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IGNORED

"abgesägte Schrotflinte" theoretisch legal auf JJ?


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Du steigst recht tief in die Materie ein, ohne Grundwissen, das macht die Sache nicht leichter.

1. Die Läufe und eigentlich (fast) alle Geräte werden so ausgelegt, daß der Zeitraum der Krafteinwirkung beliebig lang sein kann. Auf Deutsch: der Lauf ist so ausgelegt, daß er den Innendruck unendlich lange aushalten kann. ...

Gut, das stimmt zwar, jedoch fängt das Sicherheitsproblem meist sowieso erst bei aus irgendwelchen Gründen überhöhten Gasdrücken an, und da dürfte die Dauer der Einwirkung dann schon eine gewisse Rolle spielen. Beim Beschuss wird der Laufaber auch nur mit einer verstärkten Ladung getestet, wobei der Maximaldruck über Sekundenbruchteile auf die Laufwand wirkt, also nicht auf Dauerbelastung. Wenn er den Beschuss mit sagen wir 5000 bar aushält, heisst das nicht automatisch, dass er diesen Druck permanent verkraften würde. Vielleicht tut er das, aber das lässt sich durch den Probebeschuss nicht sicherstellen.

Egal, letztendlich habe ich noch von keinem einzigen Fall gehört, bei dem eine Waffe beim Verschießen einer normalen Patrone unter normalen Bedingungen explodiert wäre weil der Lauf gekürzt worden war.

Geschrieben

Mein erster Beitrag und dann direkt bei so ein heikles Thema. Ich hoffe, mir wird verziehen.

Die Langwaffenthematik wurde ja schon besprochen. Ich bin auch der Meinung, das man sich nur an geltendes Rechts halten muss (30cm für Lauf und Verschluss und 60cm Gesamtlänge) und alles ist OK. Aber das muss jeder selber entscheiden.

Bei Vorderschaftrepetierflinten sieht es natürlich anders aus.

Die Waffe aus Beitrag #12 ist eine "Safety Harbor Firearms KEG12". Übrigens ein Nachbau der "Serbu Super Shorty". Und diese Art von Waffen sind in Amerika keine "Shotguns". Laut amerikanischem Recht sind die Dinger "AOWs", und werden als Smooth Bore Pistol gelistet. Also importiert man eine "glattläufige Repetierpistole, Kal. 12". Das muss man jetzt nur noch den Behörden in D erklären und dem steht nix mehr im Wege. <- Bitte nicht ganz so Ernst nehmen ;)

Jetzt aber wieder zurück zum eigendlichen Thema: Ich musste mal so eine kurze Flinte vernichten (während meine BüMa Lehre), weil ein Jäger versucht hat, das Teil als Kurzwaffe einzutragen. Er hat nur dummerweise vorher nichts abgeklärt, eine nagelneu Flinte gekürzt (nebenbei bemerkt: Er hat richtig saubere Arbeit geleistet!) und die Behörde hat ihm dann den Eintrag verweigert. Ist aber auch schon über 10 Jahre her.

Rechtlich gesehen sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, soetwas als Schrotpistole zuzulassen. Es gibt ja in Deutschland kein Verbot von Schrotpistolen. Nur muss man irgendwie ein Bedürfnis nachweisen können und alles abklären, bevor man die Säge ansetzt (ansetzen lässt)!

Aber dabei nicht vergessen: Kurzwaffe = B-Schrank. Wer nur einen kleine B-Würfel hat, bekommt mächtig Platzprobleme ^^

Und wo wir beim Thema kurze Flinten sind:

Chiappa Firearms baut die "Terminatorflinte" nach:

1887_tseries-tfb.jpg

Diese ist laut deutschem Waffengesetz auch eine Langwaffe und nicht Verboten, da Unterhebelrepetierer.

Und natürlich lässt sich über Sinn und Unsinn von allen diesen Dinger streiten, aber interessant sind sie schon irgendwie. Auch wenn man damit nicht gerade die breite Meinung unter deutschen Waffenbesitzern teilt.

Gruß

Geschrieben
...

Und wo wir beim Thema kurze Flinten sind:

Chiappa Firearms baut die "Terminatorflinte" nach:

1887_tseries-tfb.jpg

...

Daten:

Ref. Description Caliber No. Shots Barrel Length Total Length Weight

930-015 1887 T-Series 12/70 5+1 460 mm 700 mm 3,6 kg

Die Basismodelle die hier im Hollywoodstil nachgebaut werden sind die Winchester 1887 (12er) und 1901 (10er, baut die eigentlich einer nach?). :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Das im Bild dargestellte ist (in D) eindeutig ein verbotener Gegenstand, das AffG unterscheidet zwar Lang- und Kurzwaffen, die Definition von Pumpflinten mit Unterlänge ist aber eindeutig. Als SLF wäre es legal, die Funktion bei der kurzen Lauflänge aber fraglich.

Das mit dem Trap-Experiment finde ich erstaunlich. Ich bin mit einem 37cm-Lauf zu ganz anderen Ergebnissen gekommen und auch mit 51cm und 1/4//1/2 Choke war es nicht wirklich anders. Mutig (oder dumm) übrigens, so ein Gerät noch (in D) herumzuzeigen.

Gruß

Erik

Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so korrekt ist. Pumpflinten mit Pistolengriff sind verbotene Gegenstände in der BRD? Aber wie sieht es mit Kurzwaffen aus? Ich meine, ist eine Pumpflinte mit Pistolengriff, die in der BRD lt. geltendem Recht eine Kurzwaffe darstellt ebenfalls ein verbotener Gegenstand? Ich bin mir nicht sicher, meine aber dies sei erlaubt.

Bezüglich der von Jochen. gestellten Frage bin ich ebenfalls der Meinung die Waffe sei erlaubt. Seit 2003 gibt es ziemlich viele Waffen wie z.B. .30 Carbine die mit Klappschaft versehen kein verbotener Gegenstand darstellen. Warum sollte dann diese Flinte ein verbotener Gegenstand darstellen?

Gruß

Gutachter

Geschrieben

Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so korrekt ist. Pumpflinten mit Pistolengriff sind verbotene Gegenstände in der BRD? Aber wie sieht es mit Kurzwaffen aus? Ich meine, ist eine Pumpflinte mit Pistolengriff, die in der BRD lt. geltendem Recht eine Kurzwaffe darstellt ebenfalls ein verbotener Gegenstand? Ich bin mir nicht sicher, meine aber dies sei erlaubt.

Um legal überhaupt auf die Schiene zu kommen, dass eine KW keine Flinte, also auch keine VRF sein könne, müßtest Du ja auch das Problem mit der der Mindestlänge für VRF umschiffen und erklären, warum in der Anlage zum WaffG plötzlich von "Vorderschaftrepetierflinte" geschrieben wird, wenn der Begriff "Flinte" im WaffG sonst unbestimmt ist.

Bezüglich der von Jochen. gestellten Frage bin ich ebenfalls der Meinung die Waffe sei erlaubt. Seit 2003 gibt es ziemlich viele Waffen wie z.B. .30 Carbine die mit Klappschaft versehen kein verbotener Gegenstand darstellen. Warum sollte dann diese Flinte ein verbotener Gegenstand darstellen?

Gruß

Gutachter

Weil es in der Anlage 2 zum WaffG heist:

"1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;"

Die drei Pfui sind bei VRF also:

  1. Kurzwaffengriff anstelle des Hinterschafts (wobei nicht klar ist, was z.B. am Griff einer Langwaffe anders sein soll. ;) Nee, soll halt heißen das Griff mit Hinterschaft OK ist),
  2. Gesamtlänge < 95 cm oder
  3. Lauflänge < 45 cm

Wer also legal eine kurze Mehrladeflinte möchte, der muss in Deutschland auf ein anderes Repetiersystem zurückgreifen oder gleich zum HA greifen. Von Mossbergs 9200 und 9200A1 ("Jungle Gun") gibt es ja so einige hinterschaftbefreite Umbauten. :dirol:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Um legal überhaupt auf die Schiene zu kommen, dass eine KW keine Flinte, also auch keine VRF sein könne, müßtest Du ja auch das Problem mit der der Mindestlänge für VRF umschiffen und erklären, warum in der Anlage zum WaffG plötzlich von "Vorderschaftrepetierflinte" geschrieben wird, wenn der Begriff "Flinte" im WaffG sonst unbestimmt ist.

Weil es in der Anlage 2 zum WaffG heist:

"1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;"

Die drei Pfui sind bei VRF also:

  1. Kurzwaffengriff anstelle des Hinterschafts (wobei nicht klar ist, was z.B. am Griff einer Langwaffe anders sein soll. ;) Nee, soll halt heißen das Griff mit Hinterschaft OK ist),
  2. Gesamtlänge < 95 cm oder
  3. Lauflänge < 45 cm

Wer also legal eine kurze Mehrladeflinte möchte, der muss in Deutschland auf ein anderes Repetiersystem zurückgreifen oder gleich zum HA greifen. Von Mossbergs 9200 und 9200A1 ("Jungle Gun") gibt es ja so einige hinterschaftbefreite Umbauten. :dirol:

Dein

Mausebaer

Ich verstehe halt unter einer Flinte ZWANGSLÄUFIG, eine Langwaffe. Für MICH ( ich weiß das BKA richtet sich nicht nach mir), ist eine Flinte NIEMALS eine Kurzwaffe.

Und mein zweiter Absatz bezog sich auf diese Waffe.

RossiOverlandShortSBS.jpg

Geschrieben

Ich verstehe halt unter

Es ist schwierig mit jemandem zu diskutieren, der eine andere Vokabel-Belegung hat als man selbst. Lass uns wegen der Klarheit mal bei der Terminologie des WaffG bleiben, sonst werden die Threads wegen derLexikon-Abschnitte unleserlich.

Lupara auf JJ: Nein ! (keine Langwaffe mehr)

60,1 cm Flinte: als HA, UHR, Zylinder-Rep oder EL erlaubt (als LW auf JJ), als Pumpe (VRF) verboten(er Gegenstand).

Gezeigte Streetsweeper: Verbotener Gegenstand, wegen LaufLänge, Ges.-Länge, und Hinterschaft-Fehlen (gleich 3 auf einmal)

Klarheit ?

Geschrieben

Lupara auf JJ: Nein ! (keine Langwaffe mehr)

60,1 cm Flinte: als HA, UHR, Zylinder-Rep oder EL erlaubt (als LW auf JJ), als Pumpe (VRF) verboten(er Gegenstand).

Gezeigte Streetsweeper: Verbotener Gegenstand, wegen LaufLänge, Ges.-Länge, und Hinterschaft-Fehlen (gleich 3 auf einmal)

Schaft / Kolben (ggf. klappbar bei verbleibenden 60,1 cm eingeklapt ?) muß sein,Pistolengriff auch dort verbotem ?

Oder könnte ein Jäger eine Thompson Center Encore EL-Flinte mit 20" LL mit Pistolengriff erwerben ?

Mich würde diese Waffe auch mit (Klapp- ?) Schaft interessieren,beim BDS gibt es aber keine EL-Flinten-Disziplinen.

Da diese jedoch ggf. in einem anderen Verband existiert,könnte trotzdem auf Gelb erworben werden.

Geschrieben

Dieser ganze Flinten-Verbots-Hick-Hack geht nur bei den so wahnsinnig pöpöpöpööösen VRF um. Die Mare's Leg Versionen der Winchester 1887 von Chiappa sind doch voll OK, wenn Du ein Bedürfnis hast. Das ist halt keine böse Pumpe sondern nur ein UHR und wenn Du eine Mossberg 9200A1 mit einem "Kurzwaffengriff anstelle" des Hinterschafts versiehst, ist, solange es bedürfniskonform ist, OK. Auch wenn Du bei einer VRB einen Pistolengriff dranmachst, den Lauf unter 45 cm kürzt und das Ergebnis keine 95cm mehr lang ist, ist das ersteinmal grundsätzlich OK. Das ist ja eine Büchse und keine Flinte. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

:keulebaeh: Du sollst nicht nach Sinn im WaffG suchen ! Schreib' das 1.000x ab...:keulebaeh:

Beim WaffG ist das Hirn an der Garderobe abzugeben und stur den Anweisungen der Obrigkeit Folge zu leisten. Dann eckt mann auch nicht an und ist nach @uwe's Definitition ein friedlicher Bürger.

MfG

Geschrieben

Der "Vater" unseres bundeseinheitlichen WaffG, Siegfried Schiller, posaunte doch noch offen heraus, was der Sinn und Zweck des WaffG ist: "möglichst in allen Regionen ist den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren" Ein Gesetz mit möglichst vielen überraschenden Fallstricken, ist durchaus hilfreich dabei, die Bürger davon abzubringen, sich legal bewaffnen zu wollen. :hi:

Dein

Mausebaer

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also, wenn das mit den Wölfen so weiter geht - vielleicht klappt es ja doch noch mit der Lupara?!

Wäre sicher ein originelles Sammelgebiet.

Falls Du das auf JJ eingetragen bekommst, sag bitte Bescheid - ich nehm dann auch eine ....

Der "Vater" unseres bundeseinheitlichen WaffG, Siegfried Schiller, posaunte doch noch offen heraus

Ach, Siegfried heißt er jetzt - das ist mir jetzt neu ....

Geschrieben

...Falls Du das auf JJ eingetragen bekommst, sag bitte Bescheid - ich nehm dann auch eine ....

Wieso soll man das nicht eingetragen bekommen? Was das genau für ein Teil ist, bekommt doch sowieso gar keiner mit. Der Jagdschein berechtigt zum Kauf solange das Gerät nicht für die Jagd oder sonstwie verboten und länger als 60 cm ist. Du kaufst so ein Teil und lässt es einfach als Flinte Kal. 12 in die WBK eintragen, fertig. Falls der SB noch wissen will in welche Kategorie des sagenumwobenen NWR das Teil fällt, gibst Du an "Einzellader mit glatten Läufen unter 60cm Länge". Das war´s. Dann müsste der zufrieden sein und Du Deiner Pflicht genügt haben.

Geschrieben

... für einen Eintrag als Langwaffe. Es gibt aber auch Kurzwaffen, die die Mindestmaße für Langwaffen nicht einhalten brauchen. :rolleyes:

Geschrieben

Ach? Und ich dachte immer, unter 60 cm wäre zu kurz ...

Man kann sie ja so kürzen (lassen), dass sie über 60 cm lang ist und die Läufe knapp über 30 cm, dann ist das Teil immer noch sehr handlich und an der Legalität gibt es keine Zweifel, wenn sie unbedingt kürzer sein soll, dann lass Dir eben einen Voreintrag für eine Kurzwaffe im Kaliber 12-76 geben. Wo istdas Problem?

Geschrieben

Plan B: auf gelb...

:sla: Genau. Das ist eine mehrschüssige Perkussions-Pistole. Hier wollten doch alle eine Flinte für Patronenmunition haben. :rtfm:

Warum ist das eigentlich so wichtig, sich Quatsch zuzulegen ?

Geschrieben

Disziplin?

Wenn ich mich jetzt nicht doll täusche, steht bei BDS Perkussionspistole nix von "einschüssig", sollte da z.B. passen. Werd gleich mal nechlesen...

:sla: Genau. Das ist eine einzweischüssige einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition.. :rtfm:

Nein , Perkussion! Deshalb ja auch "Plan B"

Geschrieben

Gelb ist für Sportmützen, also muß es einen Sport dafür geben. Da für unsere Sportarten die souveränität des Sports an das BVA abgegeben ist, sollte das BVA eine passenden Disziplin genehmigt haben oder voraussichtlich künftig genhemigen, um ein sportliches Bedürfnis haben zu dürfen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer :huh:

ps: wann lässt sich endlich jemand eine moderne Howdah-Pistole für den Fangschuß bauen und eintragen? :search: Was das soll nur immer mit dem Schrot? Viel Bumm, wenig wumm. :unknw:

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