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IGNORED

Frage zum Wiederladen bei Schützenkolegen.


galdur

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Hallo

Weis jemand wie die Rechtslage ist,wenn ich mit gültigen Wiederladeschein,bei einen Vereinsmitglied der auch Wiederlader ist,meine Munition mit seinem Pulver lade.Da ja ein Verkauf unter Privatleuten mit gültiger Erlaubnis nicht möglich ist.

Guß galdur

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Hm, galdur du hast wirklich diesen deutschen Lehrgang und Prüfung gemacht?

Ich habe da meine Zweifel. Ach ja, Chips und Cola ...

BBF

Wie wäre es mit einer Antwort wie nein darf man nicht weil .... usw.

Und ja ich habe den Schein in Deutschland gemacht,aber man darf doch mal nachfragen wenn man sich nicht mehr sicher ist.

Gruß galdur

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Hallo Galdur,

das Pulver lässt Du Dir von dem Kollegen schenken, verkaufen geht ja nicht. Fürs Laden lässt Du Dich bezahlen, evtl. in Naturalien, natürlich kein Pulver.

Allen Problemen ausgewichen.

Gruß

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Es steht ja klipp und klar im Gesetz, dass für die kleinste Einheit... also Verein geladen werden darf. Und natürlich darfst du bzw er auch das Geld für Pulver, Hülsen oder was weiß ich verlangen. Nur eben eine Gewinnabsicht darfst du nicht verfolgen.

Steht also ausnahmsweise einmal klipp und klar im Gesetzt. Bzw. sollte beim Kurs auch vermittelt worden sein.

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Es steht ja klipp und klar im Gesetz, dass für die kleinste Einheit... also Verein geladen werden darf. Und natürlich darfst du bzw er auch das Geld für Pulver, Hülsen oder was weiß ich verlangen. Nur eben eine Gewinnabsicht darfst du nicht verfolgen.

Steht also ausnahmsweise einmal klipp und klar im Gesetzt. Bzw. sollte beim Kurs auch vermittelt worden sein.

Es ist nur so das ich nicht für eine andere Person laden will,sonder wissen wollte,ob ich das Pulver von einem anderen Wiederlader, bei ihm zu Hause verladen darf,um mir selbst Patronen zu machen.

Mir ist klar das ich kein Pulver von Privat kaufen darf !!!

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Es ist nur so das ich nicht für eine andere Person laden will,sonder wissen wollte,ob ich das Pulver von einem anderen Wiederlader, bei ihm zu Hause verladen darf,um mir selbst Patronen zu machen. Warum solltest du das nicht dürfen? Das darf sogar ein nicht Sachkundiger unter der Aufsicht eines Wiederladers.

Mir ist klar das ich kein Pulver von Privat kaufen darf !!! Warum solltest du das nicht dürfen?

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Komisch ich hab auf dem Lehrgang gelernt das wenn ich Pulver von einem Schützenkollegen übernehme ich das bei ihm austrage und er bei mir ein.

Besonders wurde auch als Prüfungsfrage darauf geachtet das man wenn man einem anderen Pulver überlässt (z.B. beim Großeinkauf mitgebracht) man ihm das nur gibt wenn er die Menge noch frei hat und er oder man selber dies dann auch entsprechend sofort im Schein einträgt.

Von privatem Überlassungsverbot les ich hier zum ersten Mal.

Vielleicht ist da so ein Sonderlockeneintrag wie der Begrenzer auf Kaliber zu denen man laut WBK kaufberechtigt wäre.

Eigentlich steht das nicht im Gesetz, wenn es aber im Schein drinsteht ist es amtlich...

Meine Pappe kommt in den nächsten Tagen/Wochen endlich, bin mal gespannt wie kreativ mein SB so ist.

@TE

Würde ich in der Pappe streichen lassen und gut ist.

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Weil es in meinem Pulverschein steht.Und dadurch ein Privater Pulverhandel unterbunden werden soll.Nicht mehr benötigtes Pulver muss vernichtet,oder an Stellen abgegeben werden die dazu befugt sind.

Ist denn ein anderer Wiederlader nicht befugt? Warum deiner Meinung nach nicht? Das Wort "Abgabe" kann auch "überlassen gegen Geld" bedeuten.

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Komisch ich hab auf dem Lehrgang gelernt das wenn ich Pulver von einem Schützenkollegen übernehme ich das bei ihm austrage und er bei mir ein.

[...]

Austragen ist falsch und unzulässig. Das Pulver wird unter Angabe des Namens und der Anschrift des Überlassers in die Erlaubnis des Erwerbers eingtragen - fertig.

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[...]Da ja ein Verkauf unter Privatleuten mit gültiger Erlaubnis nicht möglich ist.

Guß galdur

Wenn man so einen Blödsinn in der Erlaubnis stehen hat, hat man Pech gehabt.

Ansonsten überläßt man das Pulver an den Berechtigten und trägt es in dessen Erlaubnis ein. Ob dafür Geld fließt ist dem Gesetz egal.

Zu beachten ist, in welchen Gebinden und Verpackungen Pulver überlassen werden darf.

Wenn ich einem anderen Erlaubnisinhaber meine Wiederladewerkstatt zur Verfügung stellen will, wird das vom Gesetz nicht eingeschränkt. Ich kann dafür sogar ein Entgelt verlangen.

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Also

Nur zur Info.

In meinem Schein steht:

Die Erlaubnis Berechtigt nicht zum Verkauf von Schwarz-Nitro... Pulver an andere Personen.Auch nicht an Erlaubnisinhaber nach Para.. 7 u. Para... 27.Spreng.

Deshalb hatte ich ja auch hier nachgefragt,weil es ja auch Leute gibt,die ihr Pulver bei egun anbieten.

Konnte ja nicht ahnen das es sich bei mir scheinbar um eine Sonderregel handelt.

galdur

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Ansonsten überläßt man das Pulver an den Berechtigten und trägt es in dessen Erlaubnis ein.

Zu beachten ist, in welchen Gebinden und Verpackungen Pulver überlassen werden darf.

Eben! Alles was interessiert, ist in dem Fall das Überlassen des Pulvers und dies ist zu dokumentieren (beim "Erwerber", nicht beim Überlasser. es wird kein Pulver "ausgetragen").

Fall erledigt. Käse gegessen.

Jedes weitere Wort / jede weitere Diskussion ist überflüssig.

alzi

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[...]Die Erlaubnis Berechtigt nicht zum Verkauf von Schwarz-Nitro... Pulver an andere Personen.Auch nicht an Erlaubnisinhaber nach Para.. 7 u. Para... 27.Spreng.

[...]

Da Du dem anderen Wiederlader nichts verkaufen, sondern NC von diesem erwerben (kaufen) willst, steht dem Dein "Sondereintrag" nicht entgegen.

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