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IGNORED

mal ein dickes Lob für eine Behörde............


1913

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es klingt fast wie ein Märchen.

Habe nach langer Wartezeit und überflüssigem Geblänkel über die zu genehmigenden Pulvermengen in mein neues § 27 Heftchen, endlich dieses wiederbekommen.

Sofort in Berlin meine Verbringungsgenehmigung beantragt und schon nach 10 Tagen erhalten. Die Leute im Bundesamt für Materialprüfung sind sehr kooperativ.

Aber die Leute in Luxenburg sind einsame Spitze.

So etwas findet man in einer deutschen Behörde wohl auch, jedoch ist dieses dann die absolute Ausnahme.

Zur Sache.

Den einen Genehmigungsbogen aus Deutschland zum ebenfalls genehmigen nach Luxenburg geschickt, ein paar Tage später dort nachgefragt um zu wissen wie lange es dauern könnte. Meine Voräte sind auf Null gewesen und die Meisterschaften stehen vor der Tür.

Der Zuständige war über längere Zeit abwesend durch Krankheit. Ein Kollege notierte meine Nummer und als der Gute am Montag zur Arbeit erschien, rief er mich an, entschuldigte sich, und suchte in einem riesigen Berg von Anträgen meinen heraus, legte ihn seinem Oberboss zur Abstempelung vor und schickte ihn sofort raus.

Gleichzeitig auch mit voranmeldung per Fax zum Händler.

Das ist echt erwähnenswert.

So wa gibt es

Geschrieben

Bei uns gibt es sowas auch. Mein § 27 Heft lief ab, als ich im Einsatz war. Danach ein völlig unkompliziertes Verlängerungsverfahren ohne weiter Prüfung. Kommt drauf an, wie man mit den Leuten redet.

Geschrieben

Mein altes Heft war voll. Habe das neue drei Monate vor Ablauf beantragt. Die Zeit war akzeptabel da die Behörde mit dieser ihr neuen Aufgabe so wie einer neuen, sehr jungen SB, halt noch etwas Probleme hat.

Geschrieben

Axo deswegen ist meine Genehmigung noch nicht aus LU retour - normalerweise sind die ja wirklich fix !

2 Wochen sind jetzt um, ich möchte denen aber auch nicht unnötig Streß machen.

@ EBR: full ack.

Geschrieben

swh006, wenn Du bei uns nicht nachfragst gehen die davon aus du hast Zeit, also immer schön nachfragen und schon gehts schnell.

Sauertaler

Stimmt schon, bei der BAM war die Verbringungsgenehmigung nach meiner freundlichen Nachfrage Freitags dann am Montag im Briefkasten.

Geschrieben

...l da die Behörde mit dieser ihr neuen Aufgabe so wie einer neuen, sehr jungen SB, halt noch etwas Probleme hat.

Och, glaub ich nicht. Die SB ist schon eine Weile in dieser Tätigkeit und bewältigt ihre Aufgabe sehr gut.

Geschrieben

Hallo Herr Seel

genießen sie den Ruhestand.

Die SB macht ihre Sache auch schon recht gut.

Nur mit den Gegebenheiten was Schwarzpulver angeht hat sie es noch nicht so. :-)

Geschrieben

Last das mal mit den Loben von Behördenmitarbeitern. Sie sind sowieso Kraft Gesetzes dazu verpflichtete ihren Dienst am Bürger nach besten Wissen und Gewissen zu verrichten.

Außerdem könnten zu blumige Worte den einen oder anderen Vorgesetzten bzw. die Fachaufsichtsbehörde auf dumme Gedanken bringen.

Mal was zum Schmunzeln:

Geschrieben

Wo kauft man gut und günstig in LU?

www.armurerie.lu

www.hunting-sport.com

Geschrieben

Kommt drauf an, wie man mit den Leuten redet.

---leider nein, sondern mit welchen Leuten/Sachbearbeitern/Beamten man zu tun hat. Ist man als Betroffener rechtlich unbeleckt mit blütenreiner Weste, muß man nicht den Arxxx-Kriecher hervorkehren. Die Behörde ist für den Bürger da- also höflich ja, aber mit Rückgrat.

Ein Dank ist nicht nötig und nicht angebracht.

Geschrieben

Sich freundlich seinem Gegenüber zu verhalten und auch mal einen Dank anzubringen, hat meiner Ansicht nach nichts mit A....kriecherei zu tun, sondern mit Höflichkeit und gutem Benehmen. Man bedankt sich doch auch im Restaurant, wenn einem das Essen geschmeckt hat. Auch wenn das ja selbstverständlich sein sollte...

Geschrieben

Sich freundlich seinem Gegenüber zu verhalten und auch mal einen Dank anzubringen, hat meiner Ansicht nach nichts mit A....kriecherei zu tun, sondern mit Höflichkeit und gutem Benehmen. ....

Richtig, aber übertreiben sollte man die Dankbarkeit dennoch nicht!

Geschrieben

Sich freundlich seinem Gegenüber zu verhalten und auch mal einen Dank anzubringen, hat meiner Ansicht nach nichts mit A....kriecherei zu tun, sondern mit Höflichkeit und gutem Benehmen. Man bedankt sich doch auch im Restaurant, wenn einem das Essen geschmeckt hat.

Wenn ich in eine Wirtschaft gezwungen werde und dann noch selbst zahlen muß, bedanke ich mich nicht, sondern wünsche dem, der mich gezwungen hat, Tod und Teufel - egal, ob´s noch einigermaßen geschmeckt hat.

Höflichkeit und Benehmen wären angebracht, wenn man Waffen, Munition und Sprengstoffe ohne gewaltbasierte Einmischung eines Dritten frei von einem Händler erwerben könnte - gegenüber dem Händler.

Geschrieben

Wenn ich in eine Wirtschaft gezwungen werde und dann noch selbst zahlen muß, bedanke ich mich nicht, sondern wünsche dem, der mich gezwungen hat, Tod und Teufel - egal, ob´s noch einigermaßen geschmeckt hat.

Manchmal übertreibst du es gewaltig.

Die Behördenmitarbeiter können nichts für unser Waffengesetz.

Wenn ich aber einen SB habe, der seinen Ermessensspielraum positiv ausnutzt, bin ich ihm durchaus dankbar.

Tod und Teufel wünsche ich einem, der nur schurigelt und ablehnt.

@habakuk: Trotzdem danke.

@swh006 Vielen Dank.

Geschrieben

Manchmal übertreibst du es gewaltig.

Die Behördenmitarbeiter können nichts für unser Waffengesetz.

Natürlich können sie persönlich nichts für den Text der Gesetze. Allerdings hat sie doch keiner gezwungen, diese Gesetze gegen andere Menschen durchzusetzen und diese zu drangsalieren. Sie können doch einfach kündigen, wenn die Arbeit so schlimm ist und ihnen nicht gefällt.

Wenn ich aber einen SB habe, der seinen Ermessensspielraum positiv ausnutzt, bin ich ihm durchaus dankbar.

Ich bin dann froh drum, daß es einfach ablief. Deswegen bin ich aber dem SB nicht dankbar. Dankbar wäre ich, wenn es ihn gar nicht gäbe und ich nicht bei ihm betteln müßte, wenn ich nicht riskieren will, daß ich entführt oder gar exekutiert werde.

Geschrieben

Außerdem könnten zu blumige Worte den einen oder anderen Vorgesetzten bzw. die Fachaufsichtsbehörde auf dumme Gedanken bringen.

Ich glaube nicht, dass die Fachaufsichtsbehörde etwas gegen bürgerfreundlichen und korrekten Vollzug des Waffengesetzes hat.

Geschrieben

Ich glaube nicht, dass die Fachaufsichtsbehörde etwas gegen bürgerfreundlichen und korrekten Vollzug des Waffengesetzes hat.

Das glaube ich auch nicht, aber gerade beim Waffenrecht stehen sind die Begriffe "bürgerfreundlich" und "korrekter Vollzug" gegenläufig!

Oder bist du davon überzeugt, dass das deutsche Waffenrecht "bürgerfreundlich" ist?

Geschrieben

So wie es ist, sicher nicht. Aber es muss eingehalten werden. Bürgerfreundlich kann schon eine kurze Bearbeitungsdauer sein, es muss ja nicht zu einer Untätigkeitsklage kommen. Ein routinierter und kenntnisreicher Sachbearbeiter muss nichts auf die lange Bank schieben. Er mag überlastet sein und Zeit benötigen für den Bescheid, zügig sollte es trotzdem geschehen. Ist ja wohl hier geschehen.

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