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IGNORED

Erwerb WL/WS gleiches,aber stärkeres Kal


Janzfan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

im Gesetz steht ja wohl sinngemäß etwas von gleichem Kal,o. gleichem mit geringerem Gasdruck.

Habe jetzt keine Kenntnisse,wie die Gasdrücke nun "rechtsverbindlich" festgelegt werden (insbesondere Wiederladeoptionen),daher nur Beispiel-Annahmen:

Kann für vorhandene Desert Eagle 44 Mag keinen WL 440 Corbon erwerben ?

Kann für vorhandene Pistole 45 ACP keinen WL 45 Super o. 460 Rowland erwerben ?

Kann für vorhandene Thompson Center Pistole 45 LC (o. 454 Casull ?) keinen WL 460 S&W erwerben ?

Oder selbstverständlich für eine Takedown-Büchse o. Thompson Center 308 Win keinen WL 300 Win Mag ?

U.s.w.

Ist das prinzipiell korrekt ?

beste Grüße

Geschrieben

Schau doch mal ins Gesetz, dann siehst du was da steht und du musst nicht schätzen "ja wohl sinngemäß" ;)

Geschrieben

Laut Waffengesetz dürfen Sie Kalibergleiche oder kleinere Wechselsysteme und Wechselläufe erwerben.

Die Anmeldung des Erwerbs ist innerhalb 2 Wochen bei der Waffenbehörde anzumelden.

Geschrieben

Habe den entscheidenden Text nicht zu Hand,meine aber etwas zum Gasdruck gelesen zu haben.

Daher bringt das "kalibergleich" alleine gar nichts ?

Hat man eine 30 Carbine o. 30-30 Win u. könnte einfach so einen WL 300 RUM (nur theoretisch) kaufen ? Glaube ich ja nun weniger.

beste Grüße

Geschrieben
Hallo,

im Gesetz steht ja wohl sinngemäß etwas von gleichem Kal,o. gleichem mit geringerem Gasdruck.

Habe jetzt keine Kenntnisse,wie die Gasdrücke nun "rechtsverbindlich" festgelegt werden (insbesondere Wiederladeoptionen),daher nur Beispiel-Annahmen:

Kann für vorhandene Desert Eagle 44 Mag keinen WL 440 Corbon erwerben ?

Kann für vorhandene Pistole 45 ACP keinen WL 45 Super o. 460 Rowland erwerben ?

Kann für vorhandene Thompson Center Pistole 45 LC (o. 454 Casull ?) keinen WL 460 S&W erwerben ?

Oder selbstverständlich für eine Takedown-Büchse o. Thompson Center 308 Win keinen WL 300 Win Mag ?

...

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 WaffG regelt den erlaubnisfreien Erwerb von:

  • Austauschläufen
  • Wechselläufen
  • Wechselsystemen

Entscheidend für die erlaubnisfreiheit des Erwerbs (nicht Besitz) ist nur das Kaliber des Laufes.

Kalibergleich oder kleiner.

Es gibt auch hier im Forum Diskussionen darüber, wann das Kaliber des Laufes kleiner oder gleich ist. Es überwiegt die Ansicht, dass das Zugkaliber nach CIP-Tabelle entscheidet.

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.2 WaffG regelt den erlaubnisfreien Erwerb von:

  • Wechseltrommeln

Hier sind sowohl der Geschoßdurchmesser der Munition als auch der höchstzulässige Gasdruck das Kriterium.

In den von Dir genannten Fällen ist also der maximale Gasdruck unerheblich.

Geschrieben
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 WaffG regelt den erlaubnisfreien Erwerb von:

  • Austauschläufen
  • Wechselläufen
  • Wechselsystemen

Entscheidend für die erlaubnisfreiheit des Erwerbs (nicht Besitz) ist nur das Kaliber des Laufes.

Kalibergleich oder kleiner.

Es gibt auch hier im Forum Diskussionen darüber, wann das Kaliber des Laufes kleiner oder gleich ist. Es überwiegt die Ansicht, dass das Zugkaliber nach CIP-Tabelle entscheidet.

In den von Dir genannten Fällen ist also der maximale Gasdruck unerheblich.

Hallo,

also steht nicht sinngemäß im Gesetz : "bei anderem gleichgroßem Kal nur Kal mit geringerem Gasdruck" ?

Verdammt,meinte das irgentwann mal gelesen zu haben u.hätte danach gehandelt.

Ein Waffenhändler (der natürlich verkaufen möchte),sagte auch einmal nur "kleiner-gleich",ohne auf Gasdrücke o. Ä. einzugehen (hatte auch noch keinen Anlass,nach diesem Thema zu fragen).

Wenn das wirklich so ist,möchte man vielleicht nicht unnötig bei der Behörde nachfragen,also fragt man lieber erstmal hier.

Dann könnte man ja munter draufloskaufen,ohne auf Leistung/Gasdruck einer Patrone achten zu müssen.

Wär ja mal positiv.

beste Grüße

Geschrieben

Wenn du das Internet bedienen kannst, kannst du auch im Gesetz nachschauen.

HIER

Dann musst du nicht hinterfragen was andere dir fleißig herausgesucht haben.

Geschrieben

Huch...erwischt... ;-)

Ich habe nur nachgefragt, weil meine SBine sich der Argumentation ".223 ist kleiner als 9mm" nicht anschliessen wollte.

Ich wiederum wollte nicht vor den Kadi ziehen...Recht haben und Recht bekommen ist eben immer so ne Sache...

Geschrieben
weil meine SBine sich der Argumentation ".223 ist kleiner als 9mm" nicht anschliessen wollte.

Dann frag doch deine SBine ob sie dir ein 9mm WS auf eine .223er Grundwaffe einträgt.

Eines der beiden Caliber muß doch größer als das andere sein.

Schnuffi

Geschrieben
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Dann frag doch deine SBine ob sie dir ein 9mm WS auf eine .223er Grundwaffe einträgt.

Eines der beiden Caliber muß doch größer als das andere sein.

Schnuffi

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Um ein wenig auf mein Thema zurückzukommen:

Hat man ein SSK Industries-Custom AR 10 in 302 Whisper (7mm br Hülse mit 30er Geschoß/ähnlich 30 br),könnte man ein 308 Upper als WS kaufen.

beste Grüße

Geschrieben

wie verhält sich dann das bei der LAR Grizzly ?

Als DSBler bekomme ich eine 45 ACP eingetragen, soweit sogut.

Kann ich dann das .45 WinMag WS einfach eintragen lassen ???

so hab ich hier rausgelesn, weil Kalibergleich, kann mir nicht vorstellen das es in der Praxis klappt.

Gruß

Hegges

Geschrieben
Das Kaliber (kurz Kal.; AE caliber, BE sowie französisch calibre, kurz cal.) ist ein Maß für den Durchmesser von Projektilen. Auch der Innendurchmesser des Laufes einer Waffe wird als Kaliber bezeichnet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaliber

So mal zum mitschreiben:

WaffG Anlage 2

2.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

Hier der Part der offenbar für Verwirrung sorgt:

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Was bei Revolvern ja auch technisch/beschußrechtlich nachzuvollziehen ist.

Geschrieben
Kann ich dann das .45 WinMag WS einfach eintragen lassen ???

so hab ich hier rausgelesn, weil Kalibergleich, kann mir nicht vorstellen das es in der Praxis klappt.

Laut Gesetz ist es erlaubt, stell Dir mal vor, :)

Geschrieben
... 302 Whisper (7mm br Hülse mit 30er Geschoß/ähnlich 30 br) ....

Auch wenn ein Kaliber nicht in den CIP-Tabellen zu finden ist, gilt das WaffG, wie oben beschrieben.

Im Zweifelsfall muß irgendwer irgendwem nachweisen, daß das Kaliber gleich oder kleiner oder eben größer ist.

Ich persönlich würde mich jedenfalls in so knappen Fällen nicht auf Angaben in Foren oder Wikipedia verlassen, auch wenn sie noch so gut gemeint sind.

... , weil Kalibergleich, ...

genau.

.45Winmag Z=11.43mm

.45Auto Z=11.43mm

Hingegen hat die

.45 Auto Rim Z=11.46

Um bei diesem Beispiel zu bleiben. Der Geschoßdurchmesser, sowohl der ".45 Auto" als auch der ".45 Auto Rim", ist G1=11.48mm.

Angaben wie: "Beide sind Kaliber 45" reichen in diesem Zusammenhang nicht.

Geschrieben

Etwas verrückt ist das mit der Gesetzeslogik schon (möchte nichts dagegen sagen,ist ja positiv).

Kauft man eine Fortmeier Takedown 308 u. sich irgentwann WL 300 WSM/300 WM/300 RUM/30-378 Weatherby/30-338 Lapua/30-408 Cheytac,bis man bei der (gesponnenen) 30-50 BMG angekommen ist...

Verrückt,aber möglich.

beste Grüße

Geschrieben
Dann frag doch deine SBine ob sie dir ein 9mm WS auf eine .223er Grundwaffe einträgt.

Eines der beiden Caliber muß doch größer als das andere sein.

Schnuffi

Sehr schön, Schnuffi... :respekt:

Geschrieben
Laut Gesetz ist es erlaubt, stell Dir mal vor, :)

das hört sich doch mal gut an

ich dachte immer man sollte das größere/stärkere Kaliber (45 WinMag) als Waffe eintragen lassen und

das kleinere/schwächere (45 ACP) als Wecheslsystem.

Für die 45 WinMag bekommen ich als DSB´ler kein Bedürfnis für die 45 ACP allerdings schon

einfach den Spieß umdrehen, dachte das funzt nicht weil WinMag größer, ist es aber nicht.

Ein gute Erkenntnis

DANKE

werd mal schaun was sich machen läßt :00000733:

Hegges

Geschrieben
das hört sich doch mal gut an

ich dachte immer man sollte das größere/stärkere Kaliber (45 WinMag) als Waffe eintragen lassen und

das kleinere/schwächere (45 ACP) als Wecheslsystem.

Für die 45 WinMag bekommen ich als DSB´ler kein Bedürfnis für die 45 ACP allerdings schon

einfach den Spieß umdrehen, dachte das funzt nicht weil WinMag größer, ist es aber nicht.

Ein gute Erkenntnis

DANKE

werd mal schaun was sich machen läßt :00000733:

Hegges

Hallo,

so ähnlich dachte ich ja auch immer,aber dem ist halt nicht so.

Somit eröffnen sich weitere Optionen,die man früher ausgeschlossen hatte.

Schön,das man auch noch mal was positives lernen kann.

beste Grüße

Archiviert

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