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IGNORED

Jugendstrafe und WBK


Theobln

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jajaaa,

Tausend mal das gleiche hier aber ich habe leider nichts gefunden

was genau auf meine Frage passt.

Ich bin nun frisch dabei und da fragt man sich dann ob einen die Vergangenheit einholt.

Es war ca 2002 oder 2003 als ich mit meinem Kumpel nen Fahrrad klaute, wir eine Schreckschusswaffe dabei hatten

und auch noch erwischt wurden :-(

Die sache ging vor das Gericht und 2003 bekamen wir beide 40 Strafstunden und die Sache war erledigt !

2015 werde ich wohl meine WBK beantragen.

Wird das für mich ein Problem ?

Seit dem habe ich nichts mehr angestellt bis auf

- Mal nen Punkt wegen zu schnell und rot Fahren.

- Zwei mal vor Gericht als Zeuge gewesen ( einmal auch wegen ner Waffe )

Und ? Neues Hobby verbaut ? Was meint ihr ?

LG

Theo

Geschrieben

WBK beantragen ist kein Problem mehr. Der Thread wird zwar ellenlang werden, weil manche denken, wer ein mal ein "Verbrechen" begangen hat ist auf ewig gebrandmarkt. Aber selbst der Gesetzgeber gibt fast ausnahmlos jedem eine 2. Chance. Verwirrung bildet meist der §52 des BZRG (Bundeszentralregister). Hier gibt es ein Bsp. für die Auslegung diesen Paragraphen:

http://www.frag-eine...---f206820.html

(...) Aus dem BZRG kann die Behörde die Verurteilungen nicht mehr ersehen, da sie getilgt sind. Hat die Behörde aus einer anderen Quelle Kenntnis von den früheren Verurteilungen, dürfen die früheren Taten nur verwertet werden, wenn die Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde...

Ein Beispiel für andere Quelle wäre, wenn jetzt der Sachbearbeiter zufällig mit dem Richter befreundet ist, der dich damals verurteilt hat und beim stöbern in seinen alten Gerichtsakten deinen Namen liest.

Geschrieben

Gab es den ein Urteil?

Hab auch mal 50h bekommen aber das war eine Auflage gegen Einstellung des Verfahrens. Das taucht also nie wiedet irgendwo auf.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Ich habe leider leider die unterlagen nicht mehr !

soweit mir bekannt @Qnkel wurde das Verfahren gegen auflage eingestellt.

Die Gerichtskosten hat auch das Land übrnommen.

@Nakota

Vielen Dank für zu der Info von dir und dem anderen Thread.

Werde ich mir gleich mal durchlesen.

Ich will nicht das dieser Thread hier super lang wird! Sollen doch bitte die nächsten nur eigene Erfahrungen posten

oder zumindest keine Vermutungen ;-)

Bin nun schon etwas ruhiger :-)

LG

Theo

Geschrieben

Beantrag einfach irgendwas und schau.

Ich hatte auch Panik wegen 2 Bonuspunkten in Flensburg und der Jugendsünde.

Habe letztens meine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Pulverkurs bekommen und dann hier gelesen dass man da schon härter überprüft wird als bei der WBK. Daher sind meine Sorgen verflogen.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Hi,

da sollte nichts mehr stehen im Register und wenn doch, wird es für die WBK keine negativen Auswirkungen haben. Da Du ja noch Zeit hast bis zur Beantragung kannst du auch die Selbstauskünfte anfordern. Kostet nur Porto und dann haste alles schwarz auf weiss.

Mein Freund hat mal vor Jahren was auf den Deckel bekommen, weil er mit Freunden ausserhalb des Grundstückes mit nem Luftgewehr ohne F um die Wette geschossen hat. War mitten auf nem Acker, keine Fremdgefährdung usw. Ein Jäger hat die Polizei gerufen. Das gab eine Verhandlung wg. unerlaubten Besitz und führen.

Davon steht nichts mehr in den Registern, einen KWS hat er auch bekommen und beantragt auch bald die WBK.

Geschrieben

[...]

2015 werde ich wohl meine WBK beantragen.

Wird das für mich ein Problem ?[...]

Ich habe meine Glaskugel für Dich befragt. Die sagt aber sie könne weder ins Bundeszentralregister, noch ins Erziehungsregister und schon garnicht in deine Kriminalakte sehen. Sie können noch nicht einmal erkennen ob 2015 nicht noch zusätzlich der Verfassungsschutz befragt wird, wie von einigen Ländern gefordert. Deshalb verweigert sie (meine Glaskugel) die Auskunft. Gewissheit erlangst Du nur durch einen Antrag, wenn Du einen nach Sprengstoffgesetz stellst, ist auch heute schon der Verfassungsschutz dabei, hättest also das volle Programm. Wenn es schiefgeht, lass dich nicht mit einer kostenlosen mündlichen Ablehnung abspeisen, verlange einen - meist kostenpflichtigen - Bescheid, aus dem kann man dann wenigstens erkennen warum die Sache abgeleht worden ist.

Und bzgl. eigene Erfahrungen.

Was glaubst Du wieviele hier haben (alten) Dreck am Stecken und trotzdem Waffen - genau: sehr, sehr wenige.

Geschrieben

Man könnte auch erst einmal umfänglich Selbstauskünfte einholen. Das eröffnet ggf. die Option, noch zu Unrecht vorhandene oder nicht gesperrte Einträge korrigieren zu lassen, bevor die Waffenbehörde davon erfährt.

Insbesondere hinsichtlich (bundeslandspezifischer) polizeilicher Auskunftssysteme. Auch in Anbetracht ständiger Neuerungen und Verschlimmbesserungen der IT gerade in diesem Bereich *soll* o.g. schon vorgekommen sein...

Geschrieben
Man könnte auch erst einmal umfänglich Selbstauskünfte einholen. Das eröffnet ggf. die Option, noch zu Unrecht vorhandene oder nicht gesperrte Einträge korrigieren zu lassen, bevor die Waffenbehörde davon erfährt.

Ich denke man kann sich auch zuviel Arbeit machen. Wenn man auf diese Art und Weise versucht etwas "verstecken", sollte man sich Gedanken machen, ob ein so verantwortungsvoller Sport wie der Schützensport das Richtige für jemanden ist..

Geschrieben

Wenn man auf diese Art und Weise versucht etwas "verstecken",

Schon die Wahrnehmung gesetzlich ausdrücklich vorgesehener Rechte bewirkt also bereits ein schlechtes Gewissen.

Vielleicht beruhigt es dich, dass mittels Selbstauskunft und ggf. resultierende Anträge lediglich der Zustand hergestellt wird, der rechtmäßig (d.h. bei gesetzeskonformer Sperrung/Löschung von Einträgen seitens der Behörde) ohnehin bestehen müsste.

Servilität ist indes nur schwer therapierbar...

Geschrieben

...sollte man sich Gedanken machen, ob ein so verantwortungsvoller Sport wie der Schützensport das Richtige für jemanden ist..

Na, das wäre päpstlicher als der Papst. Wenn der Gesetzgeber schon eine 2. Chance einräumt, dann sollten wir da nicht höhere Latten anlegen. Übrigens liegt diese Entscheidung sowieso nicht in unseren Händen. Es werfe den ersten Stein...

Geschrieben
Vielleicht beruhigt es dich, dass mittels Selbstauskunft und ggf. resultierende Anträge lediglich der Zustand hergestellt wird, der rechtmäßig (d.h. bei gesetzeskonformer Sperrung/Löschung von Einträgen seitens der Behörde) ohnehin bestehen müsste.

Ich habe schon so einige Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemacht und muss dazu sagen, dass Fehleintragungen im BZR wenn vorhanden, dann nur äußerst selten vorkommen, persönlich ist mir zumindest noch keiner untergekommen. Hinsichtlich der Laufzeit/Löschung der Daten gibt es die gesetzliche Unzuverlässigkeitsfristen im Waffenrecht. Sind Einträge im BZR vorhanden, die älter sind, kann ich damit schlichtweg nicht arbeiten oder sie fallen unter andere Absätze.

Das klingt immer alles so negativ, wenn ihr über Zuverlässigkeit sprecht.. bleibt mal locker :)

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