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IGNORED

Langwaffen kaufen und sofort wieder verkaufen


Krischu

Empfohlene Beiträge

Als Jäger wurden mir aus einem Erbfall 3 Langwaffen angeboten. Die Waffen befinden sich derzeit noch im Besitz der Familie.

Die Erben wollen die Waffen möglichst im Ganzen (alle drei zusammen) verkaufen. Wir haben uns schon auf einen Preis verständigt.

Jetzt möchte ich aber eine der Waffen nicht behalten (ein Anschütz-Stutzen .22lg mit Zeiss Diatal-Z 6x42 ZF).

Wie kann ich die Waffe anbieten/verkaufen, ohne sie vorher in meine WBK eintragen lassen zu müssen? Grund: Kostenvermeidung.

--

Christoph

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Du kannst sie vorübergehend zur sicheren Verwahrung bei Dir in den Schrank stellen, und einen Interessenten suchen den Du an die erben vermittelst.

Meiner Auffassung nach (daher kein Gewähr) benötigen die Erben so keine eigene WBK, da sie die Waffe im waffenrechtlichen Sinne nicht erwerben und/oder besitzen.

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ist das "kostenminimieren" hier nicht ein wenig albern? es geht um € 12,xx für den austrag - das eintragen wird eh von einer gebühr erschlagen - da kostet der erwerb mehrer langwaffen das gleiche wie eine, wenn ich das richtig in erinnerung habe ...

Kommt auf das Amt an. Hier wäre es wie du sagst aber es gibt auch geldgierige Kommunen. Aber auch für 30,- Euro würde ich keinen Tanz machen und mich auf dünnes Eis begeben.

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ist das "kostenminimieren" hier nicht ein wenig albern? es geht um € 12,xx für den austrag - das eintragen wird eh von einer gebühr erschlagen - da kostet der erwerb mehrer langwaffen das gleiche wie eine, wenn ich das richtig in erinnerung habe ...

Ach so, ich dachte es wären 30 €. Wer trägt die Kosten für den Austrag? Die WBK des Verblichenen existiert ja bei den Erben.

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. Wer trägt die Kosten für den Austrag?

Mein Bruder hat vor kurzem den Nachlass eines Sportschützenkollegen aufgelöst und die Waffen verkauft. Für das Austragen der verkauften Waffen wurde keine Gebühr erhoben. Auch von mir verkaufte Waffen wurden ohne Gebühr aus meiner WBK ausgetragen. Also einfach bei der für dich zuständigen Behörde nachfragen.

LG

Peter

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Macht wohl jeder wie er will bei den SB`s. Wenn ich eine Waffe bei einem Händler kaufe und der Händler die in die WBK einträgt muss ich für den Stempel vom Amt in der WBK auch nix zahlen. Von Privat gekaufte Waffen die vom Amt eingetragen werden kosten die üblichen 12,78 Euro. Ein Landratsamt weiter wird es nochmal anders gehandhabt. Wäre schön wenn es mal einheitliche Kosten gäbe......

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Meines Wissens nach aber nur dann, wenn die WBK dadurch leer und von der Behörde eingezogen wird.

Auch dafür durfte ich diese Woche €12,78 löhnen, nachdem das letzte Stück aus einer Grünen ausgetragen war.

Das war die 2. WBK eines schwer dementen Mitglieds unserer RAG; Waffe und WBK lagen vorher unter Nicken

der Behörde gut 3 Jahre bei mir.

Bei der Gelben des Überlassers war es vor 3 1/2 Jahren der gleiche Tanz; €12,78 auch für den letzten Austrag

bei Abgabe der Karte.

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nur mal so als hinweis: finanzämter freuen sich immer wieder über leute, die kaufen und schnell wieder verkaufen....

hab da in den letzten jahren so meine erfahrungen gemacht....

nicht privat, eher dienstlich.

also, ein mitarbeiter hat innerhalb eines jahres 4 fzg.e gekauft, auf sich zugelassen, paar wochen gefahren, jemanden für die kiste gefunden, verklingelt, nen neuen gekauft usw.

der hatte viel spass: fzg.-handel ohne gewerbeschein und ohne steuern auf die gewinne zu zahlen.

ich selbst hatte das problem mit dem fzg. meiner frau. in einem jahr hat sie 3x die ksite gewechselt. es ergab sich halt so. und warum soll ich ein auto länger fahren als nötig? der rechtfertigungsdruck war sehr hoch!

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[...] Wäre schön wenn es mal einheitliche Kosten gäbe......

Nein das wäre nicht schön. Es wird sich dann nämlich auf den teuersten Modus geeinigt, weil die geldgierigen Pleite-Kommunen kein Jota nachgeben.

Tut mir leid für die, bei denen es teuer ist aber ich lebe ganz gern in einem Gebiet wo die kommunalen Abgaben niedrig sind und wo nicht jeder behördliche Furz einen Haufen Geld kostet.

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Hmm, bei uns hier ist das Problem nicht die Kostenvermeidung, aber dafür das wenn WBK voll ist man sogar für eine "Gelbneu" dem LRA ein neues Bedürfnis nachweisen soll. Es ist Käse, aber "unsere" Behörde will (ich zitiere) "das Sammeln auf Gelbneu verhindern"!!!

Daher überleg ich mir immer 2x, ob ich einen Slot unnütz zumache, weil das nervt und kostet noch mehr Kohle und Zeit. Verein=>Verband=>LRA=>Ausstellung und Zustellung usw.

Außer Verein wollen alle Obolus, also daher würde ich es nicht machen.

Das mit der sicheren Verwahrung (Formular vorübergehende Überlassung für 4 Wochen) ist durchaus eine Alternative und normal möglich ohne jede Konsequenz, außerdem, wenn Du einen hast der die dritte Waffe gleich möchte, macht doch einfach am Kaufdatum gleich einen Kaufvertrag des neuen Besitzers der dritten Waffe.

Du kannst sie ja bedenkenlos innerhalb der vorgeschriebenen Anmeldefrist von 14 Tagen an einen Berechtigten weiterverkaufen, somit entfällt ein Eintrag in Deiner WBK.

Du kannst auch einen Händler Deines Vertrauens als Zwischenerwerber "einschalten", der alle 3 nimmt, Dir zwei verkauft und die eine in Kommision behält, das ist auch ein Weg, der Drittkäufer kann dann ja die Waffe beim Händler erwerben.

Zumindest sehe ich das so, das damit allem Genüge getan ist.

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Macht wohl jeder wie er will bei den SB`s. Wenn ich eine Waffe bei einem Händler kaufe und der Händler die in die WBK einträgt muss ich für den Stempel vom Amt in der WBK auch nix zahlen. Von Privat gekaufte Waffen die vom Amt eingetragen werden kosten die üblichen 12,78 Euro. Ein Landratsamt weiter wird es nochmal anders gehandhabt. Wäre schön wenn es mal einheitliche Kosten gäbe......

hart...ich habe heute für den Stempel 21EUR gezahlt...

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