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IGNORED

AR15 in Nürberg beschlagnahmt wegen 30-Schuss-Magazin


AdventureQ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
[...]

Kann man das so akzeptieren?

Um hier weiter zu diskutieren müsste sich jemand erbarmen und einen SB zur Sache befragen.

Nein.

Seit wann kennen sich SB im Waffenrecht aus?

Geschrieben

Nun wird es doch langsam etwas lächerlich. Hier werden die gleichen Argumente mehrfach behandelt, wiederlegt, belegt und mit neuen Argumenten versehen. Letztendlich handelt es sich hierbei doch um eine gesetzliche Grauzone.

Fassen wir mal zusammen:

HA mit 30 Schuss für Testzwecke/Einschießen/Munitionstests/Magazintest für ausländische Wettkämpfe(z.B: IPSC Rifle) - OK

Kann man das so akzeptieren?

sicherlich ja, wieso nicht. Es kann aber sein, dass es jemand nicht ganz so sieht und man es durchkämpfen muss. Ob es klappt? Möglicherweise ja, eventuell nein. Mal sehen und wenn es klappt, was kommt dann? Ich kann mich noch an den Spass mit den Gelben WBK's erinnern. Ich für meinen Teil habe andere Probleme, die mir wichtiger sind.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ich mische mich doch mal ein:

Lest §9 AWaffV und dazu dengenannten §6 AWaffV.

Jeder "Bedürftige" darf innerhalb seines Bedürfnisses schießen - und wenn er das mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen tun kann, darf er das auch (z.B. BDMP Snubby).

"Jedermann" darf erlaubnisfrei auf Schießstätten schießen (steht im WaffG). Aber womit? Das egibt sich wie folgt:

Schießt man nicht innerhalb seines Bedürfnisses - und das haben ja Nicht-LWB nicht ODER nicht innerhalb seines Bedürfnisses, ist das Schießen mit "nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen" (nämlich gem. §6 Abs. 1 AWaffV) erlaubt.

Geschrieben

Nein.

Seit wann kennen sich SB im Waffenrecht aus?

Seit dem diese eben das zuständige staatliche Amt für Waffen, Jagd und Sprengstoffrecht vertreten? Zumindest in Hessen.

Geschrieben

Seit dem diese eben das zuständige staatliche Amt für Waffen, Jagd und Sprengstoffrecht vertreten? Zumindest in Hessen.

Ich behaupte, daß du jetzt Zimmerman bist, ziehe dir die passenden Klamotten an und setze dich auf der Baustelle aus. Kannst du deswegen einen Dachstuhl hinstellen?

Geschrieben

Ich für meinen Teil habe andere Probleme, die mir wichtiger sind.

Gruß

Makalu

Ich für meinen Teil, habe nichtmal einen Halbautomaten, und sehe den einzigen Sinn von 30 Schuss Magazinen in einer Zombieapokalypse, und dem Trainieren für Wettkämpfe im Ausland.

Ich behaupte, daß du jetzt Zimmerman bist, ziehe dir die passenden Klamotten an und setze dich auf der Baustelle aus. Kannst du deswegen einen Dachstuhl hinstellen?

Wenn mir alles zur Verfügung steht was ich dafür benötige, JA.

Geschrieben

...und sehe den einzigen Sinn von 30 Schuss Magazinen in einer Zombieapokalypse, und dem Trainieren für Wettkämpfe im Ausland.

Und welchen Sinn kann man darin sehen, daß du überhaupt Schußwaffen hast? Die sind doch gefährlich und ihr wesentliches Konstruktionsmerkmal ist doch das Einwirken auf ein entferntes höheres Lebewesen durch den Eintrag kinetischer Energie und dem damit verbundenen Verrichten gewebeschädigender Arbeit.

Wenn mir alles zur Verfügung steht was ich dafür benötige, JA.

Sieht der dann so aus wie die Eintragungen auf den zuständigen Behörden für Waffenverbotsrecht und Sprengstoffverbotsrecht? Ich meine, Vordrucke, Kugelschreiber und Stempel mit Stempelkissen haben die ja auch.

Geschrieben

Ich frage mich, was du dann überhaupt mit einem HA willst. Und warum ist es dann so toll, daß der §37 alt WaffG wegfiel, wie hier alle immer so loben, wenn sie auf die tollen Verbesserungen hinweisen. Ich frage, was man überhaupt mit Sportschießen will. Es erfüllt ja gar keinen Zweck.

Zum Beispiel folgende Disziplinen des BDS:

  1. Matchsportgewehre (MSG) mit den Kennziffern 3101 und 4101
  2. Präzisionssportgewehre (PSG) mit den Kennziffern 3103 und 4104
  3. Sportgewehre Selbstlader bis 6,4 mm mit den Kennziffern 3212, 3312 und 3412
  4. Sportgewehre Selbstlader mit optischer Visierung (SG SL opt.V.) mit den Kennziffern 3114 und 3314
  5. Zielfernrohrgewehre Selbstlader (ZFG SL 100 / 300) mit den Kennziffern 3416 und 4106

Und dies sind nur ein paar Beispiele. Zum Einschießen war ein 10er Magazin stets ausreichend. Darüberhinaus würde ein 30er Magazin aufgrund seiner Länge bei den Disziplinen mit Zweibein den Boden berühren und dies ist eher hinderlich statt förderlich.

Wenn jemand unbedingt zum Sammeln ein 30er Magazin haben muss, dann soll er es sich zulegen. Schießen damit ist nicht nur aufgrund den bereits geschilderten rechtlichen Gründen tabu.

Leute macht doch einmal die Augen und Ohren auf!

Reichen die Ereignisse der Vergangenheit nicht um zu erkennen, welche Wirkung die Benutzung eines 30er Magazins auf andere anwesende Schießstandbesucher haben kann. Das muss doch wirklich nicht sein!

Geschrieben

...

Ach ja...noch ne kleine Frage: gab´s den Vorfall denn jetzt überhaupt?

Nochmal: Soweit mir bekannt ist, gibt es in der Sulzbacher Str. weder einen Schießstand noch einen Verein.

Die Leut', die ich kenne und die direkt in Nürnberg leben (und ich denke um diese Stadt handelt es sicht, trotz Tippfehler im Threadtitel), kennen ebensowenig wie ich dort einen Stand oder Verein.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Und welchen Sinn kann man darin sehen, daß du überhaupt Schußwaffen hast? Die sind doch gefährlich und ihr wesentliches Konstruktionsmerkmal ist doch das Einwirken auf ein entferntes höheres Lebewesen durch den Eintrag kinetischer Energie und dem damit verbundenen Verrichten gewebeschädigender Arbeit.

Den Sinn von Schusswaffen sehe ich in meinem Fall beim sportlichen schiessen. Wenn ich auf Wettkämpfe im Ausland fahren würde, bei denen für das sportliche schiessen 30 Schuss Magazine erlaubt sind, würde ich vorher sichergehen das diese auch funktionieren.

Sieht der dann so aus wie die Eintragungen auf den zuständigen Behörden für Waffenverbotsrecht und Sprengstoffverbotsrecht? Ich meine, Vordrucke, Kugelschreiber und Stempel mit Stempelkissen haben die ja auch.

Ja, das stimmt schon. Es gibt beamte die von tuten und blasen keine Ahnung haben, und stets bei den kleinsten Kleinigkeiten ihren Chef ranholen müssen. Bei mir auf dem Amt hat der Herr sehr viel Ahnung vom Gesetz und entsprechenden Sportordnungen. Wenn er mal etwas nicht weiss, hat er stets eine aktuelle Sportordnung von jedem Verband zur Hand. Er gibt sich also viel mühe. Bin mir aber nicht sicher ob dies woanders auch der Fall ist, vermutlich jedoch nicht.

Würde hier jemanden die Frage nach dem 30 Schuss Magazin ernsthaft interessieren, hätte Er/Sie schon längst den SB dazu befragt.

Geschrieben

Zum Beispiel folgende Disziplinen des BDS:

Und welchen Zweck erfüllen die? Warum überhaupt Sportschießen mit solch gefährlichen Gegenständen?

Zum Einschießen war ein 10er Magazin stets ausreichend. Darüberhinaus würde ein 30er Magazin aufgrund seiner Länge bei den Disziplinen mit Zweibein den Boden berühren und dies ist eher hinderlich statt förderlich.

Bis zum Aufkommen von HA/VA und Repetierern waren auch Einzellader vollkommen ausreichend. Bei denen besteht keinerlei Gefahr, daß Magazine den Boden berühren. Sie sind also noch förderlicher und sollten dir in Zukunft vollkommen zum Sportschießen ausreichen - mit Luftdruckgeräten (den Begriff Waffe wollen wir doch als Sportschießer vermeiden).

Reichen die Ereignisse der Vergangenheit nicht um zu erkennen, welche Wirkung die Benutzung eines 30er Magazins auf andere anwesende Schießstandbesucher haben kann. Das muss doch wirklich nicht sein!

Reichen die Amokläufe der Vergangenheit denn nicht, um zu erkennen, welche bestialische Wirkung Schußwaffen von Sportschießern auf andere Anwesende in Schulen haben können? Das muß doch wirklich nicht sein.

Geschrieben

Den Sinn von Schusswaffen sehe ich in meinem Fall beim sportlichen schiessen.

Und das hat welchen Zweck? Warum sind da jetzt Schußwaffen im Sinne von Feuerwaffen überhaupt notwendig?

Wenn ich auf Wettkämpfe im Ausland fahren würde, bei denen für das sportliche schiessen 30 Schuss Magazine erlaubt sind, würde ich vorher sichergehen das diese auch funktionieren.

Welcher physikalisch nachvollziehbare Vorgang sorgt eigentlich dafür, daß so ein Magazin mit einer möglichen Kapazität von 30 Patronen beim Grenzübertritt seine Gefährlichkeit verliert und bei der Rückkehr wiedererlangt? Wie merkt es eigentlich, in welchem Land es ist? Woran merkt es z.B., daß es nicht in einem ehemaligen Teil Deutschlands ist, in welchem vielleicht noch Reste deutscher Gefährlichkeit im Boden überdauert haben, welche es wieder zum gefährlichen Eigenleben erwecken?

Geschrieben

Und das hat welchen Zweck? Warum sind da jetzt Schußwaffen im Sinne von Feuerwaffen überhaupt notwendig?

Waffen gibt es schon seit es den Menschen gibt. Wettkämpfe über die Kunst und Fähigkeiten wie man mit den Waffen umgeht, gibt es auch schon seit vielen tausend Jahren. Der Sinn von Schusswaffen bestand ursprünglich darin dem Feind Angst einzujagen. Die Entwicklung der ganzen Geschichte hat gezeigt das man damit auch Projektile beschleunigen kann, die dann Schaden anrichten. Sei es zum Jagen, oder zum töten von Menschen. Den Wettbewerb, die eigenen Fähigkeiten mit denen von anderen zu vergleichen gab es schon immer.

Zu welchem Zweck dienen andere Sportarten die durchaus tödlich sein können? Rennsport, Kunstflug, Kampfsport, Fallschirmspringen etc....

Welcher physikalisch nachvollziehbare Vorgang sorgt eigentlich dafür, daß so ein Magazin mit einer möglichen Kapazität von 30 Patronen beim Grenzübertritt seine Gefährlichkeit verliert und bei der Rückkehr wiedererlangt? Wie merkt es eigentlich, in welchem Land es ist? Woran merkt es z.B., daß es nicht in einem ehemaligen Teil Deutschlands ist, in welchem vielleicht noch Reste deutscher Gefährlichkeit im Boden überdauert haben, welche es wieder zum gefährlichen Eigenleben erwecken?

Na, das bestimmt der Gesetzverdreher ääääh Gesetzgeber... Hier geht es ja nicht um die Gefährlichkeit, sondern darum ob es erlaubt ist damit zu schiessen. Für Schiesssportdisziplinen ist es in D nicht erlaubt, so weit sind wir schon mit unserem Wissensstand...

Geschrieben

Palim Palim

"Gefällt mir" drücken hätte vollkommen ausgereicht. Aber nicht jeder kann sich ausdrücken. Nicht wahr?

Geschrieben
... Aber nicht jeder kann sich ausdrücken. Nicht wahr?

Hääää ? Was du wolle ?

Dich kann ich nicht ernst nehmen und das Ganze kann man mittlerweile auf acht Seiten nicht mehr ernst nehmen.

Geschrieben

Der Sinn von Schusswaffen bestand ursprünglich darin dem Feind Angst einzujagen. Die Entwicklung der ganzen Geschichte hat gezeigt das man damit auch Projektile beschleunigen kann, die dann Schaden anrichten.

Ja ne..ist klar. Zuerst haben unsere Vorfahren Schußwaffen entwickelt, um damit zu drohen, bevor sie feststellten, daß man damit auch schießen kann. Wie sehen denn so ein Drohbogen oder so eine Droharmbrust oder eine Droharkebuse oder Drohfeldschlange aus? Kommt daher etwa die ganze Sache mit dem §37 alt WaffG?

Den Wettbewerb, die eigenen Fähigkeiten mit denen von anderen zu vergleichen gab es schon immer.

Ja, die Fähigkeit ein höheres Lebewesen mit einer höheren Treffwahrscheinlichkeit auf weitere Entfernungen schädigen zu können. Diese Fähigkeit brauchst du genau für was?

Zu welchem Zweck dienen andere Sportarten die durchaus tödlich sein können? Rennsport, Kunstflug, Kampfsport, Fallschirmspringen etc....

Zeigst du mit den Rennwagen oder das Flugzeug, die besonders zum Schädigen eines höheren Lebewesens über eine Entfernung hin konzipiert wurden?

Na, das bestimmt der Gesetzverdreher ääääh Gesetzgeber... Hier geht es ja nicht um die Gefährlichkeit, sondern darum ob es erlaubt ist damit zu schiessen. Für Schiesssportdisziplinen ist es in D nicht erlaubt, so weit sind wir schon mit unserem Wissensstand...

Und welchen physikalischen Grund gibt es dann für den Gesetzgeber? Wer war dieser Gesetzgeber eigentlich nochmal? Bist das nicht eigentlich du selbst? Warum hast du dir denn so ein Magazin verboten?

Geschrieben

Dich kann ich nicht ernst nehmen...

Nicht so schlimm - bin nur gespannt, wie du in deinem Umfeld deinen privaten Waffenbesitz an den Mann bringst, wenn du es nicht mal hier auch nur versuchst.

Geschrieben

Ja ne..ist klar. Zuerst haben unsere Vorfahren Schußwaffen entwickelt, um damit zu drohen, bevor sie feststellten, daß man damit auch schießen kann. Wie sehen denn so ein Drohbogen oder so eine Droharmbrust oder eine Droharkebuse oder Drohfeldschlange aus? Kommt daher etwa die ganze Sache mit dem §37 alt WaffG?

Schusswaffen wurden nach der Erkenntnis der Möglichkeit zum beschleunigen von Projektilen mit Schwarzpulver entwickelt. Davor wurde der Explosionseffekt eher zur Abschreckung benutzt. (Handkanone, Handfeuerrohr etc.) Du wolltest schließlich wissen wie Schusswaffen entstanden sind. Mit dem WaffG hat dies rein garnichts zu tun. Bleib bitte etwas ernsthafter.

Ja, die Fähigkeit ein höheres Lebewesen mit einer höheren Treffwahrscheinlichkeit auf weitere Entfernungen schädigen zu können. Diese Fähigkeit brauchst du genau für was?

Garnicht, dabei geht es aber auch nicht beim Schiesssport ;)

Zeigst du mit den Rennwagen oder das Flugzeug, die besonders zum Schädigen eines höheren Lebewesens über eine Entfernung hin konzipiert wurden?

Nö, trotzdem eignet sich beides perfekt zum Töten, verdient also auch den Begriff "Waffe".

Und welchen physikalischen Grund gibt es dann für den Gesetzgeber? Wer war dieser Gesetzgeber eigentlich nochmal? Bist das nicht eigentlich du selbst? Warum hast du dir denn so ein Magazin verboten?

Was hat der Gesetzgeber mit Physik zutun? Der Gesetzgeber sollte eigentlich das Volk vertreten, und für ein sicheres Leben innerhalb der BRD-GmbH sorgen. Nein, ich bin nicht der Gesetzgeber. Ich habe mir ein solches Magazin nicht verboten. Im Gesetz steht nichts von Verbotenen 30 Schuss Magazinen ;)

Komm aufn Punkt und stell nicht permanent neue Fragen. Bleib beim Thema. Danke

Geschrieben

Komm aufn Punkt und stell nicht permanent neue Fragen. Bleib beim Thema. Danke

Ich bin voll und ganz beim Thema. Was ist die logisch-moralische Grundlage des privaten Waffenbesitzes?

Geschrieben

Vermutlich hatte da nur jemand einen bösen Traum und nichts besseres zu tun als hier alle Besitzer von AR15-Clone mit 30er Magazinen verrückt zu machen!

Geschrieben

Nicht so schlimm - bin nur gespannt, wie du in deinem Umfeld deinen privaten Waffenbesitz an den Mann bringst, wenn du es nicht mal hier auch nur versuchst.

Jetzt ist die Feder in deinem Uhrwerk aber ganz abgesprungen !

Geschrieben

Ich bin voll und ganz beim Thema. Was ist die logisch-moralische Grundlage des privaten Waffenbesitzes?

Lass es doch einfach! Ich hatte mal einen kleveren Kollegen - seit ein paar Jahren in Pension - der hatte bei schwierigen Rechtsfragen auch immer die andere Seite gespielt. War ganz hilfreich, macht aber hier keinen Sinn weil niemand Bock darauf hat!

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