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IGNORED

Ursache warum nur 2 KW auf Jagdschein


Gast

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Geschrieben

Hi Leute,

bin im Netz auf eine Aussage gestossen, dass mal ein deutscher Staatsbürger des auserwählten Volkes 10000 FEG Pistolen über den JJS eingekauft und an die PKK weitervertickt haben haben soll. Daraufhin kam dann die Begrenzung auf 2 KW für Jäger.

ISt das der Grund, bzw. gibt es da mehr Hintergrund und Detailinfos?

Geschrieben

In den 60er Jahren konnten Jäger auf Jahresjagdschein unbegrenzt Faustfeuerwaffen kaufen. Zu jener Zeit hatten die meisten aber garnicht das Geld dazu. Einige wenige haben einen Handel damit getrieben. Meistens jedoch im Freundes- und Bekanntenkreis. Das ist der gestrengen Obrigkeit natürlich irgend wann auch aufgefallen und es wurde die Begrenzung eingeführt.

Ob die obige Geschichte stimmt und evtl. der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte, weiß ich nicht.

Geschrieben

Die WaffG-Verschärfungen von 1972 gingen maßgeblich auf den DJV und den DSB zurück. Das kann man im Spiegel-Archiv schön nachlesen. Die Politiker wollten damals größtenteils gar nicht so weit gehen.

Hier jedenfalls die offizielle Begründung für die Einschränkung:

Es hat jedoch auch Besorgnisse von seiten der Jäger, Sportschützen und Waffensammler gegeben. Hierzu darf ich einige Bemerkungen machen. Bei den Inhabern von Jagd- und Waffenscheinen wird nach dem Gesetzentwurf das Bedürfnis auf Erwerb von Jagdwaffen grundsätzlich anerkannt. Diese Personen brauchen also, was die Ausübung der Jagd angeht, auf nichts zu verzichten. Ich möchte das besonders deutlich klarstellen, weil auch in Zuschriften, die ich heute noch bekommen habe, etwas anderes dargestellt worden ist. Die Jäger werden also daneben auch künftig ohne weiteren Bedürfnisnachweis zwei Faustfeuerwaffen besitzen dürfen. Eingeschränkt wird lediglich die Privilegierung dieses Personenkreises für den Erwerb einer beliebigen Anzahl von Faustfeuerwaffen. Das erscheint auch gerechtfertigt und notwendig. Aus einer Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen, die uns amtlich zugeleitet worden ist, ergibt sich, daß in den Jahren von 1962 bis 1967 einzelne Jagdscheininhaber mehr als 100, in einem Falle sogar 265 Faustfeuerwaffen erworben haben. Es wird niemand behaupten können, daß hierfür ein Bedürfnis vorgelegen habe.
Abg. Pensky (SPD), BT-PlPr. VI/195, S. 11439 f.
Geschrieben

So kann die Geschichte nicht stimmen, da die PKK erst 1978 gegründet wurde,

und da durften Jäger bereits nur 2 KW erwerben...

Vollkommen richtig, welcher hirngespenst erfindet sowas.

Geschrieben

So kann die Geschichte nicht stimmen, da die PKK erst 1978 gegründet wurde,

und da durften Jäger bereits nur 2 KW erwerben...

Laut Textsammlung und Kommentar zum Waffenrecht von Hinze lag die Ursache bereits in den 60er Jahren im "umfangreichen Waffenkauf eines türkischen Gastarbeiters auf gefälschten Jahresjagdschein aus Hamburg" Folge war eine Welle von Verschärfungen mit Streichung der gesetzliche Waffenerwerbserlaubnis ... für Inhaber von Jahresjagdscheinen....

Diese Streichung bedeutete faktisch, dass Jäger auf JJS keine Waffen, d.h Kurzwaffen mehr kaufen durften. Diese Festlegung wurde dann mit dem WaffG 72 teilweise (2 Kurzwaffen ohne Bedürfnisnachweis) wieder aufgehoben.

Geschrieben
Die WaffG-Verschärfungen von 1972 gingen maßgeblich auf den DJV und den DSB zurück. ...

Auch wenn es noch so oft wiederholt wird, so ist es doch falsch. Die Notwendigkeit der Änderung der bis 1972 geltenden Waffenrechts war spätestens 1968 klar, da das damals geltende Waffenrecht zu ständigen Problemen bei der Zuständigkeit Bund - Länder führte und die Situation beim Waffenrecht ziemlich chaotisch und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war. Das WaffG 72 war letztlich eine Folge der Kompetenzaufteilung Bund - Länder. Die Arbeiten an dem Gesetz begannen schon 1968, an seiner Formulierung waren weder der DJV noch der DSB beteiligt.

Es ist schon ein deutlicher Unterschied, ob ich ein Gesetz (nach! seiner Formulierung) begrüße oder ob ich es vor bzw. während der Formulierung maßgeblich mit geprägt habe.

Geschrieben
Es ist schon ein deutlicher Unterschied, ob ich ein Gesetz (nach! seiner Formulierung) begrüße oder ob ich es vor bzw. während der Formulierung maßgeblich mit geprägt habe.

Wo ist denn der Unterschied? Abgesehen davon, dass ich mich im ersteren Fall um die Arbeit gedrückt habe kann ich keinen erkennen.

Geschrieben

Laut Textsammlung und Kommentar zum Waffenrecht von Hinze lag die Ursache bereits in den 60er Jahren im "umfangreichen Waffenkauf eines türkischen Gastarbeiters auf gefälschten Jahresjagdschein aus Hamburg" Folge war eine Welle von Verschärfungen mit Streichung der gesetzliche Waffenerwerbserlaubnis ... für Inhaber von Jahresjagdscheinen....

Danke für die Info. Das ist ja echt ein Schwachsinnsargument. Dann fälscht sich eben in Zukunft einer statt dem Jagdschein eine rote WBK. Seit Jahrzehnten haben wir immer noch die leicht zu fälschenden Erlaubnisdokumente. Die neuen nach der WaffVordruckVwV sind auch kein Stück sicherer. Da hätte ich ja eher mal angesetzt, anstatt diese blöden Kontingentierungen einzuführen.

Warum müssen die LWBs immer darunter, wenn jemand illegal Waffen erwirbt? Das geht doch ohnehin schon am Gesetz vorbei. Was bringt dann noch eine weitere Verschärfung?

Allgemein sollen die Bedürfnisprüfungen auch dazu da sein, um zu verhindern, dass Waffen abhanden kommen. Je mehr Waffen existieren, desto mehr würden auch in die Hände von Unbefugten gelangen.

Mit dem Bedürfnisprinzip soll schließlich auch die Zahl der (Schuss-)Waffen möglichst klein gehalten werden, um von vornherein der Gefahr vorzubeugen, dass dem legalen Waffenbesitzer Waffen entwendet und zu Straftaten benutzt werden. Insoweit richtet sich das Bedürfnisprinzip nicht gegen die im Allgemeinen rechtstreuen Waffenbesitzer, sondern es dient primär dem Schutz der Allgemeinheit. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jährlich aus legalem privaten Schusswaffenbesitz durchschnittlich über 6 000 Schusswaffen durch Diebstahl und sonstigen Verlust abhanden kommen. 1999 kamen 6 595 Schusswaffen abhanden;* davon entfielen 7,4 % auf den staatlichen Bereich (d. h. neben einem Fall bei den NATO-Streitkräften und 18 Fällen bei der Bundeswehr entfielen sieben Fälle auf die Landespolizeien; bei sonstigen Behörden kamen in einem Fall Waffen abhanden; beim Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt kamen im Berichtszeitraum keine Waffen abhanden), aber 92,0 % der Schusswaffen verschwanden aus privatem Besitz (d. h. der Jäger, Sportschützen, Sammler, der sonstigen Berechtigten wie Altbesitzer oder Erben und der Gewerbetreibenden). Bei Aufhebung des Bedürfnisprinzips würde sich bereits diese aus Gründen der öffentlichen Sicherheit bedrohlich hohe Zahl des Übergangs von Schusswaffen aus legalem in illegalen Besitz noch vervielfachen, was nicht hinnehmbar wäre.
Begr. WaffRNeuRegG, BT-Drs. 14/7758, S. 57

*Anmerkung: Die Statistik zu den abhanden gekommenen Waffen stammt von dem Ideologen Brenneke und ist wahrscheinlich gefälscht. So sollen etwa im Jahr 1996 lediglich in 525 Fällen im privaten Bereich Waffen und/oder Munition gestohlen worden sein (BT-Drs. 13/10569, S. 6). Der sprunghafte Anstieg im Jahr 1999 lässt sich nicht erklären.

@alter_Opa:

Du hast Recht, dass der DJV und der DSB nicht der Anlass für das neue WaffG waren. Aber sie haben den Inhalt maßgeblich mit geformt. Aus den Gesetzgebungsmaterialien zum WaffG 1972 geht hervor, dass das Bedürfnisprinzip unter den Politikern stark umstritten war und man sich letzten Endes u.a. deshalb dafür entschieden hat, weil die Verbände das so wollten.

Dies ist auch der Grund dafür, warum unter Helmut Kohl der Versuch scheiterte, in den 80er Jahren die Bedürfnisprüfungen zumindest hinsichtlich der weniger deliktsrelevanten Langwaffen wieder abzuschaffen. Die sog. Waffenlobby wollte nämlich nicht, dass jeder Waffen haben kann, sondern wollte Privilegien nur für sich.

Besonders deutlich wird dies aus einer Stellungnahme des DJV zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren, noch lange bevor man sich seitens der Bundespolitiker festgelegt hatte (ursprünglich sollten alle Länder sich ein eigenes neues Waffengesetz geben nach einem gemeinsam ausgearbeiteten Muster):

Beifall erhielten die Gesetzesmacher bislang nur von Westdeutschlands 210000 Jägern, die sich zu den einzigen zivilen Waffenträgern der Nation erwählt fühlen und deren Dachorganisation, der Deutsche Jagdschutz-Verband, schon seit Jahren für Nichttjäger eine "Waffenerwerbscheinpflicht für alle Waffen, die töten können", fordert: Jeder geprüfte Jäger mit einem Jagdschein aber darf auch in Zukunft seine Büchsen und Flinten, sein Schrot und seine Kugeln frei kaufen.
DER SPIEGEL Nr. 22/1969, S. 99 (100)
Geschrieben

Es ist schon ein deutlicher Unterschied, ob ich ein Gesetz (nach! seiner Formulierung) begrüße oder ob ich es vor bzw. während der Formulierung maßgeblich mit geprägt habe.

Wurde erst neulich wieder verlinkt, wie z.B. der DSB und sein Präsident sich bereits 1969 für massive Verschärfungen ausgesprochen haben. Für den DJV kannst du es dir über die Forensuche oder Google selbst raussuchen. 2nd Amendment hat dir ja schon mal Hilfestellung gegeben.

Geschrieben
Warum müssen die LWBs immer darunter, wenn jemand illegal Waffen erwirbt? Das geht doch ohnehin schon am Gesetz vorbei. Was bringt dann noch eine weitere Verschärfung?

Auch hier wieder die Standardantwort, die auf die meisten Rätselfragen zu scheinbar "sinnlosen" Schikanen im Waffengesetz passt:

"So wenig Waffen wie möglich ins Volk."

Geschrieben

Warum müssen die LWBs immer darunter, wenn jemand illegal Waffen erwirbt? Das geht doch ohnehin schon am Gesetz vorbei.

Weil das tolle Propagandavorlagen sind. Man will doch keinen Reichstagsbrand, keinen Hufeisenplan und keine WMD unter einem Sofa ungenutzt lassen. Und False Flag Operations hat es in der Geschichte nie gegeben....nie...

Was bringt dann noch eine weitere Verschärfung?

Sie machen den Staat sicherer.

Geschrieben
.... Du hast Recht, dass der DJV und der DSB nicht der Anlass für das neue WaffG waren. Aber sie haben den Inhalt maßgeblich mit geformt. ...

Der DJV wohl ja, der DSB eher nicht. Während der DJV Sonderrechte für Jagdscheininhaber durchgesetzt hat, hat der DSB da für seine Mitglieder nichts weiter durchgesetzt.

...Dies ist auch der Grund dafür, warum unter Helmut Kohl der Versuch scheiterte, in den 80er Jahren die Bedürfnisprüfungen zumindest hinsichtlich der weniger deliktsrelevanten Langwaffen wieder abzuschaffen. Die sog. Waffenlobby wollte nämlich nicht, dass jeder Waffen haben kann, sondern wollte Privilegien nur für sich....

Stimmt so nicht. Ich kenne die Entwürfe für die Waffengesetze aus dem Hause Kanther (maßgeblich von Brennecke verfasst) alle; irgendwelche Erleichterungen waren da nun wirklich nicht drin. Gegenüber diesen Entwürfen (erste Entwürfe scheiterten bereits in der Abstimmung mit den Länderinnenministerien, der letzte Entwurf scheiterte am Diskontinuitätsprinzip, hätte im Bundesrat aber wohl auch kaum eine Chance gehabt) ist das WaffG 2002 liberal und locker.

Geschrieben

Der DJV wohl ja, der DSB eher nicht. Während der DJV Sonderrechte für Jagdscheininhaber durchgesetzt hat, hat der DSB da für seine Mitglieder nichts weiter durchgesetzt.

Folge dem Link in meinem vorherigen Beitrag. Er wird dir den Weg in den Beginn der dunklen Seite des DSB weisen.

Ich kenne die Entwürfe für die Waffengesetze aus dem Hause Kanther...

Es gab Diskussionen in den 80igern, weit vor der Kanther-Zeit.

Geschrieben
Folge dem Link in meinem vorherigen Beitrag. Er wird dir den Weg in den Beginn der dunklen Seite des DSB weisen....

Habe ich gemacht. In dem von Dir verlinkten Spiegel-Artikel finde da aber nichts von Verschärfungs-Forderungen des DSB, sondern:

Der Deutsche Schützenbund beklagte die "Monopolstellung des Jagdschutz-Verbandes" und forderte für seine in 10 213 Vereinen organisierten 670 300 Mitglieder, Luft- und Kleinkalibergewehre seien Sportgeräte, "deren Erwerb den gleichen freizügigen Regelungen unterliegen muß, wie dies bei anderen Sportarten der Fall ist". Schießsportschädigend findet der Schützenbund insbesondere, daß die "Erlaubnis zum Erwerb unserer Sportgeräte in das Ermessen untergeordneter Behörden gestellt werden soll", denen "vielfach eine subtile Kenntnis der Materie" fehle.[/Quote]

Letztlich will der DSB hier nur das, was der DJV hat und was man den Schützen nicht zugestehen wollte. Eine Forderung nach Verschärfungen finde ich hier nicht.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45741252.html

Geschrieben

Habe ich gemacht. In dem von Dir verlinkten Spiegel-Artikel finde da aber nichts von Verschärfungs-Forderungen des DSB, sondern:

Und was ist das?

Wie der Gelnhausener Händler Trolle derzeit den Wehrmachtskarabiner 98 K -- Preis: 148 Mark, Lieferant: die Bundesvermögensverwaltung -- anbietet und absetzt (Bestellungen kommen nach Trolle vor allem von "Bundeswehrreservisten", aber auch "sehr viel vom Adel, von Grafen und Baronen"), brachte beispielsweise die Preetzer Firma Landmann vor zwei Jahren ein halbautomatisches maschinenpistolenähnliches Kleinkaliber-Gewehr auf den Markt, das sich, so Schiller, mit "wenigen Handgriffen in eine automatische Waffe umbauen" läßt.

Der Präsident des Deutschen Schützenbundes, Georg von Opel, rief die Bundesregierung auf, Schußwaffen dieser Art zu verbieten, "da von seiten des Sports ... absolut kein Bedürfnis dafür vorliegt". Sie seien vielmehr "bestens geeignet für Überfälle, Terror, ja sogar für einen Bürgerkrieg".

[/Quote]

Genau dieses Zitat war in etwas kürzerer Form auch in besagtem Link aufgeführt.

Geschrieben
...Und was ist das?...

Hm, unterlagen bis 1972 nicht K98k dem Kriegswaffenkontrollgesetz?

Und hatte es der Landmann-HA nicht zu einer gewissen Bekanntheit bei der Baader-Befreiung gebracht?

Wer mit auch nur einem Hauch von Intelligenz sollte also die völlige Freistellung dieser Waffen fordern?

Aber wir gleiten von einer Frage, die eigentlich nur die Jägerschaft betrifft, wieder völlig ab und die steuerst die Diskussion offensichtlich schon wieder zu deinem Lieblingsthema.

Geschrieben

Ein Präsident eines Schützenbundes, der vor Waffen warnt, weil sie "für einen Bürgerkrieg geeignet" seien. Das ist etwa so kurios wie ein Feuerwehrhauptmann, der vor Feuerlöschern warnt, weil man damit Brände bekämpfen könne.

Geschrieben

Hm, unterlagen bis 1972 nicht K98k dem Kriegswaffenkontrollgesetz?

Nach Modifikation ganz bestimmt nicht. Ohne weiß ich nicht.

Und hatte es der Landmann-HA nicht zu einer gewissen Bekanntheit bei der Baader-Befreiung gebracht?

Die Baader-Meinhof-Befreiung war 1970. Die Aussagen des DSB-Präsidenten fielen 1969.

Wer mit auch nur einem Hauch von Intelligenz sollte also die völlige Freistellung dieser Waffen fordern?

Nun, bis 1972 waren in der Tat Langwaffen im wesentlichen so frei erhältlich wie heute die meisten LDW. Und was ist passiert?

Und wer mit nur einem Hauch an Intelligenz sollte es dir erlauben, Waffen zu besitzen, wenn du schon nicht dem Link folgen kannst und jetzt die Rolle des DSB in den massiven Verschärfungen durch Einführung des Bundeswaffenverbotsgesetzes versuchst zu negieren?

Geschrieben
...Das ist etwa so kurios wie ein Feuerwehrhauptmann, der vor Feuerlöschern warnt, weil man damit Brände bekämpfen könne.

Irgendwie erschließt sich mir die Logik deiner Aussage nicht? Könntest Du das mal näher erklären, ich meine das mit den Feuerlöschern?

Geschrieben
Könntest Du das mal näher erklären, ich meine das mit den Feuerlöschern?

Ein Schützenverein ist seinem Ursprung nach nichts anderes als eine Miliz bzw. Bürgerwehr. Und Waffen, die für eine Bürgerwehr geeignet sind, sind logischerweise auch für einen Bürgerkrieg geeignet.

Würdest Du eine Feuerwehr, die keine Feuer mehr löscht und vor Feuerlöschern und Wasser warnt, weil man sich Feuerlöscher auf den Fuß schmeissen und in Wasser ertrinken kann, noch Feuerwehr nennen?

Geschrieben

Ein Schützenverein ist seinem Ursprung nach nichts anderes als eine Miliz bzw. Bürgerwehr.

Ich verweise für ungebildete Nutzer der Einfachheit halber auf Wikipedia.

Geschrieben

bin im Netz auf eine Aussage gestossen, dass mal ein deutscher Staatsbürger des auserwählten Volkes 10000 FEG Pistolen über den JJS eingekauft und an die PKK weitervertickt haben haben soll. Daraufhin kam dann die Begrenzung auf 2 KW für Jäger.

Rein rechtlich dürfte auch jeder Jäger jetzt 10.000 AR, AK oder MP5 Clone kaufen.

Wär interessant was passiert wenn das einer ausprobiert.

Oder einer ohne waffenrechtliche Erlaubnis sich 10.000 Parker-Hale Dreiband bestellt.

Oder einer, der mit Knarren gar nix am Hut hat, sich 10.000 Camping-Gas-Kartuschen bestellt.

Ich glaube auch ohne Änderung des WaffG würde das verhindert.

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