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Sind Waffen Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?


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Geschrieben

Als Abschlussarbeit eine Waffe konstruieren, das wäre jetzt nicht nein erster Gedanke gewesen. Weit mussten unsere Abschlussarbeit nämlich auch bauen... Forschung und Lehre dürfen viel, aber zu Lehrzwecken eine Waffe bauen, das geht ganz sicher nicht gut.

Warum eigentlich nicht? Vom rechtlichen her sollte das doch, jedenfalls im Rahmen eines staatlich anerkannten Studiums, eigentlich unter §18 AffG fallen, oder nicht? Forschung und Lehre sind schließlich frei. Und vom praktischen her: Bei den Amis ist die einzige rechtliche Voraussetzung (wenn kein besonders Verbot wegen Vorstrafe o.Ä. vorliegt) zur privaten Herstellung, daß man eine Seriennummer draufmacht. Damit gibt's auch keine Probleme. Gefahren gibt's dabei, klar, aber auch keine größeren als z.B. bei gewissen Dissertationen in experimenteller Chemie.

Geschrieben

Sicherheit heißt in dem Zusammenhang nicht nur sicher für den Benutzer sondern frei von jeglichen Gefahrenquellen.

Warum sollte das nicht gut gehen? Irgendwo muss man seine Erfahrungen doch sammeln.

Um korekt zu bleiben, bestehe ich auf das konstruieren. Bauen darf ich das Gerät nicht. Damit wird ein entsprechend rechtlich und technisch ausgestattetes Unternehmen beauftragt.

Genau so ist es.

Wenn Du das extern bei einem Büchsenmacher bauen lässt, ist ja gut. Darfst Du sie dann auch erwerben, oder wie läuft das ab?

Geschrieben

Die MRL schreibt nicht vor, dass jede Gefahr verhindert werden muss. Eine Waffe müsste also nicht eingezäunt werden, wie es @saepelaudat vorschreibt.

Die MRL sagt das man eine Gefährdungsanalyse, Gefährdungsbeurteilung und eine Risikoanalyse durchführt.

Also wie groß ist die Gefährdung und wie groß ist das Risiko dazu.

Danach wägt man ab ob man Schutzmaßnahmen treffen muss oder ob eine simple Unterweisung reicht.

Beispiel Bohrmaschine: die is ja auch nicht abgesichert dass sie nur in Material bohrt. Kannst auch n Menschen anbohren (Beine sind da sehr beliebt). Das Risiko kann man nicht mit normalen Mitteln ausschließen und es reicht eine Unterweisung im Handbuch.

Schusswaffen wurden in meinem CE-Lehrgang auch angeschnitten.

Schusswaffen unter 0,5J fallen nicht mehr unters WaffG aber unter die Spielzeug-RL und brauchen damit ein CE-Kennzeichen. Das CE-Kennzeichen ist dann auch die Herstellergarantie, dass sie maximal 0,5J hat.

Geschrieben

Genau, Spielzeug. Echte Waffen erhalten aber kein CE Kennzeichen, und die Maschinenrichtlinie gilt eben nicht.

Motorgetriebene Werkzeuge sind Maschinen, und dürfen zB nicht ohne CE Kennzeichen verkauft werden. Zum CE gehört in Deutschland aber auch eine deutsche Betriebsanleitung, die ist zwingend vorgeschrieben. Meine Waffen haben ausnahmslos kein CE Kennzeichen, und nur zu zweien habe ich ein Handbuch mit bekommen. Keine davon in deutsch. Ich denke nicht, dass eine so stark überwachte Branche so lange systematisch gegen grundlegende Regeln verstoßen könnte ohne dass das auffällt.

Schusswaffen wurden in meinem CE-Lehrgang auch angeschnitten.

Bei mir auch. Unter "nicht anzuwenden auf... "

Geschrieben

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt,
ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
[...]

(4) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder
weitergehende Vorschriften vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für die Vorschriften in Abschnitt 9 dieses Gesetzes.

Die andere Rechtsvorschrift, die für Waffen das regelt, was in § 1 Absatz 1 beschrieben ist, heißt "Gesetz über die Prüfung und Zulassung
von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)"

Ende des Themas.

Geschrieben

Klingt interessant. Kannst du uns ein paar Eckdaten nennen ohne Konstruktionsgeheimnisse preiszugeben? Ich bin bestimmt nicht der einzige mit Platz auf einer Gelben.

Während der Entwicklung möchte ich nicht auf die Details eingehen. Wenn das gute Stücke serienreif ist, werde ich es hier gerne vorstellen. Da das Gerät bestenfalls in Kleinserie gefertigt wird, wird der Preis aber entsprechend hoch.

Geschrieben

So ganz dumm ist der Verweis auf die Maschinenrichtlinie nicht. Zumindest die dort vorgeschriebene Systematik mit Hazard Analysis und Risk Assessment macht für jede Konstruktion Sinn. Für die FMEA empfehle ich MIL-STD 1629 A zugrunde zu legen - diese Norm macht wesentlich mehr Sinn als einiges neumodische Zeug, dass verspricht mit einigen Klicks in einer Software Risiken beherrschen zu können.

Eine CE-Konformität von Waffen ist zwar nicht vorgesehen, aber juristisch möglich. Man muss dieselben Winkelzüge anwenden, die auch bei anderen technischen Produkten angewandt werden, für die es keine europäischen Richtlinien gibt. Der Markt verlangt aber, dass da CE-Kennzeichen darauf stehen - dan kommt halt eins darauf. So funktioniert es: Man prüft z.B. die Einhaltung der EMV/ elektromagnetische Verträglichkeit. Hat das Produkt bestanden, kann man bezüglich dieser EU-Richtlinie eine Konformitätsbewertung erstellen und danach die Konformitätserklärung. Bei Smart Guns ist das sogar notwendig.

Geschrieben (bearbeitet)

Es dürfen aber nur Normen zugrunde gelegt werden, die im europäischen Amtsblatt benannt wurden und das sind ausschließlich EN-Normen.

Legst Du keine Norm zugrunde musst Du eigene Untersuchungen durchführen.

Interessant ist immer wenn man CE-Kennzeichen auf unvollständigen Maschinen findet.

Bearbeitet von Qnkel
Geschrieben

Interessant ist immer wenn man CE-Kennzeichen auf unvollständigen Maschinen findet.

Nicht nur da... es gibt viele Fälle, in denen muß das Produkt ein CE-Kennzeichen tragen. In allen anderen Fällen darf es das nicht. Jetzt erkläre mal dem Kunden, warum er da jetzt kein CE-Zeichen drauf findet... wir würden unsere unvöllständigen Maschinen absichtlich unsicher machen, und er will da jetzt sofort ein CE-Bapperl drauf, einself! :gaga:

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