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IGNORED

Waffe mit sportlichem Bedürfnis zur Jagd mitnehmen?


USA_Urlauber

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Die Regel sind solche Eintragungen/Zusätze freilich nicht.

Doch.

Gerade in den 80er/90er Jahren wollte man durch den Zusatz "Sportxxxxx" verhindern, dass der Erlaubnisinhaber auf das sportliche Bedürfnis GK-Kurzwaffen erwarb, die nicht die für die sportliche Verwendung vorgeschriebene Mindestlauflänge von 102mm hatten.

Stand im Voreintrag das besagte "Sportxxxxx", dann verkaufte der Waffenhöker um die Ecke auch keine "Stubsnasen" oder Taschenpistolen.

Wie man sieht, hat man mit der AWaffV (vergl. §6 AWaffV) vom Dezember 2003 nicht Neues erfunden.

"Kurze" waren auch schon vor 30 Jahren "hundepfui"!

CM

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Gerade in den 80er/90er Jahren wollte man durch den Zusatz "Sportxxxxx" verhindern, dass der Erlaubnisinhaber auf das sportliche Bedürfnis GK-Kurzwaffen erwarb, die nicht die für die sportliche Verwendung vorgeschriebene Mindestlauflänge von 102mm hatten.

In etwas neueren Jahren (meine diesbezügliche "Karriere", und auch die etlicher Bekannter, wo ich in WBKs blicken durfte, begann nicht so lange vor der Jahrtausendwende...) scheint der Zusatz dennoch außer Mode gekommen zu sein. Halt, ein "Sportrevolver" ist mir mal untergekommen. Aber ansonsten unter vielen, vielen Waffeneintragungen Fehlanzeige.

Da stehen nur "Revolver" und "Selbstladepistolen". Und zwar auf der bekanntlich "bedürfnisneutralen" WBK Grün...

Nochmal, ich wüsste nicht, warum es dann im Fall einer (ohnehin seltenen) Kontrolle bei der Jagdausübung diesbezüglich "haken" sollte, auch wenn eine in dem Moment jagdlich geführte Pistole mal auf schießsportlicher Grundlage erworben wurde.

Die "Trennung", die hier manche SBs bei "multiplen" Bedürfnissen, die in einer Person vereint sind, vornehmen wollen, ist geradezu schizophren... :rolleyes:

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Diese Diskussion wurde schon einmal durchgezogen und immer wieder wurde die Möglichkeit, eine Waffe an einen Jäger zu verleihen, als Legitimation herangezogen, seine Sportwaffe zur Jagd zu benutzen.

Man darf eine Waffe verleihen im für einen "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Ist das Bedürfnis der erworbenen Waffe sportlich, ist das Verleihen an einen Jäger nicht vom Bedürfnis umfasst.

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[...]Man darf eine Waffe verleihen im für einen "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Ist das Bedürfnis der erworbenen Waffe sportlich, ist das Verleihen an einen Jäger nicht vom Bedürfnis umfasst.

Beim vorübergehenden Überlassen (Leihe) ist allein das Bedürfnis des Entleihers maßgeblich, auf das Bedürfnis mit dem die Waffe erworben wurde kommt es nicht an. Sportschützen dürfen an Jäger und Jäger auch an Sportschützen verleihen, wenn beachtet wird, dass der Sportschütze keine Waffe entleiht die vom sportlichen Schießen ausgenommen ist (§ 6 AWaffV) und der Jäger keine Waffe entleiht die nach jagdrechtlichen Vorschriften verboten ist. Nachlesen kann man das in der WaffVwV Ziffer 12.1.1.1.
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[...]

Die "Trennung", die hier manche SBs bei "multiplen" Bedürfnissen, die in einer Person vereint sind, vornehmen wollen, ist geradezu schizophren... :rolleyes:

Sobald es um getrennte Bedürfnisse als Sportschütze und als Jäger geht, um zweimal zwei Kurzwaffen erwerben zu können, wird die multible Persönlichkeit dann wieder herangezogen. Dieser Argumentation verdanken wir ja den Schlamassel.
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Sobald es um getrennte Bedürfnisse als Sportschütze und als Jäger geht, um zweimal zwei Kurzwaffen erwerben zu können, wird die multible Persönlichkeit dann wieder herangezogen. Dieser Argumentation verdanken wir ja den Schlamassel.

Da gebe ich dir recht. Das ist nicht schlüssig.

doch ist es, schon alleine aufgrund der vorm jagdlichen bzw. sportlichen Gebrauch ausgeschlossenen Waffen.

nicht jede Waffe ist auch zu dem anderen Bedürfniszweck geeignet oder zugelassen.

gruß alzi

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Das ist nicht schlüssig.

Warum nicht ?

Es dürfen ja als Jäger Kurzwaffen wie "Snubbies" erworben werden die für den Sportschützen wegen §6 AWaffV verboten sind, insofern ist die Regelung, generell zwei KW "als Jäger" erwerben zu dürfen, doch nicht falsch, es bleibt die Überlegung, daß der Bürger mit mehrfachen Erlaubnis-Begründungen nicht schlechter gestellt werden darf. Es wird auch der Regelfall sein, daß für die Jagd "optimierte" Kurzwaffen angeschafft werden.

Was eben nicht einleuchtet ist ein "Verbot" der Mehrfach-Nutzung. Die zusätzliche Qualifikation "Jagdschein" oder "Sammler-Gutachten" oder "Sachverständigen-Zeugnis" führt zu mehr Erlaubnissen. Der zwanghafte Versuch der Behörden, diese Mehrung mit herbeifantasierten Zweckwidmungen zu verhindern ist mMn reine Schikane. Diese Aktionen haben keinen ernsthaften Sinn, sondern sind Retourkutsche.

Wenn ich von diesen Fällen höre, dann erscheint vor meinem geistigen Auge immer ein verbissener Beamter, der auf seinen Schreibtisch starrt, die dort liegende Akte studiert, mit dem Kopf schüttelt und murmelt: "Jetzt hat der Kerl schon Waffen und will noch mehr davon haben ? Geht ja gar nicht ! Na warte, da denke ich mir 'was aus, das mach' ich so kompliziert, daß er die Lust verliert. Und dann belabere ich ihn und drück' ihm ein paar Klöpse auf, der weiß gar nicht mehr, wie ihm geschieht, wie ich ihn an die Kandare nehme, ist er mir noch dankbar dafür."

Anders kann ich mir das nicht vorstellen. WAS SOLL DER QUATSCH ?

Nochmal: Bei mehrfachen Erlaubnisgrundlagen kann man durchaus akzeptieren, daß auch eine Mehrung von Waffen stattfindet, liebe Waffenbehörde.

Kunstvolle Komplikationen einer Zweckbindung haben nur 2-3 schädliche Effekte 1. Der Waffenbesitzer braucht für jeden Zweck jetzt jeweils eine Waffe, statt mehrfach nutzen zu können, damit steigt die Anzahl der Waffen/Erlaubnisinhaber an. 2. Der Waffenbesitzer muss mehr Geld ausgeben, um diese zusätzlichen Waffen zu kaufen, der Bürger wird finanziell belastet, um seine Rechte auszuüben, oder er wird in seinen Rechten beschnitten. 3. Der Verwaltungsaufwand steigt, um jeder Waffe eine Zweckbindung anzuhängen.

Können wir nicht einfach diesen Quatsch SEIN LASSEN ???

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doch ist es, schon alleine aufgrund der vorm jagdlichen bzw. sportlichen Gebrauch ausgeschlossenen Waffen.

nicht jede Waffe ist auch zu dem anderen Bedürfniszweck geeignet oder zugelassen.

Dann ja.

Aber ich habe auch an anderen Stellen der Diskussionen (es ging da wohl ausschließlich um sportliche/jagdliche Kurzwaffen) immer mal wieder gewarnt, dass es gefährlich bzw. nicht überzeugend ist, das eine Mal so ("Bedürfnisse sind getrennt zu sehen, daher mehr Waffen beantragbar") und das andere Mal so ("Bedürfnisse in einer Person vereint, daher hin- und her verwendbar wenn geeignet") zu argumentieren.

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Können wir nicht einfach diesen Quatsch SEIN LASSEN ???

Das Thema an sich ist Quatsch, es ist auch ziemlich künstlich, und irgendwie auch "ziemlich deutsch".

Wegen mir könnte man diese Korinthenka...ei wirklich sein lassen. Leider, wie im vorliegenden Fall, bringen auf die eine oder andere Weise Behörden das Thema immer wieder auf.

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WAS SOLL DER QUATSCH ?

Sagt dir der Satz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" irgendwas? Ich finde es immer etwas seltsam, wenn Leute glauben, die ganzen bürokratischen Schikanen wären "Quatsch" und kein durchaus sinnvolles Mittel zum Zweck, um eben ein übergeordnetes Ziel zu erreichen, das ganz klar und deutlich über allem steht. Daran ändert auch nichts, dass als Folge in einigen kuriosen Einzelfällen sogar mehr Waffen erworben werden "müssen". Der Behördenmitarbeiter, der seinem "Kunden" durch möglichst restriktive Auslegung der Gesetze den Waffenerwerb verleidet, erfüllt ganz einfach den übergeordneten Willen seines Arbeitgebers.

Wenn es wirklich um die "öffentliche Sicherheit" ginge, könnte man sich den ganzen "Quatsch" mit Bedürfnissen ganz sparen. Da aber unverrückbar festgeschireben ist, wie ein mehr an "öffentlicher Sicherheit" erreicht werden soll (nämlich mit "so wenig Waffen wie möglich im Volk" -> Grenzwert null), muss man das Waffengesetz einfach als Vergrämungsinstrument betrachten. Dann macht das auch alles Sinn, man muss sich nicht mehr über den "Quatsch" aufregen und kann sich stattdessen den wirklich wichtigen Fragen zuwenden. :sleep:

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Ich finde es immer etwas seltsam, wenn Leute glauben, die ganzen bürokratischen Schikanen wären "Quatsch" und kein durchaus sinnvolles Mittel zum Zweck, um eben ein übergeordnetes Ziel zu erreichen, das ganz klar und deutlich über allem steht.

Ja neee, ist klar, jeder SB jeder untergeordneten Behörde hat den Fernsteuerungs-Chip der Bilderberg-Konferenz im Hirn.

Unlogik bleibt, egal welche Motive und Mechanismen man im Hintergrund postulieren mag. Insofern kann man durchaus auch in einem solch weltfremd konstruierten Logik-Gebäude wie dem WaffG gegen eine Maßnahme argumentieren. Weil, das ist selbst da unlogisch.

Solange man eben argumentieren mag. Parallel steht es Dir frei, den/die Widerstand/Revolution/Reform/Umbruch/Aufschwung vorzubereiten.

Objektiv: Der gesamte Bedürfnis-Quatsch kann weg. Und wenn die Sich-Politiker endlich mal die Augen hinter ihren Ideologie-Scheuklappen aufmachten, würden sie mehr Waffen für's Volk fordern. Eine bewaffnete Gesellschaft hat angenehme Umgangsformen. Predigen in Richtung Chor...

@Senne: macht es Dir 'was aus, wenn Du mich nicht mehr die Welt erklärst, weil ich klein, dumm und unschuldig bin ?

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Ja neee, ist klar, jeder SB jeder untergeordneten Behörde hat den Fernsteuerungs-Chip der Bilderberg-Konferenz im Hirn.

Das ganze ins lächerliche zu ziehen hilft auch nicht. Der Gesetzgeber fordert eine restriktive Vergabe von waffenrechtlichen Erlaubnissen, und die Sachbearbeiter setzen das tendenziell mit den ihnen gegebenen Möglichkeiten um. Da braucht es keine Verschwörung für, das liegt alles offen auf dem Tisch.

Unlogik bleibt, egal welche Motive und Mechanismen man im Hintergrund postulieren mag. Insofern kann man durchaus auch in einem solch weltfremd konstruierten Logik-Gebäude wie dem WaffG gegen eine Maßnahme argumentieren. Weil, das ist selbst da unlogisch.

Bei der 'Unlogik in der Logik' in manchen Punkten des Waffengesetzes gebe ich dir recht. 'Weltfremd konstruiert' ist es allerdings nicht.

Objektiv: Der gesamte Bedürfnis-Quatsch kann weg. Und wenn die Sich-Politiker endlich mal die Augen hinter ihren Ideologie-Scheuklappen aufmachten, würden sie mehr Waffen für's Volk fordern. Eine bewaffnete Gesellschaft hat angenehme Umgangsformen. Predigen in Richtung Chor...

Das sind keine Scheuklappen, und die Ideologie ist eine andere als die von dir unterstellte. Genau darauf will ich doch hinaus: Wenn man wirklich unterstellt, das solle der "öffentlichen Sicherheit" dienen, ist das natürlich alles Quatsch. Wenn es allerdings um "Staatssicherheit" geht, macht das alles eine Menge Sinn.

@Senne: macht es Dir 'was aus, wenn Du mich nicht mehr die Welt erklärst, weil ich klein, dumm und unschuldig bin ?

Macht es dir was aus, dich nicht mehr öffentlich über Sachen zu wundern, die Du nicht erklärt haben willst? ;)

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Das ganze ins lächerliche zu ziehen hilft auch nicht.

Das ist nicht lächerlich sondern O-Ton @Sheepy. Und war grün markiert.

Genau darauf will ich doch hinaus: Wenn man wirklich unterstellt, das solle der "öffentlichen Sicherheit" dienen, ist das natürlich alles Quatsch. Wenn es allerdings um "Staatssicherheit" geht, macht das alles eine Menge Sinn.

Das ist Deine Hypothese. Ich will das als Möglichkeit durchaus gelten lassen. Allerdings nicht als einzige und alleinige Wahrheit. Deshalb:

Macht es dir was aus, dich nicht mehr öffentlich über Sachen zu wundern, die Du nicht erklärt haben willst? ;)

Ich will sagen dürfen was ich will. Wenn ich mit Methoden der Logik und den tatsächlich ausgetauschten Argumenten arbeite, statt von vornherein auf finstere Verschörung zu schalten, will ich dafür nicht abgestraft werden. Insofern: Ja, macht mir 'was aus.

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Der SB soll seinen Jagdschein, seine Sportschützensachkunde und die Ernennungsurkunde ins Beamtenverhältnis (wenn er denn Beamter ist) zurückgeben!

Der Sachverhalt ist so schräg, dass er die Berufsethik des Berufsbeamtentum torpediert!

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Eben.

Und noch was, ich verstehe schon rein praktisch das Problem (wenn es sich, wie ergänzend geschildert, auf "sportlich" erworbene Kurzwaffen bezieht) nicht.

Szenario: der Jäger wird während der Jagdausübung (oder auf dem Weg) von der Polizei kontrolliert (passiert ohnehin selten genug). Er hat eine Repetierbüchse und seinen Revolver .357 Mag. bei sich. Auf der WBK (Grün) sind neben mehreren Büchsen und Flinten auch zwei Kurzwaffen eingetragen. Da steht dann "Revolver .357 Mag." und "Selbstladepistole .45 ACP". Der Jäger zeigt Jagdschein und WBK vor, die geführten Waffen stimmen von Waffen-Nr., Kaliber, Marke mit den eingetragenen Waffen überein. Der Revolver ruft nicht "Sportwaffe", und dies steht natürlich auch nirgends gedruckt oder eingraviert...

Wo ist (bzw.; wie ergibt sich hieraus) folglich das Problem?

Die Grundlage für das theoretische Problem ist der jeweilige Eintrag in die WBK. Mi ist in meinem Umfeld aufgefallen, dass die beim BDS organisierten Sportschützen in der WBK z.B. "Revolver" und die im DSB organisierten Sportschützen in der WBK z. B. "Sportrevolver" stehen haben! Offensichtlich gibt es SB's die den Unsinn der in manchen Verbandsbescheinigungen zum Bedürfnis steht buchstabengetreu für den Eintrag in die WBK verwenden!

In der Folge wirft dies dann bei Polizeikontrollen Fragen auf die keine sind!

Beamte werden alle 3 Jahre beurteilt. Ohne Spitzenbeurteilung gibt es keine Beförderung. Viele Jahre habe ich nicht verstanden, warum im Beurteilungsbogen so Positionen wie: "Kann selbstständig denken" vorhanden sind!

Nach stetigem Vortrag von Beiträgen wie diesem habe ich nun auch Verständnis für gewisse Positionen im beamtenrechtlichen Beurteilungsbogen. Wenn Beamten das ihnen übertragene Recht derart brechen wie in diesem Fall, dann bleibt dem öffentlichen Arbeitgeber gar nichts anderes übrig als sich alle 3 Jahre die Frage zu stellen, ob seine Beamten selbstständig denken können!

Zwar werden Beamte die - wie im vorliegenden Fall - nicht selbstständig denken können nicht oder nur selten befördert, aber außer ein paar Euros zu sparen hat der Steuerzahler nichts davon. Denn die kopflosen Beamten wird der Dienstherr bis zur Versetzung in den Ruhestand nicht mehr los!

Meine Zeilen bitte nicht als Beamtenschelte betrachten. Sicher machen die Mehrzahl der Beamten einen ausgezeichneten Job, aber wie die freien Wirtschaft gibt es auch im öffentlichen Dienst Beschäftigte die den Kopf nur zum Haare schneiden haben!

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Leider ist bis jetzt nur das Landratsamt Ludwigsburg erwähnt worden. Dieses ist für den Landkreis, ohne die Städte zuständig. Mich interessiert, um welche Behörde es sich hierbei handelt. Beim LRA gibt es nämlich keinen SB auf den der Thread gemünzt sein kann.

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Hallo, siehe unter Karlyman (Das genannte Landratsamt LB scheint als Waffenbehörde...)

Auf meine Nachfrage beim LRA staunte man nicht schlecht über die Äußerung des SB.

Dieser könnte wohl eine Nachschulung benötigen.

Des Weiteren unterscheidet die Software des NWR nur noch zwischen Revolver, Pistole, Einzelader-, Repetier-, Selbstladebüchse bzw. Flinten.

Sportrevolver und andere sonstige Namensgebungen fallen somit automatisch weg.

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Hallo, siehe unter Karlyman (Das genannte Landratsamt LB scheint als Waffenbehörde...)

Das war eine Vermutung. Natürlich haben die Großen Kreisstädte im Landkreis (i.d.R. die Städte über 20.000 Einwohner, wie Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim etc.) im Rahmen ihrer Teilzuständigkeiten als Untere Verwaltungsbehörde auch eigene Waffenbehörden. Für alle kleineren Städte und Gemeinden ist die Waffenbehörde beim Landratsamt angesiedelt.

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