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IGNORED

Verfahren wegen "gefährliche Körperverletzung"


Gast

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Geschrieben

An anderer Stelle habe ich den Vorfall bereits ausführlich beschrieben, deshalb hier nur in Kürze. Eine im Dorf als Querulantin bekannte Nachbarin hat mich wegen eines vermeintlichen Hundebisses meines Terriers (9 kg) angezeigt und die Staatsanwaltschaft hat tatsächlich ein Ermittlungsverfahren wegen, jetzt kommt's, "gefährlicher Körperverletzung" gegen mich eröffnet. Dabei konnte die Nachbarin weder die von ihr angeführte "zerrissene Hose" beibringen, noch befand sie sich nach dem vermeintlichen Biss in ärztlicher Behandlung. Die Geschichte ist auch frei erfunden, wofür diese Nachbarin im Dorf nekannt und berüchtigt ist.

Ich bin Jäger und da ich befürchtete, dass dieser Vorfall mir bei der nächsten Zuverlässigkeitsüberprüfung auf die Füße fallen könnte, habe ich bei der Polizeidirektion und anderen Dienststellen nachgefragt, was in den jeweiligen Systemen über mich gespeichert wworden ist.

Heute kam ein Schreiben der Polizeidirektion mit zwei Einträgen zu diesem Vorfall, jeweils vom 12.12.11 (Archivierung vom 31.1.12)

Im ersten Eintrag heißt es:

Delikt: "gefährliche Körperverletzung auf Straßen wegen oder Plätzen", meine Rolle ist als "Beschuldigter" eingegeben.

Im zweiten Eintrag heißt es:

Delikt: "gefährliche Körperverletzung auf Straßen wegen oder Plätzen", meine Rolle ist als "ist Täter von" eingegeben!

Löschdatum der Archivierungen ist als 22.10.22 angegeben.

Frage an die juristisch versierten Mitglieder hier (bitte keine Stammtischdiskussion!):

Was bedeutet dieser Eintrag für mich konkret im Falle einer Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Warum werde ich dort als "Täter" geführt, obwohl das Verfahren meines Wissens noch nicht abgeschlossen ist?

Wie kann ich mich juristisch gegen die Nachbarin wehren? Eine von mir hinzugezoegene Anwältin für Strafrecht riet mir von juristischen Schritten gegen meine Nachbarin ab, weil der Gesetzgeber und die gängige Rechtsprechung die Hürde bei "Verleumdung" und "übler Nachrede" recht hoch gehängt habe, "da man wolle, dass solche Taten angegeben werden, ohne dass die Angeber Repressalien in Form von Anzeigen der Beschuldigten fürchten müssen."

Gibt es eine Möglichkeit das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft zu beschleunigen? Ich bin mir sicher, dass es eingestellt wird. Falls das so ist, ist das ein "Freispruch zweiter Klasse", so dass ich gegen die Einstellung vorgehen sollte?

Bitte um Hinweise! Ich bin auch gerne bereit einen Anwalt unter euch zu mandatieren, falls sich das als hilfreich eweisen sollte. Dazu bitte Nachrichten per PN.

Geschrieben

gegen deine nachbarin kannst du - falls die staatsanwaltschaft kein öffentliches interesse an den verleumdungsaktionen deiner nachbarin sieht - auf dem privatklageweg vorgehen. hierzu gibt es erst mal eine art "schlichtungsgespräch" und falls das negativ verläuft, ist halt nicht die staatsanwaltschaft kläger im strafverfahren, sondern du.

wenn die staatsanwaltschaft das verfahren gegen dich einstellt, weil es keinerlei hinweise gibt, daß die tat sich exakt so vorgetragen hat, ist das kein freispruch zweiter klasse, sondern das beste, was dir passieren kann.

Geschrieben

gegen deine nachbarin kannst du - falls die staatsanwaltschaft kein öffentliches interesse an den verleumdungsaktionen deiner nachbarin sieht - auf dem privatklageweg vorgehen. hierzu gibt es erst mal eine art "schlichtungsgespräch" und falls das negativ verläuft, ist halt nicht die staatsanwaltschaft kläger im strafverfahren, sondern du.

wenn die staatsanwaltschaft das verfahren gegen dich einstellt, weil es keinerlei hinweise gibt, daß die tat sich exakt so vorgetragen hat, ist das kein freispruch zweiter klasse, sondern das beste, was dir passieren kann.

In knapp 20 Jahren sind mir so ähnliche Ermittlungsverfahren (ohne Hund) dreimal passiert. Jedesmal natürlich Verfahrenseinstellung mangels öffentlichem Interesse und meine zuständige Waffenbehörde hat das weder im laufenden Verfahren noch danach interessiert. Unlustig ist nur dass du dem Anzeigenerstatter im Privatverfahren nachweisen must dass er vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Also vergiss das Privatverfahren, selbst wenn du obsiegst, bei diesen Leuten sind die Kosten doch nicht zu holen. Für mich persönlich gilt aber zukünftig, meine einzige Zivilcourage besteht noch darin die 110 zu wählen und schnell weiter zu gehen. Selbst bei nur verbalem eingreifen, eine Anzeige ist dir sicher weil du dem "Täter" den Stinkefinger gezeigt hast.
Geschrieben

Warum Verleumdung und Üble Nachrede? Worum es hier geht ist Falsche Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat. Nimm dir einen anderen Anwalt.

Geschrieben

Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich die Nachbarin doch nur wegen §164 StGB Falsche Verdächtigung anzeigen. Dafür brauche ich doch keinen Anwalt.

Geschrieben

Du "brauchst" keinen Anwalt, in dem Sinne, dass du den Strafantrag auch selber auf der Wache stellen kannst. Du "brauchst" aber einen Anwalt, damit das genau so läuft wie du willst.

Habe sowas zweimal gehabt. Meiner Meinung nach am schonensten für die Nerven und den Verfahrenserfolg ist es, das einem versierten Strafrechtler an die Hand zu geben. Stichworte hat Godix schon genannt und ein passender Anwalt sollte dir (ohne das du es zuerst erwähnst) genauso erklären - wenn nicht, such dir einen anderen.

Geschrieben

Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich die Nachbarin doch nur wegen §164 StGB Falsche Verdächtigung anzeigen. ....

Stimmt, das kannst Du auch ohne Anwalt (aber dann bitte "wegen aller in Betracht kommender Delikte" und unter genauer Schilderung des Sachverhalts). Für das zivilrechtliche Vorgehen (Unterlassung? Schadenersatz?) wäre ein solcher aber spätestens empfehlenswert.

Was ich mich seit Anbeginn des Threads frage: was hast Du eigentlich für ein Schreiben von der Polizei? Ist das eine Anhörung? Dann müßte da "als Beschuldigter" stehen und nicht als Täter und ein Termin könnte auch angegeben sein. Oder aus welchen Unterlagen zitierst Du? Woraus ergibt sich die Archivierung? Ich will Dich nicht nerven, aber davon hängt die weitere Vorgehensweise doch ab.

Geschrieben

Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich die Nachbarin doch nur wegen §164 StGB Falsche Verdächtigung anzeigen. Dafür brauche ich doch keinen Anwalt.

Für die Strafanzeige (iirc ist das ein Offizialdelikt und es bedarf keines Strafantrags) brauchst du keinen Anwalt. Aber der Anwalt bekäme Akteneinsicht und du wüsstest was in dem Verfahren läuft und könntest ggf. Einfluss nehmen (Nebenklage, Beweisanträge, Klage-Erzwingung etc.). So weißt du nichts und vielleicht wirst du von der Einstellung des Verfahrens überrascht und falls beim Aufnehmen der Anzeige zufällig das Hakerl bei "Der Geschädigte möchte über den Fortgang des Verfahrens informiert werden" "vergessen" wird, erfährst du nichts mehr.

Dir geht es doch darum etwas in der Hand zu haben, falls ein SB tatsächlich mal die Eintragung bei der Polizei hervorholt.

Die Sache wird dich aber Geld kosten ...

Geschrieben

Hoch interessanter Thread. Ich habe eine ähnliches Problem. Mich hat ein Vereinskamerad beim Ordnungsamt angeschwärzt, weil ich bei einem Wettkampf versehentlich eine Regel übertreten habe. Das sei ein Grund, Unzuverläßigkeit anzunehmen. Der Leiter des Ordungsamtes roch diesen Braten und stellte mir eine 1a Unbedenklichkeit aus. Von einer Verleumdungsklage riet er mir ab (Siehe Post #3) aber falsche Verdächtigung und vortäuschen einer Straftat klingt für mich erfolgversprechend.

Geschrieben
.... Mich hat ein Vereinskamerad beim Ordnungsamt angeschwärzt,...
Netter Verein in dem du dich bewegst. Diesen Menschen bezeichnest du als " Vereinskamerad" ? Ich hoffe du hast das in deinem Verein publik gemacht zu welcher Sorte Mensch dieser "Kamerad" gehört ?
Geschrieben

Ah, Mist... jetzt haben wir wieder das Stichwort für den nächsten BDMP-Bashing-Beitrag :help:

Nicht BDMP

Geschrieben

Hoch interessanter Thread. Ich habe eine ähnliches Problem. Mich hat ein Vereinskamerad beim Ordnungsamt angeschwärzt, weil ich bei einem Wettkampf versehentlich eine Regel übertreten habe. Das sei ein Grund, Unzuverläßigkeit anzunehmen. Der Leiter des Ordungsamtes roch diesen Braten und stellte mir eine 1a Unbedenklichkeit aus. Von einer Verleumdungsklage riet er mir ab (Siehe Post #3) aber falsche Verdächtigung und vortäuschen einer Straftat klingt für mich erfolgversprechend.

Regelübertretung.....was heißt das denn. mal 6 statt 5 Patronen ins Magazin gesteckt^^?

Geschrieben

Heute gab ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Klarheit. Das Ermttlungsverfahren ist vor langer Zeit eingestellt worden, ein Bescheid (o.ä.) ging mir nicht zu.

Vielleicht ist er auf dem Postweg verloren gegangen. Habe einen neuen angefordert.

Der Amtsanwalt konnte sich nicht erklären, warum aus dem vermeintlichen Hundebiss eines 8 kg Hundes eine "gefährliche Körperverletzung" geworden ist. Seiner Meinung nach ist so etwas höchstens eine "fahrlässige Körperverletzung". Akteneinsicht bekomme ich aber nur über den Anwalt. Teuer.

Was bleibt ist ein Eintrag in der Polizeidatenbank als "Täter" einer "gefährlichen Körperverletzung" bis zum Jahr 2022.

Ich habe mich entschlossen gegen die Nachbarin nicht juristisch vorzugehen, da sie damals von meiner Anwältin bereits abgemahnt worden war. ABER ich habe eine Menge Lehren aus der Geschichte gezogen.

1. Unser Rechtssystem ist teuer und intransparent.

2. Es ist ganz einfach jemanden mit Lügengeschichten zu belasten, ohne das man selbst irgendwelch Folgen zu befürchten hat.

3. Wer als erster aufschreit (und anzeigt) sorgt dafür, dass der andere den Ärger hat. Insofern gilt hier keine "Unschuldsvermutung".

4. Beim nächten Mal zünde ich das "volle Programm" gegen meine Nachbarin.

5. Mit der Polizei zu kooperieren, weil man sich nichts vorzuwerfen hat ist eine schlechte Idee.

Geschrieben

Man wechselt aber den Status des Beschuldigten vom Aussageverweigerungsrecht(Lügerecht) in den Status des Geschädigten/Zeugen in die Aussagepflicht!(Wahrheitspflicht)

Es wäre mir neu, dass man sich als Zeuge selbst belasten muss. Insofern kann ich in deiner Feststellung keine Nachteile aus dem Rollenwechsel erkennen.

Und das das mit der Wahrheitspflicht eigentlich für'n Popo ist bestätigt das von Hinnerk erlebte. Das heißt zu deutsch, auch ein Geschädigter kann lügen dass sich die Balken biegen ohne wirklich dafür belangt zu werden.

Geschrieben
....5. Mit der Polizei zu kooperieren, weil man sich nichts vorzuwerfen hat ist eine schlechte Idee....
Immer freundlich sein, Guten Tag, Bitte und Danke und sonst nichts. Keine Scherze, keine kleinen Anmerkungen, keine Missbiligungsgesten und nichts aber auch gar nichts unterschreiben. Versuchen Zeugen zu bekommen, eigene Notizen machen, ein Gedächtnisprotokoll machen. Als Zeuge darauf verweisen das es einem körperlich nicht gut geht und zum Arzt möchte. Als Zeuge gibt es keine Verweigerung einer Aussage. Geht es einem körperlich nicht gut kann man aber auch nicht gezwungen werden.
Geschrieben
...Es wäre mir neu, dass man sich als Zeuge selbst belasten muss....
Das ist wohl war, aber dann hast du auch schneller Handschellen an als dir lieb ist, wenn sie dich beim Lügen erwischen oder du nichts sagst oder du auf die Nichtselbstbelastung hinweist.
Geschrieben

[...]

5. Mit der Polizei zu kooperieren, weil man sich nichts vorzuwerfen hat ist eine schlechte Idee.

Wenn nur mehr solche Erkenntnisse erlangen würden.

Geschrieben

... schneller Handschellen ...

Könntest du den Grund und die Rechtsgrundlage für eine Fesselung im Rahmen einer Vernehmung oder Befragung mal näher erläutern? Die Handschelle ist ja ein Mittel des unmittelbaren Zwanges, da gibt es doch sicher klare Regeln für den Einsatz.

Ich habe ja bisher gedacht Amnesty International wäre was für linke Randgruppen, aber eventuell muss ich die doch sponsern.

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