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IGNORED

Wechsellauf, 2. Lauf, Reservelauf


Gast LIBE

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Hallo,

Gib es eine bestimmte Definition für WL ?

Muß man diesen SELBST, ggf. mit einem speziellen der Waffe beiliegendem Werkzeug o. ohne Werkzeug, wechseln können,

o. kann dies als feste Montage durch einen Büma erfolgen ?

Geht nicht um Erneuern / Vernichten, sondern um Nutzen verschiedener LL im Festsystem.

Sinn / Häufigkeit soll jetzt nicht thematisiert werden.

Nur der rechtliche Aspekt,

als 2. Teil der Frage auch auf Hinblick einer Waffe auf grüner WBK, wenn Wechsel-LL z. B. die zulässigen LL in den

Disziplinen des befürwortenten Verbandes ÜBERSCHREITET .

Gilt auch für ebensolche erworbene "Lose-WL/WS".

Dürfte die Waffe unter diesen Bedingungen besessen, benutzt, gelagert werden usw..

freundl. Grüße.

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Reservelauf, Reserveverschluss in gleichem Kaliber wie Grundwaffe: Nein

Hä???? :confused:

Per Definition immer Wechsel- oder Austauschläufe bzw. Wechsel- oder Austauschverschlüsse.

Hauptsache Kalibergleich oder kleiner und gültiger Beschuß . Reserveläufe oder Verschlüsse kennt das Gesetz nicht.

EWB = Bereits in WBK eingetragene Grundwaffe

Wie man die Wechsel- oder Austauschläufe nun montiert oder montieren muß spielt keine Geige.

Gruß

Frank

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Wechsellauf, Wechselsystem in Gleichem + (Anm. von mir) anderem kleinerem Kaliber: Ja

Reservelauf, Reserveverschluss in gleichem Kaliber wie Grundwaffe: Nein

Kannst doch auch soviel KaliberGLEICHE, (sogar stärkere Kal.) WS / WL (außer Wechseltrommeln) kaufen, wie Du magst.

Beim eizelnen Verschluß weis ich es nicht.

Hatte ich oben vergessen, es geht im 2. Teil meiner Frage auch speziell um fest Einbau- WL im gleichen Kal, ist aber

nebensächlich.

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Wie man die Wechsel- oder Austauschläufe nun montiert oder montieren muß spielt keine Geige.

Davon gehe ich auch aus.

Die LL werden auch keine Rolle spielen, solange keine (für Sportschützen) verbotene Waffe entsteht (Stichwort Snubnose /

Jäger-HA).

Hauptsache man hat die vom befürwortenden Verband genehmigte Grundwaffe disziplinkonform erworben.

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Davon gehe ich auch aus.

Die LL werden auch keine Rolle spielen, solange keine (für Sportschützen) verbotene Waffe entsteht (Stichwort Snubnose /

Jäger-HA).

Hauptsache man hat die vom befürwortenden Verband genehmigte Grundwaffe disziplinkonform erworben.

Moment, nun wird es etwas verworren!

Das von mir dargestellte Szenario bezieht sich ausschließlich auf Langwaffen und Pistolen.

Bei Revolvern gibt es bedürfnisfrei bzw. aufgrund des Bedürfnisses "Grundwaffe vorhanden" maximal eine Wechseltrommel. Einen Revolverlauf wird keine Behörde eintragen da es hier offensichtlich ist, dass dieser nicht sebst gewechselt werden kann (und auch darf). Das Unikum von Dan-Wesson und andere lassen wir hier mal außen vor.

Wechselläufe- oder Systeme in größerem Kaliber als die bereits eingetragene Grundwaffe wird Dir als Sportschütze Niemand verkaufen wollen und die Behörde wird diesen auch nicht eintragen. Als Jäger geht das bei Langwaffen sehr wohl.

Gruß

Frank

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...Per Definition immer Wechsel- oder Austauschläufe bzw. Wechsel- oder Austauschverschlüsse.

Hauptsache Kalibergleich oder kleiner und gültiger Beschuß . Reserveläufe oder Verschlüsse kennt das Gesetz nicht....

Richtig das war mein Fehler. Auf jeden Fall gibt es keine Laeufe oder Verschluesse auf Halde fuer den Privatmann, welcher nicht praktizierender Buema ist.
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Bei Revolvern gibt es bedürfnisfrei bzw. aufgrund des Bedürfnisses "Grundwaffe vorhanden" maximal eine Wechseltrommel. Einen Revolverlauf wird keine Behörde eintragen da es hier offensichtlich ist, dass dieser nicht sebst gewechselt werden kann (und auch darf). Das Unikum von Dan-Wesson und andere lassen wir hier mal außen vor.

Genau darum gehts.

Klar kann ich für Wechselkaliber-Revolversysteme (Janz) auch die WL + WT kaufen, wie ich lustig bin, ist nur bei den WT

auf den Gasdruck zu achten.

Meine Eingangsfrage bezieht sich für mich jedoch tatsächlich auf einen Revolver mit festem Lauf.

Für Nutzungsoption mit längerem, kalibergleichen, 2. Lauf, welcher natürlich vom Büma gewechselt wird.

Auf jeden Fall gibt es keine Laeufe oder Verschluesse auf Halde fuer den Privatmann

Theoretisch schon, praktisch um eine Handvoll WL (mit verschiedenen Nummern) verschiedener LL o. Ersatzläufe Flinte, PSG, ob nun fest oder nicht.

Wer mag das wiederlegen ?

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...Wer mag das wiederlegen ?...
ich weiss wo du drauf hinaus willst. Solange es vom Gesetz gedeckt wird ist es in Ordnung. Den Rest musst du mit dir abmachen und dich entsprechend verhalten. I.d.R. wuergen die SB in den Behoerden das aus ihrer taeglichen Erfahrung ab, die sind naemlich auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
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I.d.R. wuergen die SB in den Behoerden das aus ihrer taeglichen Erfahrung ab

Was gibts da "abzuwürgen" ? Sind alles Standartvorgänge.

Wenn ich meine, 10 WL o. 6 WS für eine Waffe haben zu wollen, ist das mein Ding.

Vielleicht meintest Du aber auch nur "abwägen", dann versuchen einige SB tatsächlich wieder Gott zu spielen.

Habe ich ein PSG (mit festem Lauf o. takedown) in einem heißen Kal u. ein (408er ?) Lauf ist nach 400 Schuß ums Eck,

könnte ich auch 10 Ersatzläufe eingetragen haben, die dann nach u. nach verschrottet werden.

Ein LW-System / Verschluß dürfte ja länger halten.

Geht doch auch darum, beim Waffenkauf so günstig wie möglich gleich soviel wie möglich (ggf. angepasste) WL / WS

mitzuerwerben, solange der Hersteller gesund u. munter ist. Wenn man die Waffe(n) fürs Leben will.

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...

Meine Eingangsfrage bezieht sich für mich jedoch tatsächlich auf einen Revolver mit festem Lauf.

Für Nutzungsoption mit längerem, kalibergleichen, 2. Lauf, welcher natürlich vom Büma gewechselt wird.

Hast Du Deinen Sachbearbeiter schon gefragt wie er das sieht?

Denn wie wir das sehen ist relativ unrelevant für Dich :-)

Meine persönliche Meinung:

Ein klassischer Revolver mit festem Lauf (wie z. B. ein 686er) ist nicht für den ständigen Austausch von Läufen gedacht!

Der Austausch daher ist ohnehin BüMa-Arbeit! Die Sinnhaftigkeit des Vorhabens darf auch bezweifelt werden. Daher tippe ich mal drauf, dass Deine Behörde sowas nicht mitmachen wird (es sei denn Du lieferst eine weltklasse Begründung, die mich dann interessieren würde!).

Ein einmaliger Tausch hingegen - von lang nach kurz oder vice versa - ist dagegen nichtmal anzeigepflichtig - das macht Dein BüMa so (behält dann aber den alten Lauf).

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Büma Arbeit ist klar (habe jetzt gar nicht an eventuellen Neubeschuß gedacht ?, wär dann uninteressant).

Ob die Behörde bei der Erwerbsanzeige des WL nun schaut, wie dieser beschaffen ist / wie der gewechselt wird, dürfte mal

wieder mit den Engagement des SB zusammenhängen.

Mir gehts immer noch um die Rechtslage:

1. o. 2. KW, also nicht über Kontingent, keine Wettkampfpflicht.

Ein Revolver wird mit eingebautem WL-Lauf gekauft, dessen Länge nicht in einer Disziplin der befürwortenden Verbandes

genutzt werden könnte, weil zu lang.

Um den Rev. nutzen zu können, müßte der lose beiliegende, nummerngleiche, disziplinkonforme "Original-Lauf" eingebaut werden.

Der lange (nicht unbedingt nummerngleiche) Lauf wird als WL erworben.

Ist das möglich, oder nicht ? Bitte keine Wertungen, nur Rechtslage, falls es Jemand wirklich weis

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hast Du den Revolver schon?

willst Du den Revolver noch?

soll der Revolver in einer WBK eingetragen werden?

soll also ein tatsächlicher Erwerb erfolgen?

...oder soll die Revolver nur beim Büxer liegen und nie abgeholt werden?

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

abcdefghijklmnopqrstuvwxyz

1234567890

abcdefghijklmnopqrstuvwxyz

abcdefghijklmnopqrstuvwxyz

...alzi

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Der einzige mir bekannte Revolver, der ab Werk eine Laufwechseloption bot, war der Dan Wesson. Damals bekamen die Sachbeatbeiter reihenweise Pickel wegen des möglichen 2"-Laufs.

Bei einem üblichen Revolver ist der Laufwechsel durch den Endverbraucher vom Hersteller nicht vorgesehen. Das ist der Knackpunkt. Somit gibt es dafür auch keine Wechselläufe. Dir wird auch kein Büma für einen Revolver einen "Wechsellauf" verkaufen.

Manfred

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Libe,

vom Prinzip her eigentlich kein Problem sofern dabei die gesetzlichen Vorgaben, welche ich bereits erläutert habe, eingehalten werden.

Wenn Du einen Voreintrag für einen .500S&W hast, kannst du direkt mit Erwerb der Grundwaffe, also im gleichen Atemzug, direkt die passenden Wechselläufe- und Trommeln dazu erwerben. (z.B. Janz) So viele wie das Herz begehrt oder der Kontostand hergibt. Selbst wenn die Behörde dann zum Eintragen 6 WBK-Formulare benötigt ist das Problemlos möglich.

Es mag zwar vorkommen, dass die eine oder andere Behörde die Wechselgeschichten gerne auf 2/6 anrechnen möchte (wobei wir wieder beim Thema „Gott spielen“ angekommen wären) ich der Behörde aber in diesem Fall die Lektüre einschlägigen Literatur empfehlen würde.

Gleiches gilt sinngemäß für den Langwaffenbereich. Selbst wenn der Lauf einer 408CT dreitausend Schuß halten würde, dürfte man sich gleich einen ganzen Sack voll mit Austausch- oder Wechselläufen daneben in den Panzerschrank stellen.

Hauptsache die Dinger haben gültigen Beschuß und eine eigene Nummer.

Wenn man diese Vorgehensweise bereits bei der Neuanschaffung der Waffe berücksichtigt, kann man selbstredend auch ganz andere (Paket) Preise verhandeln als wenn man jedes Teil einzeln kauft.

Gruß

Frank

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.... also im gleichen Atemzug, direkt die passenden Wechselläufe- und Trommeln dazu erwerben. (z.B. Janz) So viele wie das Herz begehrt oder der Kontostand hergibt.

Nicht "zum Beispiel", sondern nur (es sei denn, ein anderer Hersteller bietet eine ähnliche Option an).

Bei einem hundsgewöhnlichen S&W, Ruger usw. geht das nicht.

Manfred

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Bei einem üblichen Revolver ist der Laufwechsel durch den Endverbraucher vom Hersteller nicht vorgesehen. Das ist der Knackpunkt. Somit gibt es dafür auch keine Wechselläufe. Dir wird auch kein Büma für einen Revolver einen "Wechsellauf" verkaufen.

DAS ist doch eine klare Ansage, herzlichen Dank dafür.

Wenn Du einen Voreintrag für einen .500S&W hast, kannst du direkt mit Erwerb der Grundwaffe, also im gleichen Atemzug, direkt die passenden Wechselläufe- und Trommeln dazu erwerben. (z.B. Janz) So viele wie das Herz begehrt oder der Kontostand hergibt. Selbst wenn die Behörde dann zum Eintragen 6 WBK-Formulare benötigt ist das Problemlos möglich.

Gleiches gilt sinngemäß für den Langwaffenbereich. Selbst wenn der Lauf einer 408CT dreitausend Schuß halten würde, dürfte man sich gleich einen ganzen Sack voll mit Austausch- oder Wechselläufen daneben in den Panzerschrank stellen.

Hauptsache die Dinger haben gültigen Beschuß und eine eigene Nummer.

Wenn man diese Vorgehensweise bereits bei der Neuanschaffung der Waffe berücksichtigt, kann man selbstredend auch ganz andere (Paket) Preise verhandeln als wenn man jedes Teil einzeln kauft.

Danke auch Dir für Bestätigung.

Genau wegen Janz fragte ich, mir ist im Moment nicht bekannt, ob Janz auch schon die großen 500er / 460er als

Wechselkaliber anbieten kann, wußte bislang nur von deren Standart-Wechselkaliber-System (also 454er Rahmen für

alles darunter).

Bei LW mit Festsystem ist das mit den Reserveläufen als WL auf Vorrat erwerben also eher möglich.

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...Bei einem hundsgewöhnlichen S&W, Ruger usw. geht das nicht....
Manfred, das ist sinnlos. Die Praxis wird ihn eines besseren belehren. Ich halte "LIBE" fuer eine Inkarnation eines bestehenden Users.
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Bei LW mit Festsystem ist das mit den Reserveläufen als WL auf Vorrat erwerben also eher möglich.

Jein. Bei einer "normalen" Remmy, Howa usw. ganz sicher nicht.

Anders ist das bei einer Custom-Waffe. Wenn der Büma als Hersteller (egal welche Komponenten er verbaut) einen Laufwechsel durch den Kunden vorsieht und ggf. sogar das dafür benötigte Werkzeug mitliefert, ist das möglich. Der Büma ist nämlich dafür verantwortlich, dass der jeweilige VA beim Laufwechsel erhalten bleibt. Wie er das anstellt, ist seine Sache.

Manfred

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CZ hat auch mindestens einen KK Revolver im Angebot ( gehabt ?) , der wie der Dan Wesson oder Janz WL mit dabie hat. Mien Bruder hat so einen, da sind 3 Läufe mit dabei gewesen. Gab gar kein Problem auf dem Amt. Umbauten zb 686 mit WL -Option habe ich auch schon gesehen, das gabs auch alle möglichen Lauflängen für. Wechseltrommel zb beim 686 mit der Begründung eine für 357 und eine für 38 sind auch kein Problem. Fest verbaute Läufe wie beim Standart 686 wird es schwer das zu begründen. Alles was ich ohne spezielle Werkzeuge selber wechseln kann und was beschossen ist sollte gehen, zb Ruger 10/22 Lauf. Sind 2 Schrauenn am Laufhalteblock.

LG

Peter

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... Alles was ich ohne spezielle Werkzeuge selber wechseln kann und was beschossen ist sollte gehen, zb Ruger 10/22 Lauf. Sind 2 Schrauenn am Laufhalteblock...
Peter, leider ist nicht alles erlaubt was man machen kann, leider...
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Meine Meinung zu diesem Thema ist diese:

...Gib es eine bestimmte Definition für WL ?...

Die Definition findet sich im Waffengesetz in "Anlage 1 (zu §1 Abs. 4) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 3.1 und Nr. 3.2"

Nr. 3.1 Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.

Nr. 3.2 Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.

Das ist genau der Grund warum Austausch- und Wechselläufe häufig verwechselt werden.

Üblicher Weise sind Austauschläufe im Umlauf und sehr selten auch Wechselläufe.

....Muss man diesen SELBST, ggf. mit einem speziellen der Waffe beiliegendem Werkzeug o. ohne Werkzeug, wechseln können, ...

Der Austauschlauf darf ohne Weiteres in der dafür bestimmten Waffe verwendet werden. Werkzeug kann dabei verwendet werden solange damit die Waffe oder der Lauf nicht bearbeitet werden. (Wie Imbusschlüssel, Lehre etc.)

Sobald der Lauf bearbeitet werden muß, damit man ihn verwenden kann, ist es ein Wechsellauf nach Nr. 3.2.

Daher hat der Austauschlauf in der Regel immer einen gültigen Beschuss. Ohne gültigen Beschuss darf damit nicht geschossen werden, auch dann nicht wenn die Grundwaffe beschossen ist.

...o. kann dies als feste Montage durch einen Büma erfolgen ? ...

Da der Wechsellauf eingepasst werden muss, ist der Büchsenmacher gefordert. Schießen ist mit einem Wechsellauf per Definition nicht möglich. Daher wird ein gültiger Beschuss in der Regel nicht vorhanden sein. Selbst wenn der Lauf bereits beschossen ist, muss er nach der Überarbeitung neu beschossen werden.

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Jein. Bei einer "normalen" Remmy, Howa usw. ganz sicher nicht.

Anders ist das bei einer Custom-Waffe. Wenn der Büma als Hersteller (egal welche Komponenten er verbaut) einen Laufwechsel durch den Kunden vorsieht und ggf. sogar das dafür benötigte Werkzeug mitliefert, ist das möglich. Der Büma ist nämlich dafür verantwortlich, dass der jeweilige VA beim Laufwechsel erhalten bleibt. Wie er das anstellt, ist seine Sache.

Manfred

Manfred Das würde auch bei jeder Langwaffe von der Stange funktionieren.

Ich drösel Dir das mal auf.

  • Darf der Händler/Büma kein Waffenteil in den Otto-Normalverkehr bringen welches nicht amtlich beschossen wurde. (an andene Büma /Hersteller oder Sachverständige darf es auch mal ohne Kuckuck sein)

  • Wenn nun der Büma in Köln,Ulm oder Suhl mit einer Howa und einem Bündel zugehöriger Wechseläufe anrückt und die beschossen haben möchte wird der LI vom Amt zuerst mal etwas sparsam gucken und dann den Büma möglicherweise mit dem Knüppel vom Hof jagen weil der Büma kein geeignetes Werkzeug zum Lauftausch hat oder es dem LI vom Amt zu viel Mühe bereitet.
    Ergo, kein Kuckuck = kein in den Verkehr bringen
    Entsprechend wird der pfiffige Büchsenmacher schon eine, auch vom Laien zu bedienende, einfache Wechselvorrichtung im Kitteltäschchen haben und der Beschußprozedur beiwohnen sowie den Lauftausch für den LI vom Amt selbst vornehmen.

Das macht natürlich nur bei den bereits angesprochenen Customwaffen einen wirklichen Sinn, wäre aber genauso bei den von Dir angesprochenen Modellen möglich. Wie die Wechselläufe in System befestigt werden, ob geklemmt, geschraubt gesteckt oder mit Bajonettverschluss, spielt dabei dann keine Rolle mehr. Alle Läufe wurden einem speziellen System zugeordnet und mit diesem System beschossen.

Nur das ist ausschlaggebend.

Gruß

Frank

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