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Sprengstoffaufbewahrung


Markus0609

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe schon ausgiebig die Suchfunktion bemüht, allerdings keine Antwort auf meinen Fall gefunden.

Auch das Beamtendeutsch zur Aufbewahrung verstehe ich nur halb : http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads/ordnung/merkblatt_aufbewahrung_kleiner_mengen.pdf

Ich habe einen Vorderlader und Wiederladerkurs gemacht und möchte nun den §27 Schein beantragen. Leider ist meine Wohnung sehr klein und die Aufbewahrung stellt eine Herausforderung da.

Wohnzimmer/Schlafzimmer:Ständig bewohnter Raum und darf nicht benutzt werden.

Abstellraum: Keine Druckentlastung also könnte ich kein NC und Schwarzpulver zusammen lagern weil ich insgesamt nur 0,5kg aufbewahren dürfte.

Bleibt noch das Bad und die Küche. Könnte ich hier einen kleinen Stahlschrank an die Wand hängen in dem ich dann zusammen 0,5kg NC und 0,5kg Schwarzpulver lagere?

http://www.amazon.de/Medizinschrank-Arzneischrank-Medikamentenschrank-Hausapotheke-Metall/dp/B005DL27NO/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1366748335&sr=8-1&keywords=h%C3%A4ngeschrank+abschlie%C3%9Fbar

Ich bin für jede Hilfe,Idee oder Richtigstellung dankbar.

Markus

Geschrieben

Soweit gibt's an deinen Ausführungen nix zu meckern :hi:

Küche ist afaik pfui aber das Bad geht in Ordnung - ich kenne einige Schützen, die dort wie von dir beschrieben (amtlich bestätigt)ihr Pulver aufbewahren(also Blechkasten an die Wand gedübelt) - ideal ist, dass man da den Brandschutz ziemlich günstig erledigt hat(Wasserhahn zum greifen nahe)

LG:Steam

Geschrieben

Danke Steam für die schnelle Antwort. Ja mit der Küche habe ich fast vermutet (sagt einem ja der gesunde Menschenverstand) aber die Idee mit dem Blechschrank an der Wand im Bad gefällt mir.

Markus

Geschrieben

Klinke mich mal ein

Muß auch in mein Bad, bekomme nur 1,5kg NC genehmigt, BP is nich.

Warum im Bad andübeln? Gegen Wegnahme sichern muß man doch nur wenn der Raum nicht sicher ist?

Mein SB hat beim Telefonat sowas auch gebrabbelt, aber in seinen Unterlagen die er mir geschickt hat steht das anders drin.

Wer weiß es genau?

Geschrieben

Klinke mich mal ein

Muß auch in mein Bad, bekomme nur 1,5kg NC genehmigt, BP is nich.

Warum im Bad andübeln? Gegen Wegnahme sichern muß man doch nur wenn der Raum nicht sicher ist?

Mein SB hat beim Telefonat sowas auch gebrabbelt, aber in seinen Unterlagen die er mir geschickt hat steht das anders drin.

Wer weiß es genau?

Vielleicht hilft dieser Link weiter: https://www.google.c....45580626,d.Yms
Geschrieben

Danke für eure Antworten. Nein ein Balkon habe ich leider nicht.

@smolder: Wie kommst du auf 1,5 NC im Abstellraum? Der Abstellraum hat keine Druckentlastung und somit dürfte ich ja nur 0,5 kg oder?

Gruß

Markus

Geschrieben

@smolder: Wie kommst du auf 1,5 NC im Abstellraum? Der Abstellraum hat keine Druckentlastung und somit dürfte ich ja nur 0,5 kg oder?

Gruß

Markus

Weil Du NC alleine 3 kg lagern darfst. Ohne Fenster reduziert sich das auf 1,5 kg.

Geschrieben

Ich bin mit einem Grundrisplan der Wohnung zu meinem SB gegangen und dann haben wir zusammen eine Lösung gefunden. Vielleicht funktioniert das bei dir auch?

bye knight

Geschrieben

Manche SB bekommen Panik wenn sie das Wort hören. Meiner wollte im Pulverbuch (!) alle Waffen aufführen, die einen gültigen Beschuss mit SPE haben. Erst längere Korrespondenz mit der DEVA, der BAM und dem Beschußamt konnte ihn überzeugen daß das Quatsch ist.

[posted on the run]

ERGÄNZUNG:

Ansonsten haben SPE den Nachteil daß manche Sportordnung sie nicht erlaubt.

[posted on the run]

Geschrieben

Meiner hat mir Schwarzpulverersatzstoffe ohne nachfrage abgestempelt. Außerdem hat er mir Vorderladerschießen eingetragen obwohl ich das auf dem Formular nicht angekreuzt hatte.

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