Zum Inhalt springen
IGNORED

Nachweis geeigneter Schießstätte


Valentin_Mikula

Empfohlene Beiträge

Hallo Liebe Gemeinde,

ich wurde wegen eines Vereinswechsels (der bereits 7 Jahre zurückliegt) von meiner Behörde angeschrieben, ob ich denn auch im neuen Verein gem §14 WaffG den Schießsport weiterhin ausübe UND (und das erscheint mir Spanisch) ob der Verein denn auch die nötigen Schießstätten besäße um dies zu tun.

Da ich z.B. einen Unterhebelrepetierer und einen Schwedenmauser besitze, kann ich das nicht bestätigen, denn unser Verein hat nur KW Bahnen bis 1500 J und 50m Bahnen für .22lfb.

Aber die Waffen sind alle für Disziplinen des DSB zugelassen und ich bestreite damit auch Wettkämpfe (nachweislich).

Und meines Erachtens reicht das aus, egal ob meine Verein dazu geeignete Stände hat oder nicht.

Sehe ich das so richtig?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tach!

Dein alter Verein musste seinerzeit Deinen Austritt der Behörde melden. Komisch ist der lange Zeitraum, bis sich die Behörde gerührt hat.

Die Behörde benötigt nur den Nachweis, dass Du Mitglied in einem Verein bist und regelmäßig dem Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgehst.

Dazu reicht wie bei der Regelüberprüfung eine formlose Bescheinigung Deines neuen Vereins.

Ob Du alle Deine Waffen in diesem Verein schießen kannst, geht die Behörde nichts an, schließlich ist Dir freigestellt, andere Stände aufzusuchen.

Das ist nur wichtig für den Verband, wenn Du neue Waffen für die grüne WBK beantragst. Die meisten Verbände wollen genaue Mietverträge und Standzulassungen haben.

Für den Bedürfnisnachweis bei der Behörde würde es z.B. ausreichen, wenn Du nur in einem KK Verein wärst und dort auch nur KK schießen würdest.

Es wird ausdrücklich nicht der Nachweis über alle Waffen gefordert, sondern nur die Voraussetzung schießen mit irgendeiner erlaubnispflichten Waffe.

Also Vereinsbescheinigung einreichen und gut ist.

Gruß Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wen du kein Schießbuch geführt hast, dann schick denen die Urkunden von den Wettkämpfen zu.

Müsste fürs erste mal reichen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich wurde wegen eines Vereinswechsels (der bereits 7 Jahre zurückliegt) von meiner Behörde angeschrieben, ob ich denn auch im neuen Verein gem §14 WaffG den Schießsport weiterhin ausübe UND (und das erscheint mir Spanisch) ob der Verein denn auch die nötigen Schießstätten besäße um dies zu tun.

Du läßt Dir von deinem Vereinsfürsten :rofl: bestätigen, das Du Mitglied im Verein XY bist, und regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen dem Schießsport nachgehst. -PUNKT-

Sonst nix! Nicht wie oft, und schon gar kein Schießbuch oder Urkunden!

Wo kommen wir denn hin? Macht sich jetzt jeder Sachbearbeiter sein Gesetz selber?

Mo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK, danke für die Antworten, Nachweis vom Verein (und wenn nötig auch Urkunden) ist kein Problem.

Arghh - keine Urkunden, das geht die Behörde gelinde gesagt einen sch...dreck an!

Ich wollte nur sichergehen, dass das mit den Waffen und den geeigeten Schießstätten des Vereins nicht irgendwo festgecshrieben steht.

Aber das ist ja anscheinend nicht der Fall.

Jein, der Verein muß bei Befürwortung des Bedürfnisses für z.B. eine GK-Kurzwaffe das vorhandensein einer geeigneten Schießstätte nachweisen!

Das kann ein eigener Stand oder ein angemieteter Stand sein.

Mo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jein, der Verein muß bei Befürwortung des Bedürfnisses für z.B. eine GK-Kurzwaffe das vorhandensein einer geeigneten Schießstätte nachweisen!

Das kann ein eigener Stand oder ein angemieteter Stand sein.

Mo

Der Verein ist für die Befürwortung nur der Durchlauferhitzer. Der VERBAND bestätigt ein Bedürfnis.§14 Abs 2 S 2.

Die Schießstätte ist frei wählbar wenn vorhanden und man dort als Gastschütze willkommen ist.

Wenn ein Schießbuch geführt wurde mit den Eintragungen eines geeeigneten Schießstandes mit Kaliberangabe stellt das alles hier kein Problem dar.

Der Nachweis der Eignung der Schießstätte ist nicht Sache des Vereins sondern die des Mitgliedes.

Bei uns bekommt man in seinem SB hinter seinen Eintrag des Tages, Schießstätte, Waffenart (hier reicht LW oder KW) und des Kalibers einen Stempel und die Unterschrift der Aufsichtsperson - natürlich nach zusätzlichen Eintrag in die Schießkladde des Schießstandes.

Auf meinem Lieblingsschießstand ist die Begrenzung auf 25/50/100 m 7000J. .50BMG, .600 NE oder gar .700 NE schießt bei uns keiner... deshalb alles kein Problem :victory:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Verein ist für die Befürwortung nur der Durchlauferhitzer. Der VERBAND bestätigt ein Bedürfnis.§14 Abs 2 S 2.

Die Schießstätte ist frei wählbar wenn vorhanden und man dort als Gastschütze willkommen ist.

Herrje,

natürlich bestätigt der Verband das Bedürfnis, aber der Verband will vom Verein die Möglichkeit zum Schießen mit der beantragten Waffenart bestätigt bekommen.. (zumindest im BDS Hessen ist's so)

Mo (im Landesverband Hessen des DSB sieht's bestimmt ähnlich aus, hab da aber noch nie was beantragt - die sind nämlich komplett Gaga!) :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herrje,

natürlich bestätigt der Verband das Bedürfnis, aber der Verband will vom Verein die Möglichkeit zum Schießen mit der beantragten Waffenart bestätigt bekommen.. (zumindest im BDS Hessen ist's so)

Mo (im Landesverband Hessen des DSB sieht's bestimmt ähnlich aus, hab da aber noch nie was beantragt - die sind nämlich komplett Gaga!) :gaga:

So sei es - auch in der DSU.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Frau ist in einem Verein, in dessen Schießstätte nur mit Luftdruckwaffen geschossen werden kann.

Dort gehen alle Sportschützen auf umliegende Schießstande zum trainieren und auch zu Wettkämpfen,

es geht ausschließlich darum auf geeigneten Ständen Schießen zu können und das ist hier in der Gegend

kein Problem. Der Nachweis geschossen zu haben obliegt den Schützen.

Gruß D. S.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also um es auf den Punkt bzw die Punkte zu bringen:

1.) Ich führe kein eigenes SChießbuch, denn meine Aktivität läßt sich auch über das Schießbuch des Vereins bzw. meine Wettkämpfe Nachweisen.

2.) Die Häufigkeit ist nicht an eine spezielle Waffe oder Disziplin gebunden.

3.) Außerdem fand ich in der Waffenverwaltungsvorschrift unter 14.4:

"Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf §14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muß."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also um es auf den Punkt bzw die Punkte zu bringen:

1.) Ich führe kein eigenes SChießbuch, denn meine Aktivität läßt sich auch über das Schießbuch des Vereins bzw. meine Wettkämpfe Nachweisen.

2.) Die Häufigkeit ist nicht an eine spezielle Waffe oder Disziplin gebunden.

3.) Außerdem fand ich in der Waffenverwaltungsvorschrift unter 14.4:

"Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf §14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muß."

1) Die schlechteste Variante - aber ist dein Ding. Ich kenne Fälle wo die SK des Schießstandes einfach weg war... geklaut oder was auch immer.

2) richtig

3) Wenn du einmal Gelb hast braucht es keiner weiteren Verbands/Vereinstätigkeit beim Kauf einer neuen Waffe. Einfach kaufen und innerhalb 14 Tagen eintragen lassen. Du kannst ja damit nicht nur bei deinem Verband/Verein schießen sondern bei anderen Verbänden die andere Sportordnungen haben. Deswegen ist der Hinweis in der Waffenverwaltungsvorschrift nur folgerichtig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei auf gelbe WBK erworbenen Waffen kommt dem Threadstarter eine Besonderheit zugute: Der Gesetzgeber wollte hier nämlich ausdrücklich auch den Erwerb verbandsfremder Waffen erlauben, um es den Sportschützen zu ermöglichen, mit einer eigenen Waffe den Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben (BR-Drs. 838/07, S. 4).

Aus diesem Grund würde es Sinn und Zweck dieser Vorschrift widersprechen, wenn man dann mit den so erworbenen Waffen zwingend im eigenen Verein/Verband schießen müsste.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tach!

Dein alter Verein musste seinerzeit Deinen Austritt der Behörde melden. Komisch ist der lange Zeitraum, bis sich die Behörde gerührt hat.

Die Behörde benötigt nur den Nachweis, dass Du Mitglied in einem Verein bist und regelmäßig dem Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgehst.

Dazu reicht wie bei der Regelüberprüfung eine formlose Bescheinigung Deines neuen Vereins.

Ob Du alle Deine Waffen in diesem Verein schießen kannst, geht die Behörde nichts an, schließlich ist Dir freigestellt, andere Stände aufzusuchen.

Das ist nur wichtig für den Verband, wenn Du neue Waffen für die grüne WBK beantragst. Die meisten Verbände wollen genaue Mietverträge und Standzulassungen haben.

Für den Bedürfnisnachweis bei der Behörde würde es z.B. ausreichen, wenn Du nur in einem KK Verein wärst und dort auch nur KK schießen würdest.

Es wird ausdrücklich nicht der Nachweis über alle Waffen gefordert, sondern nur die Voraussetzung schießen mit irgendeiner erlaubnispflichten Waffe.

Also Vereinsbescheinigung einreichen und gut ist.

Gruß Wolfgang

Ich möchte hierzu nochmal nachfragen weil mir nicht ganz klar ist wer bescheinigt was wem ( inhaltlich) ?

Das Schiesstagebuch was man über n Jahr zu führen hat zur Beantragung WBK , legt man das der Behörde vor und/oder dem Verband ?

Der Verband bescheinigt ja dann ggf. ein Bedürfnis. Legt man nun allein dieses Bedürfnis der Behörde vor vom Verband oder auch das Schiesstagebuch ?

Wenn man dann nun ne wbk hat - muss man dann in den weiteren Jahren weiterhin ein Schiessbuch führen bzw. falls ja, muss man dieses dann gegebenenfalls der Behörde vorlegen oder legt man dies dem Verein ? Verband ? vor welche dann bescheinigen das man weiterhin aktiv ist ?

Was ich auch nicht ganz durchblicke sind diese ominösen 3 Jahre nach Erteilung einer WBK und danach .... was möchte denn die Behörde immer sehen - ein Schiesstagebuch oder eine Bescheinigung vom Verein / Verband ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kopie vom Schiessbuch bekommt der Verband (wenn erforderlich). Die Bedürfnisbescheinigung vom Verband legt man dann dem Amt vor. Schiessbuch weiterhin führen ist, meiner Meinung nach, weiterhin zu empfehlen. Wobei der Verein auch dokumentiert (Schiessbuch/Klade). Dient für weitere Bedürfnisse und in gewisser Weise auch dem Nachweis der schiesssportlichen Aktivitäten. Für die Überprüfung nach 3 Jahren siehe unten:

... genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche
Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins
oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten
Verband als Mitglied gemeldet ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Schießbuch sollte man der Behörde nach Möglichkeit nicht vorlegen. Die kann dann nämlich auf dumme Gedanken kommen, wenn daraus z.B. hervorgeht, dass man nicht jede einzelne seiner Waffen 12/18 mal pro Jahr bewegt hat. Rechtlich ist es zwar nach meiner Einschätzung so, dass sich die 12/18-Regel nicht auf jede einzelne Waffe bezieht, aber versuch das dann mal der Behörde zu verklickern. Besser ist da eine Vereins- oder Verbandsbescheinigung, die nur die gesetzlich geforderten Minimalangaben enthält.

Für einen selbst ist das Führen des Schießbuchs dagegen sinnvoll. Derjenige, der dir die regelmäßige Schießsportausübung bescheinigen soll, tut sich bei Vorlage des Schießbuchs dann wesentlich leichter, seine Unterschrift darunter zu setzen. Das erspart unnötige Diskussionen. Und bei Streit mit dem Verein/Verband kann man das Schießbuch notfalls immer noch der Behörde vorliegen, gerät also nicht in Beweisnot.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK, jetzt habe ich also bei der Behörde nachgefragt, was denn ein "geeigneter" Nachweis ist. Plötzlich ist nicht mehr die Rede davon daß der Verein entsprechende Stände haben muß, sondern daß ich tatsächlich für jede einzelne Waffe nachweisen soll, daß ich sie noch zur Ausübung des Schießsports benötige.

Das ist ja nun völliger Unsinn. Also wenn die mich weiter so ärgern, laß ich das Schreiben von einem Fachanwalt beantworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rechtsmittelfähiger Bescheid. Dann hast du es schwarz auf weiß. Sollte keiner kommen, dann handelt es sich wahrscheinlich sowieso um eine Luftnummer. Kommt einer, dann müsste zu Entnehmen sein worauf sich dein Amt rechtlich stützt. Dann ist immer noch Zeit für den Anwalt.

Vielleicht reicht ja der Hinweis auf "§ 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis" WaffVwV schon.

... genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche
Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins
oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten
Verband als Mitglied gemeldet ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Also wenn die mich weiter so ärgern, laß ich das Schreiben von einem Fachanwalt beantworten...

...OK, jetzt habe ich also bei der Behörde nachgefragt, was denn ein "geeigneter" Nachweis ist.

Der will aber Kohle, und ob die hoffentlich unterliegende Behörde den in dem Status schon bezahlen muß bzw. ein Versicherer in dem Status schon zahlt, solltest Du vorher klären.

Kündige dem SB doch alternativ an, daß ein Antrag auf 2 weitere Waffen auf grün auch nicht viel mehr administrativer Aufwand sei für Dich als nur irgendeine Bedürfniswiederholungsprüfung nach seinem Belieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Hinweis §4 ist eine gute Idee, damit werde ich ihm erstmal kommen, wenn er mit der Bescheinigung des Vereins und meinen Wettkampfergebnissen der letzten drei Jahre nich zufrieden ist.

Erstmal werde ich ihm das schicken und auf seine weitere Forderung einfach nicht eingehen. Dann habe ich wohl meine Pflicht und Schuldigkeit erstmal getan.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK, jetzt habe ich also bei der Behörde nachgefragt, was denn ein "geeigneter" Nachweis ist. Plötzlich ist nicht mehr die Rede davon daß der Verein entsprechende Stände haben muß, sondern daß ich tatsächlich für jede einzelne Waffe nachweisen soll, daß ich sie noch zur Ausübung des Schießsports benötige.

Das ist ja nun völliger Unsinn. Also wenn die mich weiter so ärgern, laß ich das Schreiben von einem Fachanwalt beantworten.

Die Behörde sollte sich mal selber auf Schulung schicken und die neuen Gesetze/Verordnungen lernen! Unglaublich was bei dir abgeht!

Hast du was Schriftliches von den Spezies? Ist aus deinem Post nicht ganz zu erkennen - weil "nachgefragt" und "laß ich das Schreiben" zwei unterschiedliche Kommunikationswege suggerieren.

Wenn ja - kannst du das - natürlich um persönliche Angaben bereinigt - hier reinstellen?! - Wäre was zum Analysieren!

Wenn nein - das laß dir die Forderung schriftlich zukommen!

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die sollen dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben und dann lass den von einem versierten Fachanwalt beantworten. Das was da gefordert wird ins schlichtweg Unsinn und nicht rechtens. Ich bin mal gespannt auf welche Gesetze und Verordnungen sie derartige Forderungen stützen und begründen wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.