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IGNORED

Einhandmesser: Umbau nicht anerkannt?


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Geschrieben

Selbstverständlich haben wir eine Wehrgerichtsbarkeit.

Und selbstverständlich kann diese Strafverfahren führen.

Aber nur im Kriegsfall bzw. bei BW-Soldaten im Ausland (auch auf Schiffen).

Der Grund ist, dass es wenig Sinn macht, für die paar Leute eine eigene (aktive) Orga zu gründen.

Von der Frage (sollte die, im Frieden, im Inland...)zu anderen Urteilen kommen (???) mal ganz abgesehen.

Auch die paar Fälle im Ausland bzw. aufm Schiff werden (in der Praxis) von Zivilgerichten behandelt (Strafrechtlich).

Für den V-Fall gibt es aber durchaus eine Orga-Struktur, die auch regelmäßig mit Reservisten (Juristen) geübt wird.

Wir haben also Wehrstrafgerichte, diese sind aber nicht-aktiv.

Es ist auch in den USA übrigens nicht so, dass für jede Straftat (im Inland) eines Militärangehörigen automatisch eine militärische Ermittlungsbehörde zuständig ist, zwar kommt es (im Gegensatz zu D.) durchaus vor, dass militärische und zivile Behörden hier doppelt ermitteln (was übrigens hoch umstritten ist), aber kein NCIS (um mal eine populäre TV-Serie aufzugreifen) fliegt durch die Gegend, um den Ladendiebstahl eines Navy-Angehörigen im fernen Indiana zu untersuchen.

In der Gerichtsbarkeit kommt es hier auch durchaus zu (auch hoch umstrittenen) Doppel-Verfahren, hauptsächlich aber weil zu der normalen Verurteilung ggf. noch disziplinare Maßnahmen folgen, bzw. Ehrenstrafen.

Das ist in D. aber ähnlich.

Oder anders gesagt (weil beispielnah):

Verstößt ein Corporal des USMC in Indiana gegen irgendeine CC-Vorschrift (und trägt dabei seine Uniform), wird sich die lokale Gerichtsbarkeit damit befassen, ob ihn hinterher noch eine Disziplinar- oder Ehrenstrafe erwartet, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ggf. gibt die lokale Behörde den Fall auch an das JAG ab. Aber zuständig ist erstmal sie und die Ermittlungen führ der ganz normale "Bulle vor Ort"

Die Judge Advocates können also durchaus auch in allen Fällen Strafverfahren durchführen, tun es aber (in der Praxis) nur bei herausragenden Fällen komplett.

Es gibt in der US-Army etwa 1600 Judge Advocates,

Bei etwa 600K aktiven Soldaten (rund um den Erdball) und etwa nochmal so vielen Reservisten und National-Gardisten, hätten sie (sie stellen ja Richter, Sta und Verteidiger) andernfalls auch ne Menge zu tun...

Und bei einer OWI (Messer)...ja, sorry soll sich da in D. der ganze Apparat einer Parallel-Justiz drehen???

Zumal der ja auch nur (bis zur Klarstellung des BMVG) geltendes Recht zur Anwendung bringen kann.

Die "Messer-Sache" ist schlicht verschlampt worden und hat die Soldaten (und letztlich auch die Polizisten und Juristen) in eine völlig unmögliche Situation gebracht....(bis zur Klarstellung).

Über die Gesetzgebung zum Einhandmesser brauchen wir eh nicht zu diskutieren, aber da können Richter und Ermittler nichts dafür.

Wie und wo hier eine (möglicherweise) in Zuständigkeit zu bringende Militär-Gerichtsbarkeit eine Abhilfe geschaffen hätte...???

Die Ursache für das "Problem" lag ja nicht in einer fehlenden Extra-Justiz, sondern in der Schlamperei des Dienstherrn, bzw. des Gesetzgebers, der es versäumte hier im Vorfeld Klarheit zu schaffen.

Geschrieben

Also ich halte das ganze Theater um die so genannten Einhandmesser (auch wenn es im WG so geregelt ist) für völligen Schwachsinn und kann mir bis heute nicht logisch erklären, warum diese Messer als Taschenmesser verboten sind und welcher Dümmling das zum Gesetz erfunden hat, nur weil man sie mit einer Hand öffnen kann. Vor allem, ein feststehendes Messer bis 12cm Klingenlänge ist erlaubt.

Fast jedes moderne Messer ist heut zu Tage ein "Einhandmesser". Der Daumenpin ist nun mal zum öffnen da, damit man sich mit den altmodischen Messern nicht den Finger- oder Daumennagel abbrechen muß.
Und wenn der Daumenpin entfernt wurde, dann ist das kein Einhandmesser mehr, weil man es mit einer Hand nicht mehr ausklappen kann.
Es ist längst überfällig, daß diese Regelung im Waffengesetz reformiert wird.

Aber bis man hier "verkappte" Regelungen korrigiert, vergehen wohl noch 100 Jahre. :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

... warum diese Messer als Taschenmesser verboten sind und welcher Dümmling das zum Gesetz erfunden hat, ...

Verboten? Du braucht nur einen passenden Grund für das mitführen, der Bürger möge sich bitte nicht noch tiefer in die braune Masse hinein reden als die Politik ihn eh schon zuge........ hat. Ach ja, das waren dann wohl die damaligen angeblich von uns gewählten Abgeordneten des deutschen Bundestages. Und wenn ich mich recht erinnere, dann wurden die Messerchen last minute kurz vor der Abstimmung schnell noch mit rein geschoben. Damit das auch wirklich klappt. Das nennen die dann Demokratie.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Verboten? Du braucht nur einen passenden Grund für das mitführen

Das ist richtig - aber das "nur" setze ich mal in Anführungszeichen.

Die wirklich anerkannten, "sozialadäquaten" Gründe für das Mitführen sind so beschränkt, dass ein zwangloses "immer-dabei-haben" (oder neudeutsch "EDC") eben nicht mehr legal möglich ist. Damit wird der faktische Nutzwert der sog. Einhandmesser erheblich zurückgestutzt.

Geschrieben

Tja und das tolle ist doch die Geschichte mit den einhandmessern betrifft nur Waffen Besitzer. Allen anderen kann es doch herzlich egal sein wenn es vll bei ganz viel Pech eine owi gibt.

Geschrieben

Die Information, dass auch ein umgebautes Einhandmesser immer noch ein Einhandmesser wäre, kam offenbar von einem SB (!), den ein Polizeibeamter zwecks Rückversicherung angerufen hatte. Der Polizeibeamte vertrat vorher die Meinung, es wäre umbebaut okay.

Nachprüfen lässt sich das für mich allerdings nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

@ Steinpilz

Das ist ein Zweihandmesser, denn diese Öffnungsmethode erfordert Übung. Nach der aktuellen Auslegung des BKA also kein Einhandmesser.

Edit: Formulierung

Bearbeitet von FloTheBrain
Geschrieben

Verboten? Du braucht nur einen passenden Grund für das mitführen, der Bürger möge sich bitte nicht noch tiefer in die braune Masse hinein reden als die Politik ihn eh schon zuge........ hat. Ach ja, das waren dann wohl die damaligen angeblich von uns gewählten Abgeordneten des deutschen Bundestages. Und wenn ich mich recht erinnere, dann wurden die Messerchen last minute kurz vor der Abstimmung schnell noch mit rein geschoben. Damit das auch wirklich klappt. Das nennen die dann Demokratie.

Es gibt wohl keine Gründe, die das Mitführen rechtfertigen. Habe selbst schon beobachtet, daß bei Personenkontrollen Einhandmesser von "hochmotivierten" Polizisten eingezogen werden, weil es eben in einem Gesetz steht und in diesem Falle der gesunde Menschenverstand abgeschaltet wird.

Und das Problem mit den Abgeordneten und der Abstimmungspraxis (z.B. Fraktionszwang, Abstimmen ohne selbst nachzudenken oder ohne die Entwürfe selbst gelesen zu haben) sollte bekannt sein.

Und was die Demokratie in .de betrifft, "oh Gott", muß mich wieder bremsen und schweige lieber...

Geschrieben

Es gibt wohl keine Gründe, die das Mitführen rechtfertigen.

Alles außer SV taugt grundsätzlich. Und ja ich habe von diesem Stuttgarter Urteil gehört wo man unbedingt jemand eine auswischen wollte. Im Freistaat Bayern gab es dazu auch mal was amtliches, also keine SV, der Rest denkbar (bin aber zu faul zum suchen). Und übereifrige Streifenhörnchen gibt es in unzähligen anderen Bereichen auch, z. B. Straßenverkehr. Kuschen oder "es gibt noch Richter in Berlin".

Geschrieben

Das mittlerweile fast alle Messer einhandmesserist ja bekannt. Und klar kann man feststehende. Messer bis 12 cm führen. Aber wer kann das schon unter der Woche im job. Also mein chef würde definitiv komisch gucken. Oder am besten powerpoint präsi bei den Kunden mit Messer am Gürtel.. ...

Geschrieben

Die Information, dass auch ein umgebautes Einhandmesser immer noch ein Einhandmesser wäre, kam offenbar von einem SB (!), den ein Polizeibeamter zwecks Rückversicherung angerufen hatte. Der Polizeibeamte vertrat vorher die Meinung, es wäre umbebaut okay.

Kann ich tatsächlich so nachvollziehen, denn es gibt auch bei PVB hohe Unsicherheiten und eben verschiedene Ansichten, wie eben auch hier.

Wenn ich als PVB vor Ort feststelle, dass das für mich kein Einhandmesser ist, ist das meine Ansicht.

Falls ich mich geirrt habe?

Na und?

Eine Strafvereitelung im Amt begehe ich damit nicht, denn es bleibt eine Owi, anders wenn es um ein Einhandmesser oder eben um einen verbotenen Gegenstand, wie eben Spring- oder Fallmesser geht.

Telefonische Rückversicherung ist eigentlich Mist, es sei denn man ruft jemanden an der tatsächlich Ahnung hat!

Geschrieben

@ FloTheBrain

Ich hab ein ähnliches Messer hier und habs grad mal versucht.

Klappt ohne Probleme und ohne Übung und zwar beide Varianten aus den Videos.

Es muss nur die Klingenachse locker genug sein.

Bei meinem Messer ist sie halt ausgeleiert :-)

Ist mein Zweihandmesser jetzt durch Verschleiß zu einem Einhandmesser mutiert?

Geschrieben

Und mutiert umgekehrt ein "Einhandmesser" mit extrem schwergängig(gemacht)er Klinge zu einem Zweihandmesser?

Machen wir's an der tatsächlichen Funktion fest, oder an der Konstruktion/konstruktiven "Bestimmtheit"?

Fragen über Fragen zu einer reichlich dämlichen Regelung.

Geschrieben

Der § 42a WaffG wurde in Berlin auf den Weg gebracht

Ja, es ist bekannt, dass das auf Initiative des Landes Berlin (noch unterstützt durch HH) ins Gesetz kam; und zwar noch in letzter Minute.

Diese Pseudo-Regelung, die "die Klientel" wohl kaum interessiert, aber Otto Normalmesserbesitzer kriminalisiert, hätte man sich sparen sollen.

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