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IGNORED

Verwaltungsgericht verbietet 142. Waffe auf WBK gelb - in der Begründung volle Breitseite gegen den legalen Waffenbesitz


Schwarzwälder

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vor 6 Minuten schrieb heletz:

Wenn der SpoSchü die Verwendung von 100 Waffen nachweisen kann, ist doch alles in Ordnung!

Na dann lies das mit der gelben WBK nochmals nach. Aber nicht im WaffG von vor 2003! Ein Fleißkärtchen kannst Du Dir aber dennoch am Ausgang links abholen.

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vor 29 Minuten schrieb heletz:

 

Wenn der SpoSchü die Verwendung von 100 Waffen nachweisen kann, ist doch alles in Ordnung!

 

 

"Nachweis" im einzelnen wäre recht scharf. "Plausibel machen" wäre (wir reden hier von WBK gelb) eher angemessen gewesen.  

 

Allerdings denke ich, bei der vorhandenen Konstellation hätte sich der Schütze auch damit schwer getan. 

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vor 15 Stunden schrieb karlyman:

Allerdings denke ich, bei der vorhandenen Konstellation hätte sich der Schütze auch damit schwer getan. 

Und ich dachte immer, bei gelb müsse man nur nachweisen daß es EINE Disziplin eines anerkannten Verbandes gibt, ferdisch. Und daß der Gesetzgeber sich wg. mangelnder deliktischer Relevanz dieser Waffen schon was dabei gedacht hat das exakt so zu regeln. Und nicht nur ich denke das, sondern ich verstehe auch die WaffVwV so, 2/6 und gut:

 

Zitat

 Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig der- jenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstre- ckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist. 

 

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vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Und ich dachte immer, bei gelb müsse man nur nachweisen daß es EINE Disziplin eines anerkannten Verbandes gibt, ferdisch.

 

Das ist auch so.

Nur scheint es auch bei WBK Gelb irgendwo im dreistelligen Bestands-Bereich bzw. bei der x-ten Waffe gleichen Modells, eine "gläserne Decke" zu geben, zu deren Überwindung dann generell die sportliche Verwendung plausibel gemacht werden muss. Einfach, weil die Behörde der Auffassung ist, dass WBK Gelb nicht mehr (nomen est omen) als Sportschützen-, sondern als Sammler-WBK benutzt wird.

 

Aus meiner Sicht könnte man den ganzen Bedürfnis-Unsinn einstampfen, oder zumindest deutlich liberalisieren. Aber im Rahmen des geltenden Systems, und nach Logik der das WaffG ausführenden Exekutive, ist das mit der '"gläsernen Decke" nicht ganz von der Hand zu weisen.

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Eigentlich können wir doch nur über den 48. Repetierer auf Gelb reden. Die neue gelbe gibt es seit 2003? Einzellader hat er nur 1-2, das erste Urteil ist aus 2014. D.h er hatte 12 Jahre Zeit *4 waffen . = 48

Die anderen repetierer müssen dann altbesitz, geerbt oder grünes Bedürfnis vor 2003 sein

 

 

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

 

Da dies alle europäischen Staaten haben (die einen mehr, die anderen weniger), ist das ein Wunschtraum.

 

Ich habe ja auch bewusst formuliert "aus meiner Sicht". Dass und wie realistisch dies ist, steht auf einem anderen Blatt.

 

Zur Schweiz: Mir ist nicht bekannt, welches "Bedürfnis" dort ein unbescholtener Bürger ausreichenden Alters nachzuweisen hätte, um Waffenerwerb zugelassen zu bekommen. 

Zu Österreich: Typisches Beispiel von modifiziertem (alles in allem: liberaleren) Bedürfnisprinzip. 

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vor 1 Minute schrieb WOF:

Dann belehr mich doch mal zu 1

 

Das haben wir doch schon durch!

 

Wenn Du gefragt wirst, wozu Du die Waffe brauchst oder in ein Formular etwas eintragen mußt, dann ist das auch "Bedürfnis"!

 

Nicht ohne Grund schrub ich oben:

 

Zitat

(die einen mehr, die anderen weniger)

 

 

Hast Du das überlesen?

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vor 1 Minute schrieb heletz:

 

Wenn Du gefragt wirst, wozu Du die Waffe brauchst oder in ein Formular etwas eintragen mußt, dann ist das auch "Bedürfnis"!

 

 

Wenn einen früher der schweizer Grenzer fragte: "Zweck Ihres Aufenthalts in der Schweiz", und man eine einigermaßen vernünftige Antwort zu geben hatte, war das dann ein "Bedürfnisnachweis"?

 

Ehrlich, bevor wir hier länger herumfabulieren, sollten unsere schweizer Mitglieder auf die Waffen-"Bedürfnis"frage die präzise Antwort geben.

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Ich bin Schweizer. Deshalb amüsiert Heletz mich gerade so ;)

Einen Ordonanz-Repetierer kann jeder Schweizer frei erwerben.

Ansonsten geh ich aufs Amt und lasse mir eine EWB ausstellen.

Da fragt keiner wofür. Auf der Börse in Luzern werden die sogar

am Sonntag ausgestellt. To Go.

 

In Österreich sind Langwaffen frei erwerbbar. Nur Registrieungs-

pflichtig - und das macht der Händler.

 

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vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Wenn einen früher der schweizer Grenzer fragte: "Zweck Ihres Aufenthalts in der Schweiz", und man eine einigermaßen vernünftige Antwort zu geben hatte, war das dann ein "Bedürfnisnachweis"?

Sehr gutes Beispiel. So läuft es auch mit dem WES.

 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Ehrlich, bevor wir hier länger herumfabulieren, sollten unsere schweizer Mitglieder auf die Waffen-"Bedürfnis"frage die präzise Antwort geben.

 

 

"Die präzise" gibt es nicht, wir hatten das ja damals schon gesehen, als wir die diversen Formulare verglichen haben.

 

In der Schweiz ist auch nicht alles gleich, die KaPo Zürich ist anders drauf als die in Graubünden.

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vor 3 Stunden schrieb WOF:

....

  1. Einen Ordonanz-Repetierer kann jeder Schweizer frei erwerben. Ansonsten geh ich aufs Amt und lasse mir eine EWB ausstellen. Da fragt keiner wofür. Auf der Börse in Luzern werden die sogar am Sonntag ausgestellt. To Go.
  2. In Österreich sind Langwaffen frei erwerbbar. Nur Registrieungspflichtig - und das macht der Händler. ....

 

 

Und genau darum dreht sich das Thema!

 

Auch wenn ich weiterhin die Auffassung vertrete, dass eine "gelbe" WBK nicht als "rote" WBK zu nutzen ist, war der hier in Rede stehende Vorgang eine einmalige Gelegenheit, das unsinnige Bedürfnisprinzip in Frage zu stellen.

 

Das so etwas erfolgreich ein Ende finden kann, ist am Beispiel der Magazinbeschränkung bei Halbautomaten zur Jagdausübung ersichtlich. Dort hat die Geschlossenheit aller Betroffenen dazu geführt, eine Novellierung des BJagdG herbei zu führen.

 

 

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vor 4 Stunden schrieb heletz:

In der Schweiz ist auch nicht alles gleich, die KaPo Zürich ist anders drauf als die in Graubünden.

Das Gesetz ist ja zwischenzeitlich ein Bundesgesetz, aber es wird
in manchen Kantonen etwas restriktiver ausgelegt. Eine Genehmigung

für Schalldämpfer oder Vollautomaten kann im falschen Kanton sehr

schwierig werden, in anderen geht das ohne jedes Lamento.

Die Grundsatzfrage ist aber überall gleich, jeder Schweizer darf sich

Waffen kaufen und damit umgehen ohne das begründen zu müssen.

 

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vor 12 Stunden schrieb WOF:

Ich bin Schweizer.

 

Tu felix.

 

Einen Ordonanz-Repetierer kann jeder Schweizer frei erwerben.

Ansonsten geh ich aufs Amt und lasse mir eine EWB ausstellen.

Da fragt keiner wofür. Auf der Börse in Luzern werden die sogar

am Sonntag ausgestellt. To Go.

 

Nicht nur. Sogar als Ausländer habe einfach so die Erwerbserlaubnis für einen dort gekauften HA erhalten. Zwar wäre ohne diese Erwerbserlaubnis die Ausfuhrerlaubnis nicht erteilt worden. Aber wirklich erwerben in der Schweiz mußte ich nicht. Daher kein wirkliches Bedürfnis. Auch nach dem Gesetz: Keine solche Anforderung.

 

Auf der Börse in Luzern werden die sogar

am Sonntag ausgestellt. To Go.

 

Wie sonst? Habe noch nie erlebt, daß die Behörde die Erwerbserlaubnis nicht ausgehändigt sondern behalten hätte. ;-)

 

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vor 8 Stunden schrieb Joe07:

Auch wenn ich weiterhin die Auffassung vertrete, dass eine "gelbe" WBK nicht als "rote" WBK zu nutzen ist, war der hier in Rede stehende Vorgang eine einmalige Gelegenheit, das unsinnige Bedürfnisprinzip in Frage zu stellen.

Das so etwas erfolgreich ein Ende finden kann, ist am Beispiel der Magazinbeschränkung bei Halbautomaten zur Jagdausübung ersichtlich. Dort hat die Geschlossenheit aller Betroffenen dazu geführt, eine Novellierung des BJagdG herbei zu führen.

 

Jetzt vergleichst Du aber Äpfel mit Birnen.

Bei den HA ging es um geradezu Pervertierung des seit jeher und unverändert geltenden Rechts.

Bei der Klage dieses Freds war es genau umgekehrt. Und mit Null Erfolgsaussichten. Man mag das Bedürfnisprinzip nicht mögen, aber die Grundentscheidung, den Zugang zu Waffen zu bei einem "berechtigten Interesse" zu gestatten, ist grundsätzlich auch grundgesetzlich nicht zu beanstanden.

Eine andere Frage ist, ob nicht auf die Heimverteidigung als Bedürfnis anerkannt werden muß bzw. ob der diesbezügliche faktische Ausschluß im WaffG nicht verfassungswidrig ist. Eine diesbezügliche Klage würde von mir das Prädikat "Besonders wertvoll" erhalten, auch wenn ich mir bei den Leuten, die letzrlich in KArlsruhe darüber zu befinden hätte, nicht vorstellen kann, daß die meinen grundrechtlichen Anspruch auf körperliche Unversehrheit anerkennen, solange ich noch nicht umgebracht wurde. 

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Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sich der Bürger gegen staatliche Entscheidungen wehren kann, z.B. mit einer Klage vor den Verwaltungsgerichten.

 

Dieses Recht wird in Deutschland wohl hunderte Male am Tag in Anspruch genommen.

 

Deutschland ist also ein Rechtsstaat.

 

Nur weil MarkF das BVerfG besonders kritisch sieht, ist das kein Grund, zu behaupten Deutschland sei kein Rechtsstaat.

 

Mit sowas macht man sich lächerlich.

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