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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
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Sportordnung-... die aus einer Dienstwaffe "entwickelt" wurde...


Matthias308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend Gemeinde,

wir hatten bei der Kreismeisterschaft eine lebhafte Disskusion hierrüber:

9.9 Repetier-Zielfernrorgewehr (G-RZF 1) Präzision

9.9.1 Waffe
Zugelassen sind Repetiergewehre, die aus einer Dienstwaffe entwickelt worden sind oder bei einer regulären Armee,
Polizei oder Zollverwaltung eingeführt wurden.

Die Frage ist nun was dieses "entwickelt wurden" heissen soll.

Um zum Punkt zu kommen, ist ein Howa M1500-System(also auch Rem 700) aus einer Dienstwaffe zumindest entwickelt worden? Ich würde ganz klar mal meinen, JA.

Wer kann mir da weiter helfen?
Sehr schön, wäre ein Link, der mir das bestätigen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias

Geschrieben

Bei Verbänden mit anständigen und gut ausgearbeiteten Schießsportordnungen stellt sich eine solche Frage kaum bis gar nicht.

Nach meinem Verständnis ist die Antwort auf Deine Frage aber: Nein.
Jemand anderes mag eine andere Antwort geben, dies resultiert aber ausschließlich daraus, daß es sich bei dieser Schießsportordnung um einen schrottigen zusammenschnitt von Irgendwas handelt und deshalb Diskussionen vorprogrammiert sind.

Geschrieben

Ist ein reines Logik-Raster, das abgeklappert werden muss. Die Probleme ergeben sich bei der Bewertung. Du kannst ja den Wiki-Artikel zitieren, der die Nutzung der Howa durch die Japanische Nationalpolizei erwähnt.

Geschrieben

Rein prinzipiell dürfte es aber eher in richtung K98 o.ä. (also ein Ordonanzgewehr) mit lediglich nachträglich montierten ZF gedacht sein....also wie weiter oben schon geschrieben - etwas bessere Formulierung in der SpoO und solche Fagen kommen gar nicht erst auf....Mit Dienstgewehr ist bei einigen Verbänden das sog. Ordonnanzgewehr gemeint und nicht Präzisionsbüchsen o. Scharfschützengewehre - also nix Howa oder Remmi700....

MfG: Steam

Geschrieben

Der Text stammt eigentlich 1:1 aus der SpO des BDMP zum ZG2. Allerdings eben nur dessen erster Absatz, was alles sportliche nach SG-Regeln wie in ZG2 eben ausschließt.

Von daher kann man das als "geführtes ZFG" deuten, darunter fallen alle ZFG oder PSG, die irgendwo bei Behörden im Einsatz sind, also auch PSG1, SSG69, FN-Sniper, L42, L96, M84, Rem700, Win70, Howa1500, Savage10 usw... sobald man eine Verwendung dafür nachweisen kann. Ein Gummi-§ ist es deswegen trotzdem.

Geschrieben

9.9 Repetier-Zielfernrorgewehr (G-RZF 1) Präzision

9.9.1 Waffe

Zugelassen sind Repetiergewehre, die aus einer Dienstwaffe entwickelt worden sind oder bei einer regulären Armee,

..öhm über was für nen Verband sprechen wir hier?

Wurde der Wortlaut nur vom BDMP entliehen oder sprechen wir hier vom BDMP?

Geschrieben

Hallo und Moin an alle hier.

Vielen Dank für die Antworten. Das Wort "schwammig" ist bei uns auch in jedem 2. Satz gefallen.

Zum Schluß haben wir uns dann geeinigt indem wir einfach Ordonanz und PSG getrennt haben. Gab dann 2 Wertungen. Bin Zweiter geworden.

@ MuzzleTom:

RAG `n Schießsport im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.


Wie Raiden es in Kurzform schrieb... :s75:

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