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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


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Geschrieben

.... Verschiedene Beamte würden sehr viel lieber den duldsamen Untertan in Deutschland sehen, der an den gottgleichen Anordnungen nie nicht niemals zweifelt. ....

Du solltest das Wort "verschiedene" durch "politische" ersetzen. Denn unterhalb der Abteilungsleitung sind die Beamten weisungsgebunden und eine Remonstration kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

Du kennst meine Auffassung: "Ich bin immer noch davon überzeugt, dass es jedem Waffenbesitzer aufgrund seiner Sachkunde zuzumuten ist, aus dem § 14 Abs. 4 WaffG und den amtlichen Begründungen zum WaffG sowie der weiteren - hier schon mehrfach vorgetragenen - Argumentationskette - den Willen des Gesetzgeber abzuleiten und für den Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte eine grüne WBK zu beantragen".

Geschrieben

Was sagen die "VRF auf Gelb jünger" eigentlich zu folgender gedanklicher Konstruktion:

Wenn eine VRF durch den Tausch des Laufes auf "Gelb" geht, wie sieht es dann mit einem AR15 aus, bei dem das Gasrohr entfernt und der Gasblock durch einen Dummy ersetzt wurde. Ist das dann auch ein Repetierer der problemlos auf "Gelb" eingetragen wird? Das Gasrohr und Gasblock freie Teile sind, lasse ich jetzt mal aussen vor.

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

Du solltest das Wort "verschiedene" durch "politische" ersetzen. Denn unterhalb der Abteilungsleitung sind die Beamten weisungsgebunden und eine Remonstration kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

Ein Beamter ist immer politisch, da es ohne sein Tun gar keine Politik in der Realität geben würde. Er ist immer die lange Hand eines Menschen, der über andere bestimmen will. Kündigen ist immer eine Option, wenn man moralische Bedenken bekommt, Anordnungen mit Gewalt gegen Mitmenschen durchzusetzen. Man kann natürlich der Aussicht auf die Pension alles unterordnen. Aber auch dann ist und bleibt er Mittäter.

Jeder muß daher wissen, ob ihm die Pension das Vorgehen gegen Menschen, die sich sogar wörtlich an ein Gesetz halten und nur ein Werkzeug besitzen wollen, wert ist.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

eine VRF durch den Tausch des Laufes auf "Gelb" geht, wie sieht es dann mit einem AR15 aus, bei dem das Gasrohr entfernt und der Gasblock durch einen Dummy ersetzt wurde. Ist das dann auch ein Repetierer der problemlos auf "Gelb" eingetragen wird? Das Gasrohr und Gasblock freie Teile sind, lasse ich jetzt mal aussen vor.

Bei einer VRF, bei der ein gezogener Lauf konstruktionsbedingt ohne Bearbeitung eingesetzt wird und die dadurch zu einer VRB wird, handelt es sich nicht um eine Umarbeitung wie in Anlage 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 zu WaffG § 2 (2) bis (4) beschrieben. Beim Beispiel des AR15 greift hingegen die Regelung bzgl. der Umarbeitung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ein Beamter ist immer politisch, da es ohne sein Tun gar keine Politik in der Realität geben würde. ....

Du solltest dich vorher informieren, bevor die hier pauschale Behauptungen postest. Denn deine oben zitierte Aussage ist nicht richtig.

Hier findest du die Legaldefinition zu Begriff politischer Beamter: http://de.wikipedia.org/wiki/Politischer_Beamter

Ich weiß, Beamtenstatusrecht ist nicht jedermanns Sache.

Dem, den es nicht möglich ist, zu akzeptieren, dass ein gezogener Lauf aus einer Flinte keine Büchse wird, der wird auch unweigerlich am Beamtenstatusgesetz scheitern.

Geschrieben

Ein Beamter ist immer politisch, da es ohne sein Tun gar keine Politik in der Realität geben würde...

Das trifft aber auch auf so gut wie jeden anderen Arbeitnehmer zu, da auch diese politische Beschlüsse in der Realität umsetzten. Oder wo ist der unterschied zwischen einem verbeamteten Lehrer und einem angestellten?

... Denk´ an die Typen mit den besonderen Mützen, deren Knarren dazu dienen, dir ihren Willen aufzuzwingen.

Den Willen der "Mützenträger"? Doch eher den Willen des Dienstherren - im demokr. Ideal also den legitimen Willen der Gesellschaft.

Geschrieben (bearbeitet)

Was sagen die "VRF auf Gelb jünger" eigentlich zu folgender gedanklicher Konstruktion:

Wenn eine VRF durch den Tausch des Laufes auf "Gelb" geht, wie sieht es dann mit einem AR15 aus, bei dem das Gasrohr entfernt und der Gasblock durch einen Dummy ersetzt wurde. Ist das dann auch ein Repetierer der problemlos auf "Gelb" eingetragen wird? Das Gasrohr und Gasblock freie Teile sind, lasse ich jetzt mal aussen vor.

Manfred

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Einfach den Gesetzestext lesen. Die Schrieben die komplette Regierungsdirektionen anweisen, sind ebenfalls nicht aufgehiben worden.

Nach wie vor gilt das Gesetz und die Handlungsanweisung (!, nicht FAQ oder Bedienungsanleitung) der zuständigen Stelle.

Nach wie vor (Anfrage gestern) wird zweifelsfrei eingetragen.

Nichts destotrotz wird ein AR15 Selbstlader von einem Büchser zu einem Repetierer umgewidmet, geht dieser zweifelsfrei auch auf Gelb. DIe fachgerechte Ausführung kennt der Fachmann dafür (Büchser). Paradebeispiel sind die Kalashnikov Derivate der MArke Cugir, welche als Geradezugrepetierer natürlich auf Gelb erworben werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Einfach den Gesetzestext lesen. Die Schrieben die komplette Regierungsdirektionen anweisen, sind ebenfalls nicht aufgehiben worden.

Nach wie vor gilt das Gesetz und die Handlungsanweisung (!, nicht FAQ oder Bedienungsanleitung) der zuständigen Stelle.

Nach wie vor (Anfrage gestern) wird zweifelsfrei eingetragen.

Wenn dass eine nichts mit dem Anderen zu tuen hat, was hat denn dann die Bedienungsanleitung des NWR mit dem WaffG zu tuen?

Geschrieben (bearbeitet)

Du machst dich schon wieder lächerlich. Das ist doch eure Behauptung, nicht meine ;)

Zudem weichst du schon wieder auf fremdes Thema aus. Bleib doch mal bei der Sache.

Irgendwo schonmal ein ablehnender Bescheid aufgetaucht? Kein Gegenbeweis, zahlreiche Weisungen und Eintragungen aufgeführt.

...auf der anderen Seite Joe

:lol:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Wer sich hier lächerlich macht, entscheidet wohl jeder für sich selbst. Ob es da für Dich gut aussieht? Ich wage es zu bezweifeln. Für die üblichen Verdächtigen in diesem Forum hier magst Du vielleicht der Held sein, aber das hat nichts mit dem Querschnitt der Leser hier zu tun.

Und wieder hast Du die hier jetzt mehrfach bereits wiederholten Aussagen des LKA NRW gekonnt ignoriert, ebenso den Ursprungsgrund dieses Threads, etc. Redest immer von "der zuständigen Stelle", obwohl es davon im Minimum 16 gibt, mit untergeordneten Behörden fast an die 600 "zuständige Stellen".

Es ist halt leider nicht nur "Joe auf der anderen Seite", auch wenn Du versuchst, das durch dauernde Wiederholung so aussehen zu lassen.

Im Übrigen hast Du zwar etwas von "zahlreiche Weisungen" behauptet, aber bisher keinen einzigen Beweis aufgeführt, dass es diese wirklich gibt oder ob diese Eintragungen nicht einfach nur aus der Entscheidung des einzelnen Sachbearbeiters heraus bestehen. Der einzige hier bisher angeführte "Beweis" ist eine Behauptung für das Land NRW, die bereits durch eine genau gegenteilig lautende Information von exakt der gleichen Stelle "wiederlegt" ist - scheinbar hat man da seine frühere Ansicht geändert, wieso blos?

Lediglich die bisherigen Eintragungen - sogar mindestens einmal als Flinte und nicht als Büchse - zeigen eben den Umstand auf, dass die ausführenden Organe an diesem Fehler im Waffengesetz rumlaborieren. Es bestreitet ja niemand, dass es diese Eintragungen gibt, wir stellen nur fest, dass sie nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen.

Und ja, es gibt viele abgelehnte Eintragungen. Behaupte ich. Ohne Beweis. So wie Du. Wie schön einfach... :rolleyes:

Bearbeitet von German
Geschrieben
  1. Du machst dich schon wieder lächerlich.
  2. Zudem weichst du schon wieder auf fremdes Thema aus. Bleib doch mal bei der Sache.
  3. Irgendwo schonmal ein ablehnender Bescheid aufgetaucht? Kein Gegenbeweis, zahlreiche Weisungen und Eintragungen aufgeführt.
  1. Nee, nicht ich sondern diejenigen, die - ausschließlich in diesem Thema - nichts von dem beim der Erwerb der Sachkunde vermittelten waffentechnischen und waffenrechtlichen Grundlagen mehr wissen wollen, machen sich nicht nur lächerlich sondern auch unglaubwürdig.
  2. Wenn du schon so etwas behauptest, dann schreib auch was du damit meinst!
  3. Erstens muss diese Behauptung nur deshalb zutreffen, weil sich hier noch niemand damit gemeldet hat und zweitens hat der Threadstarter, dadurch, dass er die Auffassung seines Sachbearbeiters akzeptiert hat diesem Recht gegeben.
Geschrieben (bearbeitet)

Doch, habe ich. Dafür das ihr die einschlägige Rechtslage weder kennt noch diese trotze Nennung nachlesen wollt, kann ich nichts. Ich bin dafür auch nicht zuständig.

Einen Quellenbeleg des LKA gibt es leider nicht.

Was es gibt sind eindeutige Gesetzestexte, vertragliche Festlegungen und eine verbindliche Arbeitsanweisung.

Für die, die das aber nicht raffen, kann man auch kurz in eine Hilfe schauen.

BEWEISE sind mehrfach belegt. Es gibt gescannte Weisungsschreiben, gescannte Eintragungen und zahlreiche Aussagen.

Was es tatsächlich nicht gibt, ist der Gegenbeweis. Nicht einmal ein popliger ablehnender Bescheid liegt vor.

Ein neueren Beleg als gestern, mit Eintragung kann ich leider nicht nennen. Aber das ist mehr als die (substanzlosen) Leugner insgesamt je vorgebracht haben.


  1. Nee, nicht ich sondern diejenigen, die - ausschließlich in diesem Thema - nichts von dem beim der Erwerb der Sachkunde vermittelten waffentechnischen und waffenrechtlichen Grundlagen mehr wissen wollen, machen sich nicht nur lächerlich sondern auch unglaubwürdig.
  2. Wenn du schon so etwas behauptest, dann schreib auch was du damit meinst!
  3. Erstens muss diese Behauptung nur deshalb zutreffen, weil sich hier noch niemand damit gemeldet hat und zweitens hat der Threadstarter, dadurch, dass er die Auffassung seines Sachbearbeiters akzeptiert hat diesem Recht gegeben.

:lol::rofl::rotfl2:

Genau.

P.S.: Du hast doch mit deinem Strahlenvisiergedöns trotz mehrfacher Warnung den Waffenbesitzern bereits genug geschadet!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

P.S.: Du hast doch mit deinem Strahlenvisiergedöns trotz mehrfacher Warnung den Waffenbesitzern bereits genug geschadet!

Und die nächste dummdämliche Behauptung...

"Schaden" tun' in diesem Thema den Waffenbesitzern übrigens die, die die Gesetzeslücke "Flinte auf Gelb" wider bessern Wissens ausnutzen und sich in die Gelbe WBK Waffen eintragen lassen, die der Gesetzgeber in der Grünen WBK sehen wollte.

(Nicht nur) Deswegen wird es eine erneute Änderung des Waffengesetzes geben. Die Frage ist dann nur, was mit den bisherigen Eintragungen geschehen wird.

Was es tatsächlich nicht gibt, ist der Gegenbeweis.

Klar, wenn Du gekonnt alles ignorierst, was Dir nicht in's Konzept passt...

Ein neueren Beleg als gestern, mit Eintragung kann ich leider nicht nennen. Aber das ist mehr als die (substanzlosen) Leugner insgesamt je vorgebracht haben.

Was für Leugner eigentlich?

Was wird denn geleugnet?

Dass es diese Eintragungen derzeit gibt? Hab' niemanden gesehen, der das in diesem Thread "geleugnet" hat.

Vielleicht hast Du immer noch nicht verstanden, dass es nicht darum geht, dass es diese Einträge nicht gibt, sondern dass es darum geht, dass diese Einträge nicht korrekt sind, weil sie dem Sinn des Gesetzes widersprechen, während der Wortlaut des Gesetzes fehlerhaft ist.

Und das wiederum leugnest Du, und ein paar andere. Und das teils mit den haarstreubensten Konstrukten.

Was es gibt sind eindeutige Gesetzestexte, vertragliche Festlegungen und eine verbindliche Arbeitsanweisung.

Der Gesetzestext ist eben nicht eindeutig, sondern fehlerhaft, was bei geringfügigster Kenntnis der untergeordneten Rechtsnormen jedem klar sein dürfte. Hier widersprechen sich sogar diverse Aussagen (vgl. Sonderform Lauf mit Drall bei Treibspiegelmunition) auffällig.

Ausser, man nutzt diesen Fehler eben absichtlich aus, um mit vereinfachten Erwerbserlaubnissen etwas zu erwerben, was eigentlich so nicht sein sollte.

Dass man das dann praktisch nicht dafür nutzen kann (ballistisch ungeeignet, Schrot aus Drall) oder darf (in diversen Sportordnung ausgeschlossen), ist unter dem Gesichtspunkt der pauschalen Bedürfnisbindung im Minimalfall kritisch. Aber das darf gerne jeder mit so einer Eintragung selber ausbaden, wenn es mal soweit ist.

Für die Handvoll Leute, die sich wirklich blauäugig und unwissend in diese Situation begeben oder sich von "Jaja, das ist alles total legal und auch so gewollt"-Schwätzern bequatschen lassen, ist eben die Diskussion in diesem Thread hilfreich.

Die Grundlagen wurden hier ausgiebigst diskutiert und wer aufmerksam liest, kann die notwendigen Informationen finden und seine eigenen Schlüsse ziehen.

Und es gibt eine Arbeitsanweisung? Für wen gilt die denn genau? Für wieviele untere Waffenbehörden ist die denn tatsächlich bindend? Und ist sie noch aktuell? Mal bei der diese Arbeitsanweisung ausgebenden Stelle angefragt, ob die das neuerdings immer noch so schreiben würden?

Aber wie bereits mehrfach angemerkt: Warten wir einfach mal ab, was sich tut. Mal schauen, wer dann recht behält mit seinen Aussagen, ob der derzeitige Gesetzestext eben auf Grund eines handwerklichen Fehlers so ist, wie der derzeit ist oder ob er tatsächlich den Willen des Gesetzgebers ausdrückt.

Denn darum geht es in der hiesigen Diskussion.

Nicht um den bisher nicht bestrittenen Umstand, dass der Fehler derzeit in fehlerhafte Eintragungen umgesetzt wird, wenn sich der Eintragende strikt an ein paar Buchstaben, aber nicht an den dahinterliegenden Sinn und Zweck des Gesetzes hält.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Dein hochtrabendes Gefasel amüsiert mich. Morgen lach ich weiter, bis dahin könnt ihr euch weiter hier absondern.

Geschrieben

Hallo

nochmal:

Im Herbst letzten Jahres habe ich bei meinem SB angefragt, ob eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK eingetragen wird. Mein SB fragte vorsichtshalber beim LKA NRW an, klare Aussage: Selbstverständlich. Ich fragte auch beim LKA NRW an und erhielt die klare Aussage: Selbstverständlich geht eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK. Da ist das Gesetz eindeutig und nicht interpretierbar. Also alles klar.

Durch diesen Threat heir etwas verwirrt fragte ich nochmals beim LKA NRW an und bekomme seit langer Zeit keine Antwort. Bei telefonischer Rückfrage nur eine genervte Ansage, dass ich mich gedulden soll. Keinerlei Richtungshinweis.

Steven

Geschrieben

Du solltest dich vorher informieren, bevor die hier pauschale Behauptungen postest. Denn deine oben zitierte Aussage ist nicht richtig.

Du denkst doch nicht ernsthaft, daß ich deine angeführte Definition eines politischen Beamten nicht kenne. An dir ist allerdings erneut der Kern meines Beitrages vorübergegangen. In ihm war davon die Rede, daß jeder Beamter ein politischer ist, da seine Existenz und sein Tun überhaupt zu Politik in der Realität führen.

Dem, den es nicht möglich ist, zu akzeptieren, dass ein gezogener Lauf aus einer Flinte keine Büchse wird, der wird auch unweigerlich am Beamtenstatusgesetz scheitern.

Auch wenn du es so oft sagst, wie du willst. Das Waffengesetz spricht an der fraglichen Stelle nicht von Flinten oder Büchsen. Es spricht nur von glatten oder gezogenen Läufen. Der Begriff Flinte ist im Waffengesetz ebenso wie der Begriff Büchse überhaupt nicht definiert.

Geschrieben

Das trifft aber auch auf so gut wie jeden anderen Arbeitnehmer zu, da auch diese politische Beschlüsse in der Realität umsetzten. Oder wo ist der unterschied zwischen einem verbeamteten Lehrer und einem angestellten?

Den Punkt sprichst du richtig an. Nahezu jeder ist Mittäter gegen seine Mitmenschen. Bei Beamten liegt nur noch eine gegenüber den Angestellten gesteigerte Offensichtlichkeit der Täterschaft vor. Ich wollte nur keine solche Tiefe in die OT-Diskussion bringen. Aber wenn du das machst, wird das sicherlich ok sein.

Den Willen der "Mützenträger"? Doch eher den Willen des Dienstherren - im demokr. Ideal also den legitimen Willen der Gesellschaft.

Ich darf dazu mal wieder das BMI unter Herrn Schily und das gesamte rot-grüne Kabinett des Sommer 2001 mit ihrem Bonmot zitieren:

"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers

führen kann."

Und wie du so schön von einem Ideal schreibst. Wenn alle mit etwas einverstanden wären, dann wäre es ja keine Kratie.

Geschrieben
  1. Du denkst doch nicht ernsthaft, daß ich deine angeführte Definition eines politischen Beamten nicht kenne. An dir ist allerdings erneut der Kern meines Beitrages vorübergegangen. In ihm war davon die Rede, daß jeder Beamter ein politischer ist, da seine Existenz und sein Tun überhaupt zu Politik in der Realität führen.
  2. Auch wenn du es so oft sagst, wie du willst. Das Waffengesetz spricht an der fraglichen Stelle nicht von Flinten oder Büchsen. Es spricht nur von glatten oder gezogenen Läufen. Der Begriff Flinte ist im Waffengesetz ebenso wie der Begriff Büchse überhaupt nicht definiert.
  1. Allerdings zum politischen Beamten mit dem Unterschied, dass politische Beamte die Möglichkeit haben die Politik zu beeinflussen und diese Möglichkeit der Einflussnahme den Beamten unterhalb der Abteilungsleitung nicht gegeben ist.
  2. Keine Sorge, ich werde die Rechtsfindungskette, die gewiss auch dir sehr geläufig ist nicht noch einmal wiederholen. Und keine Sorge, bei nächster Gelegenheit werden die "politischen" Beamten dafür sorgen, dass es die gelbe WBK in der zurzeit gültigen Fassung nicht mehr geben wird.

zunächst :sdb79248: anschließend :hi: danach :s84:

Geschrieben
  1. Und keine Sorge, bei nächster Gelegenheit werden die "politischen" Beamten dafür sorgen, dass es die gelbe WBK in der zurzeit gültigen Fassung nicht mehr geben wird.

zunächst :sdb79248: anschließend :hi: danach :s84:

Hallo Joe07

das ist meine Sorge. Da gibt es einige wenige Beamte, die sich auf den Schlips getreten fühlen und die nehmen uns dann ein Spielzeug weg. Zwar von keiner Statistik getragen, aber die wollen es so und dann setzen sie es auch durch.

Dies sollte es in keinem Rechtsstaat geben. Aber es gibt es in Deutschland.

Und sollen wir deswegen kuschen?

Oder sollten wir lieber versuchen, an den Rechtsstaat zu glauben und zu hoffen, dass unsere Politiker sich nicht von einer kleinen Kaste hoher Beamter am Nasenring durch das Dorf ziehen zu lassen.

Ich denke letzteres.

2 Katastrophen sind genug!

Steven

Geschrieben

.... das ist meine Sorge. ....

Dies sollte es in keinem Rechtsstaat geben. Aber es gibt es in Deutschland.

Und sollen wir deswegen kuschen? ....

Das hat mit kuschen nichts zu tuen.

Jeder Waffenbesitzer hat die waffenrechtliche Sachkundeprüfung abgelegt.

Wer dennoch die gelbe WBK als Grundlage zum Erwerb für Vorderschaftrepetierflinten zweckentfremdet weiß auf welches Spielchen er sich damit einlässt.

Schade nur, dass die Glaubwürdigkeit des Legalwaffenbesitzers damit gleich über Bord geht.

Geschrieben

Die Glaubwürigkeit oder die Hörigkeit? :-)

Grenzen von Gesetzen auszuloten und sich in ihrem Rahmen zu bewegen ist eigentlich die Pflicht eines gesetzestreuen Bürgers.

Wer bis an die Grenze geht, aber nicht darüber hinaus, der ist im Recht.

Wer lieber nicht an die Grenze geht und sich somit vieles von dem was eigentlich erlaubt wäre, selber verbietet, der ist auch im Recht.

Allerdings nicht mehr als der "Grenzgänger" :-)

Nur wird von letzterem gern mal in Richtung des Ersten gewettert weil der sich das erlaubt was sich der Zweite nicht traut.

Und so wird dieses Spiel immer weitergehen, nicht nur auf das Waffenrecht bezogen.

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gehts oft ganz ähnlich zu.

"Es ist zwar nicht verboten seine Mülltonne da hin zu stellen, aber wenn ich meine nicht da hin stelle, darf es mein Nachbar auch nicht!" ^^

Geschrieben

Hallo

nochmal:

<...>

Keinerlei Richtungshinweis.

Steven

Wenn ich es richtig verstanden habe, stammt die zitierte Aussage aus Beitrag #161 auf Seite 9 dieses Threads vom LKA NRW.

Insofern ist "Keinerlei Richtungshinweis" aus meiner Sicht nicht ganz korrekt, denn die dortige Aussage ist recht eindeutig.

Bleibt offen, ob das Zitat tatsächlich von einem LKA stammt und ob es das aus NRW war. Das können wir glauben, aber nicht verifizieren.

Die Aussage könnte z.B. auch vom LKA Hessen sein, wenn man sich andere Beiträge von mutzmutz anschaut. Das ist halt das Problem mit nicht eindeutigen Informationen in WO weil jeder von irgendwas redet und wenn man versucht ein-eindeutig zu schreiben, wird's "hochtrabendes Gefasel" genannt, über das man sich "amüsiert". Einmal mit Profis halt... :sleep:

Wie dem auch sei, Option 1 würde zeigen, dass das LKA NRW seine Ansicht zwischenzeitlich geändert hat und die einzige kolportierte Positivaussage eines LKAs keinen Bestand mehr hat (was ja die Rumeierei mit der aktuellen Antwort unterstreichen würde), Option 2 würde zeigen, dass die Einstellung zur Eintragungs- bzw. Verweigerungspraxis in Deutschland unterschiedlich gehandhabt wird und die Eintragungen eben nicht so eindeutig und überall erlaubt sind, wie hier lustig weiter felsenfest behauptet wird.

Wir werden sehen, was bei Deiner Anfrage am Ende herauskommt.

Und vielleicht kann sich mutzmutz nochmal äussern, von welchem LKA denn die von ihm hier im o.g. Beitrag eingestellte Aussage stammt.

Das würde zumindest den Informationsgehalt wieder ein bisschen anheben und die Polemik- und Aluhutquote etwas senken.

Geschrieben

Das diese endlose Diskussion "VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb" lediglich einer schlampigen Formulierung des Gesetzestextes geschuldet ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Im Gesetzgebungsverfahren wollte man etwas anderes - nämlich die Eintragung nach Voreintrag auf "Grün". Wenn sich manche Ordnungsbehörden auf diese "Lücke" einlassen und solche Waffen auf "Gelb" eintragen, mag das bei einzelnen Betroffenen vielleicht ein Gefühl von "denen habe ich es aber jetzt gezeigt" auslösen - dauerhaft wird diese Freude vermutlich nicht sein. Bei der nächsten Änderung des Waffengesetzes wird diese Tür ganz sicher geschlossen. Ob man sich dann auf "Besitzstand" berufen kann bleibt abzuwarten. Bei den zu kurzen VRF und den Kurzwaffen für Zentralfeuermunition in Kaliber unter 6,3 mm hat das 2008 auch nicht funktioniert.

Manfred

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