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IGNORED

Studie zum Thema Waffen & Sicherheit in Österreich


rider650

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Frage doch mal, wie es den NSU-Spinnern gelungen ist, zehn Jahre vom Radar des Gewaltmonopolisten zu verschwinden ? EMA ? Steuer ? SV ? Perso ? FS ? Die waren quasi weg von der Bildfläche. Und sie hatten Waffen, viele Waffen.

Ich hab keine Ahnung, wie man sowas macht.

Geschrieben

Ich auch nicht, dafür fehlen mir die Connections, aber du siehst, es geht.

Naja, also das ist ja jetzt ne sehr extreme Art und Weise.

Etwas gemässigter wäre ja auch sehr schön. Aber wie?

Geschrieben

Dann kann ich dir auch nicht helfen. Ein bisschen aus der Spur muss man sich dann schon begeben, wenn man vom Radar verschwinden will. Konto kündigen, Kreditkarten kündigen, nur noch schwarz gegen bar arbeiten, Wohnung wechseln ohne ummelden, Auto abmelden usw. Bisschen Fantasie musst du da schon aufbringen.

Geschrieben

Was Du da beschreibst, geht nur mit einem Netzwerk an Gleichgesinnten.

Kennst Du die Selbstverwaltung?

Geschrieben

Stattdessen wird nach jedem Waffenunfall in dem 240 Milionen Volk der USA genau beschrieben wieso wir in Deutschland wehrlos aber sicherer sind und beschrieben wie unvorstellbar es doch ist sein Heim und sein Leben verteitigen zu dürfen (es könnte doch dem Täter was passieren).

Es wird aber nicht beschrieben wer sicherer ist, dass sind eben nur die Gewalttäter.

Was mich erstaunt ist, dass es die Deutschen oft auch noch glauben.

Grüße

Schorni

Geschrieben

Natürlich würden in den ersten Monaten, vielleicht auch Jahren, jede Menge unschuldiger Menschen sterben, weil natürlich nicht jeder bewaffnete Bürger in der Lage wäre, eine Gefahrensituation richtig einzuschätzen und vielleicht auch in falsch eingeschätzter Notwehr handeln würde... aber das wäre dann der Preis der Freiheit, den eine vollständig bewaffnete Gesellschaft bereit sein muß, zu zahlen.

Menschen machen halt Fehler, das ist eben einfach so.

???? Woher stammt diese Erkenntnis, dass mehr unschuldige Menschen sterben würde ????

In den USA ist die Verurteilungsquote bei Schusswaffenmissbrauch für private Besitzer gleich hoch wie die der Polizisten. D.h. private Bürger, die keine Kriminellen sind, machen ähnlich viele Fehler wie Polizisten in Gefahrensituationen oder bei "Beziehungsdramen".

Zusätzlich haben private Bürger schon eine Menge Leben (auch von Polizisten) gerettet.

Für beide meiner Aussagen kenne ich Fakten aus den USA, sogar die Studie des FBI* zeigt, dass Bürger die Angriffe auf "Soft Targets" schneller und effektiver stoppen als die Polizei. Und ich bin mir sicher, wir finden ähnliche Fakten aus der Schweiz und Tschechien.

Woher stammen die Fakten, die obige Annahme begründen?

* FBI Studie:

Bei über der Hälfte der FBI-Fälle (90 von 160) war die Schießerei beendet, bevor die Polizei eintraf. Bei 44 Fällen dauerte diese nur 5 Minuten, bei 23 Fällen sogar weniger als drei Minuten. Der Schütze machte entweder Selbstmord, flüchtete, hörte auf zu Schießen oder konnte vor Ort gestoppt werden. Warum sie Selbstmord verübten, flüchteten oder mit dem Schießen aufhörten, wird nicht beschrieben.

Die FBI-Studie kommt zu dem Schluss, dass die Schnelligkeit dieser Vorfälle es bedingen, dass nicht nur Polizei, sondern auch die Bürger besser ausgebildet und trainiert werden müssen.

Auch wenn die Polizei anwesend oder in der Lage war, innerhalb von Minuten zu reagieren, mussten Zivilisten in Sekunden Entscheidungen über Leben und Tod treffen. Daher ist es laut FBI wichtig, dass auch Zivilisten bereits im Vorfeld mögliche Eingriffe trainieren und diskutieren und sich der Risiken und Optionen bewusst werden.

http://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/10/04/same-procedure-fbi-statistik-von-den-medien-falsch-interpretiert/

Geschrieben

Katja, lies dir mal in Ruhe seine Beiträge durch. Da fällt einem nur der schöne Beatles Song "Yellow Submarine" ein. Passenderweise auf dem Album "Revolver" veröffentlicht.

Geschrieben

... wie unvorstellbar es doch ist sein Heim und sein Leben verteitigen zu dürfen (es könnte doch dem Täter was passieren).

....

Passend dazu das heutige Urteil zu Kammeras, die auch nur zum Teil Öffentlichen Raum aufnehmen...

www.spiegel.de/netzwelt/web/eugh-urteil-vorsicht-bei-videoueberwachung-vor-privatem-haus-a-1007921.html

Geschrieben

Der eigene Bereich reicht nicht. Der Bürger muss auch den öffentlichen Raum mit Kameras beobachten können. Der Staat darf das natürlich nicht.

Noch besser wäre es natürlich, wenn man hochauflösend die Nachbarstochter beobachten und aufzeichnen könnte.

Hauptsache es darf kein anderer seine Kamera auf den eigenen Bereich ausrichten. Dann wäre man ja selbst betroffen. Das darf man natürlich nur selbst!

Kann auch sein, dass man ja nix zu verbergen hätte.

Ansonsten ist die "Studie" das Papier nicht wert, auf dem sie erstellt wurde. Eine "one case shot" Umfrage hat keine Validität und lässt keine Schlussfolgerungen zu. Die Methodik ist Schrott. Weiß man sicher auch bei den Durchführenden. Ist schließlich Grundwissen.

Die Fragestellung ist ebenfalls darauf ausgerichtet das vom Auftraggeber angeforderte Ergebnis zu erbingen.

Will man auf solchen Grundlagen tatsächlich Politik machen?

Geschrieben

Passend dazu das heutige Urteil zu Kammeras, die auch nur zum Teil Öffentlichen Raum aufnehmen...

www.spiegel.de/netzwelt/web/eugh-urteil-vorsicht-bei-videoueberwachung-vor-privatem-haus-a-1007921.html

Hier ging es um (Zitat):

"Die nicht schwenkbare Kamera zeichnete auf, was am Hauseingang, im öffentlichen Straßenraum und am Eingang des gegenüberliegenden Hauses geschah."

Ein weiter Einblick in den öffentlichen Straßenraum und den Eingangsbereich des gegenüberliegenden Hauses ist natürlich über das Ziel hinausgeschossen... Aber was soll daran unzulässig sein, unmittelbar am eigenen Hauseingang aufzunehmen?

Dass im letzteren Fall häufig noch zwei, drei Quadratmeter Gehweg- oder Straßenfläche im Hintergrund "mit draufkommen", wird vorkommen und meist gar nicht anders realisierbar sein (machbare Kameramontage-/Aufstellwinkel am Grundstückszugang). Aber das kann ja kein KO-Kriterium sein.

Noch dazu, wenn wir vergleichsweise die "wachsweichen" Vorgaben bei Aufnahmen durch Fahrzeug-DashCams ansehen (Aufnahmen im öffentl. Verkehrsraum zulässig, wenn von vornherein nur Zweckbestimmung zur privaten Verwendung, und keine Weiterverbreitung...).

Geschrieben

Es wäre deutlich einfacher, den Rückhalt in der Bevölkerung für eine einfachere Bewaffnung der Bürger zu finden, wenn mehr Bedrohungsszenarien dargestellt würden. Wenn Angst regiert, wird auch vermehrt nach Schußwaffen zum Selbstschutz gerufen, um sich vor möglichen Bedrohungen zu schützen. Leute, die keine Bedrohungen empfinden, sehen auch keinen Sinn in Schußwaffen zur Selbstverteidigung. Ein wenig Paranoia kann deshalb überhaupt nicht schaden.

Die meisten Bürger sind absolut vertrauensselig und friedlich passiv eingestellt und denken, ihnen könnte ohne Schußwaffe nichts passieren... und das man mit Diskussionen und gewaltfreier Erwiderung bei gewalttätiger Konfrontation deutlich besser fährt. Das ist absolut kontraproduktiv im Sinne einer umfassenden Akzeptanz von Schußwaffen in der Bevölkerung und sollte natürlich vorher erstmal korrigiert werden.

Es soll eine verlogene konstruierte Angst verbreitet werden um die Schusswaffenakzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen?

Sorry aber das halte ich für völligen Unsinn. Wir werden hier medial und durch Politiker auch so schon zu Genüge belogen. Gerade in Bezug auf die Sicherheitspolitik geht es dabei dann nicht um eine Erhöhung der Akzeptanz von Schusswaffen in der Bevölkerung sondern völlig im Gegenteil, den Abbau von Bürgerrechten u.a. durch den Ausbau der Totalüberwachung.

Geschrieben

Hier ging es um (Zitat):

"Die nicht schwenkbare Kamera zeichnete auf, was am Hauseingang, im öffentlichen Straßenraum und am Eingang des gegenüberliegenden Hauses geschah."

Ein weiter Einblick in den öffentlichen Straßenraum und den Eingangsbereich des gegenüberliegenden Hauses ist natürlich über das Ziel hinausgeschossen... Aber was soll daran unzulässig sein, unmittelbar am eigenen Hauseingang aufzunehmen?

Dass im letzteren Fall häufig noch zwei, drei Quadratmeter Gehweg- oder Straßenfläche im Hintergrund "mit draufkommen", wird vorkommen und meist gar nicht anders realisierbar sein (machbare Kameramontage-/Aufstellwinkel am Grundstückszugang). Aber das kann ja kein KO-Kriterium sein.

Noch dazu, wenn wir vergleichsweise die "wachsweichen" Vorgaben bei Aufnahmen durch Fahrzeug-DashCams ansehen (Aufnahmen im öffentl. Verkehrsraum zulässig, wenn von vornherein nur Zweckbestimmung zur privaten Verwendung, und keine Weiterverbreitung...).

Der Heimbereich ist kein Problem. Der "Beifang" Hintergrund vom öffentlichen Raum ist allerdings ein erhebliches Problem und kein einziger cm hinnehmbar.

Wers nicht kann, muss es eben lassen. Das ist zwar nur bei Unfähigkeit anzunemen, aber das darf keine Ausrede sein.

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