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T/C Encore EL-Pistole mit Klappschaft erlaubt ?


guardde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

darf man als Sportschütze an eine T/C Encore Einzellader Pistole mit 10" Lauf einen Choate-Klappschaft anbringen ? Ich weiß, es wurde schon vielfach über Klappschaft hier im Forum geschrieben, aber meistens bezogen auf Langwaffen.

Für eine kurze Antwort (ja oder nein) bin ich sehr dankbar.

Geschrieben

Hallo,

darf man als Sportschütze an eine T/C Encore Einzellader Pistole mit 10" Lauf einen Choate-Klappschaft anbringen ? Ich weiß, es wurde schon vielfach über Klappschaft hier im Forum geschrieben, aber meistens bezogen auf Langwaffen.

Für eine kurze Antwort (ja oder nein) bin ich sehr dankbar.

Geschrieben

Vielleicht kannst Du einen Link zu Bildern oder Beschreibungen der Waffe und des Schaftes posten und Angaben machen, als was diese Waffe (Pistole) in der WBK eingetragen ist. Kurzes googeln brachte nur Langwaffen als Ergebnis, du sprichst von Pistole also vermutlich einer Kurzwaffe.

Ich habe keine Ahnung wie eine "T/C Encore Einzellader Pistole mit 10" Lauf " aussieht aber waffenrechtlich ist es z.B. völlig legal den vorgesehenen Anschlagschaft für die Pistole Mauser C96 an selbiger anzubringen.

Geschrieben

Eine Pistole mit 10" lauf bleibt eine Pistole. Egal wieviel Meter Schaft dran sind und egal ob klapbar oder fünffach faltbar

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Geschrieben
Eine Pistole mit 10" lauf bleibt eine Pistole. [...]
Nur ist Pistole nicht der entscheidende waffenrechtliche Begriff und die Gleichsetzung von Pistole mit Kurzwaffe mag in der Mehrzahl der Fälle richtig sein aber wie ist es im konkreten Fall?
Geschrieben

O.k. ich habe unterstellt Pistole = kurzwaffe. Ich kenne keine Pistole die als langwaffe klassifiziert wird weils dann keine Pistole mehr ist. So what ich denk was gemeint war is klar. Mein post ist nur bei Pistolen korrekt die keine langwaffen sind

:D

von unterwegs gesendet

Geschrieben
O.k. ich habe unterstellt Pistole = kurzwaffe. [...]
Wenn ich im Umgang mit dem Waffenrecht eines gelernt habe, dann "unterstelle nichts" und wenn du dich da nicht daran halten kannst, dann "unterstelle den ungünstigeren Fall".

Googeln brachte bei diesen T/C Encore nur Langwaffen als Ergebnis und dass es legal ist an eine Pistole einen Anschlagschaft zu montieren macht (hoffentlich) mein Beispiel mit der Mauser C 96 deutlich.

Geschrieben

Habs ja im letzten Post korrigiert. Ein Problem könnte es nur bei Pistolen geben die waffenrechtlich langwaffen sin geben. Wobei du ja auch nicht genau weißt was eine T/C Encore ist......

von unterwegs gesendet

So T/C encore = Thompson Center Encore

link

Wobei zugegebenermaßen das als info noch nicht ausreicht um ne einschätzung zu machen. Der Threadersteller müsste schon präzisieren, wobei post #5 nach wie vor korrekt ist.

„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

Geschrieben

... T/C Encore Einzellader Pistole mit 10" Lauf ...

Thompson Center (T/C) baut das Modell "Encore" als Langwaffen und als Kurzwaffen mit Lauflängen von 12" (30,5cm) bis 15" (38,1cm).

Wird sie mit Pistolengriff erworben, ist sie aufgrund der Gesamtlänge von weniger als 60cm, bei bestimmungsgemäßer Verwendung, aus waffenrechtlicher Sicht eine Kurzwaffe.

Auch nach ersetzen des Pistolengriffes durch einen Gewehrschaft bleibt sie eine Kurzwaffe.

Mit 10" (25,4cm) Lauflänge ist es das Modell "Contender" (wird nicht mehr gefertigt) oder das Modell "Contender G2". Diese Modelle sind bereits aufgrund der Lauflänge Kurzwaffen im waffenrechtlichen Sinn.

Und wenn ein Büchsenmacher einen langen Lauf gekürzt hat ... na ja das hatten wir gerade. Solche Varianten gibt es auch genügend.

Es gibt dann noch die umgekehrte Betrachtung.

Das Modell Encore mit 15" Lauflänge wird mit feststehendem Schaft als Langwaffe (z.B. Modell Hunter) erworben. Durch den Austausch des Schaftes kann die Waffe mit einer Gesamtlänge von weniger als 60cm bestimmungsgemäß verwendet werden. Sie wird somit zur Kurzwaffe, wofür eine behördliche Erlaubnis notwendig ist.

Es ist ja gerade die Bestimmung eines Klappschaftes, dass die Waffe sowohl mit auf- als auch zugeklapptem Schaft verwendbar ist.

Diese Betrachtung gilt natürlich für alle Langwaffen.

Wer zum Beispiel bei seiner Bockflinte den langen Lauf durch eine einen kurzen Lauf ersetzt und den Schaft kürzt, hat sie in eine Kurzwaffe geändert.

Es gibt reichlich Langwaffen für die so kurze Läufe verfügbar sind, dass sie durch deren Verwendung zur Kurzwaffe werden.

Es gibt auch kurze Langwaffen, die durch Kürzen des Schaftes zur Kurzwaffe oder gar zum verbotenen Gegenstand werden.

Geschrieben

Hallo Leser,

sehr gute Beschreibung der T/C Modelle. Doch meine T/C Encore habe ich mit 10" Lauf erworben in .454 Casull. Es ist KEINE Contender Ausführung ! Trotzdem DANKE für dein Feedback. Werde mir also den Choate-Klappschaft daran montieren, denn nur mit dem Pistolengriff schlägt sie mit der .454 Mun wie ein Pferd :tramp4:

Grüße

Geschrieben
[...]Wobei du ja auch nicht genau weißt was eine T/C Encore ist......[...]

Muss ich auch nicht. Waffenrechtlich ist interessant ob hier eine Kurzwaffe vorliegt und genehmigt ist. Die kann definitionsgemäß nämlich nicht in eine Kurzwaffe geändert werden und folglich ist die Anbringung eines Anschlagschafts klappbar oder nicht rechtlich möglich. Läge eine Langwaffe vor, wäre zu klären ob mit dem Klappschaft die gesetzlich geforderte Gesamtlänge von 60 cm unterschritten wird. Zuletzt bliebe noch die Möglichkeit einer Langwaffe, die eine Langwaffe bleibt die aber so geändert wird, dass sie über das bei Sport- und Jagdwaffen übliche Maß zerlegbar ist oder verkürzt werden kann.

Geschrieben
Na, dann schieß mal 'n ACCURACY AWM im Kal. .300WinMag mit eingeklapptem Schaft.[...]
Das mag ohne Mündungsbremse unbequem und schmerzhaft sein aber es geht wenn der Hinterschaft nicht vollends nach vorne geklappt wird. Da das Schaftchassis bestimmungsgemäß auch ohne die Kuststoffschalen verwendbar sein soll, wird man auch bejahen können, dass der Gebrauch mit eingeklappter Schulterstütze - zumindest im Kaliber .308 Win - als Notbehelf vorgesehen ist.

Um weiterer Erbsenzählerei vorzubeugen, könnte man umformulieren in: "Es ist ja gerade die Bestimmung vieler Waffen mit Klappschaft, dass die Waffe sowohl mit auf- als auch zugeklapptem Schaft verwendbar ist."

Geschrieben

... T/C Encore habe ich mit 10" Lauf erworben ...

Ich mag die 10" Läufe am liebsten. War Deine gebraucht, vom Büchsenmacher oder gab es die ab Werk?

... in .454 Casull ...

Mir ist die .44Magnum aus einem 4" Lauf schon unangenehm. Da wiegt die ganze Waffe ca. 700 Gramm. Und mit harter Ladung ist das für mich an der Grenze zum "Aua".

Die Contender schießt sich mit Anschlagschaft sehr angenehm. Besonders in mittleren Büchsenkalibern.

Na, dann schieß mal 'n ACCURACY AWM im Kal. .300WinMag mit eingeklapptem Schaft.

Das trau ich mich nicht.

Geschrieben

Ich mag die 10" Läufe am liebsten. War Deine gebraucht, vom Büchsenmacher oder gab es die ab Werk?

Mir ist die .44Magnum aus einem 4" Lauf schon unangenehm. Da wiegt die ganze Waffe ca. 700 Gramm. Und mit harter Ladung ist das für mich an der Grenze zum "Aua".

Die Contender schießt sich mit Anschlagschaft sehr angenehm. Besonders in mittleren Büchsenkalibern.

Das trau ich mich nicht.

Der 10" Lauf in .454 Casull ist Original von T/C. Leider hat sich durch den starken Rückschlag 1 Befestigungsschraube des Vorderschaftes am Lauf abgeschert. Die musste ich erst mal ausbohren (ausschleifen mit dem Dreml) und durch ein größeres M4 Gewinde ersetzen. Muß der Lauf deswegen zum Beschussamt ??? Frage an die Spezialisten. Danke !

Geschrieben

Man darf doch auch an einer mehrschüssigen Pistole einen Anschlagschaft anbauen.

Kürzer wird sie ja dadurch nicht. Bei Langwaffen kann das anders aussehen.

Also: Ja.

Danke allen für deren Beiträge. Schade, dass die meisten Kommentare vom Mod gelöscht wurden :sad:

Geschrieben

Danke allen für deren Beiträge. Schade, dass die meisten Kommentare vom Mod gelöscht wurden :sad:

Das wurden sie nicht, sie sind nur im anderen Thread. DU hast es nämlich geschaftt zwei threads zum Thema zu starten.

Vielleicht kann ein Mod die Threads ja zusammenführen.

Geschrieben

Moin,

habe mir erlaubt, beide Threads zusammenzuführen

Michael

Sorry, war nicht meine Absicht einen zweiten Threat zu generieren. Wie das zustande kam, ist mir schleierhaft :confused:

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