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IGNORED

Bei scharfen Schußwaffen verstehen wir keinen Spaß...


bumm

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Was mich im vorliegenden Fall ... besonders wundert, ist die dazu behauptete Gefährdungslage (also über ein evtl. Posessivdelikt hinaus Hinweise "dass eine Gefahr...ausgeht").

Dazu wurde bereits vor geraumer Zeit in einem OLG-Urteil quasi mit Präzedenzwirkung (allgemeine Rechtsprechung) festgestellt, "... dass von privatem Waffenbesitz grundsätzlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht."

Man hat damit u.a. die Duldungs- und Mitwirkungspflicht des legalen Waffenbesitzers bei den "anlasslosen Kontrollen" gem. § 36 (3) WaffG sowie die damit verbundene Erhebung von Zwangsgebühren begründet, da diese Kontrollen ja durch den legalen Waffenbesitzer "verursacht" werden.

CM

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Wie schon heute morgen geschrieben, hatte im vorliegenden Fall der Polizeisprecher zur Begründung der Aktion wörtlich gesagt:

"Wir hatten Hinweise darauf, dass sich von der Waffe eine Gefahr ergibt".

Es wird demnach (offensichtlich) behauptet, dass Hinweise vorgelegen hätten, die eine - über eine allgemeine, abstrakte Gefahr hinausgehende - Gefährdungslage ergeben hätten. Eigentlich würde auch nur diese das gewählte "rollkommando"-mäßige Vorgehen rechtfertigen.

Spannend, was das in dem Fall wohl gewesen sein soll...

Bearbeitet von karlyman
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...

Es wird demnach (offensichtlich) behauptet, dass Hinweise vorgelegen hätten, die eine - über eine allgemeine, abstrakte Gefahr hinausgehende - Gefährdungslage ergeben hätten. Eigentlich würde auch nur diese das gewählte "rollkommando"-mäßige Vorgehen rechtfertigen.

Spannend, was das in dem Fall wohl gewesen sein soll...

Und deshalb hofft man darauf, daß der Rentner eben keinen Anwalt hat, der darin herumstochert und die Akten einsehen will ...

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