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IGNORED

Wechseltrommeln


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Geschrieben

Hallo,

mir ist etwas noch nicht klar:

Es heist doch, bei einer Wechseltrommel darf der Gasdruck nicht höher sein.

Gilt das generell, also nicht höher, als bei der Ausgangswaffe; oder nur bei Kalibergleichheit ?

Beispiele:

Freedom Arms, oder Janz mit Wechselsystem, Waffe in 45 LC (oder 45 ACP) erworben, Wechseltrommel 454 Casull dann

(obwohl Waffe dafür ausgelegt) rechtlich nicht mehr möglich. So verstehe ich das Gesetz.

Was ist aber mit kaliberkleineren Wechseltrommeln mit höherem Gasdruck (44-, oder 357 Mag) mit Laufwechsel,

(nur Janz oder Dan Wesson).

Möchte mich nur vergewissern, vielen Dank.

Geschrieben (bearbeitet)

lesen bildet... versuchs doch einfach mal mit den Anhängen zum WaffG .. solangsam solltest Du das wissen!

apropos... hattest Du die Frage nicht schon mal gestellt?... so gefühlte 5 Accounts und 2 Jahre früher?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

alzi, du erinnerst mich an die Amsel in meinem Garten. Die stürzt sich auch wutentbrannt auf jede neue Meise am Futterhaus.

Geschrieben (bearbeitet)

Hobbypsychologiker?

apropos..... ich hab auch ne Amsel im Garten, die redet mit mir.... die Meisen und das Futterhaus sind ihr egal...

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Danke.

Da noch nicht damit zu tun gehabt, immer noch "Rest-Unklarheit".

WT kalibergleich, oder kaliberkleiner ist klar.

Nochmal Beispiel:

"für die Waffe bestimmte Munition" wäre mal angenommen 45 LC, Grundwaffe wurde also so erworben + eingetragen.

Verstehe die Formulierung dann so, das Besitzer von Revolvern mit Kaliber-Wechseloptionen im Kal. 45 LC KEINE WT in irgendeinem kleinerkalibrigem (Zentralfeuer-) MAGNUMKALIBER erwerben können ?

Bitte um kurze Bestätigung.

Bearbeitet von 10mmMag
Geschrieben (bearbeitet)

sagt wer?

ja!

weil: dort steht nirgends was von "magnum".....

... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion!

in der Praxis gehts idR um kalibergleiche WT für Patronen mit geringerem Gebrauchsgasdruck.

hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei.

die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

dort steht nirgends was von "magnum".....

... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion!

hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei.

die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.

Nö, steht so nicht da, ist aber in meinen Worten meine Schlußfolgerung aus dem Gesetzestext.

Das ich von Wechselsystem-Revolvern wie Dan Wesson & Janz spreche, ist klar ?

Beim FA mit festem Lauf, wo nur kalibergleiche Trommeln gewechselt werden können, KANN immer von "Standart" zu Magnum gewechselt werden, da die Waffe für das starke Kal ausgelegt ist.

Nur nicht per Gesetz, falls Jemand nach dem Kauf der 45 LC-Waffe später doch nochmal "mehr" will.

Das man eine (wie umfangreich auch immer) wechselfähige Waffe immer im größten (im Revolverfall auch stärksten) Kal kauft, versteht sich von selbst, so will es das Gesetz...

Oder man gibt sich mit dem halben Husten zufrieden und schweigt für immer !

Gilt für Leute, die den DE NICHT in 50 AE, eine "Multical-" Pistole NICHT in 45 ACP, oder wie hier in meinem Beispiel den FA NICHT in 454 kaufen (oder 500 WE, müßte WT 50 AE und theoretisch 50 GI gehen).

Geschrieben

Doch, auch nach Gesetz. Wenn die Waffe für .454 bestimmt ist, kann man ne WT für .454 einbauen.

Nur weil man sie mit einer .45LC-Trommel gekauft hat, wird sie ja nicht für .454 ungeeignet, wenn weder Lauf noch Griffstück anders sind.

Ist der Lauf anders, muss man halt erst den Wechsellauf kaufen und als Ergänzung zu diesem Lauf (nicht zu der Grundwaffe) kauft man dann die Trommel.

Als Beispiel der DE: die kannste ja in .44 Magnum kaufen und könntest dir dann nen Wechsellauf für die deutlich stärkere .440CorBon holen (is ja nur ne .44 mit Bauch). Hauptsache kalibergleich/kleiner und der Hersteller gibt die Waffe für die Mun frei (Gebrauchsgasdruck).

Geschrieben

da überlagern sich wieder 2 Dinge, einmal der erlaubnisfreie Erwerb und die technische Seite ( Gasdruck).

zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG.

bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).

Geschrieben

Doch, auch nach Gesetz. Wenn die Waffe für .454 bestimmt ist, kann man ne WT für .454 einbauen.

Nur weil man sie mit einer .45LC-Trommel gekauft hat, wird sie ja nicht für .454 ungeeignet, wenn weder Lauf noch Griffstück anders sind.

Ist der Lauf anders, muss man halt erst den Wechsellauf kaufen und als Ergänzung zu diesem Lauf (nicht zu der Grundwaffe) kauft man dann die Trommel.

Als Beispiel der DE: die kannste ja in .44 Magnum kaufen und könntest dir dann nen Wechsellauf für die deutlich stärkere .440CorBon holen (is ja nur ne .44 mit Bauch). Hauptsache kalibergleich/kleiner und der Hersteller gibt die Waffe für die Mun frei (Gebrauchsgasdruck).

Darf man nach meiner Lesart eben NICHT ! (Sicherheits-) technisch selbstverständlich ja; rechtlich nein.

Ob ich nun zum Janz-Wechselkalibersystem, welches auf dem 454 C-Rahmen aufbaut, nun zuerst WT, oder Lauf für

44 Mag kaufe, dürfte puppe sein; es steht (nach meinem Kenntnisstand) immer nur ... zu lf. Nr.... in der WBK, nie

WT (oder Verschluß) zu WL....

Beim DE ists klar, Duke könnte ja sonst keine 440 Corbon-WL als WL zum DE 44 Mag verkaufen.

Der DE wurde ja mal in dem Powerkaliber gefertigt, ist also dafür ausgelegt (bei weiter eingezogenen 50 AE- Wildcats,

z. B. 357, weis ich nicht, wie hoch der Gasdruck gehen kann, wurde aber gemacht).

zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG.

bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).

Würde technisch bei einschüssiger (z. B. Thompson Center) Pistole gehen; wobei in einem anderen Thema über TCs

behauptet wurde, man könne sogar beliebige, also auch kaliberGRÖßERE WL dafür erwerben...

Hielt mich bislang an die "Kleiner-Gleich-Regel", mir ist auch auf gelber WBK betreffend nichts Anderes bekannt.

Geschrieben

Rechtlich lese ich da "für die Waffe bestimmte Munition".

Wenn die Waffe für .454 bestimmt ist, lediglich eine .45er Trommel drin ist, kann man problemlos eine .454er Trommel erwerben.

Notfalls den SB fragen. Steht auf dem Lauf ".454 Casull" oder kannst Du vom Hersteller anhand der Seriennummer eine Bestätigung besorgen, dass die Waffe für .454 bestimmt ist, dann ist doch alles im Butter.

Geschrieben

...

Würde technisch bei einschüssiger (z. B. Thompson Center) Pistole gehen; wobei in einem anderen Thema über TCs

behauptet wurde, man könne sogar beliebige, also auch kaliberGRÖßERE WL dafür erwerben...

Hielt mich bislang an die "Kleiner-Gleich-Regel", mir ist auch auf gelber WBK betreffend nichts Anderes bekannt.

bei der Gelben ist das (Kaliber größer) lediglich hinsichtlich 2/6 relevant. .....bissl anderes Thema.....

Geschrieben

Rechtlich lese ich da "für die Waffe bestimmte Munition".

Wenn die Waffe für .454 bestimmt ist, lediglich eine .45er Trommel drin ist, kann man problemlos eine .454er Trommel erwerben.

Notfalls den SB fragen. Steht auf dem Lauf ".454 Casull" oder kannst Du vom Hersteller anhand der Seriennummer eine Bestätigung besorgen, dass die Waffe für .454 bestimmt ist, dann ist doch alles im Butter.

Mmm... Wenn man das SO liest, konntest Du recht haben.

Wär auch mal interessant, wie ein Freedom Arms, der wirklich nur in 45 LC gekauft wurde, beschriftet ist; würde auch für die Beschriftung des Janz- 454- Wechselrahmens (oder Dan Wesson-Rahmen) gelten.

bei der Gelben ist das (Kaliber größer) lediglich hinsichtlich 2/6 relevant. .....bissl anderes Thema.....

Dann würde dort für die jeweils größerkalibrigen WL immer 2/6 gelten, könnten aber dort beliebig erworben werden

(wie auch Griffstücke nach 2/6).

Das Thema lassen wir aber besser bei dem anderen Thread.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Entschuldigung, dass ich dieses Thema, das schon über 2 Jahre zurück liegt nochmal aufgreife.

Aber ich habe erst jetzt in Erwägung gezogen für meinen FA Revolver 454 Casull noch eine Wechseltrommel in 45 LC zu kaufen.

Und bin dann nach einer Suche im Netz über dieses Thema auf diesen Beitrag gestoßen.

Was ja problemlos machbar wäre, nachdem was ich hier darüber erfahren habe.

Weiß denn jemand ob ich eine Original FA Wechseltrommel in 45LC direkt in den 454 Casull Revolver einbauen kann, oder muss die neue Trommel noch durch einen BüMa einjustiert werden?

 

Geschrieben

Freedom Arms verkauft die Wechseltrommeln nur, wenn der Revolver eingeschickt wird, denn die Trommeln werden für den Revolver an- und eingepasst. 

 

Viel Spass bei der Aus- und Wiedereinfuhr!

 

Ich würde es lassen!!!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb EkelAlfred:

Freedom Arms verkauft die Wechseltrommeln nur, wenn der Revolver eingeschickt wird, denn die Trommeln werden für den Revolver an- und eingepasst. 

 

Viel Spass bei der Aus- und Wiedereinfuhr!

 

Ich würde es lassen!!!

Jo, da muss ich Dir recht geben.

Wenn das nur so machbar ist, die Waffe wieder in die USA zu schicken, um an eine Wechseltrommel zu kommen.

Der Aufwand ist mir dann doch etwas zu groß.

Dann hat es sich Ausgetrommelt.

Da kaufe ich mir ja lieber eine neue Waffe in 45 LC.

Geschrieben

Im Zweifel ist das sogar billiger.

 

Und, mal ehrlich - ich schiesse aus meinem 454 Freedom Arms Modell 83 die 45 LC ohne Probleme.

 

Woher sollten die auch kommen?

Das man das Dingens nach Bleigeschossen ordentlich putzen muss, bevor man megamagnumbrachialbrutal Magnumpatronen mit Teilmantel schiesst, ist doch logisch, oder?

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb EkelAlfred:

Im Zweifel ist das sogar billiger.

 

Und, mal ehrlich - ich schiesse aus meinem 454 Freedom Arms Modell 83 die 45 LC ohne Probleme.

 

Woher sollten die auch kommen?

Das man das Dingens nach Bleigeschossen ordentlich putzen muss, bevor man megamagnumbrachialbrutal Magnumpatronen mit Teilmantel schiesst, ist doch logisch, oder?

Jo, Daumen hoch! :good:

Aber bevor ich die 45LC aus der 454 Casull Trommel verschieße, probiere erst mal noch mir eine 45LC Ladung als Wiederlader zu erstellen, die ich aus den längeren 454 Hülsen verschießen kann.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

 

...

megamagnumbrachialbrutal Magnumpatronen ....

Vorsicht Alfred, so ein Wort liest hier noch ein grüner Gutmensch, denkt es wäre eine gängige Bezeichnung der Waffen...en und schreit gleich nach Verboten solch unsinniger Munition.

 

 

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