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IGNORED

Erwerb WL/WS gleiches,aber stärkeres Kal


Janzfan

Empfohlene Beiträge

Für die 45 WinMag bekommen ich als DSB´ler kein Bedürfnis für die 45 ACP allerdings schon

einfach den Spieß umdrehen, dachte das funzt nicht weil WinMag größer, ist es aber nicht.

... und wenn Dir Dein SB das WS auch noch einträgt und einen Munitionserwerb mit oben drauf packt, obwohl .45 WinMag im DSB gar nicht vorkommt, dann ist heut` ja schon Weihnachten. :santa:

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Munitionserwerb brauch ich nicht, mach ich selbst :)

z.Z. wird wohl am nötigen Kleingeld scheitern.

unsere SBine ist OK, werd mal mit Ihr reden, wenn ich wieder mal dort bin.

wenn morgen Weihnachten wär, was besseres könnt ich mir nicht vorstellen.

Gruß

Hegges

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obwohl .45 WinMag im DSB gar nicht vorkommt,

Du weist aber schon, was im WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2., Unterpunkt: 1 (diesmal nicht 2 :) ) steht?

Somit ist das herzlich egal, was beim DSB geht oder nicht. Der Erwerb von solchen Wechsel-Läufen und - Systemen erfolgt ERLAUBNISFREI.

Du hast sicher insofern Recht, als beim "Verkauf" der Grundwaffe die Erwerbs- und daher auch die Besitzgrundlage wegfällt. Sollte der Erlaubnisinhaber aber im z.B. BDS aktiv sein, wo es für dieses Kaliber durchaus Verwendung gibt, besteht dann sehr wohl die Möglichkeit, das Wechselsystem sogar mit passendem Griffstück weiter zu behalten. Das erfordert dann wahrscheinlich eine Verbandsbescheinigung.

Diese Mühe muss man sich aber in jedem Fall machen, wo die Grundwaffe zu Wechselsystemen aus dem Besitz geht, das ist der wahre Nachteil oder die bürokratische Fallgrube für den Besitzer von Kombinationen.

Kommt aber nicht so häufig vor.

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