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IGNORED

WaffV §13 Absatz 1


thursen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

auch wenn ihr euch gleich alle aufregt, dass das bis zum erbrechen diskutiert wurde, stell ich die Frage trotzdem, da sie mir noch nicht eindeutig genug beantwortet wurde.

Frage:

Muss ich generell den/die Waffenschränke an die Wand dübeln/vergleichbar befestigen?

Die WaffV sagt eigentlich dazu deutlich aus, eigentlich...

Im §13 Absatz 1 steht folgendes:

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Auf den ersten Block würde ich intepretieren, dass man einen B-Schrank (z.B. 30 kg) nicht verankern muss, wenn man nur bis zu fünf Kurzwaffen lagern möchte.

Was mich aber bissl stört ist, dass hier von "die Verankerung" und nicht von "eine Verankerung" die Rede ist.

Also geht dieser Paragraph ja genrell von einer Verankerung aus oder nicht?

Bitte keine Meinung, ob es sinnvoll ist oder nicht. Hier geht es darum, ob es vorgeschrieben ist.

Ich hab da auch schon viel bei google gesucht aber die Meinungen gehen hier auch weit auseinander aber es hat sich noch niemand an dem bestimmten Artikel gestört, was mich wundert, da dieser Text sonst eine klare Aussage macht.

Danke.

Geschrieben

überleg Dir einfach mal warum hier der BESTIMMTE Artikel verwendet wird........das ganze ist keine waffenrechtliche Frage... geh damit doch einfach zu den Sprachwissenschaftlern.......

... Deine Probleme möcht ich haben.....

[klugscheiss]

es gibt keine WaffV

[/klugscheiss]

Geschrieben

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Ich sehe das so:

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht (z.B. 100 KG oder 35 KG oder 0 KG), so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Manfred

Geschrieben

@alzi

ich weiß ja nicht wo so dein Problem liegt aber, wenn du denkst, dass es eine dumme Frage ist, dann schau mal die bisherigen Diskussionen darüber an.

[klugscheiß]

[klugscheiss]

es gibt keine WaffV

[/klugscheiss]

"Scheißen", schreib man mit "ß"

[/klugscheiß]

@heletz

danke für nichts

@Manfred, Nakoto

Ich sehe das nämlich auch so. Aber wie ist es denn nun wirklich?

Hier wird doch deutlich, dass dieser Paragraph nicht eindeutig formuliert ist.

Geschrieben

Ich sehe das so:

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht (z.B. 100 KG oder 35 KG oder 0 KG), so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Manfred

Sieht mein Sachbearbeiter nicht ganz so. Auf meine konkrete Frage hin ob ich meine Schränke andübeln muss, sagte er ganz klar:

"JA!, wenn die Dinger (die Waffenschränke) unter 200 kg wiegen."

Basta, ohne Diskussion.

Verankerung ist hier im Kreis kein nice-to-have. Und ich behaupte mal das der nette Herr hier eher zur sehr entspannten und kompetenten Sorte SB gehört, wenn ich mir die Geschichten so anschaue.

Geschrieben

hallo gemeinde,

nach langer zeit wieder hier, die segelsaison ist ja vorbei. aber was soll denn diese thema? ein oder zwei dübel in die wand und fertig ist das ganze. egal wie schwer oder leicht. wirquatschen hier um "peanuts"! ein dübel mit schraube, selbst im bereich von stahl- oder sonstigen klebe-, epoxy-dübeln bekommt man in jedem baumarkt für max. 5-6 eus das stück.

sorry, für das thema.

Geschrieben

Aber wie ist es denn nun wirklich?

Kommt darauf an wie der Richter im Falle des Falles drauf ist.

Die Waffen sind gegen (einfache) Wegnahme zu sichern. Eine 100%-Garantie gegen eine Entwendung gibt es nicht. Einige Banken können sicher ein Lied davon singen.

Manfred

Geschrieben
Bitte keine Meinung, ob es sinnvoll ist oder nicht. Hier geht es darum, ob es vorgeschrieben ist.
ein oder zwei dübel in die wand und fertig ist das ganze. egal wie schwer oder leicht.
Kommt darauf an wie der Richter im Falle des Falles drauf ist.

Warum legt man ein Gesetz so schwammig aus, um dann einen Richter entscheiden zu lassen, wie es zu verstehen ist. Gesetze sollte man doch ohne interpretieren verstehen können. =/

Geschrieben

Hier wird doch deutlich, dass dieser Paragraph nicht eindeutig formuliert ist.

Diese Behauptung ist gewagt.

Die Verwendung von "oder" in dem von Dir genannten Satz bedeutet für die Prüfung auf diesen Sachverhalt daß bereits das Vorliegen einer der beiden Möglichkeiten (1. Gewicht oder 2. Verankerung) die Möglichkeit der 10 Waffen eröffnet. Damit ist der bestimmte Artikel dem umgangssprachlichen Gebrauch geschuldet, der "oder" häufig als "entweder oder", also dem Mathematischen "UND NICHT" interpretiert.

Viel gravierender ist hingegen der tatsächlich im Text vorliegende physikalische (Anfänger-)Fehler, daß die Abrisskraft in Kg statt den logischen Kilopond oder der SI-Einheit Newton angegeben wird.

Falls der Schrank nicht verankert ist und nicht mehr als 200 Kg wiegt, darf man nur 5 Waffen reinpacken.

Das sollte für jeden vernünftigen Menschen ausreichen.

Geschrieben
Muss ich generell den/die Waffenschränke an die Wand dübeln/vergleichbar befestigen?

...

Im §13 Absatz 1 AWaffV steht folgendes:

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Wenn Du Deine Lesekompetenz nicht komplett in Frage stellen willst, dann solltest Du auch dazu schreiben, dass sich die entsprechende Mengenbegrenzung bei der Lagerung explizit nur auf Kurzwaffen bezieht.

- bis zu 5 Kurzwaffen: keine Gewichtsvorgabe für das Aufbewahrungsbehältnis, kein andübeln.

- mehr als 5 Kurzwaffen: Aufbewahrungsbehältnis > 200kg oder andübeln mit entsprechendem Abreisswiderstand.

... und Wechselsysteme sind keine Waffen!

CM

Geschrieben

Sieht mein Sachbearbeiter nicht ganz so. Auf meine konkrete Frage hin ob ich meine Schränke andübeln muss, sagte er ganz klar:

"JA!, wenn die Dinger (die Waffenschränke) unter 200 kg wiegen."

Basta, ohne Diskussion.

Verankerung ist hier im Kreis kein nice-to-have. Und ich behaupte mal das der nette Herr hier eher zur sehr entspannten und kompetenten Sorte SB gehört, wenn ich mir die Geschichten so anschaue.

Das Erste zeugt von Inkompetenz, darum bin ich geneigt das Zweiten stark anzuzweifeln!

.... auch als Waffenbesitzer muss man sich nicht Alles gefallen lassen.... mal Arsch in die Hose und dem SB, notfalls gerichtlich, die Aufbeahrungsvorschriften erklären (lassen)!

Geschrieben

Also bis jetzt:

Vier: Kein andübeln

Zwei: andübeln

Sollen die Vier jetzt auch zum Sprachwissenschaftler, alzi?

Dafür haben die Entwickler ja hier die SuFu intergriert.

Leider haben sie keinen Spammbutton integriert =/

Ich hab mir schon fast gedacht, dass hier eine derartige Dikussion vom Zaun bricht aber beachtlich finde ich wieder, wie arrogant und selbstüberzeugt gegensätzlich geantwortet wird.

Scheinbar aber normal und geduldet hier im Forum.

Geschrieben

Hier wird doch deutlich, dass dieser Paragraph nicht eindeutig formuliert ist.

lesen können und verstehen wollen muss man es aber schon selbst!.... wenns dabei klemmt, muss man eben solche threads eröffnen.....

*plopp*

Sollen die Vier jetzt auch zum Sprachwissenschaftler, alzi?

nö, aber Du auf die Liste.....

Geschrieben

nö, aber Du auf die Liste.....

Du bist ab jetzt auf meiner Liste und zwar auf der die Leute stehen, mit denen ich nicht mehr kommunizieren möchte.

Also bitte lass deine frechen Antworten, die hier nicht mal jemanden belustigen.

Geschrieben

Das Erste zeugt von Inkompetenz, darum bin ich geneigt das Zweiten stark anzuzweifeln!

.... auch als Waffenbesitzer muss man sich nicht Alles gefallen lassen.... mal Arsch in die Hose und dem SB, notfalls gerichtlich, die Aufbeahrungsvorschriften erklären (lassen)!

Ja, genau :heuldoch:

Geschrieben
... und Wechselsysteme sind keine Waffen!

Aber Waffen gleichgestellte Gegenstände?!

Anlage 1 Waffengesetz

"Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

3. Weitere Begriffe zu den wesentlichen Teilen

3.5 Wechselsysteme sind Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses."

Geschrieben

Hammer wie ihr hier miteinander umgeht... wenn jemand eine Frage hat, ihn so abzubügeln wie es hier in letzter Zeit öfter passiert,

(oft von immer den gleichen Leuten hier!!) ist echt nicht okay. Man traut sich ja garnicht mehr IRGEND ETWAS zu fragen!!!

Geschrieben

Ein Vorschlag zur Güte und da es immer wieder mal vorkommt, dass diese Gesetzespassage, auch von Behördenmitarbeitern, missverstanden wird, soll es so lesen:

"unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Wer jetzt verankert, kann ja den ODER-Satz lesen. So müsste es unmissverständlich sein.

Geschrieben

Die Eingangsfrage ist kompliziert und bisher fand ich keine eindeutige Antwort darauf.

Bei Heller/Soschinka kann man lesen, dass ein B-Schrank grundsätzlich "verankert" werden müsste z.B. durch andübeln an der Wand. Für 0-Schränke, A-Schränke oder Jägerschränke wird diese Forderung aber nicht erhoben. Das ist schwer nachvollziehbar. Ebenso schwer nachvollziehbar ist es, dass gäbe es eine grundsätzliche Pflicht zum verankern, dass keinerlei Mindestanforderungen an die Qualität der Abrisssicherung gestellt werden. Genügt ein Streifen Tesafilm, Panzerband oder muss es mindestens doppelseitiges Klebeband sein?

Bei der großen Anzahl von Aufbewahrungskontrollen, der Ansicht einiger Behörden und dem offenbaren Unwillen der LWB Schränke anzudübeln wundert es, dass keine Verfahren und Urteile zu dieser Frage bekannt werden. Man könnte vermuten, dass irgendwann unnachgiebige Ansichten aufeinanderprallen, aber nichts dergleichen.

Die Frage bleibt spannend.

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