Zum Inhalt springen
IGNORED

Funkgesteuerte Waffenfreigabe bereits in EU-Verordnung für Geldtransporte


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Wir hatten hier im Forum ja kürzlich über das Telekom-Patent diskutiert, mit dem Waffen über das Handy-Netz aktiviert und deaktiviert werden können. Da gab es ja einige, die meinten, dass so etwas nicht praxistauglich sei und niemals gesetzlich vorgeschrieben werden würde.

Nun hat uns die Realität aber teilweise schon eingeholt. Für den sicherheitskritischen Bereich der gewerblichen Geldtransporte gibt es offenbar bereits etwas Vergleichbares, geregelt in der EU-Verordnung Nr. 1214/2011. Als Verordnung gilt diese unmittelbar, ohne dass es noch einer Umsetzung durch innerstaatliches Recht bedarf (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV).

Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums (ABl. L 316 vom 29.11.2011, S. 120)

Artikel 6

Führen von Waffen

[...]

(2) Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, nach dessen Recht eine Bewaffnung von CIT-Sicherheitspersonal nicht zulässig ist, müssen alle Waffen im Besitz von CIT-Sicherheitskräften in einer Waffensicherheitskassette an Bord verwahrt werden, die der europäischen Norm EN 1143-1 entspricht. Während der Fahrt durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats müssen die Waffen für die CIT-Sicherheitskräfte unzugänglich aufbewahrt werden. Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, nach dessen Recht eine Bewaffnung des CIT-Sicherheitspersonals zulässig ist, können sie aus der Waffensicherheitskassette entnommen werden; bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, dessen Recht eine Bewaffnung des CIT-Sicherheitspersonals vorschreibt, müssen sie aus der Waffensicherheitskassette entnommen werden. Das Öffnen der Waffensicherheitskassette darf nur unter Einsatz einer Fernsteuerung durch das für das CIT-Fahrzeug zuständige Kontrollzentrum möglich sein und darf erst möglich sein, nachdem das Kontrollzentrum das CIT-Fahrzeug punktgenau geortet hat.

[...]

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und was wenn GPS und Mobilfunk mit kleinen tragbaren Geräten gestört werden? So ein Unsinn...

Natürlich ist das Unsinn. Allein schon deshalb, weil die Räuber ihre Waffen nicht derart sichern müssen.

Mir geht es mit dem Thema nur darum, aufzeigen, wie schnell so etwas gesetzlich durchgesetzt werden kann. Wobei ich den gewerblichen Geldtransporteuren eigentlich eine gute Verhinderungs-Lobbyarbeit zugetraut hätte, immerhin sind da ja auch gewichtige finanzielle Interessen im Spiel, wenn man den ganzen Technikfirlefanz kaufen muss. Trotzdem wurde das einfach so durchgeboxt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja, NOCH ist das ja eine Verordnung, die es erlaubt grenzüberschreitend Werttransporte durchzuführen UND dabei die einzelnen nationalen Gesetze einzuhalten...... was sich daraus aber entwickeln kann, das macht mir Sorgen..... wenn erstmal die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, ist das ganz schnell auch für den LWB "erweitert" und die Stasi 3.0 darf jede einzelne Nutzung freischalten....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt werden manche, die meinen Telekom Beitrag für lächerlich gehalten haben, aber blöd schauen :fool:

Zum Glück brauchen Kriminelle, die solche Geldtransporte überfallen, keine solche Sicherungen. Ein Störsender reicht nun, um die Gegenwehr auf Null zu setzen.

So will es die EU haben: ein wehrloses Volk aus Opfern die man melken kann.

Aber wehe es überwacht einer das Handy eines Politikers - dass wird zur internationale Affäre.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(2) Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, nach dessen Recht eine Bewaffnung von CIT-Sicherheitspersonal nicht zulässig ist, müssen alle Waffen im Besitz von CIT-Sicherheitskräften in einer Waffensicherheitskassette an Bord verwahrt werden, die der europäischen Norm EN 1143-1 entspricht. Während der Fahrt durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats müssen die Waffen für die CIT-Sicherheitskräfte unzugänglich aufbewahrt werden. Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, nach dessen Recht eine Bewaffnung des CIT-Sicherheitspersonals zulässig ist, können sie aus der Waffensicherheitskassette entnommen werden; bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, dessen Recht eine Bewaffnung des CIT-Sicherheitspersonals vorschreibt, müssen sie aus der Waffensicherheitskassette entnommen werden. Das Öffnen der Waffensicherheitskassette darf nur unter Einsatz einer Fernsteuerung durch das für das CIT-Fahrzeug zuständige Kontrollzentrum möglich sein und darf erst möglich sein, nachdem das Kontrollzentrum das CIT-Fahrzeug punktgenau geortet hat.

Ich befürchte, hier hat bisher keiner den Inhalt des Textes wirklich verstanden.

Es geht nicht um die Abschaltung einer Waffe durch irgend eine Behörde mittels Funksignal.

In Deutschland dürfen die Fahrer von Geldtransportern eine Waffe tragen. Verlassen sie grenzüberschreitend das Hoheitsgebiet "Deutschland" und bewegen sich danach in einem Staat der dieses Waffentragerecht nicht vorsieht, sind die Waffen in dem Fahrzeug in einen Trasor der Stufe 1 zu packen. Die Öffnung des Tresors ist, um den dann unbefugten Zugriff zu verhindern, nur nach Freigabe durch die Einsatzzentrale des Transportfahrzeugs möglich. Die Einsatzzentrale kann übrigens schon heute das Transportfahrzeug im Alarmfall per Funksignal stilllegen.

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Vorschrift gilt natürlich nur, sofern die Transporteure keine Erlaubnis des jeweiligen Mitgliedsstaats zum Führen haben.

Aber: Auch in Deutschland werden Firmenwaffenscheine nicht mehr einfach so ausgestellt. Jetzt gibt es vielleicht ein zusätzliches Argument, den zu versagen. Dann sagt der SB, dass ein Bedürfnis nicht bestünde, weil bei grenzüberschreitenden Transporten jedenfalls innerhalb Deutschlands keine erhöhte Gefährdung vorläge, für die reine Mitnahme im Safe ein Waffenschein nicht erforderlich sei und die Zentrale im Notfall immernoch die Waffe über Funk zur Benutzung freigeben könne (was dann in der konkreten Situation durch Notwehr/Notstand gedeckt wäre, weshalb es eines Waffenscheins nicht bedürfte). Zudem bliebe es dem Transporteur unbenommen, bei Grenzüberschreitung (z.B. nach Polen) mit einer dortigen Erlaubnis die Waffe aus dem Safe zu holen, um sich dort zu verteidigen.

Ich denke jedenfalls, dass von dieser Regelung sicher auch ein paar grenzüberschreitende Transporte durch Deutschland betroffen sein werden. Die Räuber, die z.B. einen Überfall irgendwo hinter der polnischen Grenze planen, fahren dann mit einem Störsender bereits kurz vor der Grenzüberschreitung auf deutschem Boden hinterher und können dadurch verhindern, dass die in Polen die Waffen aus dem Safe nehmen können.

Die große Gefahr aber besteht darin, dass wir jetzt solche Systeme schon in der Praxis haben - in welchem EU-Mitgliedsstaat auch immer - und früher oder später Frau Malmström oder ihre Nachfolger das auf andere Bereiche des Waffenrechts ausdehnen werden unter Hinweis auf die Bewährtheit in der Praxis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt werden manche, die meinen Telekom Beitrag für lächerlich gehalten haben, aber blöd schauen :fool:

...

Lies mal den Beitrag 7 von Manfred Breidbach... dann weist du um was es in dieser EU-Verordnung geht ;) Und einmal abgesehen davon hatten Räuber noch nie eine besonders große Angst vor den Knarren der Geldtransporter-Fahrer.. die werden einfach umgelegt wenn sie nicht mitspielen!

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt haben wir ja einen komplett überteuerten Verwaltungsapparat in Brüssel.

Warum kann der nicht einfach einen EU Waffenpass beschließen der es Geldtransporteuren, Bodyguards und sonstigen Waffenträgern erlaubt, ihre Waffe EU weit mitzuführen.

Alle Länder sagen ok - keine weitere Einwilligung ist notwenig und gut ist.

Für genau sowas haben wir ja damals die EU beschlossen. Geworden ist daraus nur Sch....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal wieder springen unsere Verschwörungstheoretiker mit EU-Beißreflex auf ein untaugliches Thema an. Wie bereits in Beitrag 7 geschrieben: es geht nur um den Fall, dass Menschen, die in einem Land Waffen tragen dürfen, es eben in anderen Staaten nicht dürfen. Die Alternative wäre, neben einem einheitl. europ. Waffenrecht, dass die Fahrer die Grenze nicht passieren könnten oder dass diese die Waffen an der Grenze dem Zoll übergeben. Also viel Wind un fast nichts...

... Und einmal abgesehen davon hatten Räuber noch nie eine besonders große Angst vor den Knarren der Geldtransporter-Fahrer.. die werden einfach umgelegt wenn sie nicht mitspielen!

...

Leider ja. Und als "Argument" wird da gerne ne RPG auf den Fahrer gerichtet. Datt hält das beste Sparschwein nicht aus...


...

Warum kann der nicht einfach einen EU Waffenpass beschließen der es Geldtransporteuren, Bodyguards und sonstigen Waffenträgern erlaubt, ihre Waffe EU weit mitzuführen.

Alle Länder sagen ok - keine weitere Einwilligung ist notwenig und gut ist.

...

Weil leider die wenigste Länder, allen voran das unsrige, derartige Kompetenzen nach Brüssel abgeben wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil leider die wenigste Länder, allen voran das unsrige, derartige Kompetenzen nach Brüssel abgeben wollen.

in dem Fall würde ich nicht leider sagen sondern eher zum Glück. Wenn ich mir anschaue, was die sich so ausdenken, könnte ich mir eine EU Regel gut vorstellen, wo dann fast nichts mehr geht. Die Regel mit dem Transport ist aber mal gar nicht so schlecht, es ist halt ein Kompromiss auf niedrigem Niveau, aber mehr Niveau geht sowieso leider nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in dem Fall würde ich nicht leider sagen sondern eher zum Glück. Wenn ich mir anschaue, was die sich so ausdenken, könnte ich mir eine EU Regel gut vorstellen, wo dann fast nichts mehr geht. Die Regel mit dem Transport ist aber mal gar nicht so schlecht, es ist halt ein Kompromiss auf niedrigem Niveau, aber mehr Niveau geht sowieso leider nicht.

So lange jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, können wir uns die EU auch sparen. Oder man macht es vernünftig, als USE (United Staes of Europe), dann könnte man sich ne Menge Bürokratie sparen. In sachen Waffen sind die meisten EU-Staaten liberaler als Deutschland, ein europaweiter Kompromiss würde uns hier aller Vorraussicht nach eher nützen. Irgend welche Vorschläge profilierungssüchtiger Hinterbänkler sollte man nicht immer so ernst nehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.