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IGNORED

gegenseitige Mitbenutzung der WBK´s


AnRo

Empfohlene Beiträge

mitm selbst Denken hat ers nicht so...... drum ja auch solche Beiträge........... in Massen......

Es sind ja anscheinend wieder Schulferien und er hat Langeweile.
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Die Farbe der WBK spielt grundsätzlich keine Rolle. Wer Mitbenutzer einer Waffe werden will, muss die selben Voraussetzungen erfüllen, wie wenn er die Waffe anderweitig erwerben z.B. vom Händelr kaufen wollte. Wenn auf der WBK mehrere Waffen stehen, müssen die Voraussetzungen für alle Waffen erfüllt werden. Wenn "Kontingente bestehen, rechnet die Waffe aufs Kontingent, wenn 2/6 zu beachten ist, gilt das auch hier.

....

O.K. danke, das ist mir jetzt soweit klar.

Aber wie sieht es dann genau mit dieser 2/6 Regelung aus. Mein Junior bekommt die gelbe WBK jetzt im Juni mit den beiden Flinten ausgehändigt. Bei mir ist es leider erst frühestens ab September möglich mich als Mitbenutzer auf dieser WBK eintragen zu lassen.

Beginnt dann diese 6 Monate Frist zum Neuerwerb einer weiteren Waffe auf die gemeinsame gelbe WBK im Juni oder im September? Im ersten Fall hätte(n) ich (wir) ja schon nach 3 Monaten wieder die Möglichkeit eine weitere Waffe zu erwerben, wenn die Frist aber erst ab September beginnt, müsste mein Sohn dagegen 9 Monate auf die Möglichkeit eines weiteren Erwerbs warten.

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Mitbenutzer heißt nur dass Du die WBK MITbenutzen darfst.

Die 2/6-Regel gilt trotzdem für den WBK-Benutzer uneingeschränkt.

Dein Sohn kann jetzt zwei Waffen kaufen und im Dezember wieder zwei Waffen bzw. Du, wenn Du neben der Benutzung auch die Erwerbsberechtigung bekommst.

In der WBK ist ja nicht nachvollziehbar wer welche Waffe gekauft hat.

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wenn er aber im Sept. auch als Mitbenutzer/Berechtigter auf die WBK will ( 2 Kombinierte ), dann darf er 6 Monate vorher nix erworben haben.....

........2/6 ! weil, die Eintragung als (Mit-)Berechtigter ist ein Erwerb.

wenn der Sohn im Dez. nochmals 2 Waffen auf diese gelbe kauft, wirds haarig, dann muss die Berechtigung für die einzelnen Waffen ( auf der WBK) separiert werden....... man kann sich dann aber auch einfach die gemeinsame WBK separat ausstellen lassen......

so kompliziert ist das Alles nun auch wieder nicht! ......bis 6 zählen sollte man können......wenn das klappt, dann kann man auch bis 2 zählen...... et voila!

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Mitbenutzer heißt nur dass Du die WBK MITbenutzen darfst.

Dein Sohn kann jetzt zwei Waffen kaufen und im Dezember wieder zwei Waffen bzw. Du, wenn Du neben der Benutzung auch die Erwerbsberechtigung bekommst.

Ich dachte diese gelbe WBK wäre dann eine gemeinsame WBK (§ 10 Abs. 2 WaffG) – mit gleichen Rechten und Pflichten für jeden der eingetragenen Berechtigen?

Brauche ich bei der gelben WBK eine Erwerbsberechtigung?

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[...]

Aber wie sieht es dann genau mit dieser 2/6 Regelung aus. Mein Junior bekommt die gelbe WBK jetzt im Juni mit den beiden Flinten ausgehändigt. Bei mir ist es leider erst frühestens ab September möglich mich als Mitbenutzer auf dieser WBK eintragen zu lassen.

Beginnt dann diese 6 Monate Frist zum Neuerwerb einer weiteren Waffe auf die gemeinsame gelbe WBK im Juni oder im September? Im ersten Fall hätte(n) ich (wir) ja schon nach 3 Monaten wieder die Möglichkeit eine weitere Waffe zu erwerben, wenn die Frist aber erst ab September beginnt, müsste mein Sohn dagegen 9 Monate auf die Möglichkeit eines weiteren Erwerbs warten.

Das wird die Behörde nach billigem Ermessen entscheiden.

Was sind es jetzt eigentlich wirklich, mal sind es Bockbüchsflinten, dann wieder Flinten?

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...oh mann...

...au backe...

...oh je...

du hast aber schon gesehen, dass ich "Qnkel" zuitiert habe...! Der meinte ..."Dein Sohn kann jetzt zwei Waffen kaufen und im Dezember wieder zwei Waffen bzw. Du, wenn Du neben der Benutzung auch die Erwerbsberechtigung bekommst...."

Mit ist klar, dass ich bei gelber WBK keine Erwerbsberechtigung brauche.

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die gelbe IST die Erwerbsberechtigung! wenn Du keine hast, dann brauchst Du eine (zumindest formal).......sonst ist auf der gelben auch nix mit "gemeinsam".....

alle Berechtigten müssen alle Voraussetzungen erfüllen!

Edit: Qnkel hat sich da nicht sehr glücklich ausgedrück! es gibt keine "Mitbenutzung", es gibt eine "gemeinsame Erlaubnis" bzw. "gemeinsame Berechtigung".

Bearbeitet von alzi
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Ihr diskutiert über ungelegte Eier.

Der Sohn hat noch keine WBK und der Fragesteller hat keine Mitbenutzung eingetragen. Hinsichtlich des Wortlauts und damit dem Umfang der Mitbenutzung wissen wir nichts und es ist nicht so weit hergeholt, dass die Behörde bei der gelber WBK sagt "Mitbenutzung machen wir da nicht." (Rechtslage hin oder her.) Es wäre auch möglich die Waffen als Sportschütze zu erwerben und sie dann in eine grüne WBK einzutragen, damit die Sache mit dem Mitbenutzer einfacher wird. Es gibt einen bunten Strauß an Möglichkeiten, wie Vater und Sohn Besitzberechtigter der beiden BBF werden könnten. Vieles liegt an der Behörde. Also abwarten, den SB nicht mit Voranfragen nerven und wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen mit der Behörde sprechen.

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Bockbüchsflinten... ! Wollte nur nicht soviel schreiben ;-)

hallo,

auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, von was wird hier geredet ?

bock - büchs - flinte gleich kombinierte waffe mit schrot UND kugellauf

oder

flinte ( evt. bock - doppel - flinte / besser bock - flinte ) nur 2 schrotläufe ?

handgunner

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