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IGNORED

Zurück gegebene WBK neu beantragen


Oneshot

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Geschrieben

Hallo!

Da ich mittlerweile schon einige nachweislich falsche Auskünfte von der Waffenbehörde (Berlin) bekommen habe, wollte ich mal fragen, ob jemand was genaues weiß!

Hintergrund: Ich habe mit 16 mit dem Sportschießen angefangen, habe meine Sachkunde gemacht und hatte mit 18 meine WBK (grün) das war so 1998. Aufgrund von Ausbildung, Wehrdienst, mangelnder Zeit und Geld bin ich 2002? aus dem Verein ausgetreten und habe wg. dem dann weggefallenen Bedürfnis meine SpoPi verkauft und die WBK leer zurückgegeben.

Vor einem guten Jahr dann wollte ich wieder anfangen und bin wieder in einen Verein eingetreten.

Nun hatte ich die Vorstellung, der Behörde nur sagen zu müssen, dass mein Bedürfnis wieder besteht und meine WBK wiederzubekommen...

Tja, falsch gedacht. Auch der Hinweis, das ich inzwischen behördlicher Dauerwaffenträger bin und meine Dienstwaffe sogar privat führen (!) darf half nix.

Komplett neu beantragen hieß es, inclusive Wartejahr.

Nachdem man mir vor kurzem beiläufig mitteilte, meine Sachkunde wäre auch nicht mehr gültig und meine behördliche Ausbildung würde auch nix zählen, wandte ich mich ziemlich angesäuert an meinen Verband (BDS), dort gab man mir Entwarnung. Laut § 7 WaffVwV gilt auch die nach altem Recht abgelegte Sachkunde weiter.

Meine Frage ist nun, hätte ich auch die WBK gleich wiederbekommen müssen/können?

Meine Wartejahr ist in vier Wochen eh 'rum, mir geht es nur um's Prinzip!

Gruß Patrick!

Geschrieben

Ich denke mal, hier hat die Behörde recht....nur weil du mal vor vielen jahren ein Bedürfniss hattest und aufgrund dessen auch die WBK ,ist dein Wiedereinstieg nicht automatisch von allen Hürden befreit....wenn die Zeit eh bald rum ist, ärgere dich nicht weiter rum und riskiere keine grauen Haare deswegen!

Geh schiessen,hab Spass ,lass dir dein Bedürfniss neu asstellen und gut iss. :good:

De Sachkundesache belegst du deiner Behörde am besten mit dem dementsprechenen Ausschnitt aus der Waffenverwaltungsverordnung.

Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich

abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige

Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter

Geschrieben

Nein, nein, ich bekomme keine grauen Haare, mir fallen sie gleich aus!:-)

Den Monat sitze ich auch noch ab, es geht wirklich nur um Erfahrungswerte.

Danke für deine Antwort!

Geschrieben

Tja, falsch gedacht. Auch der Hinweis, das ich inzwischen behördlicher Dauerwaffenträger bin und meine Dienstwaffe sogar privat führen (!) darf half nix.

Nachdem man mir vor kurzem beiläufig mitteilte, meine Sachkunde wäre auch nicht mehr gültig und meine behördliche Ausbildung würde auch nix zählen, wandte ich mich ziemlich angesäuert an meinen Verband (BDS), dort gab man mir Entwarnung. Laut § 7 WaffVwV gilt auch die nach altem Recht abgelegte Sachkunde weiter.

Deine behördliche Ausbildung und die Aussage, dass du auch privat deine Dienstwaffe führen darfst könnte darauf hinweisen, dass du ein PVB bist. Sollte dies so sein dann verweise ich auf folgende Kette, die dir die Sachkunde ersetzt. Obwohl die alte Sachkunde natürlich noch ihre Gültigkeit hat!

§7 (1) + (2) WaffG i.Vm. §3 (1) Nr. 2 c) AWaffV i.V.m. 7.2 WaffVwV

In der WaffVwV steht letztlich der PVB als Beispiel für eine anderweitig erbrachte Ausbildung.

Versuch doch einmal damit die Behörde zu beeindrucken, falls dies für dich zutreffend ist.

Allerdings kann ich dir auch sagen, dass es Behörden gibt, die auch dies nicht anerkennen möchten.

Da hilft nur der Rechtsweg und der kann leider lang werden und du musst auf die WBK warten bis du vor einem Verwaltungsgericht recht bekommst. Zur Not eben noch mal die Sachkunde wiederholen, auch wenn es übel ist.

Das Jahr Zugehörigkeit zu einem Verband und deine regelmäßige Teilnahme am Schießen muss natürlich ebenso sein, wie eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit. Denn die muss nach all der Zeit nicht mehr gegeben sein und dein Bedürfnis hast du ja durch die jahrelange Enthaltsamkeit tatsächlich verloren.

Ich hoffe aber, dass du deine WBK ganz schnell wieder bekommst und dich an diesem schönen Sport erfreuen kannst.

Und reib dich persönlich nicht an der Behörde auf. Sieh das sportlich und finde einen Weg dein Recht zu bekommen, ohne zu lange Wartezeiten.

Geschrieben

Du liegst schon ganz richtig!

Ich stütze mich zunächst auf meine alte Sachkundeprüfung, Plan B ist dann die dienstliche Ausbildung, wo ich auch noch eine Fortbildung mit Prüfung vorweisen kann, in welcher auch nochmal das aktuelle Waffenrecht vermittelt wurde.

Ich möchte mich auch nicht unbedingt mit der Behörde anlegen, aber ich lasse mir auch nicht die Butter vom Brot nehmen.

Je mehr Rechtssicherheit ich mir also aneigne, um so besser!

In Friedenszeiten ersetzt die Verwaltung den Feind! ;-)

Geschrieben
[...]Meine Frage ist nun, hätte ich auch die WBK gleich wiederbekommen müssen/können?[...]
nein

Hinsichtlich der Sachkunde:

Nur die vor einem staatlichen Prüfungsausschuß abgelegte Sachkundeprüfung würde weitergelten. Die üblichen "sonstigen Ausbildungen" der Sportschützen gehören nicht dazu.

Eine anderweitige, behördlich oder staatlich anerkannte Ausbildung wäre anzuerkennen, wenn sie mit einer Prüfung abschließt und geeignet wäre die erforderliche Sachkunde, wozu auch bestimmte Rechtsvorschriften gehören, zu erwerben. Anders als Soldaten lernen Polizisten zwar was Notwehr ist, sie lernen aber nicht die Vorschriften zum Erwerb, der Aufbewahrung und dem Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen, weil diese Vorschriften auf sie nicht anzuwenden sind. Die Ausbildung bei der Polizei ist daher regelmäßig nicht geeignet die erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Das Gegenteil müsste vom Antragsteller belegt werden.

Geschrieben

Deine behördliche Ausbildung und die Aussage, dass du auch privat deine Dienstwaffe führen darfst könnte darauf hinweisen, dass du ein PVB bist.

mal eine frage was ist den ein PVB? das es was miot polizei zu tuen hat konnte man ja jetzt lesen aber nicht was das bedeutet!

Geschrieben

mal eine frage was ist den ein PVB? das es was miot polizei zu tuen hat konnte man ja jetzt lesen aber nicht was das bedeutet!

PolzeiVollzugsBeamter

Geschrieben

In Friedenszeiten ersetzt die Verwaltung den Feind! ;-)

Von einem PolizeiVolzugsBeamten mutig ?

Bei mir war es ähnlich, nur das ich damals als Lupischütze noch keine SK+ WBK brauchte.

Fing nach einigen Jahren auch wieder (dann mit SK + grüner WBK) neu an.

Vielleicht hätte man weiter Mitglied bleiben sollen.

Selbst mit einer leeren gelben WBK müßten jedoch für diese gültige waffenrechtliche Erlaubnis die Pflichttermine (mit irgenteiner erlaubnispflichtigen (Leih-) Waffe fortgesetzt werden, daher ist die Abgabe auch der gelben Karte verständlich,

wenn das zeitlich längerfristig nicht aufrechterhalten werden kann.

Finde das aber sehr schade u. würde sowas immer versuchen, zu vermeiden.

Geschrieben

.......sie lernen aber nicht die Vorschriften zum Erwerb, der Aufbewahrung und dem Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen, weil diese Vorschriften auf sie nicht anzuwenden sind. Die Ausbildung bei der Polizei ist daher regelmäßig nicht geeignet die erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Das Gegenteil müsste vom Antragsteller belegt werden.

Was du da bezüglich der Aufbewahrungsvorschriften schreibst könnte im Einzelfall richtig sein. Bei unseren 19 Polizeien ist die Ausbildung aber nicht absolut gleich aufgebaut. Einige Polizeien bilden mit Sicherheit auch in Aufbewahrungsfragen aus. Nämlich die, bei denen die Beamten ihre Waffen privat und verdeckt führen dürfen und die ihre Waffen zuhause aufbewahren. (Bevor jemand fragt warum 19 Polizeien. 16 Landespolizeien, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundestagpolizei. Ich hoffe, dass ich niemand vergessen habe ;) )

Die Kernfrage ist doch, warum die Polizeiausbildung speziell als Beispiel in der WaffVwV genannt wird, wenn es um die anderweitigen Ausbildungen geht. Da muss sich doch jemand etwas dabei gedacht haben. Wäre sie "regelmäßig nicht geeignet die Sachkunde zu ersetzen", hätte das BMI diesen Fall mit Sicherheit nicht in der WaffVwV genannt. Die WaffVwV soll ja dazu dienen, dass nicht jeder SB seinen eigenen Maßstab an einen Sachverhalt anlegt und das WaffG und die AWaffV nicht selbst interpretieren muss. Es wurde hier eine allgemein gültige Handlungsanweisung für alles SB geschaffen, egal in welchem Bundesland sie sich befinden.

Aus meiner Sicht ist mit "einer staatlichen Ausbildung, die mit einer Prüfung abschließt", der gesamte Ausbildungs- oder Studiengang zum PVB gemeint. In diesem Verfahren wird dann in einzelnen Modulen das Waffenrecht, der Umgang mit Lang- und Kurzwaffen, die Aufbewahrungsvorschriften, usw. behandelt.

Die mir zugänglichen Kommentare zu diesem Thema zeigen mir auch nichts gegenteiliges auf.

Vielleicht führt diese spezielle Diskussion hier auch zu weit, sollte ich aber in meiner Sicht der Dinge einen Fehler in der Betrachtungsweise gemacht haben, freue ich mich eine entsprechende Darstellung von dir zu erhalten. Man lernt ja nie aus und immer dazu......

Edit: Als Nachtrag sei noch angemerkt, dass es zumindest eine Polizei gibt, die ihren Beamten die Nutzung ihrer Dienstwaffe als Sportgerät gestattet. Die Beamten dürfen also ihre Waffen privat nutzen und nach den Regeln einer Sportordnung damit schießen, weil man damit den Sport fördern möchte. Natürlich in der Freizeit! Und da fragt niemand nach einer Sachkunde nach § 7 WaffG. Ob sich diese Dienstwaffe dazu eignet entsprechende Leistungen auf hohem Niveau abzuliefern bleibt einmal außen vor ;)

Geschrieben

Das Ganze hat ja auch eine politische Seite. Er wohnt in Berlin, und gerade dort in der Hauptstadt, wo doch " unsere " Politik gemacht wird, kann man angesichts der Initiativen unserer Parteien bezüglich Verschärfung des Waffenrechts nicht einfach mal so zu Gunsten eines LWB entscheiden, so quasi auf dem kleinen Dienstweg. Wo kämen wir denn da hin..........

Geschrieben

Auch da kann man aus meiner Sicht ganz klar erkennen, dass rot und rot/grüne Landesregierungen einen etwas "eigenwilligen" Kurs fahren. In einem vergangeenen Fall hat mein SB eine Meinung seiner vorgesetzen Stelle in der Landeshauptstadt eingeholt und die war alles, nur nicht von bestehendem Recht geprägt. Wenn man dann den Rechtsweg beschreitet muss man allerdings viel Zeit mitbringen und die hat nicht jeder. Man möchte ja schließlich dem Sport nachgehen und Waffen erwerben :)

Da scheint es Anweisungen zu geben, Legalwaffenbesitzern alles so schwer wie möglich zu machen, ohne grobe Schnitzer zu begehen. Viele kleine Steine in den Weg werfen, damit man die Lust verliert und vorzeitig aufgibt. Bei Einigen von uns mag das klappen. Andere werden erst recht in ihrem sportlichen Ehrgeiz geweckt.

Geschrieben

[...]Die Kernfrage ist doch, warum die Polizeiausbildung speziell als Beispiel in der WaffVwV genannt wird, wenn es um die anderweitigen Ausbildungen geht. Da muss sich doch jemand etwas dabei gedacht haben. Wäre sie "regelmäßig nicht geeignet die Sachkunde zu ersetzen", hätte das BMI diesen Fall mit Sicherheit nicht in der WaffVwV genannt. Die WaffVwV soll ja dazu dienen, dass nicht jeder SB seinen eigenen Maßstab an einen Sachverhalt anlegt und das WaffG und die AWaffV nicht selbst interpretieren muss. Es wurde hier eine allgemein gültige Handlungsanweisung für alles SB geschaffen, egal in welchem Bundesland sie sich befinden.[...]

Im Prinzip steht da: Polizei kann, Bundeswehr kann nicht. Das ist die Fortsetzung der Praxis gem. dem WaffG a.F..

Die Anforderungen an die Ausbildung habe ich zusammengefasst und die Punkte wo es meist fehlt benannt. Wessen anderweitige Ausbildung die Anforderungen erfüllt, dessen Sachkunde wird auch anerkannt. Allerdings liegt die Darlegungs und Nachweispflicht beim Antragsteller.

Ich bin Polizist, also bin ich sachkundig ist nur ein Wunschtraum.

Angedenk meiner Praxis mit PVB muss ich sagen: Denen schadet ein ordentlicher Sachkundelehrgang mit Prüfung nicht, die wenigsten sind sachkundig.

Geschrieben

Mal ´ne "dumme" Frage: Hast Du deinen alten Sachkundenachweis(Prüfungsbescheinigung,Zeugnis o.Ä.) noch?

Wenn Du das Papier damals bei der Behörde eingereict hast, wird es wohl verschwunden sein.

Ich hatte den ähnlichen Fall, jedoch bei der Beantragung nur eine Kopie der Sachkundebesch. eingereicht!

Ein Kollege von mir gab damals das Original aus der Hand. War sein Pech, er musste die Sachkunde wiederholen, weil seine Akten mal "bereinigt" wurden.

Geschrieben

Zunächst mal danke, das hier so eine konstruktive Diskussion entstanden ist!

Godix hat natürlich recht mit der Aussage, dass nicht alle Polizisten die wünschenswerten Kenntnisse haben. Das ist aber eher eine Frage der Fortbildung, des Arbeitsumfeldes und nicht zuletzt persönlichen Interesses.

Formal ist jeder Dienstwaffenträger zumindest für die ihm anvertrauten Waffen sach- und rechtskundig! Andernfalls wäre der Dienstherr verantwortlich!

Weiterhin werden Beamte, die ihre Waffe privat führen und aufbewahren sehr wohl über die entsprechden Dienstvorschriften, analog zum Waffengesetz belehrt!

Geschrieben

Im Prinzip steht da: Polizei kann, Bundeswehr kann nicht. Das ist die Fortsetzung der Praxis gem. dem WaffG a.F..

Praktisch steht dort:

"Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c AWaffV sind alle behördlich oder staatlich anerkannten Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschließen und die ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln (z.B. im Polizeidienst, in der Regel nicht die Ableistung des Wehrdienstes)."

Aber letztlich entscheidet im konkreten Einzelfall wieder der SB, bzw. seine Behörde und im Zweifelsfall ein Verwaltungsgericht.

Mir geht es hier auch nicht darum recht haben zu wollen oder recht zu bekommen. Mich stört im Gesamtzusammenhang, dass unser Waffenrecht mit all und trotz all seinen Verwaltungsvorschriften extrem auslegungsfähig ist. Wäre dies dem entsprechenden SB zuzuordnen, könnte ich das noch akzeptieren. Denn jeder Mensch (und zu denen zählen auch SB und PVB) haben einen anderen Horizont, eine andere Bildung und andere Launen. Was mich stört, das sind die politisch motivierten Vorgaben und Gängelungen im täglichen Umgang der Waffenbesitzer mit den entsprecheden Behörden.

Geschrieben

Anders als Soldaten lernen Polizisten zwar was Notwehr ist, ...

Nun,

das lernen die Soldaten aber auch!

Stichworte: Wachausbildung, UZwanG usw.

Zustimmung aber für den Rest.

Geschrieben

Ps: Gott sei Dank, hab ich den Nachweis noch!

Sag uns doch mal wo bzw. vor welcher Prüfungskommision Du damals die Sachkundeprüfung abgelegt hast. War das vor einer behördlich bestellten Prüfungskommision (damals regelmäßig bei der/den IHK) oder war das eine anderweitige Ausbildung im Verein mit Prüfung durch Vereinsmitglieder?

Es gibt zu viele die annehmen sie hätten eine "echte" Sachkundeprüfung abgelegt, in Wahrheit aber nur eine anderweitige, (damals) anerkannte Ausbildung z.B. im Schützenverein.

Geschrieben

Das die teilweise sehr umfangreiche Ausbildung von Soldaten nicht anerkannt wird, ist auch so ein Ding! Zumal man da für jeden Lehrgang einen (vorzeigbaren) Nachweis bekommt!

Ich war zwei Jahre freiwillig Wehrdienst Leistender und habe u.a. sechs Monate Tag und Nacht ein G 36 am Mann gehabt (Kosovo), aber das zählt halt alles nicht...

Geschrieben

Nun, "umfangreich" mag die Ausbildung ja sein, in den Bereichen die der Soldat braucht...........aber eben nicht im Umfang der Zivilen Sachkunde.

Bei der BW lernst halt nichts über Aufbewahrung, Notwehr in DE, Arten der WBK, Balistik....etc.

Nur weil einer paar Monate ein Gewehr durch den Kosovo trägt, hat er keine Sachkunde im Zivilen!

Geschrieben

Ich meine dieser Fall zeigt besonders die beabsichtigte und systematisch durchgefürte Indoktrinierung und Ideologisierung der Sachbearbeiter... Welcher normale Mensch würde jemandem, der eh eine Kurzwaffe jederzeit und uneingeschränkt aufgrund staatlicher Aufgaben führen darf, eine Sportschützen WBK verweigern?

Gruß

Adrian

Geschrieben
Das die teilweise sehr umfangreiche Ausbildung von Soldaten nicht anerkannt wird, ist auch so ein Ding! [...]
Was hast Du als Soldat über die Wirkungsweise von geschossen, deren Reichweite und gefahrenbereiche gelernt? Was lernt der Soldat über Notwehr und Notstand? Welche Kenntnisse werden dem Soldaten über das Waffengesetz, welches auf ihn nicht anwendbar ist, insbesondere über den Erwerb, den Besitz das Führen und die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen vermittelt.

Die typische Ausbildung des Soldaten deckt allenfalls die praktischen Anforderungen in Handhabung und Schießen ab und auch da müssen Abstriche gemacht werden weil der Soldat mit den typischen zivilen Waffen keinen Umgang hat. Maschinen- und Sturmgewehre sind keine Jagd- und Sportwaffen, Revolver kennt der Soldat nicht und bei den Pistolen meist nur ein Modell dessen Sicherung umgekehrt üblicher Sicherungen funktioniert.

Die praktischen Defizite die Soldaten im Umgang mit zivilen Waffen haben, erlebe ich mindestens einmal jährlich live.

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