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IGNORED

Zentrales Informationssystem NWR


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Dies sind Zitate aus dem Zentralen Informationssystem Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister.

Ja. Denn das NWR muss mit der unpräzisen bzw. falschen Formulierung im derzeitigen Waffengesetz leben und diese umsetzen und ist nicht berechtigt, diesbezüglich umzuinterpretieren oder Weisungen zu geben. Das erklärt auch deren Ausführungen und widerspricht nicht den diversen Feststellungen in den diversen Threads zum Thema.

Die Innenministerien, die mit der Umsetzung des Waffengesetzes in ihrem Zuständigkeitsbereich betraut sind, dürfen den nach Landesrecht zuständigen Behörden hingegen Weisungen erteilen. Ob die alle und immer rechtlich haltbar sind bzw. wieviel Zweck es hat, dagegen Don Quichotte zu spielen, ist dann ein individuelles Thema.

Insofern mag es natürlich sein, dass die FL sich entspannt auf ihre textlich richtigen aber nicht dem gesetzgeberischen Willen entsprechenden Ausführungen zurückzieht. Würde ich in dieser Situation vermutlich nicht anders machen, bevor ich mich dabei aufreiben lasse. Die Aussage deckt den Umgang mit dem derzeitigen Gesetzeswortlaut genauso ab wie die Möglichkeit, dass damit anders umgegangen werden kann - insofern ist das durchaus geschickt formuliert.

Wie oben beschrieben sind eben das Bundesinnenministerium, die Innenministerien der Länder und als deren verlängerter Arm die durch sie mit der Durchführung des Waffenrechts beauftragten Stellen (in NRW sind das eben die Kreispolizeibehörden bzw. das LKA) die, die Weisungen erlassen können und dann durchsetzen müssen/können/wollen.

Hallo German

genau so eine Anfrage über dieses Thema versteht die Fachliche Leitstelle nicht. Sie sind der Meinung, sie haben sich abschließend über das Thema positioniert und das WaffG (§14 Abs.4) sagt eindeutig aus, dass Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK bezogen und eingetragen werden können. Schiiter hat den entsprechenden Passus oben eingesetzt.

Eigentlich ist lediglich das BMI und die LKAs der Meinung, dass das Waffengesetz etwas anderes meint, als es aussagt.

Steven

Damit erklärt sich auch die von Dir in diesem Beitrag nochmal festgestellte Sachlage und stellt keinen Widerspruch dar.

Denn diesen Teil hat schiiter in seinem Passus wohl vergessen hervorzuheben:

Regelungen, die den Erwerb von gezogenen Repetierflinten explizit ausschließen sind weder im WaffG, der AWaffV, noch in der WaffVwV zu finden. Ggf. sind Weisungen auf Landesebene erlassen worden, fragen Sie hierzu bitte bei Ihrem Waffenrechtsreferenten nach.

Warum das wohl da steht? Doch wohl nicht, weil es diese Möglichkeit eben doch gibt? Was den Status Quo in NRW erklärt, genauso wie den Umstand, dass es andernorts wohl immer noch geht. Das zeigt aber auch noch einmal, dass das Waffenrecht aus mehr als dem Waffengesetz besteht - ein Umstand, der ja in der Diskussion zu diesem Thema bereits mehrfach vehement bestritten wurde.

Was wie gesagt beides kein Widerspruch zu der nach wie vor (von "meiner" Seite der Diskussion getroffenen) richtigen Feststellung ist, dass die jetztige Formulierung im Gesetz fachlich falsch ist, so nie gewollt war (und damit auch nicht die Eintragbarkeit auf Gelb) und dass dies mittelfristig geändert werden wird mit derzeit noch offenem Ausgang für den Altbesitz.

Und dessen sollte sich jeder Interessent und Besitzer bewusst sein. Mir persönlich geht's zumindest um nichts anderes.

Dass jeder machen und lassen kann, was er will, habe ich jetzt glaube ich bereits mehrfach gesagt.

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)

Immer die gleiche Leier: angeblicher Gesetzgeberischer Wille, was hinreichend widerlegt ist und natürlich die Auslegung eines natürlich falschen Gesetzestextes, den der Gesetzgeber so formuliert hat aber nach Forenwillen sooo ja gar nicht gemeint hat.

Er hat es so gemeint. Er hat es so formuliert. So ist es anzuwenden.

Möchte der Gesetzgeber etwas anderes, muss er das Gesetz ändern. So einfach ist es. Er ändert es aber nicht, denn er will es immer noch so. Egal was in einem Forum gemeint ist.
DIe Eintragungen werden nach den Weisungen vorgenommen. Diese ist belegt. Alles andere ist albern und vor allem nutzlos. Es wird dennoch nach Weisung gehandelt.

Die Länder haben das Recht eigene Weisungen zu erlassen. Diese haben sich Gesetz zu orientieren. Bei abweichender Meinung kann dagegen geklagt werden.

Der BGH ist mit Zitaten und AZ hier hinterlegt. Darin steht ausreichend zum Willen und zum formulierten Gesetz. Das Gesetz ist der zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers. Dies ist hier klar und deutlich geschehen.

Die weiteren Fehleinschätzungen zu LKA Ermächtigungen mag ich gar nicht mehr thematisieren. Das WaffR mehr als WaffG ist, ist jedem hier klar. Es liegt aber erneut eine Fehlinterpretation vor. Ein LKA hat das Gesetz umzusetzen. Es darf es nicht deuten. In einem bestimmten Umfang ist dazu lediglich eine fachliche Einschätzung eines Aspektes Zuständigkeit.

....Notiz für mich selbst:

Klick nie wieder bei Beiträgen in "ignore" auf trotzdem anzeigen...

Wieviel "schlauer" ist denn ein Forumsuser als die Juristen der FL und das BGH? Qualifikationshöhe dürfte doch wohl Sachkunde bestanden (gut/schlecht?) und das noch vor zig Jahren.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

DIe Eintragungen werden nach den Weisungen vorgenommen. Diese ist belegt. Alles andere ist albern und vor allem nutzlos.

Richtig, und gegen diese Weisung geht steven ja jetzt grade mittels Petitionsausschuss vor.

Die entspricht aber für NRW genau dem Gegengesetzten von dem, was Du hier immer wieder poklamierst.

....Notiz für mich selbst:

Klick nie wieder bei Beiträgen in "ignore" auf trotzdem anzeigen...

Ja, schade.

Ich hatte auch gehofft, dass Du Deine Scheuklappen aufbehälst. Dann hätte ich mir diesen Beitrag hier auch sparen können.

Aber vielleicht haben wir ja im Folgenden wieder Glück.

Wieviel "schlauer" ist denn ein Forumsuser als die Juristen der FL und das BGH? Qualifikationshöhe dürfte doch wohl Sachkunde bestanden (gut/schlecht?) und das noch vor zig Jahren.

Tja, das ist die Frage, gelle?

Zumindest kannst Du das mit unter die vielen Fehlannahmen verbuchen, die Du hier sonst noch so fabrizierst. ;)

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)

ich warte übrigens immer noch auf die marodierenden Einbrecherbanden, die hier bei Einführung des NWR prophezeit wurden.

Ich geb dir mal aktuelles Futter. Ich hatte eigentlich auch oft genug das Missbrauchsrisiko belegt.

Eine große Versuchung ist offenbar auch, die unterschiedlichen Datenbanken der Behörde für die eigenen Zwecke zu gebrauchen – und sei es nur, um die Telefonnummer einer schönen Autofahrerin zu ermitteln: "Eine höhere Fallzahl ist – nach der Körperverletzung im Amt – beim Verrat von Dienst- oder Privatgeheimnissen festzustellen – was mich wundert. Jedem Polizisten müsste bekannt sein, wohin Abfragen dienstlicher Dateien für private Zwecke führen können." Die Erfahrung, dass Beamten in besonderen Sachbereichen wie dem Drogen- oder Rotlicht-Milieu besonders anfällig wären für illegale Handlungen, hat Burghardt* nicht. Das gehe quer durch alle Sachgebiete.

*Erster Kriminalhauptkommissar Peter Burghardt leitet dieses Sachgebiet 131 Interne Ermittlungen.

Quelle: http://www.welt.de/regionales/bayern/article137190500/Wenn-Polizisten-selbst-zu-Taetern-werden.html

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Sich muss ich und will ich nicht überzeugen. Du bist verbohrt und vernagelt. Du kannst nach so langer Zeit des herumstrampelst gar nicht mehr anders.

Ansonsten ist dein waffenrechtliche Qualität insgesamt recht mau.

Das hast du hier erneut zur Schau gestellt. Ich gehe recht in der Annahme, das keine wafferechtliche Qualifikation über das Hobby hinaus vorliegt?

Es ist schlimm mit den Beamtem im mittleren Segment. Ihr sollt einfach die Anweisungen durchführen und in die Maxhine klappern. Zu mehr seit ihr nicht eingestellt worden, weil es eben auch zu mehr nicht reicht. Arbeitsdrohnen.

Ziemlich daneben und wenns hier den Button "Gefällt mir gar nicht" gäbe, würde ich ihn zu diesem Posting 100 mal setzen !

Die "Beamten im Mittleren Segment" sind in der Praxis und damit teilweise auch den höchstrangisten Juristen am fernen grünen Tisch in so mancher Hinsicht überlegen und sollten viel mehr in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden werden. In meinem früheren Berufsleben habe ich nicht selten mitbekommen, wie sich die hohen und ganz hohen Herrschaften schneller als ihnen lieb war in furchtbare Widersprüchen oder seltsame Ideen und Vorschläge verstrickt haben, die nur schwer wieder aufzulösen waren. Hätten sie vorher mal bei der Basis nachgefragt, wäre es nicht passiert.

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