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Geschrieben

Das würd ich mir nicht bieten lassen, das Personenbezogene Daten an Fremde weitergegeben werden. Da würd ich ein Riesenfass aufmachen. Waffen sind doch gefährlich, da darf doch keiner ohne Erlaubnisberechtigung von wissen !

Geschrieben

Det Bereichsbeamte ist der auf der Wache der in deinem Kiez lebt und dort Streife geht und sich mit den Bürgern unterhält.

Kann sein, dass das irgendwo so ist.

Ich lebe weder in einem "Kiez", noch wird in meinem Wohnumfeld Streife gegangen...

Und ich (trotz positivem Verhältnis zum Pol.vollzugsdienst) würde es mir verbitten, dass - wie wohl im Beispielfall geschehen - meine Nachbarn über meine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Das ist freilich theoretisch, denn hier sind solche Praktiken nicht bekannt.

Geschrieben

Das ist ja kaum zu fassen. Damit sich auch ja schnell in der gesamten Nachbarschaft rumspricht, dass da einer Waffen im Haus hat. Dient natürlich alles der Sicherheit :rolleyes:

Ferner ist das Prozedere, wie schon einige andeuteten, ohnehin aufgrund mangelnder Qualifikation äußerst fraglich.

Da hab ich vielleicht mal an einem netten Abend mit Freunden beim gemeinsamen Fussballgucken einige Bierchen gezischt, gepokert oder Billiard gespielt ... wasauchimmer... und am nächsten Morgen, wie es der Zufall so will, steht dann einer der Kontrolleure da und unterstellt mir, dass ich die Kiste alleine geleert habe und ein Alkoholproblem habe oder wie?

Und was ist, wenn der Dorfscherrif auf einen trifft, bei dem die Wohnung so blitzeblank ist wie bei Monk? Ein fabelhafter Ehrenbürger mit Vorbildcharakter? Monk hat eine gestörte Zwangsneurose. So viel dazu ugly.gif

Genau das ist einem Jäger passiert in NRW und der gute Mann hatte dann richtigen Ärger wegen seiner Zuverlässigkeit !Und darauf läuft es doch auch hinaus!Reine Schikane aber in NRW ist alles möglich!

Geschrieben

Ob für den Jugendjagdscheininhaber der § 13 Absatz 6 gilt oder ob für ihn nur § 13 Absatz 7 als lex specialis Gültigkeit hat, ist umstritten. Das Gesetz an dieser Stelle - wie an anderen auch - sehr schlecht gemacht.

Stimmt, hab das gerade mal in der Kommentierung nachgelesen. Die Tendenz geht demnach eher dazu, dass für den Jugend-Jagdscheininhaber nicht die Regeln des Absatz 6 gelten.

Geschrieben

Genau das ist einem Jäger passiert in NRW und der gute Mann hatte dann richtigen Ärger wegen seiner Zuverlässigkeit !Und darauf läuft es doch auch hinaus!Reine Schikane aber in NRW ist alles möglich!

Das hat mMn ursächlich damit zusammen, dass der Vollzug des WaffG in NRW bei den Polizeibehörden (und nicht bei der Stadt-/Kreisverwaltung) liegt

Geschrieben

.....dass der Vollzug des WaffG in NRW bei den Polizeibehörden (und nicht bei der Stadt-/Kreisverwaltung) liegt

Ich habe mit "Uniformträgern" eigentlich keine Probleme.

Aber es entsteht durchaus der Eindruck, dass verwaltungsrechtliche Themen wie das Waffenrecht - Ausnahmen bestätigen die Regel - in den meisten Fällen bei Verwaltungsbehörden wie eben der Waffenbehörde (Stadt-/Kreisverwaltungen) besser aufgehoben sind...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Den Besuch des Bereichsbeamten gab es schon vor 30 Jahren.

Der Auftrag ist zu schauen ob du in geordneten Verhältnissen lebst oder in einer Müllhalde wohnst.

Gleichzeitig stellt er fest ob du körperlich in Ordnung bist oder ein Bein oder zwei Arme verloren hast.

Er unterhält sich mit dir ob du geistig auf der Höhe bist odr gaga.

Also alles nichts neues, auf jeden Fall in NRW nicht.

Det Bereichsbeamte ist der auf der Wache der in deinem Kiez lebt und dort Streife geht und sich mit den Bürgern unterhält.

Ähnlich wie der ABV früher, aber der wohnte noch im Kiez und war fast "bürgernah" und kannte seine "Pappenheimer", aber mehr will ich auch eigentlich nicht dazu sagen.

Heute sind diese Art der Auskunftsersuchen schon schwieriger auszuführen.

Würde mir wünschen dass das auch regelmäßig bei PVB durchgeführt würde.

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