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IGNORED

Lt. BZ wollen Berliner Grüne alle 3 Jahre einen Waffen TÜV


uwewittenburg

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Die Kosten kommen so, oder so, die wären ja schön blöd, diese Gelegenheiten nicht phantasievoll für sich zu nutzen.

140 € alle 3 Jahre für JEDE Menge, also auch nur für EINE kontrollierte Waffe ?

Das wäre ärgerlich für einen nur 22er-Spopi-Besitzer.

Dieser Betrag für einen Durchschnittsbestand ? Verballert jemand an einem Wochenende, oder in WBK-Gebühren in den

3 Jahren.

Oder solls nach Menge gestaffelt sein ? Dann müßte wohl so Mancher abwägen, ob ihm die Ordonanzprügel das wert sind.

Ob ich mich nun über das süffisant grinsende grüne Jüngelchen aufrege, oder nicht:

Die Umstände + Gebühren werden die kleinsten Unangenehmlichkeiten sein, damit wird man sich nicht zufrieden geben.

Wäre zu einfach, zu meinen, sich nur so freikaufen zu können ?

Den Begüterten juckts nicht, Ottonormal müßte (wenn nach Menge berechnet), ggf. Schränke räumen.

Also doch erfolgreich Waffen aus dem Volk ?

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Wer das bezahlt ist selber schuld. Ich werde es nicht tun. Da es ja offensichtlich verfassungswidrig ist.

EDIT:

http://www.hna.de/lokales/kassel/keine-gebuehr-mehr-waffenkontrollen-3256626.html

interessante Sachlage zu den Kontrollgebühren.

Die Argumentation für einen Waffen TÜV ist natürlich auch sehr schwach, da Waffen ja in aller Regel nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, im Gegensatz zu Kfz, und somit bei "Fehlfunktion"(Radioaktive Barnaul muni leitet Kernschmelze ein), lediglich eine Gefahr für den Benutzer darstellen würden.

Es ist unfassbar wie diese Leute mit krimineller Phantasie unsere Rechte aushöhlen.

Bearbeitet von 22Illinois
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140 € alle 3 Jahre für JEDE Menge, also auch nur für EINE kontrollierte Waffe ?

Das wäre ärgerlich für einen nur 22er-Spopi-Besitzer.

Dieser Betrag für einen Durchschnittsbestand ? Verballert jemand an einem Wochenende, oder in WBK-Gebühren in den

3 Jahren.

Schön; liefere denen doch gleich "Argumente" für ihre Vergrämungsstrategie. D.h. die Stadt Stuttgart versucht es ja bereits mit einer neuen Kontrollgebühren-Gestaltung auf diesem Weg; gestaffelt nach Waffenanzahl... Bei ca. 10 Waffen wäre man bei denen schon bei über 200 € pro Besuch... Der Jäger oder Sportschütze mit umfangreichem Bestand - vom Sammler ganz zu schweigen - kann quasi einpacken.

Ich schließe mich da .22.Illinois (s.o.) an; das Ding würde ich nicht zahlen, sondern durchklagen (ergänzend auch Verlagerungsstrategien anwenden).

Finanziell sind das keine Peanuts mehr, sondern es ist gewollt, dass (legaler!!) privater Waffenbesitz weh tut.

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Wird stillschweigend gezahlt und nicht geklagt (werden wohl nur die Wenigsten tun, so wie ich den braven Bürger einschätze),

wird es schnell Gewohnheit.

So wie alle anderen Übel.

Mache mir da keine Illusionen.

Kann mir auch nicht vorstellen, das die (BDS- ?) Rechtschutz was bewirkt, der kleine Mann hat sowieso keine Chance (?) und

wird das vermeintlich kleinere Übel hinnehmen ?

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Vielleicht sollten sich die Verbände zusammentuen und mit einer Klage gegen diese Gebühren vorgehen.

Wenn immer mehr Schützen ihren Waffenbestand verkleinern (=weniger Disziplinen schiessen) oder den Sport ganz aufgeben, um den Gebühren zu entgehen, werden das die Verbände über kurz oder lang zu spüren bekommen.

Und weniger Schützen bzw Mitglieder bedeutet weniger Macht und Gehör bei Behörden und Gesetzgebern - also sollten die Verbände zum reinen Machterhalt handeln!

Gruß

MT

Bearbeitet von MT80
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Auch wenn ich auf der Seite der betroffenen Waffenbesitzer bin, so muss dir hier trotzdem sehr deutlich widersprechen.

Die Beleihung sogenannter zugelassener Überwachungsstellen gibt es bereits in vielen anderen Fällen wie z.B....:

Im vorliegenden Fall besteht tatsächlich die Möglichkeit für die Überprüfung der "Lagerung von Schusswaffen" ein oder mehrere Privatunternehmen zu beleihen. Wobei es sich bei den Aufbewahrungsvorschriften um technische Vorschriften handelt.

Die Aufbewahrungsvorschriften sind teilweise technische Vorschriften (die Behältnisse haben techn. Anforderungen). Es geht aber nicht vorrangig um Prüfung der Behältnisse, und vor allem brauchen diese nicht regelmäßig/wiederholt geprüft zu werden (wenn sie, einmal nachgewiesenermaßen, vorhanden sind, sind sie vorhanden).

Nein, es geht um die Prüfung, ob die rechtlichen Vorgaben der Aufbewahrung eingehalten, also z.Zt. der Überprüfung die erlaubnispflichtigen Waffen in den Behältnissen verwahrt werden.

Zum wiederholten Mal:

Eine "TÜV"-ähnliche Überprüfung technischer Zustände und Funktionsweisen (wie HU beim Kfz, Dampfdruckkesselprüfung, Emissionsprüfung Feuerungsanlagen etc.) ist das eben nicht.

Es ist eine stichprobenartige Nachschau, ob bestimmte vorgegebene Aufbewahrungsmodalitäten im Moment der Überprüfung vom Betroffenen eingehalten werden.

Welche ähnlichen Stichprobenkontrollen/behördlichen Nachschauen auf anderen Gebieten sind denn in D mit Gebühr belegt?

Bearbeitet von karlyman
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Die Aufbewahrungsvorschriften sind teilweise technische Vorschriften (die Behältnisse haben techn. Anforderungen). Es geht aber nicht vorrangig um Prüfung der Behältnisse, und vor allem brauchen diese nicht regelmäßig/wiederholt geprüft zu werden (wenn sie, einmal nachgewiesenermaßen, vorhanden sind, sind sie vorhanden).

Nein, es geht um die Prüfung, ob die rechtlichen Vorgaben der Aufbewahrung eingehalten, also z.Zt. der Überprüfung die erlaubnispflichtigen Waffen in den Behältnissen verwahrt werden. ....

Auch hier muss ich dir "leider" widersprechen.

Der TÜV z.B. als Beliehener zur Prüfung von besonders überwachungsbedürftigen Anlagen differenziert bereits jetzt - aufgrund seiner staatlichen Akkreditierung - zwischen technischer Prüfung und Ordnungsprüfung. Hier ein Beispiel: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16490/5_1201_1.pdf

Aus diesem Grund kann ich nur davor warnen, leichtfertig mit dem Zeitungsbericht umzugehen!

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  • 2 Wochen später...

Erstens: dieser Waffen-"TÜV" hat mit "TÜV" im Sinne der Hauptuntersuchung bei Kfz null komma nichts zu tun. Auch in Bremen und Brandenburg (rechtlich) nicht. Denn es geht dabei eben nicht um die Überprüfung eines (sicheren) technischen Betriebszustandes.

Zweitens: dieses "Instrument" soll nur einem Zweck dienen, nämlich der erneuten Erhöhung des Aufwandes (regelmäßige "Kontroll"-Gebühren) für die Waffenbesitzer - und somit der Vergrämung des legalen Erwerbs und Besitzes.

Ein recht perfider grüner Ansatz. Er zielt erkennbar auf "Massentauglichkeit" ab.... ("jetzt müssen die blöden Waffenbesitzer auch zum TÜV, recht so, was brauchen die auch ihre Knarren, und ich muss mit meinem Opel ja auch zum TÜV"). Ich befürchte, bei dem medial geschaffenen "Klima" hierzulande, und insbesondere bei den politischen Verhältnissen in Berlin und manch anderen grün-roten-Ecken der Republik, hat das Ding Chancen auf Verwirklichung.

Das ist das System "Teile und Herrsche" so spielt man auch andere Gruppen in der Bevölkerung gegen einander aus.

Erstmal ist es so das verstärkte Kontrollen auch keinen neuen Amoklauf verhindern weil Täter mitunter dann die Tatmittel

wechseln oder sich Waffen mit Gewalt beschaffen.

Und eine "Amnestie" für illegale Waffen so wie sie vorgeschlagen wird mit Abgabe und so bringt auch nichts, jemand der mehrere

oder gar tausende Euro in eine Waffe gesteckt hat wird die nicht einfach abliefern, und Verbrecher die Straftaten begehen schon gar nicht.

Man sollte eher darüber nachdenken ob es nicht besser wäre "Altbestände" nachträglich zu legalisieren und einzutragen.

Der Besitzer könnte die Waffe (sofern diese nicht in Straftaten eine Rolle spielte) legal weiterbesitzen.

So lange das nicht mit enormen Kosten verbunden wäre würden das sicher auch viele machen.

Es gibt ja auch viele Waffen die wurden vorher legal besessen und dann erst in den 70igern WBK-pflichtig.

Entweder der Besitzer hat es vergessen die Waffe registrieren zu lassen (war in den 70igern noch recht problemlos möglich) oder

er hatte Angst das zu tun weil er meinte so in das Visier der Behörden zu gelangen (RAF-Hysterie).

Oder viele Hausbesitzer wussten nicht einmal das sie illegale Waffenbesitzer sind weil sie ein Haus 1970 gekauft haben wo unter

Dielen, im Keller oder auf den Dachboden Waffen in der Nachkriegszeit versteckt wurden.

Man darf nicht vergessen auf den illegalen Besitz von scharfen Schusswaffen konnte Mitter der 40iger (zumindest deffiniv/theoretisch) die Todesstrafe

angewendet werden, aber auch damals schon hat man sich lieber von den Waffen (zeitweise) so getrennt das man sie gut versteckt

hat (zum Teil eingemauert) als das man diese derl verhassten Besatzungsmacht ausgeliefert hätte.

Viele waren zu dem auch der Meinung das nach dem Krieg noch eine Stuation kommen könnte in der man die Waffen brauchen

kann.

Bearbeitet von rüdiger400
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