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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer


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Geschrieben

Seit heute liegen die Entscheidungsgründe zu dem Urteil des BVerwG vor, dass den WBK-Widerruf gegenüber einem Jäger bestätigte. Der Jäger hatte Alkohol konsumiert und hatte dann auf der Jagd in diesem Zustand einen Schuss abgegeben. Obwohl es keine Ausfallerscheinungen gab und der Schuss auch nicht daneben ging, wiederrief die Behörde die WBK wegen Unzuverlässigkeit. Die Gerichte bestätigten dies in allen drei Instanzen. Besonders weit aus dem Fenster lehnte sich das BVerwG. Es hat den Leitsatz aufgestellt, dass nur derjenige vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG mit Waffen umgeht, der sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht.

Der Grad der Alkoholisierung und die Frage, ob alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, spiele keine Rolle. Der waffenrechtliche Zuverlässigkeitsmaßstab sei ein strengerer als der straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltsmaßstab. Selbst wer einen so geringen Alkoholisierungsgrad aufweist, dass er nach dem StVG noch mit dem Kfz fahren darf, darf nicht mehr mit Waffen schießen (Rn. 26). Wer es dennoch macht, ist unzuverlässig.

BVerwG, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 C 30.13

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=221014U6C30.13.0

Meine Meinung dazu: Für die Entscheidungen der Vorinstanzen konnte man noch Verständnis aufbringen. Diese haben darauf abgestellt, dass das Verhalten des Weidmanns in der konkreten Situation gefährlich war und es mehr oder weniger Zufall war, dass nichts passiert ist. Die Entscheidung des BVerwG geht jetzt aber deutlich weiter und sagt, dass kein bestimmter Alkoholisierungsgrad vorliegen muss sondern ein Automatismus gilt, dass wer Alkohol trinkt und dann schießt - und seien es auch nur 0,3 Promille - unzuverlässig ist. Das geht m.E. entschieden zu weit. Wo man diese gegenüber den Autofahrern verschärften Anforderungen hernehmen will, ist mir schleierhaft. Ausdruck einer gesetzgeberischen Wertung ist dies jedenfalls nicht. Es gibt auch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, ab welchem Alkoholisierungsgrad man mit Waffen objektiv nicht mehr sicher umgehen kann. Wir hatten Anfang dieses Jahres schon das unsägliche Urteil, dass Waffen selbst im 0er Tresor nicht mehr geladen aufbewahrt werden dürfen. Wenn diese beiden Urteile zusammensieht, zeichnet sich die Tendenz einer Gefahrerhöhungstheorie ab: Alles, was die notwendig mit dem erlaubten Waffenbesitz verbundenen abstrakten Gefahren irgendwie abstrakt erhöhen könnte, ist ein unsachgemäßer Umgang und führt zur Unzuverlässigkeit. Wenn das so weitergeht, dann gute Nacht.

Geschrieben (bearbeitet)

Vor allem, da beide angeprangerten Urteile nur auf WO für Unverständnis sorgten. Allen anderen war klar, dass man unter Alkoholeinfluss (oder anderen berauschenden Substanzen) nicht schießt und das Waffen zu Hase nicht geladen sein dürfen. Dazu gabs auch vorher schon Urteile.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Tja da ich immer sofort nachdem ich von der Arbeit nach Hause komme eine 0.5 Flasche Bier auf ex trinke ist ein öffnen des waffenschrankes bei einer aufbewahrungskontrolle nun einfach nicht mehr möglich!

Bearbeitet von kulli
Geschrieben (bearbeitet)

Nur zur Klarstellung: Ich bin der Meinung, dass dem Jäger in dem konkreten Fall wahrscheinlich zu Recht die WBK entzogen wurde. Mir schmeckt aber die Begründung nicht, da es nun auch andere Leute treffen wird, die sich wesentlich weniger riskant verhalten haben. Das Urteil hat eine ganz erhebliche Tragweite. Im Extremfall könnte man sagen, dass man im alkoholisierten Zustand generell keinen Umgang mit Waffen haben darf, was dann zu Ergebnissen wie dem von kulli geschilderten führen könnte.

Zu klären wäre auch, ob man nach dem Schüsseltreiben die Waffe noch nach hause "transportieren", d.h. führen darf.

Bearbeitet von 2nd_Amendment
Geschrieben (bearbeitet)

Versuchst Du mal, meine Frage zu beantworten?

Der unterlegene Kläger hätte Verfassungsbeschwerde erheben können. Die Erfolgschancen sind aber gleich Null, zumal die Entscheidung ja im Ergebnis (wenn auch nicht mit der Begründung) richtig sein dürfte. Im Übrigen betont das Bundesverfassungsgericht immer wieder gerne, keine Superrevisionsinstanz zu sein.

Sinnvoller wäre es, wenn sich ein anderer Jäger findet, dem die WBK wegen geringfügigem Alkoholkonsum entzogen wurde. Dann müsste man das mit einem guten Waffenrechtler und Unterstützung der Verbände erneut durch die Instanzen bringen. So könnte der hiesigen Entscheidung ihre Allgemeingültigkeit streitig gemacht werden.

Bearbeitet von 2nd_Amendment
Geschrieben

@schiiter:

Das Gericht verneint ausdrücklich, dass der Grad der Alkoholisierung von Bedeutung ist. Das heißt, alles über 0,000 ist zu viel.

Trink mal ein Glas frischen Apfelsaft, und lasse dann seinen Blutalkohol messen. Du bist deutlich über 0,000.

Nur mal so zum nachdenken, was dieses Urteil tatsächlich bedeutet.

Geschrieben (bearbeitet)

Der unterlegene Kläger hätte Verfassungsbeschwerde erheben können. Die Erfolgschancen sind aber gleich Null, zumal die Entscheidung ja im Ergebnis (wenn auch nicht mit der Begründung) richtig sein dürfte. Im Übrigen betont das Bundesverfassungsgericht immer wieder gerne, keine Superrevisionsinstanz zu sein.

Sinnvoller wäre es, wenn sich ein anderer Jäger findet, dem die WBK wegen geringfügigem Alkoholkonsum entzogen wurde. Dann müsste man das mit einem guten Waffenrechtler und Unterstützung der Verbände erneut durch die Instanzen bringen. So könnte der hiesigen Entscheidung ihre Allgemeingültigkeit streitig gemacht werden.

Seit jeher waren es in der deutschen Geschichte Politiker, die für Massaker verantwortlich waren und nur selten dafür zu Rechenschaft gezogen wurden. Seit jeher marschiert die Justiz linientreu mit und winkt unbehelligt jedes Verbrechen ab. Der Bürger schaut tatenlos zu. Die Attentäter des 20.7. Entstammten nicht der Justiz. Wer war noch gleich Herr Freisler?? Das bverwg hätte alles notwendige gehabt, um sinnvollerweise die Promillegrenze des straßenverkehrsrechts adaptieren zu können. Es tat es nicht, obwohl im vorliegenden Fall die Konsequenzen für den Betroffenen auch gewaltig gewesen wären. Da ich Dtld. Den rücken kehrte triffts mich kaum, doch würde ich mir einen 98er irgendwo vergraben...[emoji14] es ist nicht einzusehen und irgendwie ableitbar warum die fahrt mit 0,3 Promille weniger gefährlich sein sollte als das benutzen einer Waffe mit selbigem alkoholisierungsgrad. Im Gegenteil.beides völlig abstrakt. Wenngleich ich zwischen den Zeilen für eine solche Wertung noch Raum sehe, denn vorliegend lagen ja nicht nur 0,3 Promille vor. Insgesamt trotzdem ein Fall für den fremdschämkotzsmily. Bearbeitet von Safarischorsch
Geschrieben

Tja da ich immer sofort nachdem ich von der Arbeit nach Hause komme eine 0.5 Flasche Bier auf ex trinke ist ein öffnen des waffenschrankes bei einer aufbewahrungskontrolle nun einfach nicht mehr möglich!

Neigst du zum sofortigen Schießen?

Nur zur Klarstellung: Ich bin der Meinung, dass dem Jäger in dem konkreten Fall wahrscheinlich zu Recht die WBK entzogen wurde. Mir schmeckt aber die Begründung nicht, da es nun auch andere Leute treffen wird, die sich wesentlich weniger riskant verhalten haben. Das Urteil hat eine ganz erhebliche Tragweite. Im Extremfall könnte man sagen, dass man im alkoholisierten Zustand generell keinen Umgang mit Waffen haben darf, was dann zu Ergebnissen wie dem von kulli geschilderten führen könnte.

Zu klären wäre auch, ob man nach dem Schüsseltreiben die Waffe noch nach hause "transportieren", d.h. führen darf.

Die Justiziare sehen das wenioger kritisch als du. Es geht um die konkrete Jagdausübung mit Schussabgabe, Das war das Thema des Urteils.

@schiiter:

Das Gericht verneint ausdrücklich, dass der Grad der Alkoholisierung von Bedeutung ist. Das heißt, alles über 0,000 ist zu viel.

Trink mal ein Glas frischen Apfelsaft, und lasse dann seinen Blutalkohol messen. Du bist deutlich über 0,000.

Nur mal so zum nachdenken, was dieses Urteil tatsächlich bedeutet.

Hab ich was anderes behauptet? Das Urteil bedeutet, dass man unter Einfluss berauschender Substanzen im öffentlichen Raum keinen Schuss abgibt-zu recht.

Geschrieben

Wie könnte man gegen die Deiner Meinung nach falsche Bewertung durch das höchste Verwaltungsgericht vorgehen?

Vor allem, da beide angeprangerten Urteile nur auf WO für Unverständnis sorgten. Allen anderen war klar, dass man unter Alkoholeinfluss (oder anderen berauschenden Substanzen) nicht schießt und das Waffen zu Hase nicht geladen sein dürfen. Dazu gabs auch vorher schon Urteile.

Nur zur Klarstellung: Ich bin der Meinung, dass dem Jäger in dem konkreten Fall wahrscheinlich zu Recht die WBK entzogen wurde. Mir schmeckt aber die Begründung nicht, da es nun auch andere Leute treffen wird, die sich wesentlich weniger riskant verhalten haben. Das Urteil hat eine ganz erhebliche Tragweite. Im Extremfall könnte man sagen, dass man im alkoholisierten Zustand generell keinen Umgang mit Waffen haben darf, was dann zu Ergebnissen wie dem von kulli geschilderten führen könnte.

Zu klären wäre auch, ob man nach dem Schüsseltreiben die Waffe noch nach hause "transportieren", d.h. führen darf.

Gerade jetzt wären Verbände aller Arten für Jagd und Sport gehalten aktiv zu werden.

Ich weiß es ist ein Traum.. :hi:

Geschrieben

...Nur mal so zum nachdenken, was dieses Urteil tatsächlich bedeutet.

Das ich vor der Jagd keinen Apfelsaft mehr trinke ? Danke für den Tipp :D

Geschrieben

das Waffen zu Hase nicht geladen sein dürfen.

Wo steht denn das ?

Abgesehen davon, das viel Alk und Knarren sich nicht wirklich vertragen, ist so eine Entscheidung anhand eines herbei fabulierten Möglicherweise könnte, eventuell usw, na ja... weit her geholt. Und was ist an einem besoffenen Autofahrer auf der BAB weniger gefährlich als an einem angeheiterten (denn besoffen war er ja augenscheinlich nicht) Jäger ?

Geschrieben

Und auf so einige Arzneimittel verzichten musst... Waffenrecht steht über der Gesundheit

Wenn mein Zucker im Blut zu hoch ist gehe ich nicht jagen und Alkohol im Blut ist der Weg zur Unterzuckerung.

Habe ich Alkohol im Blut gibt es für mich kein Auto fahren.

Wenn 100 km/h auf der Autobahn angesagt ist fahre ich eben maximal 100 km/h

Wo man nicht halten oder parken darf mache ich es eben nicht.

Wenn ich jagen möchte trinke ich eben kein Alkohol, Apfelsaft usw.

Wenn Drogen verboten sind esse ich eben kein Mohn- Brötchen -Beagle.

Ist das so schwer ? Ist das so unmöglich ? Nein, das ist im Interesse aller LWB.

Geschrieben (bearbeitet)

Apfelsaft und Medikamente sowie andere versteckte Alkohole werden dir kaum zur Last gelegt werden ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Zur Klarstellung : Bei manchen Kommentaren hier fragt man sich immer öfter auf welcher Seite manche Leute eigentlich stehen....

Wenn jemand so wenig Promille hat das das für einen Führerscheinentzug nicht reichen würde ,obwohl ein Kfz wohl die schlimmste Waffe ist die es eigentlich gibt und das man dann noch so ein blödsinniges Urteil gut heisst ... zu Recht WBK weg ? Herr schmeiss Hirn runter!!!

Bearbeitet von Blackhawk41
Geschrieben (bearbeitet)

Das geht m.E. entschieden zu weit. Wo man diese gegenüber den Autofahrern verschärften Anforderungen hernehmen will, ist mir schleierhaft.

Das Urteil ist aus medizinischer Sicht mal wieder absolut haarsträubend. Mit steigendem Alkoholpegel verschlechtern sich zuerst die Fähigkeiten, die zum Führen eines Kfz notwendig sind (Reaktionszeit, Aufmerksamkeit) und erst wesentlich später die für Kfz und Waffen relevanten Fähigkeiten (Impulskontrolle, Selbsteinschätzung, Feinmotorik, Grobmotorik). Der Alkoholpegel (wobei ich hier absichtlich keine Zahl angebe), ab dem Autofahren pfui wird, kann aus medizinischer Sicht nicht höher sein als der, ab dem Waffen pfui werden.

Des weiteren gilt das schon gesagte: Ein Glas Apfelsaft oder eine reife Banane oder ein Stück Brot, und schon ist man über "null". Eventuell noch unter der Genauigkeit des Messgeräts, aber die Messtechnik wird immer besser.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

Das Urteil ist aus medizinischer Sicht mal wieder absolut haarsträubend. Mit steigendem Alkoholpegel verschlechtern sich zuerst die Fähigkeiten, die zum Führen eines Kfz notwendig sind (Reaktionszeit, Aufmerksamkeit) und erst wesentlich später die für Kfz und Waffen relevanten Fähigkeiten (Impulskontrolle, Selbsteinschätzung, Feinmotorik, Grobmotorik). Der Alkoholpegel (wobei ich hier absichtlich keine Zahl angebe), ab dem Autofahren pfui wird, kann aus medizinischer Sicht nicht niedriger sein als der, ab dem Waffen pfui werden.

Des weiteren gilt das schon gesagte: Ein Glas Apfelsaft oder eine reife Banane oder ein Stück Brot, und schon ist man über "null". Eventuell noch unter der Genauigkeit des Messgeräts, aber die Messtechnik wird immer besser.

Geschrieben (bearbeitet)

Man kann ja auch wieder mal da von ausgehen das ich sag es mal so ,das dasUrteil wieder ein rein Politisches war! Denn das hätte ja sonst nicht

in die jetzige Zeit gepasst. Ich habs schon mal hier geschrieben :auf hoher See und vor Deutschen Gerichten sind die Menschen in Gottes Hand!

Und Waffenbesitzer jeder Art sowieso :lol:

Bearbeitet von Blackhawk41
Geschrieben

Apfelsaft und Medikamente sowie andere versteckte Alkohole werden dir kaum zur Last gelegt werden ;)

Null komma null ist null komma null, und nicht doch ein bisschen mehr, wenn es wo anders her kommt.

Das Messerverbot war auch für Jugendbanden auf dem Kiez gedacht, getroffen hat es aber Soldaten auf dem weg ins Wochenende.

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