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IGNORED

Waffensachkunde - nur im eigenen Gau?


Empty8sh

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Bevor ich in unseren Schützenverein eingetreten bin, hatte ich nur die Rote WBK und die dafür benötigte Sachkunde, habe ich bei einem freien Sachverstänigen absolviert. Der Rheinische Schützenbund hat diese für alle folgenden Lehrgänge nicht akzeptiert und so habe ich beim RSB nochmals die Sachkunde in der vollen Zeit mit dazugehöriger Prüfung abgelegt.

Und wie haben die Spaßvögel das begründet? War deine Sachkunde schon älter?

Beste Grüße

Empty8sh

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Musst Du nicht!

ich habe letztlich einen Kameraden vom Bayrischen Soldatenbund beim RSB hier am Ort zur WSK angemeldet.

Kurzes und nettes Anschreiben, dass die Bayrischen hier in NRW keine WSK anbieten würden und ob es möglich sei.........?

Laut RSB kein Problem.

Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Einfach mal nachfragen.

Gruß

Frank

Ja ist gar kein Problem, einige Mitglieder aus unserem Verein (DSU, bzw. BDS) haben beim RSB die Sachkunde gemacht.

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Ich scheine auf dem Mond zu Leben.

Meines Wissens ist die Waffensachkunde Gesetzlich vorgeschrieben.Wenn man die Prüfung ablegt gilt sie im vollen Umfang des Waffengesetzes.In der BRD!!!

Diese Bonbonvereine wollen sich nur eine Geldquelle sichern indem sie Eigeschränkte Sachkunde vermitteln.

Seit wann hat ein Verein über gesetzliche Auflagen zu Bestimmen? Und weiter,Was geht es einen Verein an was ich mir später für Waffen zulegen will?

Nur der Überregionale Verband kann der beantragten Waffe die Bescheinigung ausstellen das sie für eine bestimmte Disziplin geeignet ist!!

Eine " Befürwortung " im Gesetzlichen Sinn gibt es nicht.Dieses Unwort wurde in den Vereinen geboren um den für den Nachweis der Pflichtteilnahme am Sportschiessen Bescheinigenden MACHT zu geben.Jeder Vereinsunterschreibende "befürwortet" nichts.Er bescheinigt nur die regelmäßige Teilnahme.

MfG Piet

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Wäre die Anerkennung der Sachkunde nicht etwas, was man mit dem Sachbearbeiter diskutieren muss? Der Verband gibt doch nur durch, ob man regelmäßig die entsprechende Disziplin trainiert (bzw. generell mit EWB-Waffen trainiert).

Ansonsten dürften die doch nix zu melden haben...

Beste Grüße

Empty8sh

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Wäre die Anerkennung der Sachkunde nicht etwas, was man mit dem Sachbearbeiter diskutieren muss? [...]

Ich habe gerade mal nachgesehen, wie das aktuell beim BSSB so ist. Dabei fiel mir auf, dass Punkt 2.7 der Richtlinen für die Waffbefürwortung fehlt. Im Inhaltsverzeichnis ist er noch als "Sachkundenachweis" gelistet. Auch unter Nachweise steht nichts von Sachkundenachweis.

Soweit es also um den Erwerb von Waffen geht, findet die Diskussion über die Sachkunde mit der Behörde statt. Soweit es um Aufssichtsführung als Beauftragter des Vereins oder um Lehrgänge geht, findet die Diskussion mit dem Verein oder dem Verband statt. Und selbstverständlich kann der Verein oder Verband auch sonst Auflagen machen, wo dies in seiner Macht steht und sein Wille ist.

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Ist im DSB allgemein so. Lehrgänge gehen nur mit eigener Sachkunde.

Das ist nicht wahr.

Das mag für manche Landesverbände, die ihre Mitglieder offensichtlich gern gängeln, zutreffen, aber nicht für alle.

Ich und meine Frau haben bislang - im DSB - als Nachweis der Sachkunde stets eine WBK-Kopie eingereicht, das wurde bisher in 3 verschiedenen Landesverbänden (Ost und West) anerkannt. Meine Sachkunde ist von einem privaten Anbieter, die meiner Frau vom BDS.

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Hallo an alle,

danke für die Kommentare. Es wurde eine Sachkundeschulung im November in Würzburg gefunden, die noch Plätze frei hatte. Anerkennung scheint auch zu klappen. Nochmals vielen Dank für Eure Mühen :s75:

Beste Grüße

Empty8sh

@handgunner: Danke für das Angebot! Sollte doch noch was dazwischen kommen, werd ich mich melden.

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Wäre die Anerkennung der Sachkunde nicht etwas, was man mit dem Sachbearbeiter diskutieren muss? .

Beste Grüße

Empty8sh

Mit dem Sachbearbeiter ist nicht zu Diskutieren!! Der Gute muss sich an die Gesetzlichen Vorgaben halten!!

Er kann dir aber helfen,indem er dir die Vorgaben über die Sachkunde ausdruckt,wenn du nett fragst.Ausschliesslich danach ist jede Sachkunde zu Unterichten und zu Prüfen.Bundesweit!!!!

Kein Verband hat daran zu Rütteln !! Die von den genannten Verbänden angebotene Sachkunde ist keinen Schuß Pulver wert wenn es vor Gericht ginge.

Frage,schreiben die Verbände Einschränkungen in den Nachweis? z.B. Gilt nur für DSB konforme Waffen?

Ich lach mir noch nen Ast. Piet

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Mit dem Sachbearbeiter ist nicht zu Diskutieren!! Der Gute muss sich an die Gesetzlichen Vorgaben halten!!

...

Jede Wette: Das hat er nur im übertragenen Sinne gemeint!

Wenn Sachkunde vorhanden, ist diese alleinig dem SB gegenüber zur - z.B. - Erlangung einer WBK nachzuweisen.

Die Vereine / Verbände geht sie einen Dreck an, ggf. vielleicht vorhanden ja oder nein, bitte ankreuzen. ;-)

Das Vorhandensein einer WBK ist ja quasi der Nachweis des Vorhandenseins einer Sachkunde.

Beispiel:

Ich persönlich habe den Nachweis für die bestandene Sachkundeprüfung EXAKT EIN MAL IN MEINEM LEBEN benötigt.

Beim Beantragen meiner ersten WBK.

Bei allen folgenden Waffen bzw. WBKs reicht der Hinweis an den SB über das Vorliegen des Nachweises (seit eben bei der Ausstellung der Ersten).

Bei uns, glaube ich, kann man ankreuzen "liegt bereits vor".

Die haben ja schließl. eine entspr. Kopie in Ihren Akten.

Grüße

Iggy

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Ich habe damals meine Sachkunde bei einem im WSV organisierten Verein gemacht, obwohl ich selbst im BSSB organisiert war. Das war völlig problemlos! Zu dem Zeitpunkt lag mir übrigens die erste Bedürfnisbescheinigung des BSSB bereits vor...

Bearbeitet von 7-ender
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Das Vorhandensein einer WBK ist ja quasi der Nachweis des Vorhandenseins einer Sachkunde.

...

Die haben ja schließl. eine entspr. Kopie in Ihren Akten.

1. ist ein Wunschtraum und 2. nicht notwendigerweise so, weil vor 2003 war der Nachweis ggü. der Behörde nicht nötig, da galt die WSK mit der Verbandbescheinigung als nachgewiesen. Bei uns wurden dann 2010 Leute angeschrieben, die ihre WBK noch nach AffG 1978 erhielten, damit sie ihre WSK von 1990 nachträglich ggü. der Behörde nachweisen, was vor 2003, als ihre WBK erteilt wurde, aber so gar nicht vorgesehen war. Aber was gilt das Rückwirkungsverbot bei Waffenthemen.^^

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1. ist ein Wunschtraum und 2. nicht notwendigerweise so, weil vor 2003 war der Nachweis ggü. der Behörde nicht nötig, da galt die WSK mit der Verbandbescheinigung als nachgewiesen. Bei uns wurden dann 2010 Leute angeschrieben, die ihre WBK noch nach AffG 1978 erhielten, damit sie ihre WSK von 1990 nachträglich ggü. der Behörde nachweisen, was vor 2003, als ihre WBK erteilt wurde, aber so gar nicht vorgesehen war. Aber was gilt das Rückwirkungsverbot bei Waffenthemen.^^

Was sich wann geändert hat, weiß ich nicht, nur eines weiß ich:

Das wurde "bei uns", also bei meinem zuständigen Ordnungsamt, schon Mitte der 90er Jahre exakt so gehandhabt, wie ich es beschrieben hatte.

Bei sämtlichen OAs im Einzugsgebiet ebenso.

Ich selber hab' meine Sachkundeprüfung 1994 gehabt.

Ohne Nachweis der Sachkunde keine Kanone, so einfach war das (damals schon).

Grüße

Iggy

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Was sich wann geändert hat, weiß ich nicht, nur eines weiß ich:

...

Ohne Nachweis der Sachkunde keine Kanone, so einfach war das (damals schon).

1. Das ist schlecht in diesem Zusammenhang, denn es wurde eben viel gewürfelt in den letzten 40 Jahren, und bis 1978 war eine WSK ja nicht mal vorgeschrieben = Altbesitz, Waffen, die bis dahin erworben wurden, wurden danach trotzdem in WBKs erfasst, nur ein Bsp.

2. Richtig, nur lief das bis 2002 über die Verbandsbescheinigung, der Verband bestätigte die WSK seines Mitgliedes. warum wollte man das nach 2002 nachträglich einfordern, wenn man es denn schon vorliegen gehabt hätte ? genau, hatte man nicht, deswegen diese rechtswidrige Nachforderung des Zettels.

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