiert, produktiv und eifrig dabei, den Waffenbesitz zu liberalisieren? Und dann auch noch die letzten Jahre bzw. Jahrzehnte?

Sorry, aber da fällt mir nun wirklich niemand ein.

Und genau das spiegelt sich ja im Waffenrecht wieder. Es gibt im Grunde nichts als daß nacheinander Scheiben von der Salami abgeschnitten werden ohne daß groß jemand widerspricht. Eben deshalb, weil sich kaum einer dafür engagiert, daß es besser wird, und diejenigen die es tun, selbst von denen, die sich über eine solche Änderung am meisten freuen würden, eher ausgelacht als unterstützt werden.

Als Beispiel für Verbesserungen im Waffenrecht wird man wohl oder übel nach Amerika schauen müssen. In welcher anderen westlichen Demokratie (ohne den Sonderfall der aus der Knechtschaft der roten Armee entlassenen Länder) ist es denn in jüngerer Zeit besser geworden?

Ein extremes Beispiel wäre Illinois, wo ich zur Zeit wohne. Noch zehn Jahren haben hier alle außer den angeblichen Spinnern die Idee, daß es Waffenscheine für Nicht-Bonzen geben würde, als total illusorisch betrachtet. Es waren sogar in manchen Kommunen alle Kurzwaffen, ohne Ausnahme für Sportschützen und Jäger, verboten, dazu noch viele halbautomatische Langwaffen. Es war also in mancherlei Hinsicht schlimmer, nicht besser, als in Deutschland, zweiter Verfassungszusatz oder nicht.

Heute haben wir den Waffenschein und ich bin stolzer Inhaber. Kurzwaffen kann ich mir soviele kaufen wie mir beliebt, und Langwaffen ziemlich weitgehend auch (es gibt noch eine rechtlich fragwürdige Begrenzung der Magazinkapazität für Langwaffen auf Kreisebene, die aber nie angeklagt wird). Das haben nicht die Zweifler und Zauderer erreicht, sondern all die Bürger, die Bundesstaat für Bundesstaat und Regelung für Regelung den Verbotsquatsch gekippt haben.

Natürlich ist Deutschland nicht Amerika, aber ich sehe eine Gesellschaft wo Verbesserungen im Waffenrecht erreicht wurden und eine wo sie nicht erreicht wurden. Beide sind westliche Demokratien. Das legt nahe, daß die Leute in der Gesellschaft wo es besser wurde etwas richtig gemacht haben.

Im Übrigen wäre die Abschaffung des Bedürfnisquatschs und der angeblichen besonderen Gefährdung ja gerade eine Änderung, die sich mit minimalen Änderungen im WaffG machen ließe und vermutlich noch nicht einmal großartigen Einfluß auf die Anzahl der Waffen im legalen Umlauf hätte, und auf die ohnehin schon sehr seltenen Straftaten mit legal besessenen Waffen erst recht nicht. Unterstützung von gewissen Verbandsfürsten, die sich in ihrer Rolle als Herren der "Befürwortungen" und Geheimdiplomaten gefallen, wird man dafür aber eher nicht erwarten können.

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Heute haben wir den Waffenschein und ich bin stolzer Inhaber. Kurzwaffen kann ich mir soviele kaufen wie mir beliebt, und Langwaffen ziemlich weitgehend auch (es gibt noch eine rechtlich fragwürdige Begrenzung der Magazinkapazität für Langwaffen auf Kreisebene, die aber nie angeklagt wird). Das haben nicht die Zweifler und Zauderer erreicht, sondern all die Bürger, die Bundesstaat für Bundesstaat und Regelung für Regelung den Verbotsquatsch gekippt haben.

Freut mich, dass zu hören.

Dann erzähl doch bitte mal, WAS GENAU die Bürger in Deinem Bundesstaat denn konkret gemacht haben, um all diese Veränderungen durchzusetzen und WIE diese Vorgehensweise auch auf Deutschland zu übertragen wäre.

Bearbeitet von gunwalker
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Warum die fett makierten Ausnahmen?

Sind Hartz4-Bezieher für Dich Menschen 2. Klasse?

Reine Vorsichtsmaßnahme. Wer keiner geregelten Arbeit nachgeht, ist rein statistisch anfälliger dafür, mit Waffen auf dumme Gedanken zu kommen.

Und bei Zuwanderern, die die deutsche Staatsbürgerschaft (leider) nachgeworfen bekommen, erwarte ich 15 Jahre nachweisliche Integration, d.h. Minimum 15 Jahre Staatsbürgerschaft, keine Straftaten und geregelte Arbeit. Erst dann würde ich "Neudeutschen" überhaupt den Waffenbesitz erlauben. Dazu kommt natürlich das weitere Erfordernis der Gewähr für die Verfassungstreue. Wer z.B. einem Glauben nachhängt, der Grundrechte, Demokratie oder die Volkssouveränität für nachrangig oder gar für verwerflich hält, der sollte in D keine Waffen bekommen dürfen.

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Reine Vorsichtsmaßnahme. Wer keiner geregelten Arbeit nachgeht, ist rein statistisch anfälliger dafür, mit Waffen auf dumme Gedanken zu kommen.

Aha. Bist Du Beamter oder besteht bei Dir keine Gefahr, dass Du jemals arbeitslos wirst?

Und wie setzt man sowas praktisch um?

Das ist wirklich eine selten dämliche Idee von Dir.

Bearbeitet von gunwalker
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Aha. Bist Du Beamter oder besteht bei Dir keine Gefahr, dass Du jemals arbeitslos wirst?

Und wie setzt man sowas praktisch um?

Das ist wirklich eine selten dämliche Idee von Dir.

Bei nachträglich eingetretener Arbeitslosigkeit könnte man ja differenzieren. Ansosten wäre die Umsetzung recht einfach. Bei Beantragung der Erlaubnis wird eine Einkommens- bzw. Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers verlangt. Was ist daran so schlimm?

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Bei nachträglich eingetretener Arbeitslosigkeit könnte man ja differenzieren. Ansosten wäre die Umsetzung recht einfach. Bei Beantragung der Erlaubnis wird eine Einkommens- bzw. Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers verlangt. Was ist daran so schlimm?

Ist bei der Roten WBK schon so.

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Bei nachträglich eingetretener Arbeitslosigkeit könnte man ja differenzieren. Ansosten wäre die Umsetzung recht einfach. Bei Beantragung der Erlaubnis wird eine Einkommens- bzw. Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers verlangt. Was ist daran so schlimm?

Gut, dann sollte diese Forderung auch in den "Wunschkatalog" reinkommen.

Habs notiert.

Hat sonst noch jemand Ideen oder Vorschläge?

Bearbeitet von gunwalker
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Ihr träumt oder spinnt doch.

Warum?

Nach eurer Darstellung kann es

keinen Sportschützen geben der Hartz x bezieht

Keinen Selbständigen Waffenbesitzer oder Waffensammler, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.....

ihr seit doch nicht wirklich reife Personen, oder doch?

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

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Ihr träumt oder spinnt doch.

Warum?

Nach eurer Darstellung kann es

keinen Sportschützen geben der Hartz x bezieht

Keinen Selbständigen Waffenbesitzer oder Waffensammler, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.....

ihr seit doch nicht wirklich reife Personen, oder doch?

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Sagen wir es mal so:

Wie man unschwer in diesem Thread erkennen kann, finden selbst deutsche Waffenbesitzer (zumindest die in diesem Forum hier) nicht mal ansatzweise den kleinsten gemeinsamen Nenner, wenn es um positive Veränderungen im Waffenrecht geht. Stattdessen köchelt jeder sein eigenes Süppchen und markiert den Dicken, wenn es um "seine" Forderungen geht.

Keine Ahnung, warum das ausgerechnet unter LWB so extrem ist. Jede andere Interessengruppe schafft so etwas ohne Probleme, ihre Meinungen und Interessen zu bündeln und dann konzentriert zu vertreten.

Man könnte wirklich meinen, das reine Rumjammern ist das Ziel. In dem Fall: Ziel erreicht.

Bearbeitet von gunwalker
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Ich bin schon froh, wenn das bestehende Gesetz nicht weiter verschärft wird. Eine Liberalisierung wird es nie geben. Jeder, der sammelt, jagd oder sportlich schießt kann und muss damit leben. Für irgendwelche Träumereien finden wir weder in der Politik, noch in der Bevölkerung Unterstützung. Wir tun gut daran, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt, dass sich Winnenden oder ähnliches nicht wiederholt. Das wäre das Ende.

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Reine Vorsichtsmaßnahme. Wer keiner geregelten Arbeit nachgeht, ist rein statistisch anfälliger dafür, mit Waffen auf dumme Gedanken zu kommen.

Wo kann man diese Statistiken einsehen?

Es ist mir nicht bekannt das Statistiken dieser Art erhoben werden.

Ich halte es für sehr kritisch Arbeitslose und Hartz-4 Empfänger weiter auszugrenzen. Ein gutes Vereinsleben

ist gerade für diesen Personenkreis wichtig.

Dazu kommt natürlich das weitere Erfordernis der Gewähr für die Verfassungstreue. Wer z.B. einem Glauben nachhängt, der Grundrechte, Demokratie oder die Volkssouveränität für nachrangig oder gar für verwerflich hält, der sollte in D keine Waffen bekommen dürfen.

Das sollte aber auch für Biodeutsche gelten.

Außerdem wird doch schon jetzt beim Antrag danach gefragt.

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Wo kann man diese Statistiken einsehen?

Es ist mir nicht bekannt das Statistiken dieser Art erhoben werden.

Ich halte es für sehr kritisch Arbeitslose und Hartz-4 Empfänger weiter auszugrenzen. Ein gutes Vereinsleben

ist gerade für diesen Personenkreis wichtig.

Das sollte aber auch für Biodeutsche gelten.

Außerdem wird doch schon jetzt beim Antrag danach gefragt.

Ich weiß nicht, ob es "offizielle" Statistiken gibt. Aber Raub und Diebstahl werden naturgemäß mehrheitlich von denen begangen, die kein Geld haben. Wie viele Tankstellenräuber gehen wohl einer gesicherten Arbeit nach?

Es geht mir nicht um Ausgrenzung, sondern um Sicherheit. Vereinsmäßige Betätigung ist ja völlig oK, für jeden, der sich das leisten kann. Ich möchte nur nicht, dass Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die nicht arbeiten wollen, mit eigenen Waffen herumrennen. Dies beruht auf meiner subjektiven Wahrnehmung, gebe ich offen zu. Aber bei den Personen, die ich kenne, die zu der Gruppe gehören, bleibe ich bei meiner Auffassung.

Nein, nach der Einstellung zum Rechtsstaat oder dem Glauben wird bei der Beantragung nicht gefragt. Ich würde wie in der Schweiz Angehörigen bestimmter muslimischer Länder grundsätzlich den Waffenbesitz untersagen. Das ist zwar eine Diskrminierung, aber eine, die aus meiner Sicht gerechtfertigt ist.

Bearbeitet von Raphael63
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Welche Vorschläge gefallen Dir?

Feedback ist wirklich wichtig, sonst drehen wir uns hier im Kreis!!!

- ändern des Bedürfniszwang so wie er jetzt ist

- weg mit Vereins und Verbandszwang (zumindest abhängig davon zu welcher Gruppe* man zählt - siehe unten)

- dieser Aderlass auf der Behörde ändern ( alles zu teuer- muß günstiger werden )

- ausdünnen der verbotenen Waffenliste ( Thema Messer, Pfefferspray)

- *Anzahl und Art der Waffen aufteilen bzw differenzieren in "Normalo" , Sportschütze und Jäger

Nicht unterstützen würde ich so Dinge wie das man überall seine Kanone

führen darf , zu bestimmten Sachzwecken ja aber nicht pausenlos und uneingeschränkt im öffendlichen Raum.

Der Checkup bez. Zuverlässigkeit, Sachkunde etc muß auch bleiben . Jemand der schon einiges auf m Kerbholz hat

( Straftaten , Alc Droge) oder ein an der Birne hat braucht keine Waffe **

Alles nur eine grobe darlegung und unvollständig aber so grob diese Richtung.

An gewissen Punkten müßte es dann natürlich auch eine höhere Einstiegshürde geben zb bei der Sachkunde

das sollte mehr ausgebaut werden und nicht so lapidar wie bis jetzt.

Sprich Zugangsvorraussetzungen etwas straffen und dann aber mehr Freiheiten.

** ich nehm noch Mitglieder eine radikalen etc Gruppe hinzu , das ist wichtig.

Bearbeitet von 2011-Jack
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Vergehen die keine Straftat sind dürfen keine Auswirkung auf die EWB haben.

Alle Vergehen sind nach deutschem Recht Straftaten. Wir kennen nur Ordnungswidrigkeiten und Straftaten; letztere unterteilen sich in Vergehen und Verbrechen.

Was sinnvoll wäre aus meiner Sicht, das wäre die Festlegung berechenbarer Fristen, nach denen eine Straftat auch waffenrechtlich nicht mehr zählt. Darüber hinaus sollte auch bei Fahrlässigkeitstaten klarer geregelt werden, unter welchen Umständen diese den Schluss auf die (vermeintlich) fehlende Zuverlässigkeit im waffenrechtlcihen Sinne zulassen. Bislang agieren die Verwaltungsbehörden und Gerichte hier "freischaffend".

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