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IGNORED

Waffenrecht in Frankreich


Hefernjaeger

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Guten Tag,

ich bin Hefernjaeger, Familienvater von Zwillingen, Hundeführer und passionierter Jäger. Wir ziehen im Juli dauerhaft wegen beruflicher Gründe nach Frankreich.

Muss ich meine Waffen dort neu anmelden? Oder reicht der Eintrag in die Europäische Waffenbesitzkarte?

Was ich schon weiß, ist die Tatsache, dass ich keine sogenannten Kriegskaliber einführen darf. Da ich diese nicht führe, ist diese Frage für mich nicht relevant.

Ich weiß aber nicht, wie ich die Einfuhr organisieren muss, bzw wann ich mich wo mit meinen Waffen melden muss. Das französische Konsulat in Frankfurt/Main fühlt sich leider nicht für diese Fragen zuständig.

Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Alles Gute,

Hefernjaeger

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Wir ziehen im Juli dauerhaft wegen beruflicher Gründe nach Frankreich.

Ich beneide Dich hierfür und wünsche Dir (Euch) alles Gute auf Eurem weiteren Weg.

Frankreich ist ein super Land.

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Wenn die Waffen dauerhaft außerhalb des Geltungsbereichs des Waffengesetzes gebracht werden sollen, brauchst du eine Verbringungserlaubnis (§ 31 Abs. 1 WaffG), da reicht der EFP nicht mehr. Um die Waffen dann in F besitzen zu dürfen musst du die Voraussetzungen nach deren WaffG erfüllen. Dazu wirst du wahrscheinlich eine dortige Erlaubnis brauchen.

Das ist also leider alles ein riesiger bürokratischer Bohei.

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EFWP ist immer nur für eine vorübergehende Verbringung. Wenn du dort deinen Wohnsitz nimmst, ist es normalerweise nicht mehr ganz so einfach.

Du kannst erst mal damit argumentieren, dass du in D noch einen hast. Vereinfacht würde das werden, wenn dir die Präfektur dann eine Verbringungsgenehmigung in den EFWP stempelt, was dort kostenlos ist. Dazu wirst du aber einen franz. Jagdschein brauchen und wenn du den hast, kann du sowieso die Gewehre dort anmelden und über dem Zoll in Paris die Verbringungsgenehmigung beantragen (in Fr. kostenlos, aber du musst dann in D bezahlen). Dies geht auch, wenn du in Fr. in einem Schützenverein bist.

Als Jäger hast du gegenwärtig noch die Einschränkung, dass keine Militärkaliber gehen und keine Kurzwaffen. Zumindest das mit den Militärkalibern wird allerdings bald wegfallen. Auch bei Selbstladern ist für die Jagd die Beschränkung auf 2 Schuss wie in D, aber dort nur mit fest in der Waffe montiertem Magazin. Als Sportschütze ist die Waffenauswahl deutlich größer.

Das neue Waffengesetz ist aber schon verabschiedet, nur fehlen noch die Ausführungsbestimmungen, was die Sache gegenwärtig erschwert.

Gruß

Makalu

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  • 2 Wochen später...

Liebe Leute,

vielen Dank für die vielen Hinweise. Inzwischen bin ich schlauer, desillusioniert und etwas gedrückt.

Der aktuelle Stand:

Was macht ein Jäger, der mit seinen Waffen dauerhaft nach F ziehen will. Er meldet sich bei Behörden und erfragt, wie das vonstatten gehen kann.

Jeder Jäger, der als GAST in F jagen möchte hat es leichter. Die Europäische Waffenbesitzkarte und ein Einladungsschreiben eines französischen Jägers genügen.

Für mich jedoch nicht, da ich ja dauerhaft "nach drüben" möchte.

Ich brauche eine französische Deklaration von der jeweiligen Präfektur.

Die Deklaration erhalte ich nur, wenn ich im Besitz eines französischen Jagdscheines bin.

Den habe ich aber nicht, also keine Waffen in Frankreich und keine Jagdmöglichkeit.

Ich muss wieder die Grüne Schulbank drücken. :85:

Ich muss die Waffen in D lassen. Kein Problem, ich kenne einige Jäger, die sie aufnehmen würden.

Jetzt kommt die UJB ins Spiel. :2003:

Diese stellt mir nur eine VORRÜBERGEHENDE Überlassungsbescheinigung aus. Sie läuft aus am 28.2.2014.

Bis dahin muss ich also umgezogen sein, französisches Juristensprech gelernt UND den Jagdschein gemacht haben.

Alles wird gut! :54:

Waidmannsheil,

Andreas

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@Hefernjaeger: Was hat denn die UJB (Untere Jagdbehörde, richtig oder? Bin kein Jäger.) mit der/einer Überlassungsbescheinigung zu tun?

Von Privat an Privat wird da selber ein Schein ausgestellt aus dem der absehbare Zeitraum der vorübergehenden Überlassung, die Anzahl der Waffen und von wem an wen bis wann hervorgeht, am besten mit Kopie WBK/Seriennummern der Waffen. Der Zeitraum wäre in deinem Fall bis zur Erlangung des französischen Jagdscheines, damit ist der Zeitraum absehbar und gut ist (§12 (1) 1. B) WaffG).

Wenn man besonders nett ist kann man noch die Behörde informieren und eventuell eine Anmeldung zu einem entsprechenden Lehrgang vorlegen.

Ansonsten geht es zur gewerblichen Aufbewahrung und da ist der Zeitraum egal, wird aber wahrscheinlich was kosten.

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Die Prüfung in Fr ist erheblich einfacher als in D, aber man muss dazu der französischen Sprache mächtig sein. Alternativ ginge es noch mit Mitgliedskarte des französischen Schützenverbands, da die Jagdwaffen dort bis jetzt ja nicht WBK-pflichtig sind, sondern i.d.R. nur angemeldet werden müssen und das kann man auch mit der Verbandskarte machen.

Gruß

Makalu

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