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IGNORED

Wer macht aus Original ein Wechselsystem?


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Geschrieben

Hallo,

ich bin im Besitz eines AR15 Halbautomaten. Es gibt zugehörig noch zwei Wechselsysteme für das Gewehr.

Nun bin ich mit dem Upper des Ursprungssystems nicht mehr ganz zufrieden bzw haben sich die Bedürfnisse geändert.

Ist es möglich den Upper, der ja zusammen mit dem Lower eingetragen wurde umzuwidmen? Den Lower habe ich mit Schaft und Abzug ausgerüstet, deswegen würde ich den ungern verkaufen.

Außerdem glaube ich, dass der Upper als WS wesentlich mehr Interessenten hätte als das ganze Gewehr.

Gibts da eine Chance, oder muß ich komplett verkaufen?

Ach ja, bin auch im Besitz eines Jagdscheins, Gewehr wurde aber ursprünglich als Sportwaffe eingetragen.

Schönen Dank schonmal!

Geschrieben

Schon mal bei Deinem Ordnungsamt nachgefragt?

Ist ja vermutlich keine technische Maßnahme, welche einer Herstellungserlaubnis bedarf.

Ein versierter Mitarbeite müsste da ja so machen können, wie Du dir vorstellst. Waffe austragen, Upper als WS eintragen und Lower behalten. Anschließend das bestehende Upper-WS deiner Wahl als neue Waffe eintragen lassen (denn sonst hättest Du ja keine Grundwaffe und somit Bedürfnis mehr für die beiden anderen WS).

Ob der Papierkram und Kosten dafür sich angesichts des zu erwartenden höheren Verkaufspreises eines Einzel-WS rechnet, musst Du ermitteln...

Geschrieben

Welche Teile einer Langwaffe sind gleich wieder wesentliche Teile? Der Lower ist es jedenfalls nicht.

Wer vom Herstellen spricht sollte das einmal lesen:

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes
8.1
werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden;

Ein beschossener und vollständiger Upper, bzw. der ebenfalls beschossene Verschluss eines Uppers sind weder "Rohteil" noch "Material". Ebenso wenig ist der vollständige Upper kein "Teil eines Endprodukts", sondern er ist das Endprodukt, da der Lower kein wesentliches Teil einer Langwaffe ist (siehe unten). Das zusammensetzen von beschossenen Einzelteilen die keinerlei Nacharbeit brauchen um die Vorgaben des Beschussrechts zu erfüllen ist kein herstellen.

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:

Wesentliche Teile sind
1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;

Sprich das Ganze einfach mit deinem zuständigen Sachbearbeiter (gilt auch für SBinnen) ab. Ist für den nur wegen des NationalenWahnsinnsRegister ein kleines, aber nicht unlösbares Problem.

Geschrieben (bearbeitet)

Das zusammensetzen von beschossenen Einzelteilen die keinerlei Nacharbeit brauchen um die Vorgaben des Beschussrechts zu erfüllen ist kein herstellen.

Leider falsch. Nachzulesen im Detail in jedem einschlägigen Kommentar oder auch - weniger detailliert - in der WaffVwV, Ziffer 21.2.

Ich gebe ja zu, dass das WaffG den Begriff der Herstellung i.e.S. nur recht stiefmütterlich behandelt, was aber noch lange kein Grund ist, derartigen Kokolores in den Raum zu stellen.

: Im übrigen hat der Herstellungsbgriff prima facie gar nichts mit wesentlichen Teilen zu schaffen. So gibt es jede Menge Tatbestände, die eine Herstellung darstellen, ohne dass dafür überhaupt mit wesentlichen Teilen hantiert werden muss, wie z.B. die Herstellung einer Kurzwaffe aus einer Langwaffe durch Anbringen eines Klappschaftes oder der Umbau eines Einzelladers zu einer Repetierwaffe. Und ja, auch Bearbeitung und Instandsetzung sind Unterfälle des Herstellungsbegriffs. Dazu kann man dann direkt im WaffG nachlesen.

Bearbeitet von SeinePestilenz
Geschrieben

das dürfte kein Problem sein. Die Waffe wird waffenrechtlich "in wesentliche Teile zerlegt" und die einzelnen Teile können zu einer "neuen" Waffe zusamengeführt werden. Natürlich muss dann aber jedes wesentliche Teil über eine Nummer verfügen.

Ich habe das mal mit einer PS in 9mm gemacht, für die ein .45er Wechselsystem als eigenständige "Waffe" eingetragen war. Die 9mm wurde in wesentliche Teile zerlegt, das Griffstück mit dem .45er-System zu einer "neuen" Waffe zusammengestellt und dafür dann der 9mm-Verschluss als Wechselsystem eingetragen. Allerdings bekam dieses eine Nummer zugewiesen, da es vorher keine hatte.

Geht alles, ein Vorteil des NWR.

Geschrieben

Es gibt genau zwei Möglichkeiten:

1. Einigung mit der Behörde. In Zeiten des NWR schwer.

2. Hilfe einer Person mit Waffenherstellungserlaubnis

Geschrieben

3. ich lasse mir doch den Originalupper umbauen (neuer Lauf, ...) dann bleiben die Nummern so wie sie sind.

Habe schon Kontakt zum Matthias aufgenommen.

Danke für die Antworten!!!

Das dürfte kaum mehr kosten, schneller gehen und wesentlich schonender für die Nerven sein.

Geschrieben

3. ich lasse mir doch den Originalupper umbauen (neuer Lauf, ...) dann bleiben die Nummern so wie sie sind.

Habe schon Kontakt zum Matthias aufgenommen.

Danke für die Antworten!!!

subsummiert 3. nicht unter 2.? ;)

Geschrieben

Es gibt genau zwei Möglichkeiten:

1. Einigung mit der Behörde. In Zeiten des NWR schwer.

2. Hilfe einer Person mit Waffenherstellungserlaubnis

sag mal, hast du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe?? Gerade in Zeiten des NWR geht das problemlos.

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